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Die Götter in Carenza

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Textdaten
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Autor: Jodocus Donatus Hubertus Temme
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Titel: Die Götter in Carenza
Untertitel:
aus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. S. 64–65
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1840
Verlag: Nicolaische Buchhandlung
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Erscheinungsort: Berlin
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Google und Scans auf Commons
Kurzbeschreibung:
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37. Die Götter in Carenza.

Außer dem obersten Gotte Swantewit verehrten die Rügianer noch drei andere Götter, welche aber unter jenem standen. Diese hatten ihre Tempel in der Stadt Carenza, die heut zu Tage Garz heißt. Jeder dieser Götter hatte dort seinen besondern Tempel. In dem größeren stand der Gott Rugivit, d.h. Gott der Rügianer. Er war eigentlich der Gott des Krieges. Sein Bild war aus einem ungeheuren Eichbaume verfertigt. Er hatte sieben Köpfe, die mit einem Hute bedeckt waren. Er war von mehr als menschlicher Dicke, und so groß, daß Einer, der sich auf den Zehen und mit einer Axt in der Hand vor ihn stellte, mit der Axt nicht bis an sein Kinn hinauf reichen konnte. Er war häßlich anzusehen, zumal da die Schwalben unter seinem Hute genistet und seit undenklichen Jahren mit ihrem Kothe seine Gesichter beschmiert hatten. An seiner Seite hingen so viele Schwerter, als er Gesichter hatte; das achte hielt er drohend in der Hand.

In dem nächsten Tempel wurde Porevit oder Borevit verehrt, der Gott des Wetters oder des Waldes; er hatte fünf Köpfe und keine Waffen. Zuletzt kam der Gott Porenut, welcher wahrscheinlich der Gott des Donners war; er hatte vier Köpfe und außerdem Ein Gesicht vorn auf der Brust; mit seiner linken Hand berührte er die Stirn, mit der rechten das Kinn dieses letzten Gesichtes.

Alle diese Götter waren große Feinde der Unkeuschheit und des Ehebruchs, und sie bestraften diese Laster auf eine schreckliche Weise, also daß ein Jeder, der sich in Unkeuschheit vergangen hatte, ganz absonderlich gezeichnet und sein Verbrechen sofort zum allgemeinen Spektakel bekannt wurde. (Si quidem maris in ea urbe cum foeminis concubitum adscitis, canum exemplo coharere solebant. [65] Nec ab ipsis morando divelli poterant. Interdum utrique perticis e diverso appensi, inusisato nexu ridiculum populo spectaculum praebuere. – sagt Saxo Grammaticus p. 327.)

Alb. Cranzii Wandalia, S. 164.
v. Schwarz, Pommersche Städte-Geschichte, S. 601. 602.
Barthold, Geschichte v. Rügen und Pommern, I. S. 557. 558.