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Beschreibung des Oberamts Leonberg/Kapitel B 17

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Mönsheim,
Gemeinde II. Kl. mit 1177 Einw. a. Mönsheim, Pfarrd., 1145 Einw. b. Sägmühle, 7 Einw. c. Lerchenhof, 15 Einw., d. Ober-Mönsheim, 10 Einw., wor. 3 Mennoniten. - Ev. Pfarrei. - Parcelle c. und d. Pfarr-Filiale von Wimsheim.

In dem ziemlich tief eingeschnittenen Thale des Grenzbachs liegt 31/2 Stunden nordwestlich von Leonberg, theils in der Ebene, theils an den Abhängen desselben, das im Allgemeinen wenig ansprechende Pfarrdorf (Unter-) Mönsheim, dessen aus Holz erbaute, mit steinernem Unterstock versehene Häuser meist ein altes Aussehen haben. Gutes Quellwasser ist hinreichend vorhanden; überdieß fließt der Grenzbach durch das Dorf und setzt innerhalb desselben 3 Mühlen in Bewegung. Die sehr alte Pfarrkirche zum heiligen Nikolaus, welche die Gemeinde- und Stiftungspflege gemeinschaftlich zu unterhalten haben, bildet ein schmales Rechteck mit geradlinigem Chorschluß nach Art der ältesten Basiliken. Von ihrer ursprünglich romanischen Bauweise hat sich nur ein über dem südlichen Eingang angebrachtes rundbogiges Fensterchen erhalten, indem das Gebäude durch Veränderungen, namentlich eine im Jahr 1752 vorgenommene, sehr entstellt wurde. Das Innere der Kirche wird gegenwärtig durch eine Renovation freundlicher gestaltet, jedoch mußte bei dieser Veranlassung auch das Kreuzgewölbe und der plattgedrückte Triumphbogen des Chors weichen und einer neuen Orgel Platz machen. Auf dem Fußboden liegen mehrere sehr alte Grabdenkmale, zum Theil ohne Umschrift, einzelne das Wappen der Herren von Mönsheim tragend; eines hat die Inschrift: „anno dom. 1350.....“ Auf dem viereckigen, ziemlich niedern, mit einem Zeltdach versehenen Thurme hängen zwei Glocken, die größere mit der Jahrzahl 1828, die kleinere 1749.

| Der um die Kirche gelegene, mit einer Mauer umfriedigte vormalige Begräbnißplatz dient nun zum größeren Theil als Baumschule; ein neuer Gottesacker wurde außerhalb des Orts an der Straße nach Flacht angelegt.

Das etwas entfernt von der Kirche frei und gesund gelegene Pfarrhaus, welches nun der Staat zu unterhalten hat, ist 1759 von dem Collegialstift Baden massiv aus Steinen erbaut worden. Das freistehende Rathhaus erhielt 1836 eine namhafte Verbesserung. Unfern desselben liegt das Schulhaus, ein im Jahr 1824 erkauftes bürgerliches und zur Schule eingerichtetes Gebäude. Neben der Schule mit 1 Lehrer und 1 Lehrgehilfen besteht seit 1840 eine Industrieschule. Im Ort befindet sich eine massiv erbaute Weinkelter, in der im Jahr 1838 auch ein Gemeinde-Backofen eingerichtet wurde; ein öffentliches Waschhaus besteht schon längst.

Die sehr fleißigen, geordneten Einwohner, welche sowohl in dem Benehmen, als in der Mundart mit den angrenzenden Badenern Manches gemein haben, sind im Durchschnitt wohlhabend und finden ihren Erwerb hauptsächlich durch Feldbau und Viehzucht; minder Bemittelte haben zureichende Gelegenheit, durch Taglohnarbeiten sich ihr Auskommen zu sichern.

Die Feldgüter der ziemlich ausgedehnten Markung liegen theils an den Abhängen des Grenzbach-Thals und dessen Seitenthälern, theils auf dem wenig ebenen Plateau, und haben im Allgemeinen einen kalkhaltigen, steinigen, nicht tiefgründigen Boden, der zum größern Theil unergiebig, wogegen etwa 1/4 der Markung sehr fruchtbar ist. Das Klima ist eher mild als rauh zu nennen; in den Thälern ist die Luft häufig neblig und feucht, in den höheren Lagen aber rein und trocken. Die Ernte tritt acht Tage später ein, als in den Enzthalorten; Gewitter, besonders schädliche, sind selten, da der nahe gelegene Hagenschieß eine Wetterscheide bildet.

Die im Dreifeldersystem eifrig betriebene Landwirthschaft, obwohl auf lang erprobte Erfahrungen gegründet, ist bewährten Neuerungen leicht zugänglich, wie denn z. B. die Benützung der Jauche und zweckmäßig angelegte Düngerstatten ziemlich allgemein geworden sind und auch der Schwerz’sche Pflug immer mehr Eingang findet. Die gewöhnlichen Cerealien werden gebaut; von diesen gedeihen Dinkel, Gerste und Hafer vorzüglich. In der beinahe ganz angebauten Brache zieht man Kartoffeln, Futterkräuter, Erbsen, Linsen, Ackerbohnen, von Handelspflanzen: Mohn, nur wenig Flachs, dagegen ziemlich viel Hanf, welcher außer der Brache auch noch in eigenen Ländern gebaut wird. Auf gute Äcker rechnet man Aussaat per Morgen 7 Sri. Dinkel, 3 Sri. Gerste und eben so viel Hafer; der Ertrag wird zu 6—12 Schfl. Dinkel, 4 Schfl. Gerste und 8 Schfl. Hafer per Morgen angegeben. von Feld-Produkten | findet ein starker Absatz nach dem benachbarten Baden, von den Brodfrüchten auch nach Calw statt. Der höchste Preis eines Morgens Acker ist 400 fl., der mittlere 200 fl. und der geringste 2 fl. 42 kr. Die Wiesen, von denen etwa 1/3 bewässert werden können, sind zweimädig und liefern im Durchschnitt 14 Centner Heu und 7 Centner Öhmd per Morgen; in trockenen Jahren fehlt zuweilen das Öhmd gänzlich. Von dem Futterertrag wird ziemlich viel nach Außen verkauft. Die Wiesenpreise bewegen sich von 240 fl. bis 600 fl. per Morgen. Der Weinbau, obgleich derselbe in günstigen Jahrgängen ein gutes Erzeugniß liefert, wird nur in geringer Ausdehnung betrieben. Die Reben, deren man etwa 4000 auf einen Morgen pflanzt, werden Winters bezogen, übrigens müssen die Weinberge wegen des nicht tiefgründigen Kalkbodens schon nach 15 Jahren wieder neu bestockt werden. Der Morgen erträgt 2-4 Eimer; im Jahr 1846 war der höchste Preis eines Eimers 72 fl. 42 kr., im Jahr 1849 24 fl. Die Preise der Weinberge bewegen sich von 40 fl. bis 400 fl. per Morgen.

Von ziemlicher Ausdehnung und noch im Zunehmen begriffen ist die Obstzucht, welche sich nicht nur mit den gewöhnlichen Mostsorten, sondern auch mit Tafelobst, Zwetschgen, Pflaumen und Kirschen beschäftigt. Das Obst geräth gerne und reicht in günstigen Jahren über den örtlichen Bedarf noch zum Verkauf nach Außen; einige Baumschulen sind vorhanden.

Die Gemeinde besitzt 1100 Morgen Waldungen, aus denen jährlich 360 Klafter und 15.500 Stück Wellen geschlagen werden. Hievon erhält jeder Bürger jährlich 3/4 Klafter und 25-30 Stück Wellen als Gabe; der Rest wird für die Gemeindekasse um 200-300 fl. verkauft.

Aus den Weiden bezieht die Gemeinde einen jährlichen Pacht von 600 fl. und der Pferch wird um 4-500 fl. verliehen.

Die Pferdezucht ist von einigem Belang, jedoch nicht mehr so beträchtlich, wie früher. Einen besondern Erwerbszweig bildet die Rindviehzucht, welche mit vieler Sorgfalt betrieben und durch 4 Schweizerfarren noch verbessert wird; Mastvieh kommt ziemlich viel zum Verkauf. Die Schafzucht hat, seit die Schafweide an Fremde verpachtet ist, abgenommen; Schweine, für welche auch eine Weide besteht, werden ziemlich viele gezüchtet und verkauft. In etwa 60 Stöcken wird Bienenzucht getrieben.

Was die Gewerbe betrifft, so dienen diese, mit Ausnahme der auch für Auswärtige arbeitenden Mühlen, nur den nöthigsten örtlichen Bedürfnissen.

Zur Sicherung des Verkehrs sind Vicinalstraßen nach Wurmberg, | Wiernsheim, Groß-Glattbach, Iptingen, Weissach, Flacht, Heimsheim und Friolzheim angelegt.

Außer den schon angegebenen Einnahmen hat die Gemeinde auch Zinse aus Capitalien zu beziehen, so daß sie ihre Ausgaben ohne Umlage bestreiten kann. S. Tab. III. Die Stiftungspflege muß wegen Mittellosigkeit häufig von der Gemeindekasse unterstützt werden. Zu Brod etc. für Arme sind einige unbedeutende Stiftungen vorhanden.

Die grundherrlichen Gefälle auf der Markung standen ausschließlich dem Staat zu, welcher als Nachfolger von Baden seit 1807 auch den großen Zehenten bezog und den kleinen früher von der geistlichen Verwaltung Heimsheim überkommen hatte. Von den Wiesen waren übrigens 74 Morgen von jeher zehentfrei. Namentlich wurde im Jahr 1807 (Regbl. v. 1807, S. 23) eine sogenannte „Mönsheimer Gefäll-Administration“ von der vormaligen Kammerschreiberei (jetzt Hof-Domänenkammer) an die königl. Finanzkammer abgetreten.

Im westlichen Theile des Orts steht ein sehr alter, noch gut erhaltener, viereckiger, 80-90' hoher Thurm, der letzte Rest der ehemaligen Burg Mönsheim; von derselben standen noch vor 40 Jahren mehrere Gebäudereste, welche damals nebst der 6' dicken Ringmauer abgebrochen wurden und neu errichteten Wohnungen Platz machten. [1] Der Thurm, welcher wegen gänzlich fehlenden Einbaues nicht mehr bestiegen werden kann, hat auf der südlichen Seite zwei Schießscharten und auf der nördlichen 30' über der Erdfläche einen rundbogigen schmalen Eingang, an welchem die Tragsteine des ehemaligen Vortritts noch vorhanden sind. Die nächste Umgebung des Thurms führt den Namen „Burghof“, und Gülten, die nach Ober-Mönsheim zu entrichten waren, ruhten bisher noch auf diesem Grund und Boden. Eine weitere Burg scheint am südöstlichen Ende des Orts, wo noch ein Felddistrikt „Burgstall“ genannt wird, gestanden zu seyn. Etwa 1/8 Stunde nordöstlich vom Ort kommt die Benennung Ankerstall (Angerstall) vor, was ebenfalls auf eine ehemalige Befestigung hindeutet. Auf dem nordwestlich vom Dorfe sich erhebenden ziemlich frei stehenden Berg „Dobel“ finden sich noch Spuren von Graben und Wall, welche einen schön geebneten Platz umschließen; in der Nähe derselben werden Güter „hinter der Burg“ benannt. Etwa 1/4 Stunde nordöstlich von dieser Stelle heißt ein Distrikt „auf der Warte“. Südöstlich vom Dorf, im Walde „Schellenberg“, wo der Sage nach eine Stadt stand, befinden sich noch einige Mauerreste, welche die Stadtmauer genannt werden. Nur in geringer Entfernung von derselben trifft man | Spuren von einer künstlich angelegten, wohlgepflasterten Straße (Römerstraße), die sich an den gegen Heimsheim ziehenden sogenannten „alten Postweg“ anschließt. Die sogenannte „Weinstraße", welche früher von Nußdorf nach Friolzheim führte, durchschneidet 1/2 Stunde südlich von Mönsheim die Straße nach Flacht. Bei dem Walde „Angelesbusch“ zieht der Landgraben (s. den allg. Theil) in den Bezirk und bildet auf längere Zeit die Markungsgrenze zwischen Mönsheim und Wiernsheim.

Die zur Orts-Markung gehörige Sägmühle, zugleich Gyps- und Öl-Mühle, liegt als abgesonderter Wohnsitz unterhalb des Dorfs, am Grenzbach.

Mönsheim - unentschieden ob das obere oder das untere - erscheint zuerst um 1140 im Hirschauer Schenkungsbuch (Cod. Hirs. 63); Friedrich von Entringen beschenkte hier damals das Kloster Hirschau mit einer Hube. Der Ort wird hier Mebosheim genannt, was der Codex selbst mit Mensheim erklärt.

Sonst hatte auch frühzeitig das Kloster Weissenburg im Elsaß hier Güter, womit es die Markgrafen von Baden belehnte; so wurde namentlich Markgraf Hermann von Baden am 25. Mai 1291 mit Untermönsheim (Menszheim inferius), nemlich der Veste Diepolzburg, dem Kirchenpatronat und allem dortigen Klosterbesitz belehnt. [2] Nachher verlautet nichts mehr von dem Kloster Weissenburger Besitz, dagegen belehnten die Markgrafen Friedrich und Rudolf von Baden, Söhne des eben genannten Markgrafen, am 2. Jan. 1308 den Ritter Machtolf von Mönsheim mit dem hiesigen Kirchensatz (Original im Stuttg. Staatsarchiv, Sachs, Baden 2, 90).

Bei den ältesten bekannten Herren von Mönsheim kann nicht zwischen dem obern und untern Mönsheim unterschieden werden; Familienwappen war eine Hagscheere (Sattler, Topogr. 129). Konrad, Ritter von Mönsheim, genannt Wendephaf, verkaufte mit Willen seines Lehensherrn, Otto von Roßwag, am 29. Aug. 1260 alle seine Güter in Wimsheim an das Kloster Maulbronn für 26 Pfd. Heller. Nachher erscheint Eberhard von Mönsheim, dessen Söhne Konrad und Eberhard am 8. Juli 1304 Güter und Pfarrsatz in Dagersheim, welche bis zum Jahr 1339 bei der Familie blieben, von Graf Gottfried von Tübingen erwarben. Machtolf, Ritter von Mönsheim 1308, ist schon oben erwähnt. Konrad Schöpflin, Ritter von Mönsheim, erwirkte sich im Jahr 1339 von seinem Lehensherrn, Markgraf Rudolf von Baden, die Erlaubniß, die „zu dem Niedern Mensheim gelegenen" Güter, welche seinem Schweher, Herrn Machtolf | sel. gehört hatten, an den Grafen Ulrich von Württemberg zu veräußern (Urk. des Markgrafen vom 12. Nov. 1339; Sattler, Topogr. 129). Hartmann von Mönsheim und seine Frau, geb. von Heimerdingen, mußten 1355, um sich von einer Strafe frei zu machen, den Grafen von Württemberg ihren Theil der Vogtei abtreten und eine Verschreibung geben, daß sie sich nimmermehr von der Herrschaft Württemberg mit Leib und Gut entziehen wollen. Im Jahr 1375 kommt vor Götz von Mönsheim, Edelknecht der Grafschaft Vaihingen (Reichsständ. Arch.-Urk. 1, 25), im Jahr 1384 wieder ein Machtolf (Gatterer, Hist. Bibl. 4, 364).

Durch die eben erwähnten Erwerbungen befestigte sich der hiesige württembergische Besitz so sehr, daß im Jahr 1402 in einem württembergisch-badischen Vergleich gesagt ist: „beide Mönßheim, Burg und Dorf betreffend, die Graf Eberhard von Württemberg zugehören, soll ihn der Markgraf nicht irren noch engen, weder der Lehenschaft noch des Eigenthums wegen“ (Steinhofer 2, 585). Was indeß Obermönsheim betrifft, so erscheint dieß später und noch lange unter badischer Lehensoberherrlichkeit (s. unten).

Die untere Burg zu Mönsheim, nebst dem Dorfe, der Vogtei, hohen und niedern Gerichtsbarkeit und allen Einkünften verkaufte am 4. April 1411 Graf Eberhard III. von Württemberg und sein Sohn Eberhard der jüngere an das Kloster Maulbronn, welches schon 1341 von Heinrich Wohlgemuth von Roßwag, einem Edelknecht, hiesige Güter geschenkt erhalten hatte (Sattler, Top. 546) für 3300 fl. auf Wiederlosung (Steinhofer 2, 614; Sattler, Grafen 2, 47), welche letztere im Jahr 1442 durch Graf Ludwig von Württemberg erfolgte (Steinhofer 2, 845). Am 3. Nov. 1498 überließ Herzog Ulrich diese Burg an die Gemeinde. Den 19. Nov. 1640 belehnte Herzog Eberhard III. von Württemberg den Freiherrn Ernst Friedrich von Rieppur mit dem Burgstall zu Unter-Mönsheim als Kunkellehen. Sofort blieb der Mannsstamm dieses Lehensträgers im Besitz bis zu seinem Erlöschen im Jahr 1782, mit Ableben Christoph Friedrichs von Rieppur, worauf der bei Obermönsheim näher zu erzählende Lehensstreit erfolgte. Mit dem württembergischen Lehen Untermönsheim hatte es in Beziehung auf die Succession gleiche Bewandniß, wie mit dem badischen Lehen Obermönsheim.

Einzelne Güter besaßen im 15. Jahrhundert die Herren von Merklingen und die Maiser.

An der Kirche bestund im 15. Jahrhundert neben der Pfarrstelle eine Frühmesserei.

Ober-Mönsheim, Schloß, nebst dem Lerchenhof eine eigene Markung bildend, ist mit der politischen Gemeinde Mönsheim verbunden und gehört kirchlich nach Wimsheim. Oben am steilen Abhange gegen | das Grenzbach-Thal liegt, 1/4 Stunde südwestlich von Mönsheim und 1/2 Stunde östlich von Wimsheim, das Schloß mit seinen Nebengebäuden und schönen Gartenanlagen. Es ist auf den alten massiven Unterstock im neueren, einfachen Styl erbaut und hat an der nordwestlichen Ecke einen Erker, von dem man eine sehr freundliche, jedoch beschränkte Aussicht genießt.

Das Schloß mit seinen Nebengebäuden und dem ansehnlichen Hofraum war früher auf den drei leicht zugänglichen Seiten mit einem tiefen Graben umgeben, über den eine Zugbrücke führte. Abgesondert von den Schloßgebäuden, südwestlich von diesen, liegt die Wohnung des Pächters mit den dazu gehörigen Ökonomiegebäuden.

Der Lerchenhof, aus den gutsherrlichen Meiereigebäuden und aus einer Taglöhners-Wohnung bestehend, hat eine freundliche, etwas erhöhte Lage im Grenzbach-Thal. Beide, Obermönsheim und Lerchenhof, bilden zusammen ein dem Freiherrn von Phull-Rieppur gehöriges ansehnliches Schloßgut, welches derzeit in 3 gleichen Theilen an 3 Beständer (Mennoniten) verpachtet ist. Die landwirthschaftlichen Verhältnisse sind denen von Unter-Mönsheim gleich; der Rindviehstand, bestehend in etwa 60 Stücken von guter Landrace, wird durch Simmenthaler-Farren gekreuzt und verbessert; auch einige Pferdezucht findet statt. Etwa 200 Stück Bastardschafe werden auf der Markung geweidet und von den Pächtern auch überwintert. Die zu dem Gute gehörigen 850 Morg. Waldungen, worunter 60 Morgen mit Nadelholz bestockt sind, werden, mit Ausnahme der letzteren, meist in 40jährigem Umtriebe, von einem besonders dazu aufgestellten Forstmann gut bewirthschaftet und ertragen im Durchschnitt 30-40 Klafter Holz und 1000 St. Wellen.

Die Lehensoberherrlichkeit stand den Markgrafen von Baden zu, bis sie durch Staatsvertrag zwischen Württemberg und Baden, vom 17. Okt. 1806, an Württemberg überging, sammt der badischen Pflege Mönsheim. Träger des Lehens war in der Mitte des 16. Jahrhunderts Jakob Christoph Schenk von Winterstetten, bei dessen Lebzeiten, 1561, der markgräflich badische Haushofmeister Batt von Rieppur von dem Markgrafen Karl von Baden die Lehensfolge zugesichert erhielt. Im Jahr 1584 erfolgte die wirkliche Belehnung genannten Batt’s von Rieppur durch den Markgrafen Ernst Friedrich; der Lehenbrief lautete: für sich und seine ehlichen männlichen Leibeserben, und wann diese nicht wären, seine ehliche Tochter und derselben ehliche Leibeserben. Wiederholte Belehnungen mit derselben Formel an die von Rieppur fanden statt 1588, 1606, 1662, 1714 und zuletzt 1751. Als im Jahr 1782 der Rieppur'sche Mannsstamm mit Christoph Friedrich erlosch, folgte im Besitz des Lehens Philippine Charlotte von Rieppur, nachmals vermählt | an den württembergischen Staatsminister, Freiherrn von Phull, jedoch mit Widerspruch der Familie von Reischach, welche ein näheres Erbrecht geltend zu machen suchte. Sofort entspann sich der berühmte Lehensproceß, [3] in welchem durch den Spruch des Eßlinger Gerichtshofs vom Mai 1821 (als die Ansprüche der hinterlassenen Söhne des hessendarmstädtischen Hof- und Jagdjunkers von Reischach auf einen seiner Söhne, Freiherrn Johann Karl Friedrich von Reischach zu Nußdorf, übergegangen waren), unter Vergleichung der Proceßkosten, jedoch mit Vorbehalt eines bessern Beweises, die Beklagte, Freifrau von Phull-Rieppur, für schuldig erkannt wurde: das Lehensgut Obermönsheim sammt Zugehör, nebst den bezogenen und noch vorhandenen Nutzungen, soweit sie solche nicht durch Verjährung erworben und nach Abzug der auf den Bezug dieser Nutzungen verwendeten Kosten, dem Kläger abzutreten (Reg.-Blatt 1821, S. 417). Nachdem durch Beschluß vom Oktober 1822 (Reg.-Bl. S. 930) der vorbehaltene Beweis als nicht geführt erkannt worden war, wurde gegen das somit für unbedingt erklärte Erkenntniß n der Freifrau von Phull Appellation eingelegt und dasselbe durch Erkenntniß des Civilsenats des königl. Obertribunals, vom 15. Febr. 1826 (Reg.-Bl. S. 28), zu ihren Gunsten abgeändert, auf die hinwiederum von der v. Reischach'schen Seite ergriffene Revision der Streit jedoch endlich im Vergleichsweg dahin erledigt, daß die Freifrau v. Phull gegen Bezahlung von 42.000 fl. an die v. Reischach im Besitze des Lehens verblieb.
  1. Das Schloß brannte 1645 aus (s. Rebstock, Beschr. von Württemberg S. 233).
  2. Trad. Wizenb. ed. Zeuss 314; Mone, Quellensammlung 1, 219; bei letzterem steht „die Poltzburg“ statt „Diepolzburg“.
  3. Die Literatur über diesen Rechtsstreit ist folgende: (Hofgerichtsassessor Batz) Über die weibliche Erbfolge in die von Rieppur'sche Lehen Ober- und Untermönsheim. Stuttgart, 1802. 8°. (ist für v. Reischach). Der Suceessionsstreit über das Lehen Obermönsheim und den Burgstall zu Untermönsheim, mit Rücksicht auf rechtliche Entscheidung und rechtliches Verfahren betrachtet. Stuttgart, 1812. 4°. Die Rechte der Freifrau v. Phull, geb. von Rieppur, auf das Lehengut Obermönsheim und die Entscheidung des königl. württemb. Gerichtshofs für den Neckarkreis, 1823. 8°. (Gedr. in Stuttgart.) Für die Ansprüche der Freifrau von Phull, geb. v. Rieppur, auf das Lehengut Obermönsheim und für die Entscheidung des königl. Württemb. Obertribunals, 1827. 8°. (Gedr. in Reutlingen.)
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