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Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 25

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Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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deckten Thurm, der keine Eckgräten hat, Metallplatten nicht wohl anbringen, so mögte man dicken Messingdrath dafür nehmen, oder zur Sicherheit deren zwey oder drey zusammenflechten, und zwar so, daß von den Stücken Drath nicht alle auf einer Stelle angeknüpft werden, sondern das eine hier, das andere dort aufhört – Wenn aber die Thurmspitze schon mit Metall gedeckt, oder wenigstens mit heruntergehenden Streifen Metall (Gräten) versehen ist, so muß, ohne andern daneben anzubringenden Ableiter, nur oben für den guten Zusammenhang jenes Metalles mit der Helmstange, und sodann unterwärts für die fernere Ableitung gesorgt werden. Bey einfachen Pyramiden-Dächern kann man nun dem Zusammenhange des Metalles, damit sie belegt sind, wohl trauen: bey denen Thurmspitzen aber, die mit Laternen unterbrochen sind, muß man sich nicht darauf verlassen, wenn gleich auch die Pfeiler und Zwischenböden mit Metall beschlagen sind, ja auch dann nicht einmal, wenn schon ein ehemaliger Wetterstrahl ohne Schaden daran herunter gefahren ist. Denn, der obere Rand des Daches pflegt doch nicht dicht an die Decke, oder an die Pfeiler der Laterne anzuschliessen, und es kann zuweilen ein Blitz durch einen kleinen Zwischenraum einen Sprung ohne merkliche Beschädigung machen, wo doch ein anderer zündet. Wenn also der Thurm dergleichen Absätze hat, so müssen sie sorgfältig untersucht werden, ob auch alle Gesimse mit Metall bedeckt sind, und ob alles wohl mit einander verbunden sey. Fehlt der Zusammenhang bey einem Absatze, so muß er verbessert werden, und wo unbedeckte Zwi-