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Das Tragen der Sturmhaube als Strafe am Dresdner Hofe

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Textdaten
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Autor: Johann Georg Theodor Grässe
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Titel: Das Tragen der Sturmhaube als Strafe am Dresdner Hofe
Untertitel:
aus: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 1. S. 128–129
Herausgeber:
Auflage: Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1874
Verlag: Schönfeld
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Originalherkunft:
Quelle: Google-USA* und Commons
Kurzbeschreibung:
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[128]
147) Das Tragen der Sturmhaube als Strafe am Dresdner Hofe.
Zeiller, Handbuch a. a. O. Bd. II. S. 175.

Als Treiber bei den großen Jagden der sächsischen Churfürsten fungirten sonst die sogenannten Blauhütlein, d. h. Bauern, welche die Hunde führten und gezeichnete blaue Hütlein aufhatten, damit man es an den Ziffern, die daran geschrieben waren, sogleich erkennen konnte, in welches Dorf ein Jeder gehöre. Sobald nun aber einer unter ihnen war, der nicht dienen wollte, da setzte man ihm die sogenannte Sturmhaube auf. Ein solches Ding hatte nur zwei Löcher für die Augen und ein kleines Löchlein zum Munde, daß man ihnen durch ein Röhrchen die Suppenbrühe zum Munde bringen konnte. Wenn nun irgend ein Hofdiener etwas verwirkt hatte, mußte er eine solche Sturmhaube 2, auch 3 Tage, aufhaben und dem Profoß einen Speciesthaler geben, wenn er sie ihm wieder öffnete. Der Augsburger, Philipp Hainhofer, sah im Jahre 1629 30 solche Sturmhauben im Dresdner Jagdhause und hörte, die Erfindung dieser Strafe komme aus Frankreich. Es ist dieselbe jedoch noch lange in Kraft geblieben und noch im ersten und zweiten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts hat mancher Lakai, der Holz entwendet oder sonst etwas Geringes verbrochen hatte, mit der Sturmhaube bedeckt im großen Schloßhofe auf- und abgehen müssen. Vor alter Zeit traf diese Strafe aber auch Höhergestellte. So erzählt Lehmann im Obererzg. Schauplatz S. 165., daß, als Churfürst Johann Georg I. im Jahre 1616 in der Nähe von Breitenbrunn jagte, er einem Amtsschösser, der seine Schuldigkeit nicht gethan, erst einen Stock auf dem Kopfe entzwei schlug, worauf man ihm einen Sturmhut aufsetzte, ihn mit einer Hand an einen churfürstlichen Wagen schloß und er so mit blutigem Kopfe und Sturmhut bis nach Stollberg laufen mußte. Zwei Haiducken, die sich so weit vergessen hatten, daß sie sich im Zimmer S. K. H. des Herzogs von Curland schlugen, mußten einer am 11., der andere am 12. März [129] 1782 vor dem Palais S. K. Hoh. die Sturmhaube zur Strafe ihres Unfugs tragen (s. Dresd. Merkw. 1782, S. 44). Das letzte Mal in diesem Jahrhundert trug sie im K. Schloßhofe ein früherer sogenannter Schweizersoldat Namens Gur.