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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 15. Februar 1868

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 2, Seite 5
Fassung vom: 15. Februar 1868
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 21. Februar 1868
Inkrafttreten:
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(Nr. 47.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 15. Februar 1868.

In Verfolg der Bekanntmachungen vom 10. August, 4. und 23. September v. J. (Bundes-Gesetzbl. für 1867. S. 26. und 40.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen

fernerweit

der Wirkliche Geheime Legationsrath und Ministerialdirektor von Philipsborn,
der Geheime Ober-Finanzrath Wollny und
der Geheime Regierungsrath Graf zu Eulenburg

zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden sind.

Berlin, den 15. Februar 1868.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.