Ein Kind, das seine Eltern sucht
Am 27. Februar 1841, kurz vor 7 Uhr Abends, zu einer Zeit also, wo die Sonne bereits untergegangen, trat aus einem Gäßchen neben dem Gasthof zum Roß eine ältliche, in dunkeln Mantel gehüllte Frau auf den „Kornmarkt“ der altenburgischen Stadt Ronneburg, und ging auf einen 14jährigen Knaben zu, welcher eben für seinen Pflegevater Bier in der dortigen Rathskellerei geholt. Die Frau fragte nach dem ersten Geistlichen (dem Obergeistlichen) des Orts. Der Knabe, unbekannt mit den geistlichen Verhältnissen seiner Vaterstadt, nannte der Fragenden mehre Geistliche und unter Andern, seiner Meinung nach, als Oberprediger den Adjunct R., zu welchem die Frauensperson nun von dem Knaben geführt sein wollte. Dieser geleitete die Fremde in die große Kirchgasse, zeigte ihr hier das Haus des Adjuncten, und wollte nach geleistetem Dienst seinen Weg gehen, um des Meisters Durst zu löschen. Das aber lag nicht in dem Plane der Frau, sie blieb plötzlich stehen, zog ein weißes Packet unter dem Mantel hervor, gab es dem Knaben mit der Bitte, dasselbe zum Oberprediger zu tragen, sie selbst wolle um Mittag des andern Tags sich dort einstellen, und ging, nachdem sie noch dem Knaben zwei Zweigroschenstück für den Weg und einen unadressirten Brief zur Uebergabe mit dem Packete eingehändiget, nach dem Markte zu, wo sie im Dunkel der Nacht verschwand. Außer dem dunkeln Mantel war die Geheimnißvolle nur noch an einem etwas fremdartigen Dialekte (oder, wie der Knabe bemerkte „vornehm“ sprechend) und an einem Hinken des rechten Fußes kennbar.
Peter, der Knabe, trat, um seinen Auftrag auszurichten, eine mit den Enden zusammengeknüpfte Serviette am Arme hängend, in das geistliche Haus, wo er die Frau und Tochter des Predigers anwesend fand, denen er Bündel und Brief übergab. Die Frauen, vermuthend, das Päckchen komme als Vorläuferin einer Freundin, öffneten, um sich von der Wahrheit ihrer Vermuthung zu überzeugen, die Serviette, hoben das oben aufliegende Flanellstückchen weg und – da streckten sich ihnen zwei kleine liebliche Kinderärmchen entgegen. Man denke sich die Ueberraschung der beiden Frauen.
„Ach Gott, ein Kind, ein Kind!“ tönte es aus einem Munde, die Mutter aber bemerkte dabei:
„Das ist eine Geschichte wie an den Scheunen, nur besser[1].“
Man rief den Vater und die Schwestern herbei, wies ihnen den Fund und berathschlagte, was zu thun sei.
Das Ergebniß war: man band die Serviette behutsam wieder zu, ließ vom Dienstmädchen das Kind tragen und schickte dieses nebst Petern, der vorher noch seinen Pflegevater, den Zeugmacher S., dazu abgeholt hatte, in das Justizamt, wo nun alsbald Abends gegen 8 Uhr, die Untersuchung begann.
Doch geben wir erst den das Päckchen begleitenden Brief der – unglücklichen oder leichtsinnigen Mutter mit diplomatischer Genauigkeit:
„Ihro Hochwürden!
„Die unglücklichste Person liegt vor Ihnen auf den Knieen, und fleht Sie für ein armes, unschuldiges Kind um Erbarmen an, Gottes Barmherzigkeit und Milde ist ohne Ende, Sie sind auf Erden sein Stellvertreter, eine Mutter, deren Herz durch die Trennung von ihrem Kinde beinahe bricht, fleht Sie bei Ihrer ewigen Seligkeit an, das Kind bei guten Leuten unterzubringen, die ihm eine gute rechtliche Erziehung geben. Die Verhältnisse fügen sich vielleicht bald so, daß die wahren Eltern ihr liebes Kind wieder zu sich nehmen können, nur jetzt würde eine ganze Familie unglücklich, wenn die Geburt des Kindes ruchbar würde; es ist den dreizehnten Februar geboren, geben Sie ihm in der heiligen Taufe die Namen: Clara Adelheid Charlotte S…r[2], o Gott im Himmel, wo soll ich Worte finden, um meinen Schmerz, meine Verzweiflung zu schildern und ihr Herz für das unglückliche Geschöpf zum Mitleid zu stimmen, doch Ihr milder Sinn ist mir bekannt, Sie üben die Lehren der Religion nicht blos in Worten, Sie thun auch Ihre Worte. Um das Maß Ihrer Güte und Mildherzigkeit zu vollenden, suchen Sie jede Untersuchung zu verhindern, es ist unmöglich, die wahren Eltern zu entdecken, gönnen Sie einer Mutter den Trost, ihr Kind unerkannt und unbeobachtet öfters zu sehen und betrachten Sie alles wie ein Geheimniß was Ihnen unter dem Siegel der heiligsten Beichte anvertraut ist.“
Man sieht, der Brief ist, bis auf einige, namentlich Interpunctionsfehler, von einer nicht unbewanderten Briefstellerin geschrieben. Die Schriftzüge verrathen keine Schönschreiberin, aber eine geübte Hand und lassen kaum eine Verstellung der Handschrift annehmen. Beschäftigen wir uns nun, bevor wir das weitere Schicksal des Findlings geben, mit dem Gange und dem Resultate der Untersuchung.
Noch an demselben Abende zeigte, auf die die Stadt bald durchlaufende Kunde, ein heimkehrender berittener Gensd’arm an, daß er zwischen sieben und acht Uhr auf der Straße von Ronneburg nach Gera, etwa zehn Minuten vom erstern Orte entfernt, eine Frauensperson in einem dunkeln Mantel, auf dem rechten Fuße hinkend, gesehen habe. Auf diesen Fingerzeig hin sattelte ein Amtsdiener sein Pferd und ritt sofort den Weg nach Gera zu. Hier begegnete er erst der von da herkommenden Ronneburger Botenfrau, welche ihm, wie dieselbe auch bei ihrer spätern Anhörung deponirt, erzählte, daß sie an der (Altenburg-Reußischen) Landesgrenze gegen 8½ Uhr einer sehr langsam dahin gehenden, in einen dunkeln Mantel gehüllten Frauensperson begegnet sei, die über Weg und Wetter (Schneegestöber) geklagt habe. Ziemlich dasselbe sagte auch eine die Botenfrau begleitende andere Frauensperson aus. Ob diese Fremde mit dem Fuße gehinkt, hatten Beide nicht bemerkt. Der Gensd’arm setzte hierauf, die genannte Spur verfolgend, seinen Weg nach Gera fort, wo er den Vorfall dem dortigen Criminalgerichte anzeigte. Die augenblicklich in den Geraer Gasthäusern vorgenommenen Recherchen blieben eben so fruchtlos, wie die in Ronneburg stattgefundenen.
Es erfolgten nun Bekanntmachungen in dem Altenburger Amts- und Nachrichtsblatte, in der Leipziger Zeitung, in den damaligen Möbeschen Mittheilungen zur Beförderung der Sicherheitspflege und in dem Eberhard’schen Polizei-Anzeiger, allein überall erfolglos.
Die Ronneburger Criminalbehörde glaubte in der oben erwähnten frühern Kindaussetzung und einigen andern Umständen eine Vermuthung zu finden, daß beide (das todte und das lebende) Kinder von Gera herübergebracht worden, und daß Mitglieder einer in Gera gewesenen Schauspielertruppe betheiligt sein könnten. Die Truppe war bereits nach Halle weiter gepilgert. Es begann nun das dortige Inquisitoriat seine Thätigkeit, und richtete dieselbe namentlich gegen eine Schauspielerin K., welche, in zufriedener Ehe, jedoch eben getrennt von ihrem Gatten lebend, einer heimlichen Liebe beschuldigt wurde. Allein es bestätigte sich weder diese letztere, noch gelang es der gedachten Behörde, sonst einiges Licht in die Sache zu bringen. Nicht glücklicher war das Inquisitoriat zu Magdeburg, welches, da die Truppe von Halle dahin sich gewendet hatte, die begonnene Untersuchung fortsetzte, schließlich aber erklärte, daß man, bei mangelnden genugsamen Anzeichen, Anstand genommen habe, wider die Angeschuldigten durch förmliche Eröffnung der Specialinquisition zu verfahren.
Damit schloß die Untersuchung gegen die K. und ihre Mutter, und wir möchten unserer Seits auch kaum einen Stein gegen Beide aufheben. Erwägt man, daß es der K. kaum möglich gewesen, ein [317] neugebornes Kind vom 13. bis 27. Februar unbemerkt – denn keine Person ihres Hauses und Umganges in Gera hat nur eine Spur oder Vermutung hiervon gehabt – in ihrem kleinen Miethlogis zu verbergen; daß ferner die 60jährige Mutter K. schwerlich in den Abend- und Nachtstunden des 27. Februar bei Schneegestöber einen Weg von zwei Stunden von Gera nach Ronneburg und zurück zu Fuße habe machen können; daß ein vierzehntägiges, noch so gut verpacktes Kind, bei solchem Wetter und solcher Kälte kaum einen zweistündigen Transport durch eine Fußgängerin aushalten kann; und daß das von dem Inquisitoriate zu Halle aufgenommene genaue Signalement eines Lahmgehens der Wittwe K. nicht erwähnt, so kann man den Beschluß des Inquisitoriats zu Magdeburg nur gerechtfertiget finden.
Bevor wir aber zu unserem Findling zurückkehren, müssen wir noch einer Episode gedenken, weil unsere Acten sie erwähnen.
Derselbe Knabe Peter, dessen wir im Eingange gedachten, zeigte am 4. Juni 1841, also gegen vierzehn Wochen nach seinem Funde, dem Justizamte Ronneburg an: als er am Abend des vorigen Tages gegen sechs Uhr in einer häuslichen Verrichtung für seine Meisterin ausgegangen war, und an die Ecke eines bezeichneten Hauses am Markte gekommen, habe ihm ein Knabe gewinkt. Er sei nicht gleich darauf zugegangen, habe vielmehr erst den Auftrag der Meisterin ausgeführt, als er sich aber dann nach dem Knaben umgesehen, diesen nicht mehr gesehen; dafür sei ein fremder Herr auf ihn zugekommen, welcher ihn gebeten, in den von der Stadt etwas ab nach Mitternacht zu gelegenen Naulitzer Grund zu gehen, wo Peter seine, des Fremden, Frau treffen werde; dieser solle er mittheilen, daß er, der Fremde, noch eine halbe Stunde in der Stadt zu verweilen habe, und so lange möge sie seiner in dem Grunde warten. Er, Peter, habe aber die ihm genau beschriebene Frau an dem bezeichneten Orte nicht gefunden, und sei daher wieder um und nach der Stadt zurückgekehrt und unterwegs dem Fremden begegnet, welcher, über das unterlassene Aufsuchen der Frau unwillig, mit der Hand nach ihm ausgeholt. Er sei darüber heftig erschrocken und ausgerissen, und als ein anderer junger Mensch seiner Bekanntschaft dazu gekommen, sei der Fremde in das dort befindliche Holz gesprungen.
Weiter ließ sich über den räthselhaften Fremden nichts und noch weniger über dessen Frau ermitteln. Ob dieser Vorfall mit der Geschichte unseres Findlings zusammenhing, hat man nie erfahren. Wir mußten ihn aber geben, weil derselbe nun einmal actenmäßig geworden.
[318] So war denn alle Spur verschwunden und nur das liebliche kleine Mädchen geblieben. Begeben wir uns zu ihm in das Amthaus, und untersuchen zuvörderst – denn es ist ja ein Mädchen – dessen Toilette. Das Kind, sagt das amtliche Protokoll, lag auf einem Federkissen von grau- und weißgestreiftem Barchent mit weißleinenem Ueberzuge. Das Bett war um den Leib des Kindes mit einem weißleinenem Tuche zusammengebunden, und über das Tuch eine gestrickte baumwollene, vier Ellen lange Binde gewickelt.[3] Oben zur Seite des Kindes lag im Bett ein Nutschbeutel (sogen. Zulp) mit klarem Zwieback. Bekleidet war das Kind mit einer Mütze von rosafarbenem Atlas mit einem Vorstoße von weißem Schwan und einem schmalen, rosafarbenen Blondenbesatze, darunter befand sich ein anderes kleines Mützchen von weiß genähtem Grunde, mit einem breiten Mullstreifen und schmalem Rosaband besetzt. Unter dem Kinne lag ein Stück weiße Leinwand. Um den Hals war ein feines baumwollenes Tuch gebunden. Das Kind trug überdies ein Käppchen mit Aermeln von weißem Piqué, und darunter ein Hemdchen von weißem Kattun mit einem Halsstreifen von Gaze.
Der hinzugezogene Amtsphysicus, Medicinalrath K., fand das Kind vollkommen gesund, durchaus tadellos, wohlgenährt, mit schönem Kopfe, und schätzte sein Alter auf vierzehn Tage, was mit der Angabe in dem Briefe der Mutter übereinstimmte. Jetzt galt es, für die Verpflegung des Fundes zu sorgen. Diese fand sich bald. Die Frau des in Ronneburg stationirten Gensd’amen B., welche acht Tage zuvor entbunden worden war, unterzog sich bereitwillig der Wartung und Pflege des Findlings, welcher am 1. März auf den Namen Ida Thurecht Ottilie[4] getauft und in der Person eines sehr geachteten Mannes, des damaligen Advocaten und Gerichtsdirectors J., einen Vormund bestätigt erhielt, wie denn überhaupt vom Amte und Stadtrathe mit lobenswerther Sorgfalt des Kindes sich angenommen wurde, bis am 23. März in Folge der ergangenen öffentlichen Aufforderungen ein Menschenfreund sich für das kleine Wesen fand, ein wahrer Engel vom Himmel gesendet, dem lieblichen Kinde das zu ersetzen, was es nur vierzehn Tage genossen hatte, Mutter- und Elternliebe.
Der Kaufmann B. in dem benachbarten sächsischen Städtchen N., selbst kinderlos, entschloß sich mit seiner gleichgesinnten Gattin, nach vorher gepflogener schriftlicher Verhandlung mit dem würdigen Superintendenten S., sich des Kindes anzunehmen. Die Unterhandlung war kurz. Der Stadtrath, dem die Sorge für das Kind oblag, und der Vormund willigten ein; – B. machte nur die Bedingung, daß das Kind seinen Namen führe, und so erhielt B., jedoch „bis jetzt blos auf unbestimmte Zeit“, dasselbe zur unengeltlichen Erziehung ausgeantwortet. Die B.’schen Eheleute wurden ihm liebende sorgsame Eltern.
Seit dieser Zeit sind sechszehn Jahre verflossen. Der Pflegevater B. wendete sich von da nach P. und später nach G. in Böhmen. Ueberall hin folgte ihm sein liebes Pflegekind. Es gedieh dasselbe an Geist und Körper, und die trefflichsten Censuren seiner Lehrer über Kenntnisse, Fleiß und Sitten liegen uns vor. Das Findelkind ist zu einer Jungfrau herangewachsen, die durch ihr Aeußeres, wie ihr feines, würdevolles und doch bescheidenes Betragen sofort einnimmt. Bis in die neuere Zeit wußte Clara – so wollen wir das Pflegekind nach dem Wunsche der unbekannten Mutter nennen – nicht anders, als daß die B.’schen Eheleute ihre Eltern seien. Ein Zufall zerstörte ihren Traum, aber nicht das beiderseitige wahrhaft zärtliche Verhältniß, ja es fesselte die Entdeckung Clara noch mehr an die treffliche Familie, da sie bei ihrem hellen Verstande und dankbaren Gefühle bald übersah, was das B.’sche Ehepaar, ohne dazu verpflichtet zu sein, an ihr gethan, und welchen Dank sie ihm schulde. Wohl aber mußte es B. sich sagen, daß er, bei seinen vorgerückten Jahren und ohne besonderes Vermögen, Clara über lang oder kurz würde hülflos zurücklassen müssen, und diese dann auf derselben öden Stelle, wie vor sechzehn Jahren, stehen würde. Darum suchte der treue Pflegevater dem Mädchen eine sichere und selbständige Zukunft zu begründen, und trat mit der Direction einer der ausgezeichnetsten sächsischen Anstalten für Fortbildung junger Mädchen in Unterhandlung, welche denn auch mit der anerkennenswerthesten Humanität und Bereitwilligkeit, obschon das Mädchen und deren Pflegeeltern Ausländer sind, sich zur Annahme der Ersteren gegen einen bis auf die Hälfte herabgesetzten Beitrag auf die Dauer von drei Jahren verstand.
Dieser Beitrag und die übrigen Bedürfnisse waren bald durch Subscription einiger unserer Verwandten, Freunde und Bekannten, sowie durch eine dankenswerthe Subvention der städtischen Behörde zu Ronneburg gedeckt, und so befindet sich denn seit dem Mai Clara in der trefflichen Anstalt, um dereinst als Erzieherin oder sonst in passender Weise der Welt nützlich zu werden, wozu ihre herrlichen Anlagen und feinen Sitten die gerechteste Aussicht gewähren.
Wer ein Interesse an dem Schicksale des Mädchens hat und über Herkunft und Geburt desselben etwas Bestimmtes nachweisen kann, dem werden wir die gewünschten Mittheilungen machen. Unsere Adresse aber wird ihm die Redaction dieser Blätter geben.
- ↑ Vierzehn Tage vorher war an den Scheunen von Ronneburg ein ausgesetztes, aber – todtes Kind aufgefunden worden.
- ↑ Wie haben absichtlich die Namen der Hauptpersonen nicht ausgeschrieben.
- ↑ So sorgfältig auch diese Verpackung war, so dürfte sie doch zu einem Schutze gegen die Kälte eines Februarabends bei einem Fußtransporte von Gera nach Ronneburg schwerlich ausgereicht haben.
- ↑ Warum diesen Name, sehen wir um so weniger ein, als der von der Mutter angegebene Name doch möglicher Weise einer Erkennung führen konnte. Die herzogliche Landesregierung zu Altenburg machte indeß dieses Versehen wieder gut, indem dieselbe unterm 14. August 1811 verordnete, daß der von der Mutter gewünschte Name nachträglich an der betreffenden Stelle des Kirchenbuchs noch eingetragen werden solle.