Beschreibung des Oberamts Heidenheim/Kapitel B 5
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Grundherrliche Abgaben bestehen folgende: 1) Grundzinse, das Haus 35 kr. 2) Kammerzinse, das Haus 30 kr. 3) Küchengefälle, das Haus 2 fl. 2 kr. 4) Dienstgelder, das Haus 1 fl. 58 kr. Abgelöst wurden in Folge des Gesetzes vom 27. Oct. 1836 die Küchengefälle aus Häusern im Gesammtbetrag von jährl. 170 fl. 30 kr., wofür die Pflichtigen den 16fachen Betrag mit 2728 fl. zu bezahlen haben, der Staat aber dem Grundherrn den vierfachen Betrag mit 682 fl. vergütet hat. Weitere 61 fl. Küchengefälle werden bestritten und sind bei Gericht anhängig. Lehengut ist nur noch eines vorhanden. Im Ganzen betrugen im J. 1841 die grundherrlichen Abgaben an Gefällen und Gülten 849 fl. 18 kr.; die Abgaben zur Gemeinde 851 fl. 40 kr. (darunter 233 fl. Beitrag zur Pfarrbesoldung); zur Amtscorporation 78 fl. 54 kr.; zum Staat 258 fl. 4. kr. Summe der Abgaben überhaupt 2037 fl. 56 kr., wovon es den einzelnen Kopf 2 fl. betrifft. Die versicherten Schulden der Privaten betrugen 36.400 fl. Zur Gemeinde an Steuerresten 1035 fl. Die Gemeindecorporation hat außer 4 Morgen Wiesen (in deren Besitz sie 1842 durch einen Weide-Ablösungs-Vertrag mit Hermaringen kam) kein Eigenthum, wohl aber über 2000 fl. Schulden. Hinsichtlich der Waide ist mit dem Grundherrn ein Vertrag abgeschlossen worden, in dessen Folge die Gemeinde eine kleine Schäferei wird errichten können.
Großzehentpflichtig waren die bürgerlichen Güter dem Kloster Kaisersheim und nach dessen Aufhebung der Krone Bayern. Im J. 1809 wurde dieser Zehenten an Fürst Wrede geschenkt, der ihn 1818 an das Hospital Giengen verkaufte. Den Klein- und Heuzehenten auf den bürgerlichen Gütern bezieht die Pfarrei Hermaringen, den Novalzehnten der Staat. Auf den Schloßgütern steht (mit Ausnahme eines dem Hospital Giengen groß- und der Pf. Hermaringen klein-zehentpflichtigen Feldes von 7 M. 44 R.) der Groß-, Klein- und (von 46/8 M.) Novalzehentbezug dem Staat zu.
Das gutsherrliche Schloß steht auf dem steilen ungefähr 300 Fuß hohen Thalrand rechts der Hürbe, und ist ein hohes, doch einfaches Gebäude ohne Thurm und Vorwerk, im Innern aber von dem gegenwärtigen Gutsherrn geschmackvoll eingerichtet und mit schönen Gartenanlagen umgeben. Im J. 1790 war hier ein französisches Militärspital, bei welcher Gelegenheit der, bis in die Tiefe des Thals durch Felsen niedergetriebene, Brunnenschacht verschüttet | und unbrauchbar gemacht wurde. Das Schloßgut wird von einem Pächter musterhaft bewirthschaftet. Burgberg ist im Allgemeinen ein freundlicher und reinlicher Ort; die artigen Häuschen des Stehbergs sind fast sämmtlich aus Stein gebaut, mit Ziegeln gedeckt, und lassen den elenden Zustand nicht ahnen, der im Innern der meisten derselben herrscht. Wohnhäuser zählt man 143. Die Pfarrkirche zum heil. Vitus ist eigentlich eine Feldkapelle und als solche 1710 von der Gemeinde am Fuß des Schloßberges, oder vielmehr zur Hälfte in diesen hineingebaut worden. Sie faßt kaum 134 Menschen zum Sitzen und Knien, und hat eine Ausstattung die nicht dürftiger und mangelhafter seyn könnte. Es wäre um des sittlich-religiösen Interesses gerade dieser Gemeinde willen sehr zu wünschen, daß die Erbauung einer angemessenen Kirche bald möglich gemacht würde. Nicht minder armselig war bis auf die neuesten Zeiten die Pfarrdotation. Vor der Reformation waren die wenigen Bewohner Filialisten, theils von Hürben, theils von Hermaringen. Nach derselben gehörten sie keinem ordentlichen Pfarrverbande an, sondern besuchten bald die Kirche zu Lonthal, bald die in Lindenau (Gemeinde Rammingen), dem Pfleghof ihres Zehentherrn, des Abts von Kaisersheim, und wurden hierauf von diesem dem Pfarrer zu Nieder-Stotzingen als Charitativ-Filial zugewiesen. Dieser letztere Verband löste sich erst völlig im J. 1808, nachdem übrigens schon 1760 von Öttingen-Wallerstein ein eigenes Beneficium zum heil. Vitus, freilich ärmlich genug, gestiftet, im J. 1786 mit jährl. 60 fl. (die jedoch später wieder wegfielen) verbessert und der Beneficiat zum Pfarrkaplan für Burgberg (anfänglich zugleich auch zum Schulmeister) bestellt worden war. Im J. 1822 wurde endlich die Gründung einer eigenen Pfarrei ausgesprochen, vom Intercalarfond ein Capital von 5200 fl. nebst den Intercalargefällen im Betrag von 500 fl. dazu gegeben, und der Beitrag der Gemeinde von 86 fl. auf 238 fl. erhöht. Die Patronatsherrschaft that nichts zur Verbesserung der Pfründe, willigte aber in die Alternation der Pfarreibesetzung mit der Krone. Vorhandene Stiftungen zur Heiligenpflege sind nur 160 fl. Jahrtagscapitalien. Die Cultkosten trägt die Gemeinde. Pfarrhaus ist keins vorhanden; der Pfarrer wohnt bis jetzt im Schloß. Die Erbauung einer Pfarrwohnung auf gemeinschaftliche Kosten der Gutsherrschaft und des kathol. Intercalarfonds ist jedoch jetzt beschlossen und kommt im J. 1844 zur Ausführung. Der Gottesacker ist erst vor wenigen Jahren 1/8 St. nördlich vom Ort auf einer kleinen Anhöhe angelegt worden, nachdem früher die Leichen auf den Kirchhöfen von Hürben und Hermaringen begraben worden waren. Das Local des Gemeinderaths befindet sich in dem oben erwähnten schönen neuen | Schulgebäude. Die hiesige Mahlmühle war Württembergisches Lehen, das nach dem Aussterben der Graveneck (s. unten) heimfiel, worauf die Mühle der Gemeinde Hürben zugetheilt, und erst nach dem Anfall Burgbergs an Württemberg mit letzterem Orte vereinigt wurde. – Straße führt keine durch Burgberg. Der einzige Reichthum des armen Orts ist das herrliche Quellwasser, das in Masse aus dem Boden sprudelt.Noch verdient Erwähnung, daß sich hier zwei nicht unbedeutende Schneckengärten befinden, deren Erzeugnisse in die Umgegend, besonders nach Ulm und Günzburg verkauft werden.
Spuren römischer Niederlassung in dieser Gegend sind die Münzen – worunter ein Kaiser Valerianus † 267 –, welche man allhier auf dem Schloßplatze fand. Mit dem Namen Burberch tritt der Ort zuerst im J. 1183 in die Geschichte ein und zwar als hohenstaufisches Allod (S. 104).
Von den Hohenstaufen kam er vielleicht unmittelbar an die Grafen von Öttingen. Ludwig und Friedrich der ältere aus diesem Hause belehnen Wilhelm Vetzer mit Burgberg der Vöstin nebst Zugehör, im J. 1383 (Stuttg. Staats-Arch.). Bald darauf kam Burgberg an die Edeln von Stein; Walter von Stein verkaufte gegen das J. 1400 Burgberg die Veste nebst der Mühle darunter an Brandthoh den Gräter. Im J. 1400 freite Graf Eberhard III von Württemberg den Brandthoh von dem, der Herrschaft Württemberg zuständigen Öffnungsrecht der Burg Burgberg (Steinhofer 2, 571). Nicht lange nachher, im J. 1425, belehnte Graf Ludwig von Öttingen die Joh. Vetzerschen Söhne, Mang und Wilhelm, mit Burgberg, desgleichen – Graf Johannes von Öttingen und seine Brüder Ulrich und Wilhelm im Jahr 1445 Petern von Leinberg, welcher im J. 1442 genanntem Mang und Wilhelm alle ihre Güter zu Burgberg abgekauft hatte (Staats-Arch.). In der 2ten Hälfte des 15ten Jahrhunderts erscheint bereits die Familie der Herren, seit 1664 Grafen von Grafeneck, mit Schloß Burgberg belehnt, namentlich im J. 1461 Fritz von Grafeneck. Von diesem Geschlechte wohnte allhier die jüngere (die zuletzt ausgestorbene) Linie, während die ältere in Eglingen ihren Sitz hatte. K. Friedrich III. ertheilte im J. 1463 dem Georg von Grafeneck das Privilegium, daß das Schloß Burgberg ein Asyl für gerichtlich verfolgte Personen seyn solle, was im J. 1670 K. Leopold I. bestätigte (Lünig Reichsarch. Spic. sec. Thl. I. S. 227). Dieser Umstand hatte schon in früher Zeit großen Einfluß auf die Zusammensetzung der Einwohnerschaft.
Als am 6. Jan. 1728 der letzte Grafeneck, Graf Gottfried Dominicus Anton, churpfälzischer Rath und Kämmerer, starb, fiel | die Burg dem Hause Öttingen-Wallerstein als eröffnetes Mannlehen heim.Von diesem lehenbaren Theile von Burgberg, bestehend in dem Schloß, dem Burgbau und mehreren Gefällen, ist übrigens wohl zu unterscheiden ein allodialer Theil; zu letzterem gehörte das Amthaus, die Capelle und mehrere Grundstücke und Gefälle nebst der Niedergerichtsbarkeit oder Vogteilichkeit. Diesen Allodialbesitz erkauften von Georg von Knöring im J. 1459 die Freiherrn von Grafeneck, bei deren Mannsstamm er bis zu dessen Aussterben verblieb, worauf er an die Freih. von Ulm kam, von diesen im J. 1739 käuflich an Eustach Ludwig Ungelter, Freih. von Deißenhausen und Herrn von Oberstotzingen. Den 19. Jul. 1775 wurde er von letzterem dem fürstlichen Hause Öttingen durch Kauf um die Summe von 12000 fl. überlassen, nachdem vorher ein über diesen Allodialbesitz zwischen dem gedachten Hause und den Grafeneckschen Allodialerben viele Jahre hindurch geführter Prozeß zu Gunsten der letzteren entschieden worden war.
Im J. 1838 wurde von dem Fürsten von Öttingen-Wallerstein dessen gesammtes Besitzthum zu Burgberg an den Freih. Edmund von Linden, Rittmeister in Ulm, verkauft und ist dasselbe sodann im August 1843 unter die Rittergüter aufgenommen worden.
Was die Landeshoheit betrifft, so wurde dieselbe seit dem 16. Jahrhundert von dem herzoglichen Hause Württemberg als Besitzer der Herrschaft Heidenheim in Anspruch genommen, jedoch unter vielfachem Widerspruch von Öttingen. Selbst die Reichsstadt Ulm machte einmal den Versuch, Burgberg unter ihre Obergewalt zu ziehen. Im Lagerbuch der Kastnerei Heidenheim vom J. 1692 ist bemerkt, daß dem Hause Württemberg über Dorf und Etter zu Burgberg die hohe, über die Güter außerhalb Etters aber die hohe und niedere Obrigkeit zustehe. Auf die niedere Gerichtsbarkeit über Dorf und Feld haben übrigens auch die Grafen von Grafeneck Ansprüche gemacht, und der Nachfolger derselben, Freih. von Ulm, hat zu deren Schutze am 18. März 1733 ein kaiserliches Mandat ausgewirkt. — Von 1806 bis 1810 stand Burgberg, mit Ausnahme der Mühle, über welche Württemberg von jeher die Landeshoheit unbestritten übte, unter der Souveränität der Krone Bayern, und ist im letztgenannten Jahre an Württemberg abgetreten und dem Oberamte Heidenheim zugetheilt worden.
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