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Die „blauen Männer“ von London

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Textdaten
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Autor: Leopold Katscher
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Titel: Die „blauen Männer“ von London
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 17, S. 285–287
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1878
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Die „blauen Männer“ von London.
Eine Skizze aus dem Polizeiwesen.
Von Leopold Katscher.

„Please, tell me the shortest way to …“ Wie Mancher unserer Leser, wenn er sich in dem Häuser- und Straßengewirr der britischen Hauptstadt in Verlegenheit befand, hat als gelehriger Schüler des rothen Bädeker diese Bitte, ihm „den kürzesten Weg da und dorthin“ zu zeigen, an einen „Policeman“ gerichtet. Und hat sich einer der Fragenden jemals über Unzuvorkommenheit oder Unwissenheit der Sicherheitswachmänner zu beklagen gehabt? Wohl schwerlich. Garibaldi pflegte sich ganz entzückt über die sympathischen Männer im häßlichen Filzhelm zu äußern und vor ihnen sogar den Hut abzuziehen. In der That ist die Organisation des Londoner Polizeiwesens, um die sich namentlich Sir Robert Peel große Verdienste erworben, eine mustergültige.

Der Sicherheitsdienst wird von Constablern und Detectiven (d. h. Geheim-Polizisten) versehen. Wir haben es hier nur mit den Ersteren zu thun, welche sich wieder in zwei Gruppen theilen: die eine besteht aus neuntausendfünfhundert Mann und bildet die „Metropolitan Police“ („Hauptstädtische Polizei“), die andere ist die später zu erwähnende „City Police“.

Die Metropolitan Police hat ihren Hauptsitz in Great Scotland Yard, ganz in der Nähe des Continentalbahnhofes Charing Croß. Ihr Rayon erstreckt sich auf zwölf bis fünfzehn englische Meilen in der Runde, wenn man den genannten riesigen Hof als Mittelpunkt annimmt, und umfaßt ganz London, mit Ausnahme der City, und mehrere benachbarte Grafschaften. – Neben dem Londoner Polizeipräsidenten, welcher den Amtstitel „Chief Commissioner of the Metropolitan Police“ führt und mit sehr ausgedehnter Machtvollkommenheit bekleidet ist, wird die Polizei jedoch vom Minister des Innern und von – der öffentlichen Meinung controllirt. Der ganze Polizeibezirk von Scotland Yard zerfällt in einundzwanzig „divisions“ jede Division in Subdivisionen, diese in „sections“ und die Sectionen in Tag- und Nacht-Runden („beats“).

Wie wird man Policeman? Das ist einfach und doch schwierig. Der Candidat darf nicht älter sein als fünfunddreißig Jahre, muß lesen und schreiben können und eine Höhe von wenigstens fünf Fuß sieben Zoll haben. Ist er verheirathet, so darf er zur Zeit der Bewerbung nicht mehr als zwei Sprößlinge sein eigen nennen. Selbstredend sind Anständigkeit, Unbescholtenheit, Thatkraft erforderlich; sehr geschätzt werden Unverdrossenheit, Freundlichkeit und ruhiges Temperament. Wer ein Anstellungsgesuch eingereicht hat, wird durch den verantwortlichen Polizeiarzt geprüft. Ist die genügende Stärke und Intelligenz erwiesen, so wird nur noch ein von einem achtbaren Arbeitgeber, Kaufmann oder Geistlichen gezeichnetes Zeugniß verlangt, in welchem bestätigt sein muß, der Betreffende habe den Candidaten seit fünf Jahren als Menschen von guter Aufführung gekannt. Der Gewählte erhält sofort auf Kosten des Polizeibudgets eine Uniform, die er auf der Straße stets tragen muß: Pantalons und Tuchjacke (blau); diese ist eng zugeknöpft und zeigt am Kragen einen Buchstaben und eine Ziffer, deren Bedeutung sich auf die Division, welcher der Policeman angehört, und auf die Zahl, die er daselbst einnimmt, bezieht. Der schwere Lederhut von ehemals ist jetzt durch einen unschön geformten, aber leichten und vor Hieb und Stich gut schützenden Filzhelm ersetzt. Dieser wird durch eine Lederschnur festgehalten, statt aber, wie anderswo, dieses Band unter dem Kinn anzubringen, muß der Londoner Policeman es – wie der englische Soldat – zwischen Lippe und Kinn tragen, was unglaublich abscheulich ist. Die Bewaffnung des Constablers besteht aus einem kurzen Truncheon (Knittel), welcher in einem Lederfutteral ruht und nur im äußersten Nothfalle an’s Tageslicht gebracht werden darf. Regnet es, so bedeckt sich der Schutzmann mit einem den Oberleib schützenden kleinen Regenmantel, den er bei trockenem Wetter zusammenrollt und mittels eines Gürtels um den Körper bindet. – Der „Rekrut von Scotland Yard“ wird vor Allem in die Vorbereitungsschule geschickt, wo man ihm allerlei für sein wichtiges und delicates Amt Wissenswerthes beibringt; man legt dabei ein besonderes Gewicht auf die Erlernung der Kunst, vor den Polizeigerichtshöfen in klaren und einfachen Ausdrücken Aussagen abzugeben. Zu diesem Behufe müssen die jungen Polizisten einer Reihe von Gerichtsverhandlungen beiwohnen. Ein Theil der Erziehung ist den körperlichen Uebungen gewidmet; jeder neue Constabler manövrirt einige Wochen hindurch, unter Leitung eines höheren Polizei-Beamten, des Assistant Commissioner, oder eines Inspectors, in den unter dem Namen „Wellington Barracks“ bekannten Casernen. Ist all dies vorüber, so hat sich der nunmehr fertige Policeman auf Ehrenwort zu verpflichten, seine ganze Zeit den Amtspflichten zu widmen, keine Nebenbeschäftigung zu betreiben und selbst seiner Frau das Halten eines Ladens zu verbieten.

Die Wirksamkeit des Constablers ist eine mannigfaltige. Seine Hauptpflicht ist, die Ordnung in den Straßen aufrecht zu halten, aber so unauffällig wie möglich. Ueberhaupt darf er nur dann seines Amtes walten, wenn Jemandes Sicherheit gefährdet ist oder ein öffentliches Aergerniß zu drohen scheint. Ebenso verhält es sich mit den Versammlungen; auf diesen fungiren Polizeiagenten nicht als „Vertreter der Staatsanwaltschaft“, um jedes gesprochene Wort auf die Wagschale des Paragraphs zu legen, wie in anderen Ländern, nein, der Policeman erscheint nur, wenn es zu Handgreiflichkeiten kommt. Die großen Verkehrsadern der „Hauptstadt der Welt“ leiden bekanntlich nicht an Blutarmuth, und es ist Aufgabe des Polizisten, die Circulation dieses Blutes zu regeln und den oft fieberhaft raschen Puls des Straßenlebens zu besänftigen. Nur seinen phlegmatischen Handbewegungen ist das Wunder zu danken, daß in London verhältnißmäßig sehr wenige Fußgänger überfahren werden. Weiter ist es seine Sache, sich der auf der Straße von Unfällen Betroffenen anzunehmen. In vielen Fällen ist seine Autorität eine moralische: man wählt ihn fast immer zum Schiedsrichter in Streitigkeiten, die sich auf dem Straßenpflaster erheben, und daß er die Entscheidung wirklich trifft und daß man sie fast niemals verwirft, zeugt von dem tatsächlichen Vorhandensein natürlicher Intelligenz bei den Londoner Polizisten.

Wo das Wagengedränge so groß ist, daß Damen und Kinder es zu gewagt halten, weiterzugehen, da führt unser braver Helfer in der Noth die Furchtsamen selbst zwischen Pferdefüßen und Kutschenrädern hindurch in Sicherheit. Sein Verdienst wird dadurch erhöht, daß er so viel Gutes leistet, ohne auffällig zu werden. Statt aller Welt zu „zeigen“, daß er ein „Gewaltiger“ sei, bedient er sich der ihm übertragenen Macht nur mit stoischer Geduld, discretem Eifer und äußerster Mäßigung. Am meisten zu schaffen machen ihm die Betrunkenen, die im freiesten Lande zahlreicher und roher sind als anderswo.

Es wäre für den englischen Polizisten auch sehr verhängnißvoll, wollte er aus seiner Bescheidenheit heraustreten, denn während z. B. in Deutschland und anderswo die Vorgesetzten an dem Princip der „Unverletzlichkeit des Ansehens der Beamten“ festhalten, ist man in Scotland Yard geradezu der umgekehrten Ansicht. „Oeffentlicher Tadel,“ heißt es dort, „mit allen Consequenzen.“ Glaubt der Erstbeste zu einer Beschwerde gegen einen Constabler Grund zu haben, so steht ihm das Recht zu, den Wachmann vor den nächsten Polizeihof zu citiren. Oeffentlich wird angeschuldigt, öffentlich verurtheilt oder freigesprochen. Die Polizisten haben also alle Ursache, sich keine Uebergriffe zu erlauben und bei Arretirungen darauf zu sehen, daß sie mit dem in England so hochgehaltenen Grundsatze der persönlichen Freiheit nicht in [286] Collision gerathen; der geringste Mißbrauch in der Ausübung der Functionen wird hart bestraft.

Wie bereits erwähnt, darf der Policeman nur Hand anlegen, wenn Jemand gewaltthätig und rauflustig ist, ob betrunken oder nicht, ist Nebensache. Ist aber der Constabler von Jemandes Schuld überzeugt, so hat er ihn auf’s nächste Commissariat zu führen und dem Inspector einen Bericht zu Protokoll zu dictiren. Der Gefangene übernachtet in einer Zelle und wird am nächsten Tage von dem Polizeirichter verhört. Diesem gegenüber muß der arretirende Schutzmann den Hergang wiederholen. Dabei liegt es in seinem Interesse, seine Worte genau zu bemessen, denn die geringste Unwahrheit bringt ihn in Gefahr, wegen falscher Zeugenaussage angeklagt zu werden, was für ihn im ersten Grade einen Verweis, dann die Degradation und endlich wohl auch die Entlassung (verbunden mit dem Verlust aller weiteren Ansprüche) zur Folge haben kann.

Daß die Thätigkeit des Policeman eine eiserne Gesundheit erfordert, ist sehr begreiflich. Selbst die stärkste Constitution kann den fortgesetzten Einflüssen der Diensteslasten und den später eintretenden des Alters nicht widerstehen, und auch unser Policeman muß sich schließlich zur Ruhe setzen, wenn er vorher nicht schon in eine bessere Welt eingegangen ist. Es hat sich daher die Nothwendigkeit herausgestellt, eine Altersversorgungscasse einzurichten, deren Haupteinnahme aus den regelmäßigen, eindreiviertel bis zwei Procent der Gehalte betragenden Beiträgen sämmtlicher Angehörigen der Metropolitan Police besteht; eine anständige Summe figurirt im Polizei-Budget für Wittwenpensionen und Waisenversorgungen. Freiwillige Beiträge des Publicums – zu deren Aufnahme auf den Police-Stations „Waisenbüchsen“ angebracht sind – thun das Uebrige, nun die im Dienste Ergrauten und ihre Wittwen und Waisen leidlich zu unterstützen.

Der verheirathete Policeman darf seine Wohnung nach Belieben wählen. Oft bekommt er unentgeltlich Quartier, besonders von Eigenthümern leerstehender Häuser, wenn es darauf ankommt, diese bewachen zu lassen. Im Uebrigen richtet der mit Frau und Kindern gesegnete Constabler seine Lebensweise ganz nach Gutdünken ein, wie andere Menschen. Seine Collegen vom Junggesellenstand dagegen sind gehalten, auf der „Station“, zu der sie gehören, zu wohnen, was für sie ganz vortheilhaft ist, denn sie haben dafür wöchentlich nur eine Mark zu entrichten. Nicht minder billig verschaffen sie sich die Kost; die Tafel ist gemeinsam. Ein Proviantmeister kauft die Lebensmittel ein und versieht die Küche. Allwöchentlich stellt er die Rechnungen zusammen und repartirt deren Betrag auf die einzelnen in gleichen Theilen.

Für die geistigen Bedürfnisse der Sicherheitswächter ist ganz anständig gesorgt. Jede Division besitzt eine Bibliothek von eintausendfünfhundert bis zweitausend Bänden. Von Zeit zu Zeit werden die Bücher von Division zu Division geschickt, sodaß jede derselben die Bibliotheken der übrigen eine gewisse Zeit hindurch zur Verfügung hat. Auch besteht ein Fonds zum fortwährenden Ankaufen neuer Publicationen; der Beitrag jedes Policeman hierfür beträgt jährlich eine Mark. Ferner wird auf jedem Bureau eine Zeitung gehalten, und überdies bezahlen die „Blauen“ einen Lehrer, der ihre Kinder unterrichtet; die Wissensdurstigen unter den Eltern pflegen wohl selbst auch an den Vorträgen theilzunehmen.

An die etwaige Möglichkeit politischer Unruhen ist bei der Organisirung des heutigen „constabulary system“ nicht gedacht worden. Daher rührt es, daß die Regierung sich, als während der Fenier-Bewegung die vorhandenen Polizeikräfte nicht genügten, genötigt sah, die Nation um Bildung eines freiwilligen Constabler-Corps zu bitten. Diesem Aufrufe leisteten etwa 115,000 Personen Folge; sie wurden als „Special Constables“ beeidet und sind in Rechten und Pflichten des Dienstes den andern Constablern gleichgestellt, tragen jedoch keine Uniform, beziehen keinen Gehalt, gehen ihren Geschäften nach und treten überhaupt nur dann in ihrer Eigenschaft als Schutzleute auf, wenn ihnen etwas besonders auffällt. Militärische Sicherheitsposten, Patrouillen und dergleichen kennt das britische Sicherheitswesen nicht, und kein Soldat hat das Recht, eine Arretirung vorzunehmen. Doch kann es vorkommen – und während des Krimkrieges ist es der Fall gewesen – daß, wenn die Londoner Garnison in einem Feldzuge abwesend ist, Polizisten Soldatenstelle vertreten.

Noch ein Wort über die Einnahmequellen, durch welche die Kosten dieses riesigen Sicherheitsapparates gedeckt werden. Der Hauptposten unter ihnen ist die Polizeisteuer. Der Engländer zahlt nämlich für die Polizei ebenso separat, wie für das Wasser oder das Gas. Diese Steuer wird nach dem Grundsatze der Einkommensteuer bemessen: je mehr zu Bewachendes, desto mehr Steuer. Daher kommt es, daß der Staat selbst der größte Zahler ist. In dieser Hinsicht gilt er als Privatpartei. Wer sein Eigenthum speciell bewacht wissen will, hat überdies das Recht, gegen separate Bezahlung sich in Scotland Yard eine beliebige Anzahl Policemen für eine beliebige Zeit zu miethen. Von diesem Rechte machen die Museen, Staatscassen, Münzämter, die großen Banken etc. ausgedehnten Gebrauch. Um einige Beispiele anzuführen, sei bemerkt, daß das British Museum nicht viel weniger als 20,000, die Hauptpost etwa 8000, die Große Bildergalerie über 10,000, das Greenwicher Hospital zwischen 24,000 und 28,000 Mark jährlich bezahlen für das Vergnügen, ganz extra beschützt zu werden. Einige Eisenbahngesellschaften haben sogar ihre eigene Polizei für sich, deren Angehörige zwar in Scotland Yard geprüft werden, sonst aber mit der Metropolitan Police nichts zu schaffen haben. Auch beschränkt sich die Wirksamkeit dieser Bahnpolizisten auf die Gemarkungen der sie bezahlenden Gesellschaft; es ist das eben nur eine Abart der „Bahndiener“.

Wenn wir die von der Nordseite der „Bank“ – so nennt man in London die Bank von England – nach dem Hauptpostamt führende Straße, Gresham Street, betreten, so ist die erste Quergasse links „Old Jewry“ („Altes Ghetto“). Hier steht das Centralbureau jener Institution, die, im Gegensatze zur Metropolitan Police „City Police“ genannt wird. Es dürfte wohl keine andere Stadt mit zweierlei Polizeiverwaltungen zu finden sein. Die City Police bildet einen Zweig der City-Administration und untersteht daher vor Allem dem Lord-Mayor. Die eigentliche Leitung hat ebenfalls ein „Commissioner“ in Händen. Die Zahl der Constabler beträgt etwas über achthundert. Die City ist daher weit besser bewacht als das übrige London. Es kommen auf einen Policeman nur zehn Acres Boden und nur neunzig Menschen, denn die Area der City ist nicht viel ausgedehnter als die des Hyde-Parkes, und die dermalige Bevölkerungsziffer von 70,000 nimmt von Jahr zu Jahr ab, weil die Wohnungen mehr und mehr in Contors verwandelt werden. Und dennoch sind achthundert Schutzleute für dieses „Herz des Herzens von London“ nicht zu viel; der Verkehr in ihren Straßen ja überwältigend, in manchen derselben sind Dutzende von Constablern nöthig, um die Glieder und die Taschen des hin- und herfluthenden Publicums zu beschirmen. In der City sind mehr gute und böse Leidenschaften, ist mehr Leben, Energie und Aufregung concentrirt, als in irgend einem Gemeinwesen der Welt. Nirgends ist soviel Geld auf so kleinem Raume beisammen, und nirgends wird die Jagd nach Geld und die Anbetung des Mammon mit mehr Eifer betrieben.

Die City hatte schon vor vielen Menschenaltern eine Art Polizeisystem, welches, anfänglich freilich sehr unvollkommen, sich allmählich ziemlich vorteilhaft entwickelte. Als Peel die Metropolitan Police reorganisirte, wurde die City Police zwar ebenfalls nach demselben Muster umgestaltet, aber alle damals und später auftretenden Verschmelzungsvorschläge wurden von den Herren zu Guildhall, die auf ihre alten Vorrechte eifersüchtig sind, beharrlich zurückgewiesen. Die Constabler des Lord-Mayors werden etwas besser bezahlt als ihre Collegen von Scotland-Yard, im Uebrigen aber sind sie ebenso gestellt wie diese; selbst die Tracht ist so ziemlich dieselbe, nur daß die Citymänner auch noch schwarzgelbe und rosaweiße Schärpen am rechten Arme tragen, ein Abzeichen, das Allen, die es als Darstellung einer großen Macht kennen, gewaltigen Respect einstößt.

Aus dem Budget der City-Polizei für 1876 war z. B. zu entnehmen, daß die Erhaltung der Institution auf 1,763,670 Mark veranschlagt ward. Die nächstjährigen Einnahmen wurden mit 1,858,376 Mark berechnet. Einen Theil derselben bilden die von den Verurtheilten durch die zwei Polizeigerichte der City (Guildhall- und Mansion-House) eingehobenen Strafgelder; es müssen somit Diejenigen, welche von der Polizei zu leiden haben, zu ihrer Erhaltung wesentlich beitragen.

Bei der englischen Polizei giebt es keine „geheimen Fonds“; Alles geschieht ganz offen. Alljährlich veröffentlicht der Chief Commissioner einen Bericht, worin er über jeden eingekommenen und verausgabten Pfennig genaue Rechenschaft ablegt. Die Bewachung [287] des größten Theiles der Riesenstadt und ihrer Umgebungen kostet im Durchschnitte jeden Monat eine Million Mark. Ein Umstand fällt uns besonders in’s Auge: während die für Kleidungsstücke ausgegebene Summe sehr hoch ist, figurirt für Waffenkäufe stets ein äußerst winziger Betrag. Diese Proportion deutet auf den friedlichen, bürgerlichen Charakter der Institution hin. In Wirklichkeit hat der Londoner Constabler – während anderswo „die Polizei“ oft als Vogelscheuche gilt – nichts Martialisches an sich. Und das ist ganz vernünftig, denn er soll ja nicht Furcht einflößen, sondern Zutrauen; er soll nicht verfolgen, sondern schützen. Dem ist aber nur darum so, weil die englische Polizei mit der Politik absolut nichts zu schaffen hat.