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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1867, Nr. 5, Seite 40
Fassung vom: 4. September 1867
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Oktober 1867
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(Nr. 11.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 4. September 1867.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 9. v. M. (Bundes-Gesetzblatt S. 26.)[1] wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden sind, und zwar:

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:

an Stelle des Generallieutenants von Rieben,

der Contre-Admiral Jachmann;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:

an Stelle des Staatsministers von Bülow,

der Kammerherr und Drost von Oertzen.
Berlin, den 4. September 1867.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

Anmerkung WS

  1. a.a.O. 10. August