Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes
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(Nr. 11.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 4. September 1867.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 9. v. M. (Bundes-Gesetzblatt S. 26.)[1] wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden sind, und zwar:
- von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
an Stelle des Generallieutenants von Rieben,
- der Contre-Admiral Jachmann;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
an Stelle des Staatsministers von Bülow,
- der Kammerherr und Drost von Oertzen.
- Berlin, den 4. September 1867.
Anmerkung WS
- ↑ a.a.O. 10. August