Zum Inhalt springen

Der Hypnotismus und die Justiz

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor: *
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Der Hypnotismus und die Justiz
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 36, S. 594
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1887
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Möglichkeiten der Nutzung von Hypnose, um Verbrechen verüben zu lassen
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite
[594]

Der Hypnotismus und die Justiz.

Es giebt Lobredner des Hypnotismus: sie erblicken in ihm ein neues wirksames Mittel, welches den Aerzten Krankheiten zu erkennen und Krankheiten zu heilen gestattet. Es giebt aber auch Schwarzseher, die vor der Schädlichkeit hypnotischer Versuche warnen und in der Ausbreitung derselben schwere Gefahren für die Menschheit wittern. Frankreich ist gegenwärtig das Land, in welchem man sich dem Studium dieser räthselhaften Erscheinungen mit größtem Fleiße hingiebt, und dort wurde auch kürzlich in Folge einiger Vorfälle die interessante Frage aufgeworfen, in wie weit der Hypnotismus zu verbrecherischen Zwecken mißbraucht werden kann und welche Stellung ihm gegenüber die Gerichte einzunehmen haben.

Wir wissen ja, daß die Hypnotisirten ihren eigenen Willen verlieren und den Eingebungen des Operators, welcher sie in den Zustand der Hypnose versetzt hat, blind folgen. Die Hypnotisirten thun Alles, was ihnen befohlen wird, Gutes und Böses ohne Unterschied. Sie sind auch im Stande, Verbrechen zu begehen, vor denen sie in wachem Zustande zurückschaudern würden. Sie sind auch, wenn die Hypnose vollständig ist, nicht fähig, sich selbst zu wehren; man kann mit ihnen vornehmen, was man will, und sie zu Handlungen, welche sie selbst schädigen, veranlassen.

Diese Thatsachen sind durch zahlreiche wissenschaftliche Beobachtungen außer Frage gestellt. Die Salpetrière, das berühmte Pariser Krankenhaus, ist die klassische Stätte derartiger Versuche, die selbstverständlich mit der nöthigen Vorsicht ausgeführt wurden, so daß Niemand daran Schaden nehmen konnte. Dort wurden zahlreiche Fälle konstatirt, in welchen Kranke unter dem Einfluß der Hypnose schriftlich Forderungen anerkannten, die niemals bestanden, erdichtete Sachen niederschrieben, die sie kompromittirten, ja sogar zu Mordversuchen schritten. Vielfach gab man in der Salpetrière den Hypnotisirten einen Streifen Papier, erweckte in ihnen den Glauben, dies sei ein Dolch, und befahl ihnen, einen der Assistenten zu ermorden. Der Befehl wurde regelmäßig mit solcher Wucht ausgeführt, daß sich schließlich nur wenige bereit fanden, die Faustschläge der hypnotischen Mörder zu ertragen.

Warum, fragt man nicht ohne Unrecht, sollten sich nicht geübte Gauner finden, welche diese Thatsachen zu ihrem Nutzen verwerthen könnten?

Die Möglichkeit eines derartigen verbrecherischen Handelns muß an und für sich zugegeben werden, und die Gemeingefährlichkeit desselben wird um so augenscheinlicher, wenn wir einige besondere Erscheinungen des Hypnotismus in Betracht ziehen.

Der blinde Gehorsam, mit welchem der Hypnotisirte die Befehle des Operators ausführt, erstreckt sich nicht allein auf die Zeit des hypnotischen Schlafes. Wir können unter Umständen dem Hypnotisirten aufgeben, daß er eine Stunde nach dem Erwachen einen Schrank öffnet und das in demselben liegende Geld an sich nimmt. Mit peinlichster Genauigkeit führt er diesen Auftrag aus, indem er unter dem Einfluß eines unwiderstehlichen Dranges handelt. Die Wirkung der „Suggestion“, dieser sonderbaren Eingebung, erstreckt sich erwiesenermaßen in zahlreichen Fällen auf Stunden und sogar Tage und Monate nach dem Erwachen aus dem hypnotischen Schlafe. Es liegt auf der Hand, daß unter solchen Umständen der Hypnotisirte zu einem mit fürchterlicher Sicherheit arbeitenden Werkzeug eines Verbrechers werden kann.

Dazu kommt noch ein anderer schwer wiegender Umstand: die Trübung der Gedächtnißkraft des Kranken. In der Regel erinnert sich der Hypnotisirte des während der Hypnose Vorgefallenen nur dunkel, wie ein Erwachender sich der Vorgänge während des Schlafes erinnert. Es steht aber in der Macht des Operators, den Hypnotisirten Alles vergessen zu lassen, was sich unmittelbar vor und während des Hypnotisirens ereignet hat, und ihm lediglich das Wissen des geplanten verbrecherischen Anschlags zu belassen. Dann weiß der Unglückliche in der That nicht, wer ihn hypnotisirt, wer ihn zu der verhängnißvollen Handlung bestimmt hat.

Wie annehmbar auch nach diesen Darstellungen die Möglichkeit des Mißbrauchs der Hypnose zu verbrecherischen Zwecken erscheinen muß, so schränken andere Erfahrungen diese Gefahr doch auf ein sehr geringes Maß ein. Vor Allem ist darauf hinzuweisen, daß die Natur ja doch nur einer verhältnißmäßig kleinen Anzahl von Menschen ein Nervenystem verliehen hat, welches hypnotischen Einflüssen unterworfen ist, und selbst Diejenigen, welche dazu Anlage haben, kann man in der Regel nicht gegen ihren Willen – gleichsam durch Ueberraschung – hypnotisiren.

Freilich zeigt auch diese Regel Ausnahmen. Die Leichtigkeit, in den hypnotischen Schlaf zu verfallen, wächst mit der Zahl der an Hypnotischen vorgenommenen Versuche, und schließlich ist es möglich, den Kranken durch einen einzigen Blick, eine einzige Handbewegung in den gewünschten Zustand zu versetzen.

Die französischen Aerzte Binet und Féré haben oft ähnliche Versuche angestellt. Sie begegneten derartigen Personen im Hofe des Krankenhauses; ein lauter Ruf, eine einzige rasche Handbewegung genügten, um den Gang der Betreffenden augenblicklich zu hemmen und sie in der starrsten Katalepsie an Ort und Stelle zu bannen.

Die beiden Forscher gingen noch weiter in ihren Untersuchungen. Sie wollten prüfen, wie viel Zeit man dazu brauche, um eine der oben geschilderten Personen zu irgend welcher Handlung beeinflussen zu können. Das Ergebniß dieser Versuche war überraschend im höchsten Grade. In fünfzehn Sekunden vermochte man die Betreffenden einzuschläfern, in ihnen den Somnambulismus mit Sinnestäuschungen zu erzeugen, ihnen die Suggestion einer bestimmten Handlung zu geben und sie wieder zu wecken.

Der Gedanke an die Möglichkeit, in fünfzehn Sekunden zum blinden Werkzeug eines Bösewichts werden zu können, ist gewiß ein furchtbar peinlicher, und auf ihm läßt sich ein Schauerroman ersten Ranges aufbauen. Glücklicher Weise giebt es aber einen gewaltigen Unterschied zwischen wissenschaftlichen Versuchen, die das Tageslicht nicht scheuen und vor Aller Augen ausgeführt werden, und den geheimen verbrecherischen Anschlägen, welche ihre Vorbereitungen in Dunkel hüllen müssen. Der Hypnotismus ist außerdem ein zweischneidiges Schwert und liefert auch gegen den Gauner scharfe Waffen. Wohl kann der Hypnotisirte gezwungen werden, daß er alles vergißt, was während der Operation mit ihm vorgenommen wurde; aber auch dieses Vergessen hat seine Grenzen. Wird der Unglückliche wiederum hypnotisirt, so erinnert er sich oft mit überraschender Schärfe an alles, was sich während der früheren Hypnosen mit ihm zugetragen hat, und er wäre dann im Stande, genaue Angaben darüber zu machen und den Verbrecher zu entlarven. Der Schauerroman erreicht dann sein Ende, wie man es sich schöner nicht wünschen kann: die Moral triumphirt zum Schluß!

Der Hypnotismus kann, wie wir gesehen haben, wie Alles in der Welt mißbraucht werden; Alkohol und Opium sind auch verderbliche Mittel in der Hand der Verbrecher. Aber die Wissenschaft hat stets einen gewaltigen Vorsprung vor den geübtesten Gaunern und versteht ihre geheimen Schliche aufzudecken. Darin liegt das beruhigende Moment der neuesten wissenschaftlichen Forschungen über den Hypnotismus. Sie werden ein neues Licht werfen auf viele noch unklare Erscheinungen im Geistesleben des Menschen; sie werden auch vor das richterliche Tribunal gerufen werden, und die Wissenschaft wird den strafenden Arm der Justiz aufhalten, wenn er sich gegen einen unglücklichen Somnambulen oder dergleichen richtet, wie sie schon seit Anfang dieses Jahrhunderts die armen Irren vor dem richterlichen Schwert zu schützen weiß. Die neueste Forschung wird auch ihr Licht strahlen lassen in das Dunkel vergangener Zeiten. Wir wandern durch eine Galerie historischer Gemälde, die in früheren Jahrhunderten entstanden sind und vergangene Sitten und Gebräuche getreu wiedergeben; Gerichtsscenen ziehen an unserem Auge vorüber; der Kulturhistoriker versteht nicht die sonderbar verzerrten Gesichtszüge, die krampfhafte Haltung der Angeklagten, der Hexen und Besessenen, zu deuten; der moderne Arzt und Naturforscher erkennt in ihnen Nervenkranke, Hysterische, Epileptische und auch Somnambule; er giebt dem Kulturhistoriker den Schlüssel zur richtigen Deutung früherer Verirrungen der Menschheit; er giebt dem Staatsmann die Richtung an, auf welcher er fortschreiten soll zu dem hohen Ziel reiner Humanität.

Die Bedeutung der neueren Forschung auf dem Gebiete der Nervenkrankheiten ist in der That auch für die Justiz von weittragendster Bedeutung; aber nicht die Gefahren ihrer verbrecherischen Ausbeutung fallen hier in die Wagschale; unendlich größer ist der Nutzen der Aufklärung, welchen sie unserem Jahrhunderte bringt und den sie auf spätere Zeiten vererben wird.

Das Eine steht aber fest, das Hypnotisiren kann unter Umständen die Gesundheit schwer schädigen, und aus diesem Grunde sollten Laien und sogenannte „Amateurs“ davon absehen. Sonst können sie selbst leicht, wie dies schon der Fall war, mit dem Strafrichter in nähere Berührung kommen und zu empfindlichen Strafen verurtheilt werden.
*