Zum Inhalt springen

Berichtigung (Die Gartenlaube 1877/23)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor: Friedrich Meyer von Waldeck
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Berichtigung
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 23, S. 394
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1877
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


[394] Berichtigung. Gestatten Sie mir eine nothwendige Zurechtstellung zu der Mittheilung „Ein rettender Adelsbrief“ in Nr. 17 Ihres geschätzten Blattes. Was dort von der Aufsuchung und Aushändigung des Adelsdiploms erzählt wird, mag immerhin seine Richtigkeit haben. Was jedoch den Zweck betrifft, der diesem Adelsnachweis zugeschrieben wird - die Ermöglichung der Heirath des Generals von Todtleben - der, wie alle Welt weiß, selbst einfacher, bürgerlicher Herkunft ist - heirathete, war er Capitain, und wie es überhaupt nicht die Gewohnheit der russischen Herrscher ist, sich um die Stammbäume der Officiersfrauen, selbst bis in die höchsten Chargen hinauf, zu bekümmern, so hatte Kaiser Nikolai wahrlich mehr zu thun, als wegen der Zukünftigen eines Ingenieur-Capitains sich Sorgen zu machen. Die Beziehung zwischen der Hauff'schen Nobilitirung und der Heirath des Generals von Todtleben, wie sie in dem angeführten Artikel erzählt wird, entbehrt jeder factischen Grundlage und ist ein Product freier Phantasie, ebenso wie die russische „Staatszeitung“, der kaiserliche „Erlaß“ und die citirte Stelle desselben.

Friedr. Meyer v. Waldeck