BLKÖ:Lažanzky, Procop (II.)
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 14 (1865), ab Seite: 240. (Quelle) | |||
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Karl ihm öffentliche ehrenvolle Anerkennung zollte. Nicht minder that sich aber L. als Landeschef in Mähren hervor, als der Feind das ganze Land überschwemmte und es galt, die Interessen einer hartbedrängten Provinz dem anmaßenden Feinde gegenüber zu vertreten. [241] L. erhielt in Anerkennung seiner Verdienste im Jahre 1806 das Commandeurkreuz des St. Stephan-Ordens, im Jahre 1814 das Großkreuz des Leopold-Ordens und zugleich die Kanzlerschaft desselben. Im kräftigen Mannesalter von 52 Jahren wurde L. vom Tode ereilt. [Darstellung des Lebens und Wirkens dreyer hochgesinnter Männer Oesterreichs, S. Exc. des hochg. Grafen Rudolph’s von Wrbna, k. k. Oberstkämmerers; S. Exc. des hochg. Grafen Ignaz Karl’s von Chorinsky, k. k. Staatsministers, und S. Exc. des hochg. Grafen Procop’s von Lažanzky, k. k. böhmisch-galizischen Hofkanzlers (Wien 1823, 8°.), eine jener panegyrischen papierverschwenderischen Schriften, die auf 32 Seiten ausdehnt, was auf zehn Seiten erschöpfend sich sagen läßt, daselbst ist der 24. Februar 1823 als Lažanzky’s Todestag angegeben, während das „Genealogische Taschenbuch der gräflichen Häuser 1864“, S. 487, und das „Historisch-heraldische Handbuch zum genealogischen Taschenbuche der gräflichen Häuser“, S. 502, den 5. August 1824 als des Grafen Todestag, hingegen den 24. Februar 1824 als den Todestag seiner Gemalin Therese Freiin Bretfeld zu Kronenburg angeben; – die Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. III, S. 372, gibt auch den 24. Februar 1823 als L.’s Todestag an.] –
9. Procop (II.) (geb. im Jahre 1771, gest. 5. August 1824), der älteste Sohn des Grafen Procop (I.) aus dessen erster Ehe mit Walburgis Gräfin Kolowrat-Krakowsky. In der Theresianischen Ritterakademie erzogen, beendete er die Rechtsstudien an den Hochschulen in Wien und Prag, betrat 1791 als Praktikant des Kaurzimer Kreises die politische Laufbahn, nachdem er früher zwei Jahre als Lieutenant des Carabinier-Regiments Herzog Albrecht den Kriegsdienst kennen gelernt. Im Jahre 1796 wurde er Kreishauptmann in Leitmeritz, drei Jahre später k. k. Gubernialrath in Böhmen. Im Jahre 1803 zum Vicepräsidenten des galizischen Landesguberniums und zugleich zum geheimen Rathe ernannt, erfolgte schon in kurzer Zeit darnach seine Berufung als Gouverneur von Mähren und Schlesien. Im Jahre 1813 wurde er zum Hofkanzler in Wien und im folgenden Jahre zum Präsidenten der für die Organisirung der wieder acquirirten Provinzen aufgestellten Central-Hofcommission ernannt. Nach Beendigung des Organisirungsgeschäftes trat L. in seine frühere Eigenschaft als Hofkanzler der vereinigten Hofkanzlei zurück und führte, da auch im politischen Organismus Veränderungen stattgefunden hatten, in der neuen Geschäftseintheilung die Leitung der Angelegenheiten in den böhmisch-galizischen Provinzen und das Präsidium der Studien-Hofcommission. Als Gubernialrath in Böhmen, zur Zeit der militärischen Rüstungen daselbst entwickelte L., mit der Leitung derselben in einer kritischen Periode betraut, eine solche Rührigkeit und Umsicht, daß Erzherzog