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Geschichte des Dresdner Christmarkts

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Textdaten
Autor: Adolf Hantzsch
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Titel: Geschichte des Dresdner Christmarkts
Untertitel: erschienen in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Achtes Heft.
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Erscheinungsdatum: 1888
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Erscheinungsort: Dresden
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Quelle: Commons
Kurzbeschreibung:
Dresdner Anzeiger 1836 Nr. 348, SLUB Dresden
1869 den 6. Dezember, SLUB Dresden
1865 den 10. Dezember, SLUB Dresden
1837 d: 7. Dezember, SLUB Dresden
1863 d: 15. Dezember, SLUB Dresden
Dresdner Nachrichten 1882 Nr. 348 S. 2, SLUB Dresden sowie Nr. 361, S. 1
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[27]
II.
Geschichte des Dresdner Christmarkts.
Von
A. Hantzsch,
Bürgerschullehrer.

Der Strietzel- oder Christmarkt gehört unzweifelhaft zu den ältesten Märkten unserer Stadt, seine Spuren führen bis in die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts zurück. Den ersten Nachweis von seinem Vorhandensein bietet eine Urkunde vom 19. Oktober 1434, in welcher es heißt: Wir Friderich vnd Sigmund gebrudere von gottes gnadenn hertzogen zu Sachssen . . . bekhennen -, das wir vmb gemeines nutzes des armuths vnd vnser stadt zu Dresdenn besten vnd besserung willen derselben vnser stadt gegunst vnd zugegeben haben von dato dieses briefes ein gantz iahr inn itzlicher wochen einen tagk, der ihnen am bequemlichsten ist, einen freyen margkt zu halten, antzurichten vnd zu haben, vnd damit ingeschlossen des heyligen crists abendt, den sie auch frey haben sollen, gonnen vnd gestatten ihn solchen freyen margkt einen tagk in itzlicher wochen des iahr vber zu haben vnd antzurichten gegenwertigklichen in krafft dieses briefes.[1] Obgleich die landesherrliche Genehmigung für den Weihnachtsmarkt nur auf Zeit erteilt worden war, so bürgerte sich derselbe nach und nach doch so ein, daß man ihn in der Folge nie wieder aufgab, trotzdem eine Erneuerung des erwähnten Privilegiums nicht stattgefunden hat.

Anfangs zeigte der Weihnachtsmarkt einen ganz anderen Charakter als jetzt. Er dauerte nur einen Tag und wurde, zufolge [28] der angeführten Urkunde, am heiligen Abend abgehalten; später scheint man ihn jedoch auf den dem Christfeste vorangehenden Montag verlegt zu haben, wofür auch sein ursprünglicher Name „Strietzelmontag“ spricht. Diese Bezeichnung läßt vermuten, daß jener Markt in der Hauptsache wohl zu dem Zwecke eingerichtet worden war, daß sich die Einwohner unserer Stadt die für das Weihnachtsfest nötigen Strietzel oder Stollen einkaufen konnten. Dieses länglich geformte, wulstartige Gebäck, das nach der Meinung einiger an das in Windeln gewickelte Christkind erinnern soll und das bereits im 12. Jahrhundert unter dem Namen strucel, später auch strutzel im Mittelhochdeutschen Erwähnung findet[2], war in Dresden jedenfalls schon frühzeitig bekannt und beliebt, weshalb man ihm hier wie auch in anderen Orten Sachsens den bezeichnenden Namen „Christbrot“ beilegte. Unter dieser Bezeichnung findet der Stollen wohl zum ersten Male in Dresden urkundliche Erwähnung im Jahre 1474, da es in einer Rechnung des Bartholomäihospitals aus dem erwähnten Jahre wörtlich heißt: „Item 7 gr. vor zcwey cristbrot den armen luten uff wynachten.“ In Rechnungen derselben Wohlthätigkeitsanstalt aus den Jahren 1486, 1494 etc. kommt folgender Posten vor: „Item 10 gr. vor 4 strotzel uff weynachten gekouft den armen lewten.“ Daß aber die Strietzel als beliebtes Weihnachtsgebäck auch bei der Bürgerschaft unserer Stadt in Ehren standen, scheint aus folgenden Mitteilungen hervorzugehen. In der Ratskämmereirechnung von 1496 heißt es: „6 gr. 6 pfg. von breten zu den christbroten uff weinachten,“ ebenso in der Kämmereirechnung von 1499: 6 gr. von strutzelbreten uff weihnachten ingenomen,“ während die Rechnung von 1507 folgenden Eintrag enthält: „6 gr. 6 pfg. von strutzelwahen (Wagen).“ Diese Angaben sind wichtig, weil sie nicht nur das Vorhandensein des Strietzelmarktes im 15. Jahrhundert beweisen, sondern auch einen gewissen Einblick in dessen Einrichtung gestatten.

Für den eintägen Markt hätte es sich nicht verlohnt, Buden oder geschützte Verkaufsstände zu errichten, und dies umsoweniger, als man damals bei uns zum Weihnachtsfeste außer dem ortsüblichen [29] Christbrote wohl kaum noch etwas besonderes kaufte. Um nun die, jedenfalls von Weißbäckern feilgebotenen Strietzel nicht auf den Erdboden legen zu müssen, benutzte man als Unterlage Bretter, die der Rat gegen eine gewisse Entschädigung den Verkäufern leihweise überließ. In der Folge scheint man die „Strutzelbreter“ auf kleine, ebenfalls vom Rate entliehene Karren gelegt zu haben, wie die Kämmereirechnung von 1507 beweist.

Der Strietzelmarkt, der sich anfangs sowohl in seiner Dauer als auch in seiner ganzen Einrichtung von einem gewöhnlichen Wochenmarkte wohl nur wenig unterschied, mag im Laufe des 16. Jahrhunderts sich in demselben Maße entwickelt haben, in welchem die Strietzel bei der hiesigen Bevölkerung an Beliebtheit gewannen. Dies letztere scheint allerdings der Fall gewesen zu sein, da um 1560 selbst der „regirende burgermeister inn weynachtfeiertagenn nach altem gebrauch dy herrn (Ratsherren) inn dy strutzel zcu laden und eynn abentcollation impensis senatus zcu geben pflegte“[3]. Die zunehmende Beliebtheit des Weihnachtsgebäcks, sowie vielleicht noch andere Umstände brachten es schließlich dahin, daß, wie bereits erwähnt, der insbesondere für den Verkauf der Strietzel bestimmte Markt zu einer festbestimmten Zeit, nämlich in der Regel den Montag vor dem Christfeste, abgehalten und nach dem wichtigsten Verkaufsartikel von den hiesigen Einwohnern Strietzelmontag genannt wurde. Darüber, wie derselbe im 16. Jahrhundert eingerichtet war, erfährt man aus den wenigen, zerstreut vorhandenen Aktennotizen noch nichts; doch kann er um die Mitte des erwähnten Jahrhunderts schon nicht unbedeutend gewesen sein, da man ihn zuweilen, wie es damals überhaupt mit wichtigen, besonders mit sogenannten Heiligentagen geschah, mit zur Zeitbestimmung benutzte. So findet sich in der Brückenamtsrechnung von 1548 ein Posten: 30 Gr. dem Brückenvogte „am strotzelmontagk vorgenuget,“ und in einer Altdresdner Ratsrechnung vom Jahre 1573 wird erwähnt, daß aus dem Ratskeller an Hans Scholzen eine Weinlieferung erfolgte „den Montag vor dem Strietzelmontag." Auch kamen zu diesem Markte bereits [30] in jener Zeit von auswärtigen Orten Käufer nach Dresden. Dies geht aus einer Beschwerde des Pfarrers Winkler im benachbarten Plauen hervor, der sich 1598 darüber beklagte, daß mehrere zinspflichtige Bauern aus Zitzschewig, die schon in der katholischen Zeit dem Pfarrer Plauens 7 Scheffel Korn liefern mußten, auf den Strietzelmontag nach Dresden kämen und ihn (1597) fast mit 18 Personen überfallen hätten, daß er mehr denn einen Tisch habe speisen müssen, Männer, Weiber, Kinder und Gesinde, so sie mitbrachten![4] Daß diese zinspflichtigen Bauern gerade am Strietzelmontage ihre Lieferung nach Dresden überbrachten, hatte in der Hauptsache wohl den Zweck, auf den an diesem Tage hier stattfindenden Markte die nötigen Weihnachtseinkäufe zu machen.

Infolge der vermehrten Bedürfnisse der hiesigen Einwohner und des Zuflusses von Käufern aus den in der Umgegend Dresdens gelegenen Ortschaften gestaltete sich der Verkehr auf dem Strietzelmontag allmählich immer lebhafter, und die stärkere Nachfrage nach allerhand nützlichen und angenehmen Festgeschenken lockte auch aus verschiedenen Städten Sachsens allerlei Handwerker herbei, die ihre Waren hier absetzen wollten. Zu welcher Zeit fremde Marktfieranten[WS 1] zum ersten Male den hiesigen Strietzelmontag bezogen, läßt sich nicht feststellen, denn die darauf bezüglichen Nachrichten geben die Zeit nur unbestimmt an. So erklärt der Dresdener Rat unterm 22. November 1649, daß das Feilhaben der Fremden am Strietzelmontag „allezeit bräuchlich gewesen sei"[5]; ferner nennt eine vom 15. März 1673 datirte Zuschrift des Freiberger Rates an die hiesige Stadtbehörde die Befugnis der Freiberger Bürger, am Strietzelmontag in Dresden feil halten zu dürfen, ein „uraltes Herkommen"[6], und die Meißner Töpfer bitten unterm 25. November 1697, ihnen auch ferner am Strietzelmontag den Verkauf ihrer Waren zu gestatten, weil es so „weit mehr als vor 100 Jahren geschehen und bräuchlich gewesen sei“[7]. Hiernach wird man annehmen dürfen, daß der Besuch des [31] hiesigen Christmarkts seitens auswärtiger Verkäufer schon im 16. Jahrhundert stattgefunden hat, und zwar unter ausdrücklicher Billigung des Rates. Derselbe erkannte, daß die durch eine größere Zahl von Marktfieranten hervorgerufene Konkurrenz der hiesigen Bevölkerung bei ihren Einkäufen zu gute käme, und erklärte deshalb, es sei „den Inwohnern zuträglich, in einen billichen Preis etwas zu haben“[8].

Die Gewerbtreibenden Dresdens ließen sich anfangs die nach und nach entstandene Konkurrenz durch Fremde ruhig gefallen; aber bereits im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts erhoben sie Klagen über Beeinträchtigung ihrer berechtigten Interessen durch die auswärtigen Verkäufer. Nach und nach entbrannte zwischen den Interessenten ein Kampf, bei dem man zwar weniger auf der ganzen Linie, sondern gewöhnlich nur von einzelnen Positionen aus gegen einander vorging und der bei wechselndem Erfolge und mit geringen Unterbrechungen bis zum Ausgange des vorigen Jahrhunderts andauerte, schließlich aber, wenigstens in der Hauptsache, zu Gunsten der hiesigen Bürgerschaft endete. Es wird die Aufgabe der folgenden Mitteilungen sein, sowohl die einzelnen Phasen jenes Kampfes, als auch die durch die jeweiligen Zeitverhältnisse bedingte Entwickelung des Strietzelmarktes darzulegen.

Die ersten bekannten Streitigkeiten wegen des Feilhaltens auswärtiger Verkäufer auf dem Dresdener Strietzelmontag fallen in das Jahr 1624. Damals fanden sich die hiesigen Leinweber veranlaßt, gegen die anherkommenden Handwerksgenossen aus andern Städten vorstellig zu werden; doch konnte sich der Rat nicht entschließen, die vorgebrachten Klagen zu berücksichtigen, vielmehr wurde den Leinwebern unterm 22. Dezember eröffnet, daß die „Frembden, so Leinewandt feil haben, solches auch länger als vor dreyßig Jahr feilgehabt und noch in possess hätten, billich bey ihren feilhaben gelaßen werden“ sollten, da die Abschaffung dieser Einrichtung dem gemeinen Nutzen zum Nachteil gereiche.[9] - Nicht mehr Erfolg hatten die Küchler, als sie sich 1629 beim Rate beschwerten, daß die fremden „Küchelbäcker“ sich [32] unterständen, den Dienstag nach dem Strietzelmontag noch feil zu halten, denn die Stadtbehörde entschied unterm 23. Dezember ohne Angabe irgend welcher Gründe, daß „hinfüro die frembden Küchler auch den Dienstag nach dem Striezell Montagk bis umb 9 Uhr feil zu haben befugt sein sollen"[10]. - 1649 versuchten die Dresdner Seifensieder die auswärtigen Handwerksgenossen vom Striezelmarkt zu verdrängen, aber der Rat ging, wie schon erwähnt, nicht darauf ein, weil das Feilhaben der Fremden am Strietzelmontag allezeit bräuchlich gewesen sei[11]. - Besseren Erfolg hatten die Buchbinder, die sich 1659 darüber beklagten, daß die aus Pirna anherkommenden Meister ihres Handwerks schon am Sonntag vor dem Strietzelmontag ihre Waren auslegten, „welches niemals wäre zugelassen worden.“ Der Rat brachte unter den Streitenden einen Vergleich zustande, in welchem die Pirnaer Buchbinder sich verpflichteten, es künftig nicht mehr zu thun und sich an dem Montage begnügen zu lassen[12]).

Solche Gesetzesüberschreitungen waren schon mehrfach dagewesen und in Anbetracht gewisser Umstände auch entschuldbar. Fiel nämlich der 25. Dezember auf einen Dienstag, so mußten die auswärtigen Fieranten im eigenen Interesse entweder die Verkaufszeit am Strietzelmontag bedeutend beschränken oder ihre Heimreise erst in der Nacht antreten, wenn nicht gar auf den Christtag verschieben. Der eine wie der andere Fall war für die Fremden ein Übelstand, der nur beseitigt werden konnte, wenn ihnen der Warenverkauf schon vor Beginn des Strietzelmontags gestattet wurde. Da nun eine kurfürstliche Verordnung das Feilhaben am Sonntage verbot, so blieb, wenn man das Interesse der Fremden berücksichtigen wollte, nur der Ausweg, ihnen in gewissen Fällen den Verkauf ihrer Artikel schon vor dem Sonntage zu gestatten. Als nun 1655, in welchem Jahre der 25. Dezbr. wieder auf Dienstag fiel, eine Anzahl Fremder - unter ihnen die „Küchelbäcker von der Pulsnitz“[13] - bereits am Freitag feilhielten und seitens [33] hiesiger Handwerker darüber Klage einlief, unterzog der Rat in einer am 21. Dezember abgehaltenen Sitzung die Angelegenheit einer eingehenden Prüfung und beschloß zunächst, daß für diesmal die auswärtigen Verkäufer den ganzen Sonnabend und den Montag bis mittags um 1 Uhr feilhalten dürften. Als weiteres Resultat jener behördlichen Beratung ergaben sich folgende, von nun an giltige Bestimmungen. „Damit Künfftig dergleichen Unordnung nicht fürfalle, und die Frembden aufm Sonntag und ChristTag nicht reisen dürffen, sondern die Heylige Zeit gefeyert und in acht genommen werde, Alß soll auf den Fall, wenn der ChristTag wieder auf den Dienstag fällig wird, anstatt des Montags, weiln es der Heylige Abend ist, und die Frembden billig wieder zu Hause seyn und zum Gottesdienst sich bereiten sollen; der vorhergehende Freytag anstatt deßelben Strietzel Montags gehalten, männiglichen feyl zu haben verstattet und ufm Sonnabend zu Mittage um Ein Uhr wieder abgebudet werden. Soviel aber die Strietzeln betrifft, die mögen die Frembden und Einheimischen auch auff dem Heyligen Abend verkauffen, Wenn aber der Christ Tag ufm Sonntag oder Montag fället, So bleibet es bey der alten Observanz, daß der StrietzelMarkt, und was man dabey zu verkauffen pfleget, den nechst vorgehenden Montag gehalten wird"[14]. Wenn schließlich der Fall eintrat, daß der Strietzelmontag auf den 24. Dezember fiel, so durften die Fremden den vorhergehenden Sonnabend vom Vormittag an und auch den heiligen Abend hier feilhalten[15].

Diese, allerdings nur zuweilen eintretende Verlängerung der Verkaufszeit einerseits und der namentlich nach dem 30jährigen Kriege sich zeigende vermehrte Zufluß auswärtiger Marktfieranten andrerseits gaben dem Strietzelmontag ein gegen früher ziemlich verändertes Ansehen, so daß man sich in der Folge über seinen eigentlichen Charakter gar nicht mehr klar war. Die hiesigen Einwohner erklärten, „er sei kein öffentlicher Jahrmarkt, sondern nur ein Wochenmarkt, welcher wegen des bevorstehenden Weihnachtsfestes [34] von den hier wohnenden Handelsleuten, Bürgern und Handwerkern aus Gewohnheit besser gebaut und gehalten wird als sonsten"[16]; der Rat dagegen sagte, daß der Strietzelmontag, da er vom Landesherrn nicht privilegiert sei, auch von den fremden anherkommenden Kramern und Handwerksleuten kein Stättegeld entrichtet werde, zwar für keinen ordentlichen Jahrmarkt zu halten, daß er aber doch einem solchen jederzeit soweit gleich gehalten worden sei, als man den Fremden einen Tag allhier feil zu halten verstattet habe[17].

Völlig recht hatte der Rat mit seiner Ansicht nicht, denn einerseits existierte allerdings, wie bereits erwähnt, für diesen Markt ein wenn auch sehr beschränktes landesherrliches Privilegium, das man aber damals jedenfalls nicht kannte, und andrerseits unterschied sich in jener Zeit der Strietzelmontag sowohl in seiner Dauer, als auch in seiner ganzen Einrichtung von den 5 hier üblichen Jahrmärkten doch bedeutend. War ein solcher herangekommen, so hielten nach altem Brauch die fremden Tischler und Böttcher ihre anher gebrachten Waren bereits Freitags und Sonnabends vorher feil; auch fand an diesen Tagen Viehmarkt statt. Am Montag ging „der volle Markt" an, nachdem er mittags 12 Uhr mit der großen Glocke des Kreuzturmes eingelauten und darauf ausgerufen worden war. Er dauerte bis Donnerstag Mittag, zu welcher Zeit die fremden Verkäufer ihre Waren einlegen mußten. Zuweilen kam es auch vor, daß ein Fremder die ganze Woche über verkaufte, weil die Buden der Hiesigen auch so lange stehen blieben, doch mußte er sofort einpacken, wenn seitens der Dresdner Widerspruch erfolgte. Die Glieder gewisser Handwerke, nämlich die Tuchmacher, Seifensieder, Hutmacher, Seiler, Riemer, Weiß- und Lohgerber, pflegten einem von Alters her eingeführten Innungsbrauche folgend nur an 2 Tagen, nämlich am Montage und Dienstage von mittags 12 Uhr bis abends, ihre Waren auszulegen. Von Donnerstag Mittag vor dem Markte bis zur selben Zeit darnach wurde auch das [35] sogenannte Marktgeleite eingenommen, d. h. eine geringe Abgabe von allen diese Woche über durch die Thore eingehenden beladenen Wagen und Viehstücken[18]. Eine den Jahrmärkten eigentümliche Erscheinung bildeten die daselbst gewöhnlich ohne Ratserlaubnis sich produzierenden Marktschreier, Liedersänger und Gaukler, welche durch allerlei Künste und Versprechungen oder durch Aufstellen von Spieltischen das Volk herbeilockten. Besonders wußten die oft von sehr entfernten Orten anherkommenden sogenannten Ärzte Publikum um sich zu sammeln. Bei ihnen gab es allerlei Interessantes zu sehen, zu hören und zu kaufen. Da trat z. B. ein Doktor auf, „welcher zugleich das Duthorn[WS 2] führte", oder ein Zahnarzt, der erst ein geistliches Lied singen ließ und nach Beendigung desselben seine „Arzney vor die Würmer" anpries. Hier hielt ein sogenannter Wunderdoktor zu Pferde und „machte seine Wissenschaft kund"[19]; dort durchzog ein „weitberühmter und Welt-bekandter Kayserlicher und Königlicher privilegirter Türkischer Operator, Oculist, Gehör- Stein- und Bruchmeister" in auffälliger fremdländischer Kleidung die Straßen und teilte unter die reichlich herbeiströmenden Menschen Zettel aus, die von seiner großen Kunst Kenntnis gaben[20]. Ein anderer Arzt ließ abends durch seine Leute „ein Comödienspiel aufführen“ und „reizte damit vieles Volk zum Zuschauen an.“ Nach Beendigung des Spiels entstand durch die anwesenden Gassenjungen ein großes Geschrei, und des Arztes Leute trieben dazu allerhand Possen[21]. Es war in der That ein sehr lebhaftes und lustiges Treiben, das sich auf den Jahrmärkten entwickelte, während es auf dem Strietzelmontage viel ruhiger zuging.

Trotz der vorhandenen Unterschiede wollte der Rat den Christmarkt, in gewisser Beziehung wenigstens, einem Jahrmarkte gleichgestellt wissen, weshalb er auch öfters jene Eingaben hiesiger Einwohner abwies, welche darauf abzielten, auswärtige Verkäufer vom Strietzelmontag zu entfernen. Dies geschah z. B. im Jahre [36] 1670, wo die Dresdner Buchbinder ihren Handwerksgenossen aus Pirna den Besuch des hiesigen Weihnachtsmarktes nicht mehr gestatten wollten, weil derselbe ein Wochenmarkt sei und der 10. Artikel ihres unterm 9. September 1564 konfirmierten Innungsgesetzes ausdrücklich besage: die hiesigen Buchbinder „sollen auch von frembden Buchführern und Hausirern zwischen den Jahr Märckten in der Stadt Gerichte mit öffentlichen Feylhaben unbedrängt bleiben“[22]. Die Pirnaer Buchbinder wollten sich ihr Recht nicht kürzen lassen und stützten sich dabei auf einen zwischen den Stadtobrigkeiten von Dresden und Pirna in ersterem Orte am 7. Juni 1520 abgeschlossenen Rezeß, nach welchem es den Buchbindern beider Städte gestattet sein sollte, die Wochenmärkte derselben gegenseitig zu besuchen. Ein neuer Rezeß vom 22. Februar 1565, ebenfalls in Dresden abgeschlossen, bestätigte den „gemeinen Krämern, Küchlern und Buchbindern“ beider Städte diese Freiheiten. Von den Pirnaer Buchbindern wurde darauf hin der Dresdner Wochenmarkt zuweilen, der Strietzelmontag dagegen meist regelmäßig besucht, bis ihnen dies letztere 1654 auf Drängen der Dresdner Handwerksgenossen vom hiesigen Rate auf so lange verboten ward, bis sie ihr Recht auf die Vergünstigung, nach Dresden zu Wochenmärkten und zum Strietzelmontag kommen zu dürfen, nachgewiesen hätten[23]. Dies thaten sie freilich nicht, sondern erschienen hier ruhig weiter[24]. Deshalb wurden 1670 die Dresdner Buchbinder beim Rate abermals vorstellig, doch entschied unsere Stadtbehörde nach nochmaliger Prüfung der Angelegenheit unterm 10. November 1671, daß die Pirnaer Buchbinder auch ferner den Strietzelmontag besuchen dürften, da derselbe, obgleich er nur 1 Tag dauere, jederzeit den Jahrmärkten gleich geachtet worden sei; dagegen hätten sie künftig die Dresdner Wochenmärkte nicht mehr zu besuchen laut des Bescheids von 1654[25]. Trotz dieser behördlichen Entscheidung ging der Streit noch fort, doch blieben die Pirnaer Buchbinder erst dann vom Dresdner [37] Christmarkte weg, als die Befugnis zum Besuche desselben auch anderen auswärtigen Gewerbtreibenden mehr und mehr entzogen ward.

Vor der Hand jedoch kam es im 17. Jahrhunderte noch nicht dazu. Selbst wenn der hiesige Rat einmal auswärtigen Verkäufern den weiteren Besuch des Strietzelmarktes untersagte, so geschah dies weniger zu dem Zwecke, um mit der Entfernung der Fremden überhaupt einen Anfang zu machen, sondern mehr auf Grund besonderer Verhältnisse, wie sie beispielsweise bei Gewerbtreibenden aus Meißen vorlagen. Dort wurde ebenfalls seit Jahrhunderten, wie in Dresden, am Dienstag vor dem Weihnachtsfeste ein eintägiger Markt gehalten, der nach dem üblichen Festgebäck der Weckendienstag hieß und unserm Strietzelmontag sehr ähnelte. Anstandslos hatte man bisher Gewerbtreibenden von auswärts den Weckendienstag in Meißen beziehen lassen, und auch aus Dresden waren Handwerker, besonders Strumpfwirker und Barettmacher, dahin gekommen. Da erklärte nun 1670[26] und 1671 der Rat von Meißen auf Grund eingegangener Beschwerden der dortigen Bürger, daß Fremde künftig den Weckendienstag nicht mehr besuchen dürften. Daraufhin baten die Dresdner Strumpfwirker die hiesige Stadtbehörde, dieselbe möge die Meißner Kramer und Strumpfwirker nun auch nicht mehr zum Strietzelmontag zulassen. Durch Beschluß vom 23. Oktober entsprach der Dresdner Rat jener Bitte[27], ja er ging sogar noch einen Schritt weiter. Als nämlich von hiesigen Gewerbtreibenden dieser Schutz auch gegen andere fremde Handwerker gewünscht wurde, erklärte der Rat unterm 22. Oktober 1672: „Dieweil der Strietzelmontag kein Jahrmarckt, so wird den Frembden auferleget, denselben über weder auf freyen Marckte ihre wahren zu verkauffen, noch damit hausiren zu gehen. Könnten oder wollten sie aber ihre vorgeschützte possess ausführen, so solten sie darmit gehöret werden“[28]. Unzweifelhaft wollte der Rat durch diesen Beschluß die Interessen [38] der hiesigen Einwohner schützen; um so befremdlicher muß es daher erscheinen, daß er bereits wenige Monate später, den 28. März 1673, den Bortenwirkern und Schnürkramern in Freiberg auf ein Gesuch mitteilte: „Da am StrietzelMontage denen Crahmern von etlichen benachbarten Städten mit ihren Wahren anhero zu kommen, undt selbige feil zu haben verstattet worden“, so soll es den erwähnten Freibergern zu dieser Zeit „gleichfalls verstattet sein, doch müssen sie sich daran begnügen laßen und sollen selbige abents vom Marckte wiederumb abzubuden und einzulegen schuldig sein“[29].

Daß der Rat in so kurzer Zeit zwei einander gewissermaßen widersprechende Beschlüsse fassen konnte, dürfte durch den Umstand zu erklären sein, daß man selbst seitens der Stadtbehörde über den Charakter des Strietzelmarktes damals nicht völlig im klaren war und daß es bezüglich desselben an gesetzlichen Bestimmungen fehlte, nach denen man sich bei streitigen Fällen hätte richten können. Da die hiesigen Gewerbtreibenden durch den fortgesetzten großen Zufluß fremder Verkäufer ihre Interessen mehr und mehr gefährdet glaubten, so entstand bei ihnen eine große Erbitterung, und die „sämbtliche Bürgerschafft“ Dresdens bat unterm 2. Juni 1684 den Rat, er möge die Angelegenheit dahin vermitteln, „daß der Strietzel Montag hinführo gäntzlichen abgeschaffet und auffgehoben werdte“[30]. Da auf dieses Gesuch keine Resolution erfolgte, so wurde unterm 2. Oktober desselben Jahres die Bitte wiederholt und dabei darauf hingewiesen, daß auch andere Städte die „heiligen AbendMärckte“ ihren Bürgern zum besten eingestellt hätten[31]. Selbstverständlich entsprach der Rat diesem Ansinnen nicht, da er seine Mitwirkung nicht einem Unternehmen angedeihen lassen konnte, das die Interessen der gesamten Einwohnerschaft aufs schwerste geschädigt haben würde. Der Strietzelmarkt blieb also und zwar in seiner bisherigen Einrichtung bestehen, aber damit auch die Ursache zu [39] fortgesetzten Streitigkeiten zwischen hiesigen und auswärtigen Verkäufern.

Die Differenzen kamen zum Teil dadurch wieder in Fluß, daß 1694 Gold- und Silberarbeiter aus Pirna und Meißen auf dem Dresdner Strietzelmontag erschienen und feil hielten. Die deshalb von den hiesigen Handwerksgenossen beim Rate vorgebrachte Beschwerde hatte jedoch ebensowenig Erfolg als eine neue Eingabe vom Jahre 1696, und da das Prozessieren mit den Fremden teuer zu werden und doch nutzlos zu sein schien, fügten sich die Dresdner Gold- und Silberarbeiter und erklärten unterm 27. Januar 1697, mit dem Besuche auswärtiger Verkäufer einverstanden zu sein, wenn sie nur einen Tag feilhalten dürften[32]. Kaum war diese Differenz beigelegt, als „sämbtliche Meister des Töpfferhandwergs in Neu- und Alten-Dreßden“ sich beim Rate darüber beklagten, daß die Töpfer aus Radeburg, Pirna, Meißen und Dippoldiswalde eine große Menge von „heiligen Christ- oder Kindergefäßen anhero zu bringen pflegten, aber solches zu thun nicht befugt seien.“ Da nun die Dresdner Töpfer zur Weihnachtszeit in den genannten Orten auch nicht feil halten durften, so baten die Kläger den Rat, dies den fremden Töpfern für die erwähnte Zeit in hiesiger Stadt auch zu verbieten[33]. Auf etwaige Rechte konnten sich die hiesigen Töpfer bei ihrem Vorgehen umsoweniger stützen, als ihre unterm 24. Februar 1631 vom Rate konfirmierten Innungsartikel u. a. auch folgende Bestimmung enthielten: „Ebenmäßig sollen auch die Strietzel Montage, wie vor Alters hergebracht, nur zur Christbescherung vor die Kinder kleine Puppenwaaren zu Pfennigen, drei Hellern und dergleichen (von auswärts) anher gebracht, auch länger nicht denn anderthalb Tag, nämlich Sonntags nach der Predigt und Montags den ganzen Tag feil gehabt werden; von großen Schüsseln, Krügen, Töpfen, Kacheln und dergleichen Waaren aber nichts zugleich mit feil gehabt noch verkauft werden, jedesmal bei Verlust derselben Waaren und Strafe eines Thalers[34].“ Der Rat schlug daher die Bitte [40] des hiesigen Töpferhandwerks unterm 1. Dezember 1697 rund ab, „weil die frembden Töpfer in langer possession seien und dieselben viele Jahr her auf dem so genannten StrizelMontag Kindergefäße feil gehabt hätten“[35]. Dieser Ratsbeschluß war nicht zum geringsten Teile auch durch eine vom 24. November 1697 datierende Eingabe der Dippoldiswalder Töpfer herbeigeführt worden. Dieselben hatten darum gebeten, sie auch fernerhin zum Feilhaben ihrer Waren am Strietzelmontage in Dresden zuzulassen, weil sie und ihre Vorfahren „von undenklichen Jahren her gleich andern Landt Meistern der Töppfer von umliegenden Städten solcher Freyheit sich gebrauchet und ihnen niemahls einig Verboth geschehen, auch die Dreßdnischen Meister der Töpfer solches iederzeit unhinderlich gestattet hätten“[36].

Infolge der noch immer nicht aufhörenden Klagen der hiesigen Gewerbtreibenden über Beeinträchtigung ihrer Interessen durch Fremde gelangte der Rat schließlich zu der Überzeugung, daß in den bestehenden Verhältnissen bezüglich des Strietzelmarktes eine Änderung angebahnt werden müsse. Er wandte sich daher unterm 7. Dezember 1698 an den Landesherrn und bat ihn, er möge, um die hiesigen Verkäufer nicht zu sehr schädigen zu lassen, den Fremden ein Ziel und Maß setzen, also, daß von den aus verschiedenen Orten anherkommenden Pfefferküchlern, Töpfern, Zeughändlern, Drechslern, Goldschmieden nicht mehr als einer, von den Bortenwirkern und Schnürkrämern aus Freiberg etwa 2 und von den Blechleuten etwa 6 zugelassen würden. Dadurch verringere sich die Zahl der Fremden, bis diese nach und nach endlich „gar abgestorben“ seien[37]. Begründet wurde diese Bitte durch eine kurze Darstellung der Entwickelung des Strietzelmarktes, worin es heißt: „Wir finden in vorigen Actis soviel Nachricht, daß von ao: 1650-1670, da die Stadt an Einwohnern zuzunehmen angefahen, hingegen weder der Crämer so gahr Viel noch die manufacturen sonderbar allhier gewesen, man die Ankunfft der Frembden Verkäuffer [41] gerne gesehen hatt, Alß aber die Zunffte sich sehr gestärcket und darunter mancher guther Künstler sich hervorgethan, auch sonst sich allerhand Leute gefunden, welche unterschiedliche gute und nützliche Dinge Verfertiget oder angegeben und eingeführet, derselben aber nach und nach so Viel Worden, daß es Ihnen an Vertreib der Wahren endlich fehlen wollen, so ist Von Vielen Jahren hehr Viel Klagens an diesen Tage über die Frembden gewesen ... Allein nachdem man hingegen betrachtet, daß der Jahrmärckte ohnedies 5, da der Einwohner sich des Bedürfnisses zur Gnüge erhohlen Kan ... hierüber wir auch berichtet worden, Wie auff andern benachbarten Städten die unserigen um besagte Zeit nicht geduldet würden, So haben wir nach der Zeit dahin getrachtet, die übermäßige ankunfft der Frembden Crämer undt Handtwercker nach und nach zu restringiren und den Verdrieb denen unserigen Zuzuwenden, Zumahl der Verkäuffere so Viel bey hiesiger Stadt, daß die Käuffere genung außzulesen und zu Wehlen haben, es hatt aber doch sogleich sich nicht thun Wollen laßen, Kommen dahero der Frembden von unterschiedlichen Orten noch Viel hehr“[38]. Der Landesherr erklärte jedoch unterm 14. Dezember 1698, daß er zur Zeit Bedenken trage, gestalten Sachen nach die Fremden von solchem Feilhalten gänzlich auszuschließen, vielmehr wolle er, daß diejenigen, die deswegen in einem posses sich befänden, dabei zu belassen seien[39].

Natürlich war den Verkäufern von auswärts dieser kurfürstliche Entscheid überaus erwünscht, und wie bedeutend sie von der ihnen gewährten Befugnis Gebrauch machten, beweist ein Verzeichnis, nach welchem 1704 auf dem hiesigen Strietzelmarkte von Fremden anwesend waren 6 Töpfer (5 aus Dippoldiswalde und 1 aus Meißen), 8 Pfefferküchler (je 2 aus Pulsnitz und Königsbrück und je 1 aus Großenhain, Bischofswerda, Kamenz, Pirna), 3 Goldarbeiter (1 aus Großenhain, 2 aus Meißen), 2 Glashändler (aus Kreibitz in Böhmen und aus Pirna), 3 Messerschmiede aus Freiberg, 20 Spitzenhändler (6 aus dem Gebirge, 9 aus Freiberg [42] und Brandt, 5 aus Pirna), 11 Drechsler (je 2 aus Großenhain, Meißen, Pirna, 3 aus Freiberg, je 1 aus Hainichen und Bischofswerda), 10 Posamentierer aus Freiberg, 1 Strumpfhändler aus Pirna, 21 Zeughändler (8 aus Freiberg, 5 aus Frankenberg, 3 aus Kamenz, 2 aus Pirna, je 1 aus Großenhain, Roßwein, Reichenberg in Böhmen), 1 Sensenschmied aus Freiberg, 10 Holzgefäßhändler und 8 Klempner. Außer diesen auf dem Altmarkte sitzenden Fremden befanden sich auf dem Neumarkte 2 Wurzel- und Pulverhändler aus Schwarzenberg und Kamenz, 3 Wachholdersafthändler aus Kamenz, 4 Federhändler (3 aus Kamenz, 1 aus Elstra), 4 Korbmacher mit Handkörben, je 2 aus Zwickau und Glauchau), 1 Serpentinsteinhändler aus Zöblitz und 1 Händler mit gewirkten Weiberröcken aus Öderan[40].

Eine Zeit lang blieb es bezüglich des Strietzelmarktes bei den bisher üblich gewesenen Einrichtungen, ohne daß eine Änderung derselben wieder versucht worden wäre. Daher ist auch bis 1716 von wichtigeren Vorkommnissen nichts zu berichten; höchstens verdient folgender kleine Zwischenfall eine Erwähnung. Weil trotz des am 24. September 1706 mit Karl XII. abgeschlossenen Friedens zu Altranstädt die Schweden, welche bis in die nächste Umgegend von Dresden vorgedrungen waren, dieselbe noch lange nicht verließen, so erschien es zweifelhaft, ob in dem genannten Jahre der Strietzelmarkt abgehalten werden dürfe. Um darüber Gewißheit zu erlangen, hatten sich die 2 Obermeister der hiesigen Nadlerinnung zum Gouverneur von Dresden, dem Grafen von Zinzendorf begeben und um Auskunft gebeten, welche ihnen durch den Oberstleutnant Hildebrand zu teil wurde. Durch ein Mißverständnis entstand aus der den Innungsgenossen überbrachten Mitteilung bei einigen derselben die Meinung, als wünsche der Gouverneur, daß die Marktbuden alle Abende weggerissen werden sollten. Daraufhin hatten sich 3 Nadler an einen Advokaten gewendet, von ihm ein Schreiben aufsetzen und dasselbe im Namen der ganzen Innung an den Gouverneur abgehen lassen. Derselbe fühlte sich beleidigt, weil in der Zuschrift allem Anscheine [43] nach in etwas starker Weise auf seine angebliche Verfügung Bezug genommen und das Stehenbleiben der Buden auch während der Nacht gewünscht wurde. Graf Zinzendorf ließ über die ihm gegenüber geführte Sprache durch den oben erwähnten Offizier beim Rate Beschwerde führen und stellte in Abrede, das allabendliche Beseitigen der Buden angeordnet zu haben. Nachdem die Stadtbehörde am 18. Dezember sowohl die 2 Oberältesten und die 3 anderen Meister der Nadlerinnung, als auch den Rechtsanwalt in Verhör genommen, entschied sie: „Weil der Advokat den Namen des sämtlichen Handwerks unterschrieben habe, da er doch nur von 3 Meistern desselben angesprochen worden sei, er auch vor Verfertigung des Supplicati in der Sache sich hätte besser erkundigen und in dem Schreiben einen anderen stylum und mehreren respect gegen Se. Excellenz brauchen sollen,“ so sei er sofort in Haft zu nehmen und in die Fronfeste zu bringen. Dieser Verfügung ward sofort entsprochen, die 3 Nadlermeister aber erhielten vom Rate einen ernstlichen Verweis. Am 19. Dezember wurde auf Wunsch des Gouverneurs ein erneutes Verhör abgehalten, welches nur soviel klar stellte, daß die durch die 3 Nadler verbreitete falsche Mitteilung auf einem Mißverständnis beruhte. Obgleich der Rat alle Angeklagten der Milde des Grafen Zinzendorf empfahl, scheint sie doch dem Advokaten am wenigsten zu teil geworden zu sein, da man denselben nach dem Verhör wieder in die Fronfeste zurückführte[41].

Im Jahre 1716 begannen auch jene Streitigkeiten wieder, die eine Verdrängung der fremden Verkäufer vom hiesigen Strietzelmarkte zum Zwecke hatten. Zunächst beschwerten sich die sämtlichen Dresdner Leinwandhändler beim Rate, daß im vergangenen Jahre viele Fremde, „als da sind die Pargent-, Tuchel- und Leinwandtleuthe, ingleichen die Bischoffwerdischen Brustlätze, ja sogar die Bauern mit Fläcksischer (Flachs- ?) Leinwandt“ sich unterstanden hätten, ihre Waren „öffentlich als auch heimlich mit trödeln zu verkauffen, ohngeachtet Sie keine MarktFreyheit besäßen, sondern der Markt einzig und allein vor die Bürger hiesiges Orthes sei.“ Die Petenten erklärten, daß sie in der Weihnachtszeit sich auch nicht in fremde Städte wagen dürften, um dort feil zu halten, [44] weil ihnen die Ware weggenommen würde, „wie es schon öffters geschehen,“ und baten, der Rat möge die hiesigen Bürger in ihren Rechten schützen und zu dieser Zeit den Fremden, die ohnehin jährlich 5 Märkte hier hätten, nicht nur den öffentlichen Verkauf, sondern auch das heimliche Trödeln verbieten lassen[42]. Damals scheint der Rat nicht auf die Sache eingegangen zu sein, aber 1720 nahm er sich der Dresdner Weißbäcker und Pfefferküchler, jedoch ohne Erfolg, an. Diese wollten nämlich mit Beziehung auf das erwähnte kurfürstliche Reskript von 1698 vom Strietzelmarkte alle diejenigen fremden Handwerksgenossen künftig ausgeschlossen wissen, welche nicht bereits damals im Besitz des Besuchsrechts sich befanden. Der Rat entschied im November 1720 in diesem Sinne rücksichtlich der Pfefferküchler aus Pulsnitz und Kamenz, doch erhob ein Kamenzer Küchler dagegen Einspruch und rief die Entscheidung des Landesherrn an. Dieser gestattete unterm 14. Dezember 1720 den fremden Pfefferkuchenbäckern den Besuch des Strietzelmontags auch fernerhin, verlangte aber vom Rate einen Bericht darüber, was es mit diesem Markte für eine Bewandtnis habe[43]. Diesem Befehle wurde unterm 8. Februar 1721 entsprochen und in dem Schreiben gesagt, daß seit Eingabe des vorigen Berichts die hiesigen Fabrikanten und Handwerksleute sich noch weiter vermehrt hätten und es ihnen am nötigen Unterhalt zu mangeln beginne. Gleichwohl sei es Pflicht, auf ihre Subsistenz Bedacht zu nehmen, besonders mit aus dem Grunde, da sie in der Residenzstadt wohnten[44]. Ungeachtet dessen entschied der Landesherr unterm 5. September 1721: „Wir lassen es bey deme, Was dißfalls hergebracht und wie es darmit zeithero gehalten worden, noch ferner bewenden“[45]. Zwar unternahmen die Küchler trotzdem weitere Versuche, ihre Angelegenheit günstiger zu gestalten, aber immer wurden sie, insbesondere vom Kurfürsten, beschieden, „daß es in dieser Sache bei dem wohlbedächtigen Rescript vom 5. September 1721 schlechterdings sein Bewenden habe"[46].

[45] Jener landesherrliche Erlaß brachte auch die öfters auftauchende und insbesondere den auswärtigen Verkäufern wichtige Frage der Dauer des Marktes zu einem vorläufigen Abschlusse. Bis zu Ausgang des 17. Jahrhunderts war der Strietzelmarkt zufolge der 1655 getroffenen und bereits erwähnten stadträtlichen Bestimmung in der Regel am Montage vor dem Weihnachtsfeste abgehalten worden, hatte also nur 1 Tag gedauert. 1708 scheint zum ersten Male hierin eine Änderung eingetreten zu sein, wenigstens existieren aus einer früheren Zeit keine Nachrichten über den veränderten Anfang des Marktes. In diesem Jahre fiel der Christtag auf einen Mittwoch und war den hiesigen Gewerbtreibenden auf ihr Ansuchen vom Landesherrn gestattet worden, mit dem Verkauf ihrer Waren schon am vorhergehenden Freitage zu beginnen[47]. Als 1715 das Weihnachtsfest ebenfalls an dem Mittwoch seinen Anfang nahm, gaben die hiesigen Gewerbtreibenden die Absicht kund, auch diesmal wieder am Freitage aufzubuden, was der Rat jedoch nicht gestatten wollte. Daraufhin wandten sich verschiedene Dresdner Innungen mit einer Eingabe an den Kurfürsten und baten, daß ihnen auch jetzt gestattet werden möge, den Markt schon am Freitage zu beginnen, wie es bereits 1708 der Fall gewesen wäre[48]. Die Resolution des Landesherrn vom 20. Dezember bestimmte, daß der Strietzelmontag mit heute angehen dürfe und allen Verkäufern gestattet sei, ihre Waren die nachfolgenden Werkeltage über bis Dienstag Abend öffentlich feil zu haben[49]. Dieselbe Vergünstigung wurde den Dresdner Handwerkern bei gleicher Lage der Verhältnisse 1720 vom Kurfürsten zugestanden. Ging er auch auf die weitere Bitte nicht ein, diese Einrichtung für künftige Zeiten zu gestatten, so oft Weihnachten auf den Mittwoch fiele[50], so war doch die alte Ordnung durchbrochen und eine dauernde Verlängerung des Christmarktes angebahnt. Dieselbe erschien auch im Interesse der von auswärts kommenden Verkäufer aus mehr als einem Grunde geboten, und so bestimmte der schon erwähnte landesherrliche Erlaß [46] vom 5. September 1721, es sei vom Rate den Fremden das Feilhaben am Strietzelmontag auf „zweene Tag nach einander hinfüro zu verstatten und deshalben das Nötige behörig zu verfügen“[51]. Von dieser Vergünstigung waren aus nicht bekannten Gründen die sogenannten erzgebirgischen Schachtelleute ausgeschlossen. Dieselben besuchten schon seit langer Zeit den Strietzelmontag, wenigstens werden sie in einem kurfürstlichen Erlasse vom 15. März 1644 bereits mit erwähnt[52]. Bisher hatten sie die hier geltenden gesetzlichen Bestimmungen fast immer beachtet. Seit Anfang des 18. Jahrhunderts wagten sie es, länger, als es ihnen erlaubt war, nämlich 2-3 Tage, auch wohl noch am heiligen Abende zu verkaufen. Vom Markte deshalb verwiesen, hatten sie in den Häusern, wo sie ihre Waren einzusetzen pflegten, ihren Handel ruhig fortgesetzt, was die Veranlassung wurde, daß sich die Dresdner Drechslerinnung bei dem Rate darüber beschwerte. Dieser entschied unterm 16. Dezember 1719: „Den Schachtelmännern von frembden Orthen wird Zwar das öffentliche Feilhaben aufn Marckte an den Strietzel Montag einen Tag verstattet, nach diesem aber ist es ihnen weder auf dem Marckte noch in den Häusern zuzulassen"[53]. Zwar wollten sie sich diesem Entscheide nicht fügen und beriefen sich auf angebliche Privilegien, nach denen ihnen das Feilhaben die ganze Woche bis zum heiligen Abend gestattet sei, wendeten sich auch an den Landesherrn, erreichten damit aber doch nichts, weil der Kurfürst ganz im Sinne des Rates entschied[54] und auch bei seinem Beschlusse blieb, als die Schachtelleute 1722 noch einmal dagegen einkamen und neue Vorschläge machten[55].

Die äußerst umfangreichen Aktenstücke, welche über derartige, meist Jahre andauernde Rechtsstreitigkeiten im hiesigen Ratsarchiv vorhanden sind, geben Zeugnis von der Größe der Arbeit, die dem Rate durch solche Klagefälle erwuchs, zwischen denen oft nur kurze Pausen lagen. Kaum hatte 1722 der Konflikt zwischen den hiesigen [47] Drechslern und den erzgebirgischen Schachtelleuten einen Abschluß gefunden, als zwischen den Dresdner und Dippoldiswalder Töpfern abermals ein Streit ausbrach. Es handelte sich dabei darum, in welcher Weise die erwähnten fremden Handwerker das Recht ausübten, den Strietzelmontag beziehen zu dürfen. Sie brachten nämlich ihre Waren in ganzen Fuhren anher, was die Dresdner Töpfer als unstatthaft bezeichneten. Über ein Jahr lang gingen die Klagen hin und her; endlich kam auf Grund eines am 13. Mai 1727 auf dem hiesigen Rathause mit den streitenden Teilen abgehaltenen Termins den 25. Juni ein Vergleich zustande, nach welchem die in Dippoldiswalde wohnhaften (6) Töpfer zur Zeit und bis auf weitere Verordnung den Strietzelmontag wie bisher zwar besuchen könnten, aber keiner derselben mehr als 1 Korb Ware mit sich bringen, solche auch nur 1 Tag verkaufen und nicht in die Häuser damit hausieren gehen dürfe. Auch solle es den Dresdner Töpfern gestattet sein, mit ihren Waren gegen den Weihnachtsheiligenabend nach Dippoldiswalde zu kommen[56], von welchem Rechte sie freilich nie Gebrauch gemacht haben. Als die Dippoldiswalder Töpfer den nächsten Strietzelmontag bezogen, kamen sie mit so großen Körben, daß die Dresdner Handwerksgenossen sich abermals veranlaßt fühlten, beim Rate vorstellig zu werden und zu beantragen, es möge künftig den Dippoldiswalder Verkäufern von thönernem Spielzeug das Auslegen desselben nicht eher gestattet sein, als bis der Marktmeister und einige hiesige Töpfer die Körbe auf ihre Größe geprüft hätten[57]. Ging der Rat auch nicht darauf ein, so bestimmte er doch unterm 23. November 1728, daß jeder zum Strietzelmontag nach Dresden kommende Dippoldiswalder Töpfer nicht mehr Ware anher bringen dürfe, als in einem Korbe getragen werden könnte. Brächte einer mehr, so würde vom Rate die überschüssige Quantität „bis nach Verfluß des Strietzelmontags“ in Verwahrung behalten, beim Hausierengehen jedoch der ganze Warenvorrat weggenommen werden[58]. [48] Da die Dippoldiswalder Töpfer schon vorher die Sache vor den Landesherrn gebracht hatten, auch jetzt an denselben wegen des Ratsbeschlusses appellierten[59], so mußte die Dresdner Stadtbehörde dem Fürsten einen die ganze Differenz beleuchtenden Bericht einsenden. Trotz aller Vorstellungen entschied unterm 17. Februar 1729 der Landesherr, daß den Dippoldiswalder Töpfern der uneingeschränkte freie Verkauf ihrer kleinen Waren zum Strietzelmontag fernerhin zu verstatten sei[60]. Die Dresdner Handwerksgenossen wollten sich dabei nicht beruhigen und baten den Kurfürsten unterm 6. Dezember 1729 um eine ihnen günstigere Resolution[61]. Schon 3 Tage darauf erhielten sie die Mitteilung, daß es bei dem Bescheid vom 15. Februar sein Bewenden habe[62].

Des Zusammenhangs wegen sei gleich hier darauf hingewiesen, daß es wegen des Verkaufsrechts der Dippoldiswalder Töpfer zwischen diesen und ihren Dresdner Handwerksgenossen gegen Ausgang des vorigen Jahrhunderts noch einmal zum Streite kam, der damit endete, daß die Landesregierung unterm 19. November 1793 bestimmte: Die Dippoldiswalder Töpfer dürften am Strietzelmarkte nur Einen Tag und auch nur auf Einer Stelle feil haben, seien aber beim Verkaufe ihrer kleinen Waren auf einen gewissen Preis nicht zu beschränken[63]. So wenig diese Entscheidung den Dresdner Töpfern behagen mochte, so konnten sie sich doch damit trösten, daß sie gegen ihre Zunftgenossen in Meißen mit besserem Erfolge gekämpft und diese vom Dresdner Christmarkt völlig verdrängt hatten. Mehr und mehr war bei Rat und Bürgerschaft die Ansicht zur Geltung gekommen, daß der Strietzelmontag lediglich dem Nutzen der hiesigen Einwohner zu dienen habe; deshalb wachte man hier sorgfältig darüber, daß fremde Verkäufer, die lange Zeit [49] den Weihnachtsmarkt nicht besucht hatten, am Wiedererscheinen gehindert wurden. So lagen auch die Verhältnisse für die Meißner Töpfer, denen der hiesige Rat 1767 das Feilhaben ihrer Waren auf Grund einer Beschwerde der hiesigen Töpfer für fünftig verweigerte, da es ihnen schon seit 30 und mehr Jahren verboten gewesen sei. In der That blieben die Meißner nunmehr für immer vom Christmarkte weg[64].

Um jene Zeit kam es auch zu erneuten Differenzen zwischen den hiesigen Drechslern und den sogenannten gebirgischen Schachtelleuten, die übrigens diesen Namen nicht gelten lassen wollten, sondern sich „nach Außweiß beigefügter Original Gezeugniße als würkliche Holtzwaaren Händler und Kaufleute aufn Lande“ bezeichneten[65]. Der Grund zu dem Streite lag in dem Umstande, daß damals sowohl viele hiesige Einwohner, welche weder Bürger noch Handwerksleute waren, allerhand von Teig, Holz u. s. w. gemachtes „Puppenwerk,“ als auch die Schachtelleute das damals aufkommende gemalte Spielzeug und gewisse Drechslerwaren zum Verkaufe ausstellten, worin die Drechsler eine „gewaltige“ Schädigung ihrer Interessen erblickten[66]. Durch eine beim Rate eingegebene Beschwerde brachten sie es dahin, daß den Schachtelleuten für den Strietzelmontag 1764 der Handel mit Drechslerwaren bei Strafe der Konfiskation derselben verboten wurde[67]. Da sich die Schachtelleute in der Folge um diese Bestimmung nicht kümmerten, die hiesigen Drechsler dagegen auf Grund ihrer Innungsartikel das Verbietungsrecht aufrecht erhielten, mußte die Angelegenheit schließlich der Regierung unterbreitet werden, welche unterm 27. November 1767 entschied, daß der Rat den Schachtelleuten „den Verkauff derer von ihnen selbst gefertigten Drechßler Waaren an denen nach dem Rescript vom 13. Decembris 1721 festgesetzten Tagen - also auch am Strietzelmontage - verstatten und sie daran nicht behindern laßen solle“[68]. Als die Drechsler nunmehr darauf drangen, die Schachtelleute befragen zu lassen, [50] mit welchen „selbstgefertigten“ Drechslerwaren sie hier handelten, stellte es sich heraus, daß sie selbst nichts fabrizierten, sondern daß sie weiße Waren (Schachteln, Kisten etc.) erkauften und gegen diese bei den Drechslern in Schneeberg, Annaberg etc. „bunte Puppenwaaren“ eintauschten[69]. Wohl einsehend, daß sie, wenn sie auf ihr Recht pochen wollten, damit bei ihren Gegnern in Dresden nicht weit kommen würden, boten sie die Hand zu einem Vergleiche, der 1768 auch zustande kam. Durch denselben gestatteten die hiesigen Drechsler den Verkauf einer größeren Anzahl gedrechselter Waren, während die Schachtelleute versprachen, das sämtliche „Puppenwerk“, welches von Drechslern verfertigt wird, nie und gewisses buntes Spielzeug für Knaben (Flinten, Pistolen, Trompeten, Posthörner u. s. w.) nur zu Jahrmarktszeiten führen zu wollen[70]. Trotzdem brachten sie später mancherlei verbotene Waren mit, wie sich bei der am Christmarkte 1781 in ihren Buden abgehaltenen Revision herausstellte. Unterm 20. Februar 1782 wurde deshalb vor dem Rate abermals ein Vergleich geschlossen, welcher den Schachtelleuten gestattete, künftig am Strietzelmontage gewisse Spielzeugstücke (Säbel, Degen, Steckenpferde, Kuckucks, weiße Kegel u. s. w.) zu führen[71].

Neben dieser Erleichterung ließ der Rat die beschränkenden Bestimmungen bezüglich der Dauer der Verkaufszeit für die Fremden ruhig fortbestehen, obgleich man den Strietzelmarkt im Laufe des vorigen Jahrhunderts nach und nach auf so viel Tage ausdehnte, als er noch heute hat. Zufolge verschiedener bereits erwähnter landesherrlicher Bestimmungen aus dem ersten Viertel des vorigen Jahrhunderts durfte der Strietzelmontag unter gewissen Umständen auf mehrere Tage verlängert werden, doch herrschte bezüglich des Marktanfangs eine feststehende Ordnung noch nicht. Je nach dem Einfallen des Christtages bestimmte der Rat später aus eigenem Antriebe oder auf Ansuchen hiesiger Bürger, wann der Strietzelmontag seinen Anfang nehmen sollte. 1726 geschah dies Freitag den 20. Dezember und dauerte der Markt unter [51] gänzlichem Ausschluß des Sonntags, an welchem bis 1848 jeder Geschäftsverkehr streng untersagt war, bis Dienstag Abend. Die Fremden jedoch durften nur am Montage vor dem Weihnachtstage feil halten und mußten die Stadt den heiligen Abend wieder verlassen[72]. Unterm 5. Dezember 1737 wurde dieser Ratsbeschluß erneuert. Als 1741 der Christtag auf den Montag fiel, beschloß der Rat, daß der Strietzelmarkt 8 Tage vorher gehalten und daher Sonnabends vor dem 3. Advent aufgebudet würde[73]. Während in diesem Falle der Markt nur 1 Tag dauerte, verlängerte man ihn 1754, als der Weihnachtstag auf den Mittwoch fiel, auf 4 Tage, indem er bereits den Freitag anfangen durfte[74]; im folgenden Jahre dagegen begann er Montags und endete Mittwochs, da der nächste Tag der Christtag war[75]. Die dreitägige Dauer des Marktes scheint noch längere Zeit die Regel geblieben zu sein, von welcher der Rat wohl nur in seltenen Fällen abwich. Als 1777 der heilige Abend auf den Mittwoch fiel, baten die Ältesten der Handels-, Zinngießer-, Konditoren-, Drechsler-, Nadler-, der Zeug- und Leineweber-, sowie der Buchbinder-Innung, es möge gestattet werden, den Donnerstag vorher aufzubuden und vom Freitage an feilzuhalten. Der Rat ging darauf nicht ein, sondern verwies auf seinen Beschluß vom Jahre 1755, nach welchem der Markt erst Montags beginnen durfte[76]. Von den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts an scheint der Gebrauch aufgekommen, wenn auch noch nicht ganz regelmäßig geworden zu sein, den Markt den 19. Dezember beginnen zu lassen; die Fremden durften nur am ersten Tage verkaufen[77]. Selbstverständlich hatte bei der nun gegen früher viel längeren Dauer des Marktes der für diesen übliche Name Strietzelmontag jetzt gar keinen Sinn mehr, und so ist er in der 2. Hälfte des vorigen Jahrhunderts nach und nach abgekommen und mit den treffenderen Bezeichnungen Strietzelmarkt [52] oder Christmarkt - letzterer Name 1756 zum ersten Male gebraucht[78] - belegt worden.

Mit der Verlängerung des Marktes waren die hiesigen Verkäufer zwar ganz einverstanden, weniger jedoch damit, daß ihn noch immer eine nicht unbeträchtliche Zahl fremder Handwerker und Händler mit ihren Waren besuchte. Vor Jahrhunderten, als die Dresdner vielleicht nicht alle Weihnachtsbedürfnisse zu befriedigen vermochten, konnte ein Zuzug von fremden Fieranten sicherlich nur willkommen geheißen werden; als jedoch mit der wachsenden Einwohnerzahl dieses Verhältnis sich änderte, erwies sich die Herkunft auswärtiger Verkäufer nur schädigend. Aus diesem Umstande läßt sich auch das andauernde Bestreben der Dresdner erklären, den Christmarkt ganz für sich zu gewinnen. Ihre bisherigen Bemühungen waren von nur geringem Erfolg gewesen und sie dachten daher daran, auf andere Weise sich wenigstens in etwas zu helfen. Dies geschah dadurch, daß sie vom Jahre 1787 an beim Rate um „Überlassung und Zuschreibung von Stellen auf dem Strietzelmarkte“ nachsuchten. Es mußte, wenn man eine feste Stelle haben wollte, eine darauf bezügliche Eingabe bei der Stadtbehörde eingereicht werden, und lag gegen den Petenten ein Bedenken nicht vor, so wurde das Gesuch gewährt. Für die gelöste Stelle, welche dem Inhaber bis zu seinem Tode verblieb, waren 16 Groschen zu entrichten. Die neue Einrichtung, durch welche sich jeder Verkäufer einen bestimmten Platz auf dem Christmarkte sichern konnte, fand bei den hiesigen Einwohnern viel Anklang, wie sich daraus ergiebt, daß von ihnen seit 1787 jedes Jahr neue Stellen gelöst wurden, nämlich 1787 13, 1788 14, 1789 17, 1790 13, 1791 17, 1792 15, 1793 27, 1794 14, 1795 15, 1796 14, 1797 12, 1798 11, 1799 3. Bis zum Jahre 1806 blieb die Zahl der neugelösten Plätze meist unter 10, später stieg sie wieder, so daß beim Christmarkte 1811 insgesamt 271 verlöst waren[79]. Daß der Rat dabei die hiesigen Einwohner den Fremden gegenüber bevorzugte, darf kaum bezweifelt werden. Hatte er doch schon 1775 die aus Chemnitz und einigen [53] anderen sächsischen Städten anherkommenden Kattun- und Weißwarenhändler vom Altmarkte weggewiesen und unterm 19. Dezember desselben Jahres ausdrücklich bestimmt, daß sie sich des Einzelverkaufs und Ausschneidens als auch des Hausierens ihrer Waren zum hiesigen Strietzelmarkte bei Konfiskation der Waren zu enthalten hätten, jedoch bleibe ihnen unbenommen, diese an Kaufleute, Leinweber und Händler den 1. und 2. Tag des Strietzelmarktes auf Stuben oder in Gewölben, jedoch nicht anders als im ganzen und stückweise (Schnupftücher dutzendweise) zu verkaufen. Sie durften sich daher stets erst den Tag vor Beginn des Marktes und nur, wenn dieser Montags anging, den Sonnabend vorher in Dresden einfinden[80].

Überhaupt war der Rat redlich bemüht, betreffs des Christmarktes die Interessen der hiesigen Bürger möglichst zu fördern, und seinem Einflusse ist es zuzuschreiben, daß noch im letzten Dezennium des vorigen Jahrhunderts eine die Fremden betreffende bedeutungsvolle Veränderung eintrat. Unterm 8. Juni 1791 erließ der Landesherr „um der von hiesigen Kaufleuten und Professionisten über die allzugroße Konkurrenz fremder Verkäufer geführten, von ihm nicht ungegründet befundenen Klagen willen“ ein Reskript[81], nach welchem 1) diejenigen inländischen Verkäufer, welche die 3 letzten Strietzelmärkte bezogen hatten, am ferneren Feilhaben während der ersten 2 Markttage nicht gehindert werden sollten; 2) künftig allen Ausländern und den inländischen Verkäufern, welche die 3 letzten Märkte nicht nach Dresden gekommen waren, der weitere Besuch des Strietzelmarktes zu verbieten sei und 3) die inländischen Fabrikanten lediglich die ersten 2 Tage und zwar nur engros in ihren Stuben oder Gewölben verkaufen dürften[82].

Die Vorteile dieses Erlasses waren für die Dresdner Gewerbtreibenden nicht gering. Erstens wurden sie durch denselben von einer Anzahl fremder Verkäufer befreit, die ohne irgend welches Recht auf gut Glück anherkamen, wie dies z. B. von [54] Handelsleuten aus Nixdorf in Böhmen geschah, die früher den Strietzelmarkt nie besucht hatten, seit einiger Zeit aber Galanterie- und Schnittwaren auf demselben feilboten[83]. Ferner wurden die berechtigten auswärtigen Marktbesucher durch das Reskript auf den Aussterbeetat gesetzt. Denn da, einige seltene Ausnahmen abgerechnet, ein Übertragen des Besuchsrechtes auf Familienangehörige nicht statthaft war, so konnten die Fremden nur solange den Strietzelmarkt beziehen, als sie lebten, und mußte jeder Todesfall unter ihnen ihre Reihe lichten. Freilich sahen sich die hiesigen Gewerbtreibenden dafür auch genötigt, Verkäufer aufzunehmen, gegen die sie, wenn auch mit einem gewissen Unrecht, bisher erfolgreich aufgetreten waren: die Friedrichstädter Bäcker. Diese bildeten zufolge höchsten Befehls vom 19. August 1765 zwar eine zünftige Innung, galten aber den Bäckern der Alt- und Neustadt als Fremde, so daß sie beispielsweise auch an den Markttagen keine Waren in die Stadt bringen durften[84]. Aus diesem Grunde war ihnen verboten, auf dem Christmarkte Pfefferkuchenwaren feil zu bieten, weil dies die Dresdner Bäcker als ein nur ihnen zukommendes Recht ansahen. Auch der Rat teilte diese Anschauung und bestrafte jeden Friedrichstädter Bäcker, der sich einer Überschreitung der hergebrachten Gewohnheit schuldig machte[85]. Solche eigentümliche Rechtsverhältnisse ließen sich auf die Dauer nicht festhalten, und in der That brachten es die Friedrichstädter durch wiederholte Vorstellungen beim Landesherrn dahin, daß derselbe jene Einrichtung aufhob und durch das schon erwähnte Reskript vom 8. Juni 1791 bestimmte, daß nicht nur die Bäcker, sondern überhaupt alle Verkäufer aus Friedrichstadt gleich denen aus der Stadt und deren Vorstädten während des ganzen Strietzelmarktes am Feilhaben künftig nicht zu hindern seien[86].

Jemehr der Christmarkt die Einrichtung und Verfassung erhielt, die er noch heute zeigt, umsomehr wachten die hiesigen Bürger darüber, daß ihm sein Charakter nicht genommen und den noch [55] anherkommenden Fremden ein Überschreiten der ihnen gewährten Befugnisse niemals nachgesehen wurde. Als die gebirgischen Schachtelleute mit ihren Waren wiederholt eher nach Dresden kamen, als am Tage vor Beginn des Strietzelmarktes, wie die Vorschrift besagte, setzte es 1793 die hiesige Drechslerinnung mit Hilfe des Rates wenigstens für einige Jahre durch, daß sämtliche Thorschreiber Anweisung erhielten, die Schachtelleute nicht eher als zur festgesetzten Zeit die Schläge passieren zu lassen[87]. Letztere zeigten sich überhaupt von allen fremden Verkäufern den Marktbestimmungen gegenüber am ungehorsamsten, und es erklärte deshalb 1794 der Rat in einem Berichte an den Landesherrn, daß die Schachtelleute durch ihre Übertretungen ihm viel Arbeit und Mühe machten[88]. Wiederholt überschritten sie die Dauer der Verkaufszeit und veranlaßten dadurch Bestrafungen; doch trug, wie die Dresdner Drechsler erklärten, der Übertreter die Strafe scheinbar gern, da die Schachtelleute die Strafsumme unter sich gemeinsam aufbrachten, so daß ihr Verlust zu dem Gewinn, den sie von dem unerlaubten längeren Feilhaben hatten, in gar keinem Verhältnisse stand[89]. Die Überschreitungen der Schachtelleute und die deshalb erhobenen Klagen der hiesigen Drechslerinnung wiederholten sich noch öfters; endlich kam es zwischen beiden Teilen unterm 20. Dezember 1810 zu einem Vergleich, welcher festsetzte: Den gebirgischen Schachtelleuten ist nach altem Herkommen das Feilhaben ihrer Waren in ihren Buden auf dem Neumarkt nur während des ganzen ersten Tages des Strietzelmarktes gestattet, dagegen haben sie sich zu anderer Zeit bei 10 Thlr. Individualstrafe und dem Verluste des Rechtes, ferner den Christmarkt zu besuchen, alles und jedes Verkaufs ihrer Waren gänzlich zu enthalten. Hierbei ist ausnahmsweise am Tage vor Anfang des Marktes von Mittag 12 Uhr an der Verkauf im ganzen an hiesige Drechslermeister nachgelassen[90].

Im Jahre 1839 glaubten die hiesigen Drechsler wieder Grund zu haben, wegen Überschreitung der den Fremden zugestandenen Befugnisse klagbar zu werden. Die Dresdner Kläger wollten den [56] Umstand nicht berücksichtigen, daß im Verlaufe der Jahre das ganze Fabrikationswesen wesentliche Veränderungen und deswegen auch die Art der Waren eine nicht geringe Umgestaltung erfahren hatte, und verlangten, daß die Schachtelleute lediglich auf den Verkauf der früher anher gebrachten Gegenstände beschränkt bleiben müßten. „In frühester Zeit,“ sagen die Drechsler, „bezogen nur diejenigen, welche ihre Holzwaaren selbst fertigten, gleich den Leinewebern, Strumpfwirkern u. s. w. die Jahrmärkte. Aus Mitleid gegen das Erzgebirge gestattete man ihnen, auch zum Strietzelmarkt nach Dresden zu kommen und auf kurze Zeit ihre eigene Waare hier feil zu haben. Dieser Beweggrund ist jetzt nicht mehr vorhanden, denn nicht die Fabrikanten selbst, sondern Händler beziehen die Märkte und suchen die hiesigen Bürger in ihrem Nahrungserwerb zu beeinträchtigen“[91]. Allerdings vertrat bezüglich der fremden Verkäufer der Stadtrat das Interesse seiner Bürger und erklärte auch, daß auf dem Strietzelmarkte nur hiesige Handwerksgenossen und Gewerbtreibende zugelassen, auswärtige Händler aber gänzlich auszuschließen seien, insofern letztere nicht durch erwiesenes Herkommen oder mit Innungen diesfalls abgeschlossene Vergleiche Berechtigung zum Feilhaben erlangt hätten[92]; aber trotzdem befriedigte er das Verlangen der hiesigen Drechsler in vollem Umfange nicht, indem er nur 26 besonders namhaft gemachte Gegenstände, darunter Kinderspielzeug, sowie verschiedene Haus- und Wirtschaftsgeräte, vom Verkauf seitens der Schachtelleute ausschloß[93]. Auf beiden Seiten herrschte über diese behördliche Entscheidung Mißvergnügen, und dieselbe rief wiederholte Appellationen an höhere Instanzen hervor; aber eine Abänderung der vom Rate getroffenen Bestimmung wurde nicht erreicht[94].

Durch die neuere Gesetzgebung sind die Ursachen zu den ebenso häufigen als andauernden und kostspieligen Streitigkeiten zwar beseitigt worden, aber das hat nicht gehindert, daß auch in neuester Zeit beim Rate Klagen über Gewerbsübergriffe seitens der Schachtelleute [57] einliefen. Dies war die Veranlassung, daß die Stadtbehörde unterm 6. Dezember 1869 den fremden Spielwarenhändlern bekannt gab, es sei ihnen 1. am Tage vor dem - in diesem Jahre auf Sonnabend den 18. Dezember fallenden - Anfang des Christmarktes die Einräumung ihrer Waren in die Buden und von mittags 12 Uhr an der Warenverkauf im ganzen an hiesige Kaufleute und Drechsler gestattet; 2. während des ganzen ersten Christmarkttages der Verkauf im einzelnen an jedermann freigestellt, dagegen hätten sie 3. am 2. Markttage ihre Waren bis nachmittags 2 Uhr wieder einzupacken und sich alles und jedes Warenverkaufs zu enthalten[95].

Überblickt man den zwischen den hiesigen Drechslern und den fremden Schachtelleuten geführten Streit, der, wenn auch mit größeren und geringeren Unterbrechungen, über 100 Jahre anhielt, so muß man gestehen, daß sein Ausgang im ganzen und großen den Dresdnern keine wesentlichen Vorteile brachte. Einen besseren Erfolg erzielte das Vorgehen gegen 5 erzgebirgische Blechwarenhändler, die angeblich seit Jahren den Strietzelmarkt besucht haben wollten. Als sich herausstellte, daß dies nicht regelmäßig geschehen war, wie es das Reskript vom 8. Juni 1791 vorschrieb, wurde ihnen 1827 auf Antrag der hiesigen Klempnerinnung der fernere Besuch des Marktes untersagt[96]. Wohl versuchten es auswärtige Händler, sich die Befugnis, den Christmarkt beziehen zu dürfen, dadurch zu verschaffen, daß sie um das hiesige Bürgerrecht nachsuchten; der Rat erteilte es aber in der Regel nicht, da der Strietzelmarkt verfassungsmäßig nur von hiesigen Verkäufern frequentiert werden dürfe und von fremden nur unter der Voraussetzung, daß sie laut des letzterwähnten Reskripts 3 Märkte nach einander hier feilgehalten hätten[97].

Ließ sich gegen die von auswärts kommenden Verkäufer nur in verhältnismäßig seltenen Fällen so erfolgreich vorgehen, wie gegen die 5 Blechleute, so wurde doch von den Gliedern der verschiedenen hiesigen Innungen genau darüber gewacht, daß die [58] Fremden die für sie bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht übertraten, oder, wenn sie es thaten, auch dafür der gebührenden Strafe verfielen. Insbesondere kam es nicht gar zu selten vor, daß auswärtige Weißwarenhändler dies und das im einzelnen verkauften. Wurde dem Rate ein solcher Fall glaubwürdig nachgewiesen, so büßte der Verkäufer sein Unrecht vorschriftsmäßig mit 10 Thlr. Strafe. Es half ihm nichts, wenn er etwa den Käufern die Schuld beimaß, wie z. B. ein so bestrafter Fabrikant aus Frankenberg wörtlich erklärte: „Es ist unglaublich, welche Menge von Menschen und vorzüglich sind dies Damen, den Verkäufer mit Bitten bestürmen, ihnen im Einzelnen zu verkaufen, und bewundernswert, wie auf abfällige Bescheidung die zarten Wesen fein und spitzig, aber auch stark und derb antworten“[98]. Um die von auswärts kommenden Händler besser überwachen zu können, machte 1833 die hiesige Handelsinnung den Vorschlag, allen den Strietzelmarkt besuchenden fremden Fabrikanten künftig ihre Plätze auf dem Gewandhause anzuweisen. Da dasselbe damals gerade zur Weihnachtszeit für die Rekrutierungsgeschäfte sehr in Anspruch genommen war, auch ein anderer schicklicher Platz für die Fremden sich nicht ausfindig machen ließ, ging der Rat auf den ihm gemachten Vorschlag nicht ein[99]. Dagegen traf er vom Jahre 1830 an die noch jetzt bestehende Einrichtung, Ende November oder anfangs Dezember im Dresdner Anzeiger wiederholt eine Bekanntmachung zu erlassen, in welcher der Anfangstag des Christmarktes angezeigt, gleichzeitig aber auch in Erinnerung gebracht wurde, welche Bestimmungen seitens der fremden Verkäufer zu beachten seien.

Bezüglich des ersterwähnten Punktes herrschte zwar, wie bereits angegeben, seit Ende des vorigen Jahrhunderts der Gebrauch, den Strietzelmarkt in der Regel den 19. Dezember beginnen zu lassen. Da jedoch der Sonntag vom Geschäftsverkehr noch fast ganz ausgeschlossen blieb, so mußte, falls der 19. Dezember ein Sonntag war, der Markt in diesem Falle schon am 18. Dezember seinen Anfang nehmen. Bei einem in den Christmarkt fallenden Sonntage durfte der Verkehr erst nach beendigtem Nachmittagsgottesdienste, [59] also um 4 Uhr, beginnen; 1865 aber genehmigte auf Ansuchen des Rates das K. Ministerium des Innern, daß das Auslegen und der Verkauf der Waren bereits nach beendigtem Vormittagsgottesdienste, also von 11 Uhr an, stattfinden dürfe[100]. Fiel der heilige Abend auf einen Sonntag, wie dies 1837 geschah, so endete der Christmarkt bereits den 23. Dezember, nahm dafür aber auch bereits den 18. desselben Monats seinen Anfang[101]. Im Jahre 1848 wurde diese alte Einrichtung beseitigt und auch der Sonntag als Schlußtag des Marktes angenommen[102], sowie von nun an in den stadträtlichen Bekanntmachungen jedesmal der Endtermin desselben mit angegeben. Bezüglich des Christmarktanfangs hielt man es noch immer so, denselben nicht mit dem Sonntage zusammenfallen zu lassen; erst im Jahre 1875 ging man von diesem Gebrauche ab[103].

Auf die Dauer hätte er sich auch nicht festhalten lassen, da die hiesigen Verkehrsverhältnisse gegen früher doch anders geworden waren. Dieser Umstand veranlaßte in den letzten 20 Jahren beim Christmarkte auch andere Veränderungen. Über die ersten derselben giebt folgende vom Rate unterm 30. November 1864 im Dresdner Anzeiger erlassene Bekanntmachung Aufschluß: „Behufs der Erleichterung des Waarenabsatzes dürfen zum bevorstehenden Christmarkte während der ganzen Dauer desselben in Neustadt auf der Allee der Hauptstraße Buden und Verkaufsstände aufgestellt, übrigens aber auf den Straßen der Alt- und Neustadt Buden nirgends errichtet werden. Ingleichen ist die ganze westliche Seite der Schloßstraße, des Altmarktes und der Seestraße, ebenso wie die Frauenstraße, die Galeriestraße, die Schössergasse, die Badergasse und der Raum vor den Häusern rings des Altmarktes von Verkaufsständen jeder Art frei zu halten. Ebenso wird das Auslegen der Christbäume auf dem Postplatze und an der Kreuzkirche nicht gestattet.“ Zufolge einer weiteren Bekanntmachung vom 3. Dezember 1871 durften zum bevorstehenden [60] Christmarkte ebenfalls im Interesse der Erleichterung des Warenabsatzes außer auf dem Altmarkt und in der Allee der Hauptstraße in Neustadt auch auf dem Antonsplatze Verkaufsstände aufgestellt werden. Diese neue Einrichtung sollte ebenso dem Interesse des Publikums dienen, als eine schon früher getroffene Änderung bezüglich des Kleinhandels, den besonders Kinder betrieben. Nach und nach war es nämlich dahin gekommen, daß diese mit dem Verkaufe der von ihnen gefertigten Puppen, Pflaumenmänner, Papierlaternen und anderer derartigen Gegenstände schon anfangs Dezember begannen. Nun wollte man die Kinder in ihrem Handel zwar nicht hindern, aber die K. Kreisdirektion fand es doch für nötig, ihn durch Verordnung vom 28. November 1850 auf die letzten 14 Tage vor Weihnachten zu beschränken[104]. Weil trotzdem das Publikum durch die kleinen Verkäufer öfters über Gebühr behelligt wurde, bestimmte die K. Polizeidirektion unterm 15. Dezember 1863, „daß der um die Weihnachtszeit übliche auf offener Straße betriebene Kleinhandel mit allerhand Christwaaren lediglich auf die Christmarktszeit zu beschränken sei und daher nicht vor dem 19. Dezember zu beginnen, und am Abend des 24. desselben Monats zu endigen habe“[105]. - Wie sehr man seitens der städtischen Behörde auch in neuester Zeit bemüht gewesen ist, beim Strietzelmarkt die Interessen der hiesigen Einwohner den Auswärtigen gegenüber zu wahren, zeigt die unterm 3. Dezember 1879 erlassene stadträtliche Bekanntmachung, die auch folgenden Passus enthält: „Die Inhaber von Christmarktständen dürfen nur ihre Angehörigen und solche Personen als Verkäufer verwenden, welche ständig in ihren Diensten sich befinden oder welche sonst ihren wesentlichen Aufenthalt hier haben. Buden und Stände, in denen auswärts wohnende Personen, welche nicht hiesige Gemeindemitglieder sind, als Verkäufer betroffen werden, werden sofort eingezogen, auch solche Verkäufer nach Maßgabe der untenstehenden Strafbestimmungen (Geldstrafe bis zu 60 Mark) zur Verantwortung gezogen werden“[106].

[61] Trotz der beim Strietzelmarkt getroffenen neuen Einrichtungen, die, zumeist durch das Wachstum unserer Stadt veranlaßt, mancherlei Verkehrserleichterungen herbeiführten, ist der in Frage stehende Markt jetzt nicht mehr das, was er früher war, wo sich der Hauptverkehr auf den Altmarkt und die benachbarten Straßen beschränkte. Wohl läßt sich nicht leugnen, daß der Christmarkt ehemals ein viel einfacheres Gepräge zeigte; aber er war bei der Bevölkerung beliebt und wurde deshalb von allen Ständen der hiesigen Einwohnerschaft, auch von der Königlichen Familie oder von einzelnen Gliedern derselben gern einmal besucht. Die Herrschaften schenkten dabei namentlich den Verkäufern aus der Kinderwelt ihr Interesse, indem sie bei ihnen teils mancherlei Einkäufe machten, teils für ihre leibliche Erquickung sorgten. Namentlich war es die 1877 verstorbene Königin Maria, welche, besonders in den dreißiger Jahren, mit ihrem Gemahl sich in der Mittagsstunde fast täglich auf dem Strietzelmarkte zeigte. An kalten und nassen Tagen pflegte sie abends Lakaien zu schicken, welche an die kleinen frierenden Verkäufer Warmbier spendeten. Besuchten die Herrschaften den Christmarkt am Abend, was auch zuweilen geschah, so ließen sie ebenfalls durch nachfolgende Diener an die Kinder Warmbier verteilen und erregten damit stets große Freude[107]. Auch fremde Fürstlichkeiten verschmähten es nicht, sich das Leben und Treiben auf dem hiesigen Weihnachtsmarkte anzusehen. So erschienen auf demselben am Abend des 22. Dezember 1852, geführt von unserer Königlichen Familie, der Kaiser Franz Joseph von Österreich mit seinen Brüdern, den Erzherzögen Karl und Maximilian, letzterer nachmals Kaiser von Mexiko. Auch in den letzten Jahren ist der Christmarkt mehrmals von Gliedern unseres Königshauses besucht worden, so namentlich von der Königin Carola, die am 23. Dezember 1883 auf dem Antonsplatze den zahlreichen dort feilhaltenden jugendlichen Verkäufern ihre gesamten Vorräte an Feuerrüpeln und Wattmännern abkaufte[108]. Daß es im Leben jener armen Kinder, die auf dem Christmarkte ihre Erzeugnisse zum Verkauf stellen, mit zu den glücklichsten Umständen gehört, [62] wenn sie alles absetzen, erhellt auch aus der im Jahre 1887 veröffentlichten sehr lesenswerten Selbstbiographie des Professors an der Münchner Kupferstecherschule Julius Thaeter. Derselbe (1804 den 7. Januar in Dresden von sehr armen Eltern geboren und 1870 den 14. November in München gestorben) verlebte eine überaus traurige Jugendzeit, aus der sich folgender Vorfall seiner Seele unvergessen einprägte. Thaeter erzählt in humorvoller Weise: „Ein Vetter von mir hatte viele große und kleine Lichterbäume und zwar auf eine ganz eigenthümliche, nette Weise gemacht. Dieselben wollte er auf dem Weihnachtsmarkte (1817) verkaufen, doch konnte er sich wegen Krankheit nicht der Kälte aussetzen; darum erbot ich mich, statt seiner die Lichterbäume auf dem Markte feil zu bieten. Es war gerade tüchtig kalt; deshalb hatte ich über meine Kleider einen weiten Rock meines Vetters angezogen, der bei mir die Stelle eines großen Mantels vertrat und meine ganze jugendliche Gestalt verbarg. An den Füßen hatte ich über den Stiefeln ungeheure Filzschuhe, die ich kaum schleppen konnte, und die mich auf dem Flecke, wo ich einmal stand, festhielten. Mein dicker Kopf steckte in einer schrecklichen Pelzmütze, die mir über das ganze Gesicht herunterfiel und das Athmen sehr erschwerte. Wer mich so sah, sah eigentlich nicht mich, sondern meinen Rock, der pflanzenartig aus der Erde gewachsen zu sein und eine Pelzmütze als Blume zu haben schien. Wenn nun jemand einen Lichterbaum von mir kaufen wollte, mußte ich erst die Arme himmelwärts strecken, damit die Rockärmel zurückfielen und ich die Hände frei hatte, um meine Physiognomie von der Pelzmütze befreien zu können. Während dieser Manipulation liefen manche Käufer fort; wenn endlich meine Augen das Tageslicht sahen und den Käufer suchten, war dieser verschwunden, und ich ließ meinen pelzartigen Vorhang wieder fallen; Viele aber, denen meine Hantirung Spaß machte, blieben stehen und kauften. So hatte ich noch vor Ende des Christmarktes meines Vetters Lichterbäume alle verkauft und bekam einen guten Rabatt"[109].

Seit der Zeit, als der junge Thaeter seine Christbäume auf dem Strietzelmarkte feilbot, hat sich an demselben vieles geändert, [63] ist er, das läßt sich nicht leugnen, in mancher Beziehung gegen früher bedeutungsloser geworden. Aber mag er auch von dem Reize, den er noch vor wenigen Jahrzehnten für die meisten Dresdner besaß, jetzt viel verloren haben; mag sich der Verkehr aus den Budenreihen zum großen Teil in die glänzend ausgestatteten Läden der Hauptstraßen zurückziehen: an eine Beseitigung dieses so alten und mit den Sitten der Stadtbevölkerung so sehr verwachsenen Marktes ist wohl nicht zu denken.


  1. Dresdner Urkundenbuch S. 158.
  2. Weigand, Deutsches Wörterbuch; Band II. S. 836.
  3. Rats-Akten A. II. 25.
  4. Haupt-Staats-Archiv: Lokalvisitation des Meißner Kreises 1598 Bl. 43.
  5. Rats-Akten C. XXX. 28 Bl. 29.
  6. Ebenda Bl. 32.
  7. Ebenda Bl. 115. 116.
  8. R.-A. C. XXX. 28. Bl. 29.
  9. Ebenda Bl. 28 b.
  10. R.-A. C. XXVII, 6 Bl. 2.
  11. R.-A. C. XXX, 28 Bl. 29.
  12. Ebenda Bl. 29b.
  13. C. XXX. 28 Bl. 133.
  14. C. XXX. 15 Bl. 1.
  15. C. XXV. 6 Bl. 108 b.
  16. C. XXX. 28 Bl. 12.
  17. Ebenda Bl. 28
  18. C. XXX. 15 Bl. 44. 45.
  19. C. XXX. 215 Bl. 2. 3.
  20. Ebenda Bl. 81. 96.
  21. C. XXX. 7 Vol. I Bl. 38.
  22. C. XXX. 17 Bl. 6.
  23. C. XXX. 17 Bl. 5.
  24. Ebenda Bl. 2. 3.
  25. Ebenda Bl. 13.
  26. C. XXX. 24 Bl. 11.
  27. C. XXX. 18 Bl. 1. 2.
  28. Ebenda Bl. 4.
  29. C. XXX. 28 Bl. 103.
  30. C. XXX. 28 Bl. 45.
  31. Ebenda Bl. 46.
  32. C. XXX. 20 Bl. 1-4.
  33. C. XXX. 28 Bl. 109.
  34. C. XXX. 92 Bl. 17.
  35. C. XXX. 28 Bl. 109.
  36. Ebenda Bl. 113.
  37. C. XXX. 24 Bl. 14.
  38. C. XXX. 24 Bl. 14.
  39. Ebenda Bl. 20.
  40. C. XXX. 16 Vol. II Bl. 77-79.
  41. C. XXX. 21 Bl. 3. 4.
  42. C. XXX. 15 Bl. 33. 34.
  43. C. XXX. 37 Bl. 16-24.
  44. Ebenda Bl. 38.
  45. Ebenda Bl. 39.
  46. C. XXX. 37 Bl. 52.
  47. C. XXX. 36 Bl. 3. 4.
  48. Ebenda.
  49. Ebenda Bl. 2.
  50. C. XXX. 15 Bl. 37. 38.
  51. C. XXX. 37 Bl. 39.
  52. C. XXX. 26 Bl. 102.
  53. Ebenda Bl. 1.
  54. Ebenda Bl. 25. 43.
  55. Ebenda Bl. 80-84.
  56. C. XXX. 91 Bl. 4.
  57. Ebenda Bl. 18-21.
  58. Ebenda Bl. 37. 38.
  59. C. XXX. 91 Bl. 22-24, 40-43.
  60. Ebenda Bl. 47.
  61. Ebenda Bl. 64-68.
  62. Ebenda Bl. 63.
  63. D. XXX. 92 und C. XXX. 117e Bl. 126. - Auf Grund dieser Bestimmung beziehen die Dippoldiswalder Töpfer auch heute noch am ersten Tage den Christmarkt und sind die einzigen Auswärtigen, die ihre Ware stückweise verkaufen dürfen.
  64. C. XXX. 70 Bl. 4. 5.
  65. C. XXX. 93 Bl. 17.
  66. Ebenda Bl. 5.
  67. Ebenda Bl. 1b.
  68. Ebenda Bl. 40-44.
  69. C. XXX 93 Bl. 71.
  70. Ebenda Bl. 74. 75.
  71. Ebenda Bl. 81-85.
  72. C. XXX. 15 Bl. 46.
  73. C. XXVII. 6 Bl. 47.
  74. Ebenda Bl. 48.
  75. Ebenda Bl. 49.
  76. Ebenda Bl. 50.
  77. C. XXX. 215k Bl. 1.
  78. C. XXX. 24 Bl. 172.
  79. C. XXX. 215k.
  80. C. XXX. 74 Bl. 14. 15.
  81. C. XXVII. 117e Bl. 42.
  82. C. XXX. 215k Bl. 1. 4.
  83. C. XXX. 74 Bl. 1.
  84. C. XXXIV. 118 Bl. 1.
  85. C. XXX. 70 Bl. 6. 7.
  86. C. XXVII. 117e Bl. 42.
  87. C. XXX. 94 Bl. 1-5, 48. 49.
  88. Ebenda Bl. 48.
  89. Ebenda Bl. 22.
  90. Dresdner Anzeiger 1836 Nr. 348.
  91. C. XXX. 93 Bl. 121. 157.
  92. Ebenda Bl. 206.
  93. Ebenda Bl. 132.
  94. Ebenda Bl. 139-242.
  95. Dresdner Anzeiger 1869 den 6. Dezember.
  96. C. XXX. 215m Bl. 10.
  97. Ebenda Bl. 11.
  98. C. XXX. 180 Bl. 5.
  99. Ebenda Bl. 12.
  100. Dresdner Anzeiger 1865 den 10. Dezember.
  101. Ebenda 1837 d: 7. Dezember.
  102. Ebenda 1848 d: 1. Dezember.
  103. Ebenda 1875 d: 6. Dezember.
  104. Dresdner Anzeiger 1852 den 3. Dezember.
  105. Ebenda 1863 d: 15. Dezember.
  106. Dresdner Anzeiger 1879 d: 3. Dezember.
  107. Dresdner Nachrichten 1882 Nr. 348 S. 2.
  108. Dresdner Nachrichten 1883 Nr. 361 S. 1.
  109. Jul. Thaeter, Das Lebensbild eines deutschen Kupferstechers, S. 13. 14.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Händler, von ital. fiera (Markt)
  2. Nachtwächterhorn, Jagdhorn