Eigenthümliche Quittung
[642] Eigenthümliche Quittung. Das unten folgende Actenstück fand sich in einem Tagebuche, welches ein landgräflich hessischer Officier während des größten Theiles des siebenjährigen Krieges führte. Derselbe gehörte dem hessischen Truppencorps an, das von dem Landgrafen Wilhelm dem Achten in den Sold Englands gegeben worden war und nach Niederlegung des Oberbefehls der alliirten Armee durch den Herzog von Cumberland unter der Führung des Herzogs Ferdinand von Braunschweig stand. Dieser wußte durch seine ausgezeichneten Eigenschaften als Feldherr den durch die Niederlage Cumberland’s bei Hastenbeck (26. Juli) und die dann folgende Capitulation von Kloster Zeven (8. September 1757) gesunkenen Geist der alliirten Armee wieder zu heben. In einem kühnen Zuge trieb er von der Elbe aus die weit überlegene französische Armee vor sich her, über die Weser, durch Westfalen, zuletzt über den Rhein. Hier schlug er bei Crefeld am 23. Juni 1758 die französische Armee. Die katholische Bevölkerung der Rheinlande trug der alliirten Armee, welche von protestantischen Mächten aufgestellt war, nicht überall Sympathie entgegen. Aus dem nachstehenden Actenstück lernen wir ein Mittel kennen, welches vielleicht zu jener Zeit noch mehr angewandt wurde, um zelotischen Eifer auf der Kanzel zu mäßigen, und das im vorliegenden Falle durch seinen Humor wohl auch Diejenigen aussöhnen dürfte, die mit seiner Anwendung nicht einverstanden sein sollten. Im Tagebuche des Verfassers, Major Keppel im hessischen Regimente von Wansbach, heißt es unter dem 20. Juni, datirt Kempen:
„Nachmittags kam nachstehende Quittung zu sehen, die ein Canonicus oder Pfaff wegen ausgestoßener Schimpfreden auf der Canzel gegen das Hannoversch Jägercorps, wovor er 50 Stockhiebe bekommen, außstellen müssen:
‚Ich Endsunterschriebener bekenne hiermit und in Kraft dieses, wie ich von einem dazu commandirten Unteroffizier vom Hannöverischen Jäger Corps zu Fuß und zwar vom Detachement des Herrn Capitaine von Bülow vor meine letzthin närrische und thörigte wider das löbliche Jäger Corps außgestoßene Reden, die ich Jetzo von Hertzen bereue und so wohl dem Herrn Capitaine alß allen von seinem Detachement hierdurch in unterthänigster Demuth abbitte, zu meiner wahren Besserung und zu Gemüthführung meines begangenen Unrechts 50 Prügel, sage fünfzig Prügel auf das Hintertheil meines Leibes, über ein Bund Stroh gedehnet und durch 2 Mann gehalten, wohl und richtig gezehlet und mit 2 etwa einen Daum dicken Stocks so ehrlich als möglich geschlagen, richtig und zu allen Danck erhalten, welche ich durch eigenhändige unterschrift und Krafft dieses in optima forma hiermit quittire; Bühren den 12ten Juny 1758.