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BLKÖ:Schuster, Friedrich

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Schuster, Ferdinand
Band: 32 (1876), ab Seite: 258. (Quelle)
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5. Friedrich Schuster (geb. zu Rothberg in Siebenbürgen 4. Mai 1817), ein Sohn des Pfarrers zu Rothberg Johann Peter Sch. (geb. zu Hermannstadt 27. April 1775 gest. 21. Februar 1829), der in den Jahren 1798 u. f. seine Studien an der Jenenser Hochschule beendet, nach seiner Rückkehr in’s Vaterland mehrere Jahre das Conrector-, dann das Predigeramt in Hermannstadt bekleidet hat und 1810 Pfarrer in Rothberg geworden ist, wo er durch 19 Jahre bis an seinen Tod gewirkt. Außer einer Leichenrede auf Justine Charlotte von Huttern (1808) veröffentlichte er die Schrift: „De collisionibus officiorum explodendis“ (Cibinii, 1803). – Sein Sohn, gleichfalls Friedrich, begab sich nach zu Hermannstadt beendeten Vorbereitungsstudien 1836 nach Berlin, wo er die Hochschule bis 1838 besuchte. In’s Vaterland zurückgekehrt, wurde er Lehrer an den unteren Classen des Hermannstädter evangel. Gymnasiums, dann an der Realschule daselbst und Ende November 1854 Pfarrer zu Holzmengen. Schon unter seinem Vorgänger, dem Pfarrer Karl Herbert, waren Spaltungen in der Gemeinde ausgebrochen, welche auszugleichen weder seinen Bemühungen, noch jenen des Superintendenten und Oberconsistoriums gelingen wollte. So geschah es denn, daß im August 1856 an dreizehn Gemeindefamilien zur katholischen Religion übertraten und von Bischof Haynald in Holzmengen feierlich in die katholische Kirchengemeinde aufgenommen wurden, worauf im folgenden Jahre die convertirte Gemeinde von Kaiser Ferdinand 1000 fl. und von der verwitweten Kaiserin Karolina Augusta mit 2000 fl. beschenkt wurde. Friedrich Schuster wurde im Jahre 1865 Pfarrer in Burgberg. Im Drucke ist von ihm erschienen: „Das Wechselrecht, die Handelswissenschaft und die Theorie der Buchhaltung“ (Hermannstadt 1854, Drotleff, 8°.). [Trausch (Joseph), Schriftsteller-Lexikon, oder biographisch-literarische Denk-Blätter der Siebenbürger Deutschen (Kronstadt 1871, Joh. Gött, 8°.) Bd. III, S. 268 u. 273.] –