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Der Hexenhammer (1923)/Erster Teil, Siebzehnte Frage

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Die siebzehnte Frage erklärt die vierzehnte durch Vergleichung der Schwere des Hexenverbrechens mit jedweder Sünde der Dämonen.

Aber so gewaltig ist die Größe ihrer Taten, daß sie sogar die Sünden und den Sturz der bösen Engel übertreffen; und wenn an Schuld, wie sehr nicht auch an höllischer Strafe! Und dies zu zeigen bezüglich der Schuld, ist aus verschiedenen Gründen nicht schwer: Erstens: Mag nämlich auch jene Sünde unverzeihlich sein, so ist sie dies doch nicht wegen der Größe des Verbrechens, wenn man ihre Naturgaben berücksichtigt; und besonders nach der Meinung derer, die da sagen, sie seien nur in den Naturgaben geschaffen, nicht in den Gnadengaben; und weil das Gute der Gnade das Gute der Natur übertrifft, so übertreffen die Sünden derer, die aus dem Stande der Gnade fallen, wie es die Hexen tun, die den in der Taufe empfangenen Glauben ableugnen, schlechterdings die Sünden jener Engel. Wenn wir aber sagen wollen, daß jene in der Gnade geschaffen, wenn auch nicht bestärkt seien, so sind auch die Hexen, wenn sie auch nicht in der Gnade geschaffen sind, doch freiwillig von der Gnade abgefallen, wie auch jener mit Willen sündigte.

Zweiter Beweis. Jene Sünde ist zwar unverzeihlich aus verschiedenen anderen Gründen, nämlich nach Augustinus, weil er gesündigt hat, ohne daß jemand verführend an ihn herantrat, weshalb er ohne jemandes Wiedererneuerung zurückkehren muß; oder weil er nach Damascenus gesündigt hat gegen Gottes Gestalt im Verstande; und je höher die Erkenntnis ist, desto schlimmer ist der Irrtum. Denn ein Sklave, der den Willen seines Herrn kennt, usw.; oder wiederum nach Damascenus, weil er nicht empfänglich ist für Reue und darum auch nicht für Verzeihung, und zwar infolge seiner Natur, die, weil sie geistig ist, nur einmal sich wenden kann, darum, weil sie sich ganz gewandt hat, was im Menschen nicht geschieht, wo das Fleisch immer dem Geiste widerstrebt; oder ferner, weil er an einem erhabenen Orte, nämlich im Himmel, gesündigt hat, während der Mensch das auf Erden tut. Aber abgesehen von alledem ist doch seine Schuld in vielen anderen Punkten klein, verglichen mit den Schandtaten der Hexen: Erstens darin, daß jener, wie Anselmus in einer Rede sagt, im Uebermute sündigte, ohne daß schon die Bestrafung eines Vergehens vorher erfolgt war; die Hexen aber verachten trotz so großer Strafen, die schon über viele andere Hexen verhängt sind, ja, auch trotz der Strafen, die, wie sie in der Kirche lernen, über den Teufel bei Gelegenheit seines Fallens verhängt worden sind, dies alles und verüben nicht ganz kleine Todsünden, wie die anderen Sünder, die aus Schwachheit oder Bosheit, aber ohne Gewohnheit der Bosheit sündigen, sondern begehen aus tiefer Bosheit ihres Herzens schauderhafte Schandtaten.

Zweitens, mag der Zustand des bösen Engels ein dreifacher sein, der der Unschuld, Schuld und des Elends oder der Strafe, so fiel er doch nur aus dem Stande der Unschuld und wurde nicht wieder in denselben zurückversetzt: Der Sünder aber, der durch die Taufe wieder in den Zustand der Unschuld zurückversetzt ist, wird, wenn er wieder aus demselben fällt, sehr tief gestürzt, und vor allem gerade die Hexen, wie ihre Schandtaten zeigen.

Drittens (sündigte) jener gegen den Schöpfer, wir aber, und vor allem die Hexen, gegen den Schöpfer und Erlöser usw.

Viertens: Jener wich von Gott, der zuließ, nämlich, daß er sündigte, und ihn nicht mit Liebe geleitete, wir aber, und vor allem die Hexen, entfernen uns durch unsere Sünden von Gott mit seiner Zulassung, der uns immer mit Liebe führt und uns mit reichen Gnadenbeweisen segnet.

Fünftens beharrt jener in seiner Bosheit, da Gott ihn verwirft und ihm seine Gnade nicht schenkt; wir Elende aber stürzen uns in jene Bosheit, wiewohl Gott uns beständig zurückruft.

Sechstens bleibt jener hart gegen den Strafenden, wie gegen den Wohlmeinenden, und wenn beide Teile gegen Gott ankämpfen, so jener gegen den, der ihn sucht, wir gegen den, der für uns stirbt, den, wie wir gesagt, vor allem die Hexen beschimpfen und schänden.

Die Lösungen der Argumente erklären auch die Wahrheit durch Vergleichung.

Zu den Argumenten. Erstens: Die Antwort steht fest nach dem, was im Anfang der Frage bestimmt ist; weshalb natürlich eine Sünde für schwerer gehalten werden muß als eine andere, und wie die Sünden der Hexen bezüglich der Schuld schwerer als alle sind. Zum anderen, bezüglich der Strafe, ist zu sagen, daß, wie die Schuld Adams, also auch dessen Strafe zwiefach zu betrachten ist: Entweder bezüglich seiner Person oder bezüglich der ganzen Natur, d. h. der ihm gefolgten Nachkommenschaft. Betreffs des ersten sind größere Sünden nach ihm begangen worden, weil er nämlich selbst nur sündigte, indem er das tat, was schlecht war, nicht an sich, sondern weil es verboten war: Hurerei aber, Ehebruch und Mord sind in jeder Hinsicht schlecht, nämlich an sich und weil verboten: Darum gehören auch schwerere Strafen darauf.

Zweitens aber: Mag auch der ersten Sünde die größte Strafe gefolgt sein, so geschah dies doch nur indirekt, insofern nämlich durch Adam die ganze Nachkommenschaft mit der Erbsünde behaftet wurde, weil er der Vater aller Menschen ist, für welche allein der Sohn Gottes durch die ihm gegebene Macht Genugtuung schaffen konnte. Für seine Person aber tat er Buße durch die Vermittlung der göttlichen Gnade und ward erlöst durch die Erlösung Christi. Ohne Vergleich aber übertreffen die Sünden der Hexen jene, die nicht zufrieden sind mit ihren persönlichen Sünden und Verrichtungen, sondern auch noch unzählige andere fortwährend nach sich ziehen.

Drittens ist nach dem Vorbemerkten zu sagen, daß es durch Akzidens geschah, wenn die Sünde Adams größere Schädigung verursachte, und zwar, weil er eine noch unverdorbene Natur fand und er die verdorbene notwendigerweise, nicht freiwillig, weiter übertragen mußte. Daraus folgt nicht, daß seine Sünde einfach schwerer als die übrigen war; dann auch, daß sie auch die folgenden Sünden begangen hätten, wenn sie eine solche Natur gefunden hätten: Wie auch eine zweite Totsünde die Gnade nicht raubt, deshalb, weil sie dieselbe nicht findet; sie würde sie aber rauben, wenn sie sie fände. Das ist die Lösung des S. Thomas II, 21, 2, bei der Lösung des zweiten Argumentes. Wenn jemand dieselbe voll verstehen will, hat er zu erwägen, daß, wenn Adam ursprüngliche Gerechtigkeit besessen hätte, er sie doch nicht auf die Nachkommen vererbt hätte, wie Anselmus meinte, weil ja auch jemand nach ihm hätte sündigen können; s. die Worte des Doctor dist. 20, ob die Neugeborenen in der Gnade bestärkt seien; item quolib. 101: Ob eben die Menschen, die jetzt erlöst werden, erlöst worden seien, wenn Adam nicht gesündigt hätte?