Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 13
Johann Albert Heinrich Reimarus Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden | |
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§. 4.
Strecke der Ableitung am Gebäude herunter.
Die ganze Strecke der Ableitung muß, wo möglich, von oben bis unten aussen am Gebäude herab geführt werden. Ist es indessen nicht zu vermeiden, daß ein Theil derselben irgendwo durch eine Mauer durchgehe, so kann dies zwar mit einer Regenröhre von gewöhnlichem Umfange ohne Gefahr geschehen; soll es aber eine Stange seyn, so müßte sie nicht dicht umher eingeschlossen, sondern durch ein offenes, oder mit einem Stück einer solchen Röhre ausgefüttertes Loch durchgeleitet werden, damit sich die Flamme frey umher ausbreiten könne und keine Gewalt ausüben möge. Wenn eine Auffangungs-Stange errichtet ist, so wird ein eiserner Ring um dieselbe gelegt, mit welchem der Hals der oben erwähnten Bleyplatte dicht an die Stange angetrieben wird. Mit dieser Platte wird sodann das fernere zur Ableitung dienende Metall verbunden, oder es wird, wenn unmittelbar an die Stange ein anderes Metall anschliessen soll, das öbere Ende desselben mit dem Bleie zugleich unter dem Ringe an die Stange angeklemmt. Streifen von Bley oder Kupfer, die etwa 3 bis 6 Zoll breit seyn können, sind zur Ableitung am dienlichsten. Die Stücke derselben werden beym Bley nur mit einer einfachen Falze zusammengetrieben; beym Kupfer aber entweder durch eine einfache Falze vernietet, (T. I. Fig. 7.) oder mit einer doppelten Falze (Fig. 8.) in einander gelegt, und wohl
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