Dresdner Anzeiger 03.12.1852 (Bekanntmachung)
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Bei dem Herannahen der Weihnachtszeit wiederholt sich die Wahrnehmung, daß der um diese Zeit übliche Verkauf von Puppen, Pflaumenfiguren, Papierlaternen und andern derartigen Gegenständen, namentlich zur Abendzeit durch Kinder auf hiesigen Straßen und Plätzen schon jetzt begonnen wird.
Obgleich diesem Kleinhandel nicht entgegengetreten werden soll, so ist derselbe doch eben nur auf die Weihnachtszeit zu beschränken und dabei jede Belästigung der Vorübergehenden, insbesondere alle Bettelei zu unterlassen. Es ist daher die Zeit innerhalb welcher jener Verkauf gestattet sein soll, von der Königl. Kreisdirection hierselbst durch Verordnung vom 28. November 1850 auf die letzten 14 Tage vor Weihnachten festgesetzt, auch jede Zudringlichkeit oder sonstiger Unfug streng untersagt worden.
Wir machen solches zur Nachachtung hierdurch öffentlich bekannt und bemerken, daß wider Contravenienten unnachsichtlich verfahren werden wird.
Dresden, den 2. December 1852.