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Der unschuldige Dieb

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Textdaten
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Autor: unbekannt
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Titel: Der unschuldige Dieb
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 17, S. 232
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1856
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Bearbeitungsstand
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[232] Der unschuldige Dieb. Wegen Börsendiebstahls angeklagt stand neulich ein unschuldiger Junge vor dem Magistratsgericht zu London. Sein Vertheidiger rettete ihn durch Nachweis, daß der Kläger nicht darauf schwören konnte, er habe die Börse auch wirklich eingesteckt, als er sein Haus verließ. „Ich selbst,“ so schloß er seine Vertheidigung, „dachte, als ich heute früh mein Haus in Russel-Square Nr. So und So verließ, meine Uhr eingesteckt zu haben; doch besann ich mich nachher und weiß gewiß, daß ich sie in meinem Schlafzimmer auf der rechten Seite habe hängen lassen.“ Jetzt entstand Unordnung und Lärm unter den Zuhörern und der Richter rief „Ordnung.“ Eine Viertelstunde nach diesen Worten fuhr eine Droschke im vollen Carrière vor dem Hause des Vertheidigers in Russel Square vor. Ein junger Herr sprang heraus, klopfte wüthend, und verlangte im Namen des Herrn rasch die goldene Uhr von der rechten Seite seines Schlafzimmers. Das Dienstmädchen gehorchte eiligst, und der junge Herr ging eiligst mit der Uhr davon. Er begegnete noch einer zweiten Droschke, aus welcher ebenfalls ein junger Herr sprang, eiligst an demselben Hause klopfte und dieselbe Uhr forderte. „Ist schon geschickt worden,“ sagte das Dienstmädchen verwundert, bis eine dritte Droschke vorfuhr, aus welcher der freigesprochene Dieb sprang und dieselbe Uhr forderte. Jetzt ging dem Mädchen ein Licht auf; sie schrie: „Haltet den Dieb!“ Er wurde gehalten, war aber wieder unschuldig, da ihm, wie er hernach erfuhr, zwei seiner glücklicheren Collegen, die bei allen öffentlichen Verhandlungen wegen Diebstahls eifrige Zuhörer bilden, zuvor gekommen seien, obgleich er dem Droschkenführer doppeltes Fahrgeld versprochen habe.