| §. 49. Die ponderomotorische Einwirkung zweier Solenoide auf einander.
Zur Bestimmung dieser Einwirkung bedarf es offenbar nur der Berechnung des gegenseitigen Potentiales.
Die (im Allgemeinen krummlinigen) Axen der gegebenen Solenoide mögen angedeutet sein durch
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und durch
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der Art, dass
die negativen Pole,
die positiven Pole,
zwei beliebige Puncte der beiden Axen, endlich
zwei respective, von
und
ausgehende Elemente der beiden Axen vorstellen. — Ferner seien
die Stromstärken,
die Querschnitte, und
die Dichtigkeiten der beiden Solenoide; so dass also
und
die Anzahl der respective auf
und
vorhandenen Ringe bezeichnen.
Das Polential
zwischen zwei einzelnen respective bei
und
befindlichen Ringen
und
ist darstellbar durch die Formel (pg. 250.)
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wo
die positiven Normalen von
d. i. die Richtungen von
vorstellen, während r die Entfernung zwischen den Mittelpunkten
der beiden Ringe bezeichnet.
Um das Potential
der beiden Solenoidelemente
und
zu erhalten, hat man den Ausdruck (31.) noch zu multipliciren mit den Zahlen der in diesen Elementen enthaltenen Ringe, also zu multipliciren mit
und
Somit erhält man:
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Hieraus endlich ergiebt sich das Potential

der
Solenoide selber durch Integration; es wird also:
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(33.)
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oder, falls man die Integrationen wirklich ausführt:
(34.)
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wo unter
u. s. w. die gegenseitigen Entfernungen der betreffenden Pole zu verstehen sind.
Durch Einführung der vier Pol-Intensitäten (pg. 252):
(35.)
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gewinnt die Formel (34.) die einfachere Gestalt:
(36.)
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hiefür aber kann kürzer geschrieben werden:
(37.)
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indem man
als Collectivbezeichnung für
, ebenso
als Collectivbezeichnung für
, endlich
als Collectivbezeichnung für die betreffenden Entfernungen in Anwendung bringt.
Sind also z. B. zwei starre Körper gegeben, von denen jeder in seinem Innern beliebig viele Solenoide enthält, so wird die gegenseitige ponderomotorische Einwirkung zwischen diesen beiden Körpern von solcher Beschaffenheit sein, als wäre zwischen je zwei Solenoidpolen
ein Potential
vorhanden von dem Werthe:
(38.)
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oder (mit andern Worten) sie wird von solcher Beschaffenheit sein, als fände zwischen je zwei Polen
eine repulsive Kraft statt von der Stärke:
(39.)
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Dabei sind unter
die Intensitäten der beiden Pole zu verstehen, unter
ihre gegenseitige Entfernung.