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Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1898, Nr. 27, Seite 909
Fassung vom: 11. Juni 1898
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. Juni 1898
Inkrafttreten:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2492.) Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 11. Juni 1898.

Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche, vom 11. Mai 1898 (Reichs-Gesetzbl. S. 175) hat der Bundesrath beschlossen, daß den Angehörigen und den Erzeugnissen des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland sowie der britischen Kolonien und auswärtigen Besitzungen mit Ausnahme von Kanada vom 31. Juli d. J. ab bis auf Weiteres diejenigen Vortheile einzuräumen sind, die seitens des Reichs den Angehörigen und den Erzeugnissen des meistbegünstigten Landes gewährt werden.

Berlin, den 11. Juni 1898.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Graf von Posadowsky.