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Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 24

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Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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Bley von der Röhre ab über den Schuh hin bis in die darunter befindliche Gassenrinne, oder wenigstens bis auf die bloße Erde gehen – So muß auch, wenn die Leitung auf eine eiserne unten in einem Stein verlöthete Stange eines Gitters zugeführt ist, von dem Fuße derselben noch das Ende der Ableitung, mittelst eines angefügten Streifen Bley, oder mittelst der in einer Furche über den Stein hin fortgeführten Löthung, bis zur bloßen Oberfläche der Erde forgesetzt werden, weil sonst, was dazwischen liegt, noch zersprengt wird. Wo der Boden gepflastert ist, werden daselbst nur einige Steine ausgehoben.


§. 8.
Ableitung an Kirchen.

     Kirchen und deren Thürme pflegen an ihrer Spitze eine Helmstange, Wetterfahne, ein Kreuz, oder desgleichen metallenen Aufsatz zu haben, und dieses ist zur Auffangung des Blitzes völlig zureichend, ohne daß man etwas hinzuzufügen nöthig hätte. Wenn etwa aber ein Dorf-Kirchthurm nur einen hölzernen Knopf hätte, so müßte allerdings eine Auffangungs-Stange (T. I. Fig. 4.) darauf befestigt werden. – Wenn nun kein metallenes Dach daran vorhanden ist, so muß von diesem obern Metalle an, da wo es aus der Thurmspitze hervor tritt, eine wohl anschließende und zusammenhängende, nicht zu schmahle Strecke von Metall, es seyn nun Streifen von Kupfer oder Bley, an der hintern Seite des Thurms angebracht werden. Lassen sich an einem mit Schiefern ge-