Zum Inhalt springen

BLKÖ:Ficquelmont, der Familienstand

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 4 (1858), ab Seite: 221. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Ficquelmont, der Familienstand|4|221|}}

Stand der Familie. Das Geschlecht der F. reicht in’s 12. Jahrhundert. Ein Gerhard v. F. kommt bereits 1130 vor. Die Hauptlinie – zu Ficquelmont, einem Dorfe in Lothringen – erlosch längst und nur die Nebenlinien zu Malatour, Montier u. Parroye blühten noch um die Mitte des 18. Jahrhundertes. Mit dem Herzog von Lothringen Franz Stephan (dem Gemal der glorreichen Maria Theresia) verließ ein F., – der Vater des Obigen – Frankreich und wurde 1764 kais. Kammerherr. Der Mannsstamm dieses Geschlechtes ist erloschen. Es lebt zur Zeit nur noch Dorothea Gräfin F., geb. Reichsgräfin v. Tiesenhausen (geb. 14. Oct. 1804), vermält mit Karl Ludwig Grafen von F. (siehe den Folg.), aus welcher Ehe eine Tochter stammt, Gräfin Elisabeth (geb. 10. Nov. 1825), vermält (seit 5. December 1841) mit Edmund Fürsten v. Clary u. Aldringen. [Vergl. über zwei Sprossen dieses Namens Karl Joseph und Leopold II. Bd. S. 381.] – Wappen. Silberner Schild mit Schildeshaupt. Im goldenen Schildeshaupte ein nach der rechten Seite laufender schwarzer Wolf. Im silbernen Schild drei senkrecht nebeneinander gestellte, unten zugespitzte rothe Sturmpfähle, von welchen der mittlere etwas länger als die beiden seitlichen ist. Ueber dem Schilde steht die Waffenkrone. Unter demselben die Devise: Nul ne m’ atteind. Schildhalter: Zwei einwärts sehende mit Laub umgürtete wilde Männer, welche mit der freien Hand eine Keule auf den Boden stemmen. [Das genealogische Taschenbuch tingirt den Schild nicht silbern, sondern golden. Auch ist nach den Abdrücken nicht festzusetzen, ob das Wappen ein Schild mit Schildeshaupt, oder aber ein nur quergetheilter Schild, dessen obere Hälfte von dem Schildeshaupte gebildet ist.]