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BLKÖ:Starhemberg, Gundakar Thomas Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Starhemberg, Gundakar
Band: 37 (1878), ab Seite: 179. (Quelle)
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32. Gundakar Thomas Graf (geb. 14. December 1663, gest. 8. Juli 1745), vom Zweige Paul Jacobs der Rüdiger’schen Hauptlinie. Der jüngste Sohn des Grafen Conrad Balthasar aus dessen zweiter Ehe mit Katharina Franziska Gräfin Cavriani, und ein Halbbruder des Helden und Befreiers Wiens aus Türkennoth, Ernst Rüdiger. Graf Gundakar Thomas betrat zuerst die geistliche Laufbahn und wurde im Jahre 1682 Domherr zu Olmütz, legte aber in der Folge das Canonicat nieder und wurde k. k. Kämmerer, dann dem Staatsdienste in der finanziellen Sphäre sich zuwendend, wurde er Hofkammerrath, darauf Vice-Kammerpräsident, kaiserlicher geheimer und Conferenzrath, und 1704 bis 1717 Banco-Deputations-Kammer-Präsident. In diesen Stellungen besaß er das Vertrauen seiner drei Monarchen, Kaiser Leopolds I., Kaiser Josephs I. und Kaiser Karls VI., welch letzterer ihm kurz vor seinem Ableben seine Gemalin und seine Tochter Maria Theresia in angelegentlichster Weise empfahl. Unter seiner Leitung blieb ungeachtet bedrängnißvoller und kriegerischer Zeiten, welche große Opfer forderten, der österreichische Staatscredit unerschüttert, und geriethen der nahezu unerschwinglichen Ausgaben ungeachtet die Staatsfinanzen nie ins Stocken. Graf Thürheim schreibt über den Grafen: Gundakar Thomas von S. war die Geißel aller Kriegscommissäre, Lieferanten und Abenteuerer, die als wahre Blutegel an den Finanzen Oesterreichs zur Kriegszeit hingen. Kalt und zurückhaltend, verachtete er jene kleinen Mittel, durch welche sich andere Minister in der Gunst ihres Herrn zu behaupten suchten. In Geschäften sprach S. stets entschieden, klar, scheute sich nie, die Wahrheit auszusprechen, mochte sie nun unangenehm sein oder nicht. Seine Verdienste um den Staat wurden durch die Verleihung des goldenen Vließes gewürdigt. Nach dem Erlöschen des Fürstenhauses Eggenberg erhielt Gundakar Thomas im Jahre 1717 von Kaiser Karl VI. die oberste Erbland-Marschallswürde in Oesterreich ob und unter der Enns für sich und seine eheliche Descendenz nach Ordnung der Erstgeburt, nach deren gänzlichem Abgang aber jederzeit für den Aeltesten des Geschlechtes Starhemberg, der sich dann oberster Erbmarschall nennen und schreiben darf, während die übrigen Glieder des Hausse Starhemberg sich nur Erbmarschall mit Hinweglassung des Wortes Oberst schreiben dürfen. Diese Würde sollten die Starhemberg schon nach dem Aussterben der Grafen von Schaumburg (1551) erhalten, da aber die Starhemberg der lutherischen Religion anhingen, büßte damals Erasmus (I.), der die nächste Anwartschaft auf diese Würde hatte, nebst verschiedenen Gütern auch dieselbe ein, die nun zunächst (1560) dem Freiherrn von Hoffmann und dann (1628) dem Fürsten von Eggenberg verliehen wurde, bis Karl VI., nach Aussterben der Fürsten von Eggenberg, mit Diplom vom 16. Mai 1717 dieselbe mit den damit verbundenen zwei Herrschaften an den Grafen Gundakar Thomas verlieh. Im Jahre 1723 erhielt Graf Gundakar Thomas auch das ungarische Indigenat, wodurch er unter die Magnaten des Landes aufgenommen wurde. Außer den mit dem Oberst-Erbmarschallamte verbundenen zwei Herrschaften erwarb Graf Gundakar Thomas durch Kauf im Jahre 1712 die Herrschaft Rottenegg, 1730 Schloß Reichenstein und Greisingberg, [180] und 1731 Amt Goldwörth und die Jagdbarkeit im Hochstift Passau. Durch Testament vom Jahre 1743 errichtete der Graf ein zweites Majorat, nämlich das Gundakar Starhemberg’sche Fideicommiß. Der Graf war zweimal vermält, zuerst (1680) mit Beatrix Franziska Gräfin Daun. Nach dem im Jahre 1701 erfolgten Tode derselben vermälte sich der Graf (3. Februar 1707) zum zweiten Male mit der Witwe seines Halbbruders, des berühmten Vertheidigers Wiens Ernst Rüdiger, mit Mar. Josepha geborenen von Jörger. Aus erster Ehe hatte Graf Gundakar Thomas zwei Söhne, vier Töchter; aus zweiter Ehe fünf Töchter, alle aus der Stammtafel ersichtlich. Von den Söhnen wurde der jüngere, Ferdinand Otokar, 1717 Domherr in Salzburg und starb als Probst von Ardagger am 4. Mai 1729. Der ältere, Franz Anton] [S. 176, Nr. 19], pflanzte den Stamm fort. Drei Vierteljahre nach dem Ableben des Grafen Gundakar Thomas, welcher das hohe Alter von 82 Jahren erreicht und davon 60 Jahre unter drei Kaisern im ehrenvollsten Staatsdienste zugebracht hatte, folgte ihm im Tode seine zweite Gemalin Maria Josepha (gest. 10. März 1746). [Arneth (Alfred Ritter von), Maria Theresias erste Regierungsjahre (Wien, gr. 8°.), Band I, Seite 46, 54, 64, 67–70, 81, 90, 99, 130, 132, 140, 219, 221, 261, 263, 365, 369, 372. – Mailáth (Johann Graf), Geschichte des österreichischen Kaiserstaates (Hamburg 1850, Franz Perthes, 8°.) Bd. IV, S. 341, 343, 538. – Großes vollständiges (sogenanntes Zedler’sches) Universal-Lexikon (Halle und Leipzig, Johann H. Zedler, kl. Fol.) Bd. XXXIX, Sp. 1023. – Thürheim (Andreas Graf), Feldmarschall Otto Ferdinand Graf von Abensberg und Traun 1677–1748. Eine militärisch-historische Lebensskizze (Wien 1878, Braumüller, gr. 8°.) S. 116, 119, 120, 151. – Porträte. 1) C. Fritzsch del. et sc. (gr. 8°.) – 2) Derselbe del. et sc. 1726. Ganze Figur (4°.).] –