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Aus der Jugend einer berühmten Frau

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Textdaten
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Autor: Emil Herzog
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Titel: Aus der Jugend einer berühmten Frau
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 23, S. 362–366
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1870
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Aus der Jugend einer berühmten Frau.

Als der Unterzeichnete vor einiger Zeit im Auftrag des Stadtraths zu Zwickau das dortige Rathsarchiv revidirte, fiel demselben bei dieser Gelegenheit ein ziemlich umfangreiches Actenstück in die Hände mit der Aufschrift: „Acta inquisitionis in Sachen Friederike Caroline Weißenbornin und deren Entführung durch Gottfried Zornen de anno 1712“. Da nun bekanntlich die berühmte Schauspielerin Karoline Neuber, mit welcher die Epoche des besten Geschmackes in der Geschichte des deutschen Theaters beginnt, eine geborne Weißenborn war, so wurde meine Neugier auf den weiteren Inhalt des Actenstücks angeregt und wirklich stellte sich heraus, daß dasselbe nicht nur über Jahr, Datum und Ort ihrer Geburt, welche bisher ganz verschieden angegeben wurden[1], sondern auch über die noch ganz in Dunkel gehüllte dornenreiche Jugendzeit der ausgezeichneten Künstlerin die interessantesten Aufschlüsse giebt.

Zuvörderst stellen die Acten ihren damals in Zwickau wohnhaften Vater, den Advocaten Daniel Weißenborn, auf welchen wir unten zurückkommen werden, nicht eben in ein schmeichelhaftes Licht, indem sie ihn als einen jähzornigen, atheistischen, von Jedermann gefürchteten Haustyrannen erscheinen lassen, welcher durch seine rohe Behandlung seiner Gattin ein frühes Grab – sie starb im Jahre 1705 – bereitet hatte, als die Tochter Karoline eben erst ihr achtes Altersjahr erreicht hatte. Wenn er nun auch dieser einen guten Schulunterricht ertheilen ließ, so bekümmerte er sich doch sonst nicht weiter um ihre Erziehung und behandelte sie auf eine Weise, welche oft in die rohesten Mißhandlungen und gemeinsten Schimpfreden ausartete. Daß aber eine solche Behandlung keine kindliche Liebe erwecken konnte, läßt sich denken. Als daher am Neujahrstage des Jahres 1712 sich ein solcher Act der Haustyrannei wiederholte, entsprang Karoline der väterlichen Zuchtruthe, um Hülfe und Aufnahme bei ihrer Tante (Vaters Schwester), welche an einen Floßholzverwalter Fritzsche verheirathet war, zu suchen, und als sie diese nicht fand, ihre Zuflucht zu einem Beutler Namens Trübiger zu nehmen, dessen Tochter bei ihrem Vater gedient hatte. Hier hielt sie sich einige Monate auf, bis sie endlich auf Zureden und durch Vermittelung ihres Beichtvaters, des Diaconus M. Thym, sich mit ihrem Vater wieder aussöhnte, um zu Ostern desselben Jahres in das Vaterhaus zurückzukehren.

Nun war Weißenborn durch langjährige Krankheit (Gicht) gepeinigt, welche wohl auch sein Benehmen gegen Frau und Kind in etwas milderem Lichte erscheinen läßt und ein Hauptgrund seines hitzigen Temperaments sein mochte, indem sie ihn nicht nur im Jahre 1702 zur Aufgebung seines Reichenbacher Gerichtsinspectorats und zur Uebersiedelung von Reichenbach nach Zwickau genöthigt hatte, sondern auch periodisch ganz an Haus und Zimmer fesselte. Weil er aber dadurch an seiner juristischen Praxis verhindert wurde, so hatte er einen ihm bekannten jungen Mann, Namens Gottfried Zorn, den vierundzwanzigjährigen Sohn eines armen Zwickauer Schuhmachers, welcher fünf Jahre lang in Jena die Rechte studirt hatte, als Amanuensis angenommen, welchem er auch zugleich Wohnung und Kost gewährte. Bald knüpfte dieser mit der schönen, frühreifen Karoline ein Liebesverhältniß an, jedoch – wie sich in den Acten zwischen den Zeilen lesen läßt – nicht ohne Vorwissen ihres Vaters, welcher Zornen sogar unter [367] gewissen Bedingungen seine Tochter zur Frau versprochen zu haben scheint. Beinahe drei Vierteljahr hatte dieses Verhältniß gedauert, als eines Tages Weißenborn mit Zorn’s Mutter in einen Wortwechsel gerieth und sich in der Hitze desselben thätlich an ihr vergriff. Darüber kam Zorn, der sich seiner Mutter annahm und seinen Principal zur Rede setzte, mit dem letzteren dermaßen zusammen, daß er von diesem aus dem Hause gejagt wurde.

Obwohl nun Weißenborn seiner Tochter unter den härtesten Drohungen jeden ferneren Umgang mit ihrem Geliebten untersagte, blieb ihm Karoline doch treu. Ja, als einst nach einer verrathenen heimlichen Zusammenkunft mit ihrem Gottfried ihr Vater sie mit Erschießen bedrohte, wenn sie nicht von ihm ließe, entfloh sie endlich am 14. April 1712 Abends mit Hülfe ihres Geliebten abermals aus dem väterlichen Hause und aus der Stadt. Anfangs trieb sich das flüchtige Pärchen in der Umgegend Zwickaus herum, besonders in Greiz, Reichenbach und Zwönitz, wo es die spärliche Unterstützung von Freunden und Verwandten – Karolinens Onkel mütterlicher Seits Namens Wilhelm war Archidiaconus in Greiz – in Anspruch nahm, und als diese aufhörte, verkaufte es, um Subsistenzmittel zu gewinnen, die entbehrlichsten Kleidungsstücke, ja Karoline sogar ihr schönes starkes Haar, bis endlich, auf Weißenborn’s Antrag mit Steckbriefen verfolgt, die Flüchtlinge am 21. Mai in Affalter vom schönburgischen Justizamte Hartenstein verhaftet wurden, um unter Escorte in die Zwickauer Rathsfrohnveste abgeliefert zu werden. Sofort leitete Weißenborn gegen den Entführer und seine Tochter beim Stadtgericht den Inquisitionsproceß ein, in welchem der Reichenbacher Advocat Dr. J. P. Striebe die Verteidigung der Angeklagten übernahm. Sieben Monate lang mußte das unglückliche Liebespaar bei der schlechtesten Kost im Gefängniß schmachten und scheint dann wieder auf freien Fuß gesetzt worden zu sein, nachdem der Entführer gestalten Sachen nach absolvirt worden.

Was nun das fernere Schicksal Zorn’s betrifft, welchen der den Inquisitionsacten beigeheftete Steckbrief als einen langen Menschen mit blassem, etwas pockennarbigem Gesicht und lichter Perrücke (Karoline aber als eine schlanke hübsche Blondine) schildert, so kam vier Jahre später an den Tag, was er eigentlich für ein Patron war. In einem Bericht des Zwickauer Stadtraths an den Landesherrn vom 26. Juli 1717, dessen Concept sich im Rathsarchiv vorgefunden hat, bringt nämlich die gedachte Behörde an, „daß sich beim Zwickauer Stadtgericht eine gewisse Margarethe geb. Zapff, eines Schuhmachers Tochter aus Leutenberg im Schwarzburgischen, erst schriftlich und neuerdings mündlich gemeldet und klagend angebracht habe, wie sich der Jenaische Student Gottfried Zorn, nachdem er sie zu Falle gebracht, laut beigefügten Zeugnisses am 29. Juni 1709 zu Katharinau bei Saalfeld habe trauen lassen, sie aber bald wieder böslich verlassen und jetzt eine zweite Frau genommen habe, ohne von ihr geschieden zu sein. Da nun Zorn sich auch mit der Karoline Weißenborn in Zwickau wider ihres Vaters Willen in ein Eheversprechen eingelassen habe, welche Sache an das Consistorium verwiesen sei, und der Angeklagte gegenwärtig in Dresden als Quartiermacher bei der königlichen Garde du Corps angestellt sei, so sehe sich der Stadtrath zur pflichtschuldigen Anzeige der Bigamie Zorn’s und seines Ehebruchs beim Landesherrn genöthigt.“ In Folge dessen kam Zorn in eine zweite Criminaluntersuchung bei dem königlichen Gouvernements-Kriegsgericht in Dresden, dessen Urtheil in der Sache laut eines an den Stadtrath gerichteten, vom 23. December 1717 datirten Schreibens des Regiments-Schultheißes Joh. Chr. Müller eben gesprochen war. Wie aber dasselbe gelautet und was weiter aus dem Quartiermeister Zorn geworden, ist nicht zu finden.

Unsere Karoline, welche aus ihrem Gefängniß, nachdem sie durch ihren obgedachten Onkel Wilhelm endlich wieder mit ihrem Vater ausgesöhnt worden, in das alte Joch zurückkehren mußte, mag sich über den Verlust ihres Geliebten wohl bald getröstet haben. Die Inquisitionsacten lassen sie als ein frühreifes, listiges, energisches, der französischen und lateinischen Sprache mächtiges Mädchen erscheinen, dessen gute Schulbildung auch mehrere den Acten beigeheftete eigenhändige Briefe beweisen. Den interessantesten derselben, welchen Karoline unterm 25. November 1712 aus dem Gefängniß (sie saß in des Gerichtsdieners Wohnstube) an das Zwickauer Stadtgericht geschrieben hat, um namentlich auch die Erziehungsmethode ihres Vaters drastisch zu schildern, theilen wir nachstehend wörtlich mit:

„Wohledle Veste Hochachtbare und Rechtswohlgelahrte,
Hoch- und Wohlweise, Hochgeehrteste Herrn!

Es soll sich dem sichern Verlaut nach mein Herr Vater itzo meistens dahin bemühen, wie er mich wieder in seine Gewalt kriegen möge, hat mir auch allbereit zum öfftern durch seine Magd hinterbringen lassen, daß, woferne ich nicht von Herrn Zornen abstehen, das ist, nach dessen Belieben diesem meinem Gewissen und der Gerechtigkeit zuwider leben (würde), er die Sache so lange verzögern wolle, bis wir im Arrest darüber crepiren müssen. Nachdem aber verhoffentlich denen Wohllöblichen Herren Stadtgerichten aus der abgehörten Zeugen Aussage einigermaßen wissend, wie grausam obgedachter mein Herr Vater auch aus der allergeringsten Ursache mir in meiner zartesten Jugend mitgespielet, und mich gleichsam, als wäre ich keine von Gott erschaffene und erlöste Seele, verfluchet und verwünschet, mir die allerschändlichste Nativität gestellet und mit solchem unchristlichen Beginnen mich unverantwortlich geärgert, zudem auch das durch seine an meiner seligen Frau Mutter verübte Tyranney dargestellte Exempel noch Männiglich vor Augen; und über dieses leichtlich zu erachten, daß ich ins Künftige gegenwärtiges meines Arrestes halber, worein mich die Tyranney und Affecten meines Herrn Vaters gestürzet, bey ihm noch weit heftigeren Sävitien als zuvor würde unterworfen und in steter Lebensgefahr sein müssen, indem er ja sein hitziges Naturell nimmermehr ändern, vielmehr aber seinen einmal gegen mich gefaßten Zorn, auch wenn ich das Geringste versehe, stärken wird; als lebe ich in der gewissen Hoffnung, es werden die Wohllöblichen Herren Stadtgerichte, woferne mein Herr Vater, um mich wieder in seine Tyranney zu zwingen, sich bei Denenselben schriftlich oder durch seinen Gevollmächtigten bearbeiten möchte, dieses sein Bitten nicht stattfinden lassen, auch dessen Intentiren der Verzögerung der Sache Krafft Ihrer obrigkeitlichen Macht und Gewalt unterbrechen. Die ich wie sonst unausgesetzt verharre Derer Wohllöhlichen Herren Stadtgerichte unterthänigst gehorsamste

Friederica Carolina Weißenbornin.“     

Von Wichtigkeit zur Ermittelung des Geburtsortes und Geburtstages Karolinens ist ferner das den Acten Fol. 287 in beglaubigter Abschrift beigefügte Taufzeugniß derselben, wozu wir hier noch bemerken, daß einer uns aus Reichenbach zugegangenen Nachricht zufolge der Tauftag Karolinens auch zugleich ihr Geburtstag ist. Das Zeugniß lautet folgendermaßen:

„Den 9. Martii Anno 1697 ließ Herr Daniel Weißenborn, vornehero Jur. utr. Pract., wie auch Hochadelich Metzschischer Gerichtsinspector allhier, mit seinem Eheweibe Frau Anna Rosina, Herrn Johann Heinrich Wilhelms, Hochgräflich Reuß-Plauischen Hofverwalters zu Rothenthal (bei Greiz) ehelicher Tochter, eine Tochter taufen, welche mit den Namen Friederica Carolina benennet wurde und zu Pathen hatte:

1) Herrn Adam Friedrich Metzsch, Erb-, Lehn- und Gerichtsherrn auf Reichenbach und Friesen,
2) Frau Maria, Herrn Johann Knüpfers, Notarii publ. wie auch Hochadelich Metzschischen Stadt-, Land- und Ordens-Richters allhier Eheliebste, und
3) Frau Maria Sophia, Herrn Heinrich Beckers Jur. utr. Pract., wie auch Stadtschreibers allhier Eheliebste;

welches aus hiesigem Tauf-Protokoll also extrahiret und hiermit bescheiniget wird.
 Sign. Reichenbach den 24. November Anno 1712.
 Michael Hoffmann p. t. Kirchner.“

In obiger Weise endigte sich also der erste Liebeshandel der nur erst fünfzehnjährigen Karoline, welche bald mit dem Zwickauer Primaner Johann Neuber, dessen Vater ein Werdauer Advocat war, eine neue Liebschaft anknüpfte. Als nun eines Tages ihr Vater deshalb sie mißhandelte, entsprang sie aus dem Fenster des väterlichen Hauses (es ist das gegenwärtig Herrn Kaufmann Schickedanz gehörige Nr. 50 auf der Schneeberger Straße) und flüchtete mit ihrem zweiten Geliebten, welchen sie bald darauf heirathete, nach Weißenfels, wo sie sich zwanzig Jahr alt mit demselben bei der dort anwesenden Spiegelberg’schen Schauspielergesellschaft anwerben ließ, deren Direction sie im Jahre 1727 übernahm. Ihre spätere glänzende Laufbahn als dramatische Künstlerin, ihre hohen Verdienste um das deutsche Theater, namentlich das Autodafé in Leipzig, wodurch sie im Verein mit dem [368] Professor Gottsched im Jahre 1737 den Hanswurst für immer von der deutschen Bühne verbannte, und ihr trauriges Ende – sie starb im December 1760 zu Laubegast bei Dresden 63 Jahr alt im größten Elende – sind den Lesern der Gartenlaube aus dem vortrefflichen Artikel Diezmann’sLessing und die Komödiantenprincipalin“ in Nr. 43 des Jahrgangs 1860 bekannt und gehören der Geschichte der dramatischen Kunst an. Die in jenem Artikel beklagten Lücken in der Jugendgeschichte der Neuberin glauben wir durch obige Mittheilungen in zuverlässiger Weise ausgefüllt zu haben und wollen darum hier nur noch gelegentlich bemerken, daß dem Vernehmen nach ein in ihrer Geburtsstadt Reichenbach zu diesem Zwecke zusammengetretener Verein der großen Künstlerin gegenwärtig daselbst ein Denkmal zu errichten beabsichtigt.

Schließlich noch einige Nachrichten über ihren Vater, welche wir in sogenannten Blättchenacten des Zwickauer Rathsarchivs gefunden haben. Sohn eines wohlhabenden Kürschners und Gastwirths in Zwickau hatte Daniel Weißenborn zu Leipzig und Straßburg studirt, um seit 1684 in seiner Vaterstadt als Rechtsanwalt zu prakticiren und 1691 die Gerichtshalterei zu Planitz zu übernehmen. Als er im folgende Jahre Gerichts-Inspector zu Reichenbach wurde, verlegte er gleichzeitig seinen Wohnsitz dahin, und übernahm kurz darauf auch noch das Lengenfeld-Mylauer Gerichts-Inspectorat. Diese Bestallungen gab er jedoch 1702, wie oben erwähnt, Krankheits halber wieder auf, um mit Frau und Kind nach Zwickau zurückzukehren, wo er im Jahre 1724 starb, nachdem er in ziemlich bedrängte Verhältnisse gerathen war, so daß nach seinem Tode der förmliche Concurs ausbrach. Seine oben erwähnte Schwester scheint mit ihrem Bruder von ziemlich gleicher Gemüthsart gewesen zu sein und sich um ihre Nichte wenig oder gar nicht bekümmert zu haben, während sein älterer Bruder, der herzogliche Holstein-Wiesenburgische, Reußische und Schönburgische Hof-, Justiz- und Consistorialrath Dr. Friedrich Weißenborn, schon vor Karolinens Geburt (1694) gestorben war.

Dr. E. Herzog.

  1. Nach Einigen war Reichenbach im Voigtlande ihr Geburtsort, nach Anderen sollte es Zwickau sein, und als das Geburtsjahr wurde bald 1692, bald 1700 angegeben.