BLKÖ:Schuster, Ferdinand
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 32 (1876), ab Seite: 257. (Quelle) | |||
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Franz Haimerl’s „Magazin für Rechts- und Staatswissenschaften“ mitgearbeitet, später aber auch selbstständige Werke veröffentlicht hat. In Haimerl’s „Magazin“ theilte er mit außer einigen Anzeigen über rechtswissenschaftliche Werke, wie Schuler’s von Libloy: „Statuta jurium municipalium Saxonum in Transilvania“, und Lorenz Toth’s: „Die Avicität und sonstigen Besitzverhältnisse in Ungarn“, mehrere Abhandlungen über einzelne Paragraphe des bürgerlichen Gesetzbuches, als: „über §§ 155, 156 und 157“ (Bd. IX, S. 205), § 904 (Bd. XII, S. 328); ferner „über das Verbrechen der schweren körperlichen Beschädigung nach § 152 des Strafgesetzbuches vom 24. Mai 1852“ (Bd. VII, S. 120); „über das summarische Verfahren in Civilstreitigkeiten vom Jahre 1845, über die Wirkung des § 3 desselben und § 15 der neuesten Instructionsnorm über das gedachte Anerbieten des Klägers“ (Bd. XIII, S. 187) und „über die Befriedigung eines durch Simultanhypothek versicherten Gläubigers“ (Bd. XVI, S. 99). Selbstständig ist von ihm erschienen: „Ergänzungsheft der Entscheidungen-Sammlung zum Wechselrecht und Wechselproceß. Enthaltend die Jahrgänge [258] 1858 und 1859“ (Wien 1860, Manz, 8°.). –
4. Ferdinand Schuster, ein Rechtsgelehrter der Gegenwart in Wien, der die juridische Doctorwürde erlangt, sich dem Lehramte zugewendet, anfänglich an Dr.