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Ein rettender Adelsbrief

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Textdaten
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Titel: Ein rettender Adelsbrief
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 17, S. 292
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1877
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[292] Ein rettender Adelsbrief. In den Erinnerungen eines russischen Publicisten von Fr. Meyer von Waldeck (Nr. 47, 1876 unseres Blattes) wurden einige interessante Aufschlüsse über die Hindernisse mitgetheilt, welche der Verlobung des Generals Todtleben entgegenstanden. Zur Ergänzung derselben mögen noch folgende authentische Mittheilungen dienen:

Bei Professor Dr. Hermann Hauff, bekannt als Verfasser mehrerer werthvollen eigenen Schriften und als Bruder des liebenswürdigen Erzählers Wilhelm Hauff, erschienen eines Tages auf der Stuttgarter Bibliothek, bei der er angestellt war, zwei fremde Herren. Der Eine derselben stellte sich als Darmstädter Consul, Namens Hauff, vor und erbat sich Auskunft über einen Adelsbrief, der dem Vernehmen nach in älteren Zeiten der in Württemberg ansässigen Hauff’schen Familie ausgestellt worden sei und noch in deren Händen sich befinde. Professor Hauff erinnerte sich auch wirklich, bei einem Verwandten dieses Namens, allerdings in jungen Jahren, einen solchen Adelsbrief gesehen zu haben. Derselbe sei, so viel er wisse, von einem deutschen Kaiser ausgestellt worden zu Gunsten einzelner um das Kaiserhaus verdienter Glieder der Familie Hauff, die später in Württemberg sich angesiedelt und fortgeerbt haben. Allem Vermuthen nach sei die auf Pergament geschriebene Urkunde gegenwärtig im Besitz des ältesten Sohnes jenes Verwandten. Dieser, damals Pfarrer in der Nähe von Tübingen, erhielt denn auch in Folge der erhaltenen Mittheilung eine Zuschrift, worin er ersucht wurde, den Adelsbrief, falls derselbe in seinen Händen sei, dem Herrn Consul Hauff auf einige Wochen zur Verfügung zu stellen, um mittelst desselben ein Hinderniß der Heirath seiner Tochter mit General Todtleben aus dem Wege zu räumen. Kaiser Nicolaus wolle die Verheirathung der Verlobten nicht gestatten, weil seine Tochter von bürgerlicher Herkunft sei.

Dem höflichen Ansuchen wurde bereitwilligst entsprochen, die Urkunde eingeschickt, höchsten Orts vorgelegt und echt und völlig ausreichend befunden. Nach Monatsfrist erhielt der Eigenthümer derselben das Actenstück mit entsprechender Dankbezeugung zurück. Beigelegt war ein Exemplar der russischen „Staatszeitung“, worin ein kaiserlicher Erlaß zu lesen war des Inhalts: „Da urkundlich nachgewiesen sei, daß die Tochter des darmstädtischen Consuls Hauff von altadeligem Geschlecht abstamme, stehe deren Verheirathung mit General Todtleben nichts mehr im Wege.“

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