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Armenwesen in der Stadt Bamberg

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Textdaten
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Autor: Oberarmeninstituts-
kommission
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Titel: Armenwesen in der Stadt Bamberg
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 2, S. 431–437
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
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IV.
Armenwesen in der Stadt Bamberg.

Es ist zu Anfang dieses Jahrs eine auf 14 Bogen in Folio gedruckte Nachricht an das Publikum erschienen, aus welcher die Einrichtung und der Zustand des vortrefflich angeordneten Armenwesens in der Stadt Bamberg zu ersehen ist. Ich theile davon den Eingang, die Rubriken jedes Viertels, nebst einigen Bemerkungen, die Summe aller Ausgaben, und den Schluß mit.

| Die Bedürfnisse der wahren Armen in Hochfürstlicher Residenzstadt Bamberg und ihre Rechte sind zu merklich, als daß sie der stäten Aufmerksamkeit Sr. Hochfürstlichen Gnaden hätten entgehen sollen. Zur Rettung der leidenden Menschheit wurden Spitäler und Krankenhäuser erbauet, den Einrichtungen eine neue Form gegeben; Instituten für kranke Dienstboten und Gesellen aufgerichtet; nebst der ständigen Armeninstituts-Obercommission wurden noch sieben Untercommissionen angeordnet, und solchen nicht nur die Aufsicht über das sittliche Betragen der Armen, sondern auch mit Zuziehung des Arztes die Untersuchung: in wie ferne diese ein Viertels, ein Drittels, halb, drey Viertels, oder ganz Arbeitsunfähig, ob sie Quartier, Kost, Licht oder Holzfrey sind, ob sie bis in ihr Alter ihr Brod durch Thätigkeit und Arbeiten zu gewinnen sich bestrebt haben, oder durch Trägheit oder Lüderlichkeit in den Stand gerathen seyen, in welchem sie wegen Krankheiten oder Alter nichts oder wenig mehr verdienen können, übertragen. Um die Kette, aus welcher die getroffenen Anstalten für die Armen bestehen, einfach, und mit einem flüchtigen Auge übersehen und um die Verbindung der Gegenstände, aus welchen sie zusammengesetzt sind, bemerken zu können, theilet hier die Hochfürstliche Armeninstituts-Oberkommission dem Publikum das Verzeichniß der den Armen in den sieben Viertheilen der Hochfürstlichen Residenzstadt vom Anfange bis zum Ende des Jahres 1790 gereichten Unterstützungen mit. | [Hierauf folgt die Rechnung selbst und zwar I. das Verzeichniß der armen Personen und des unter solche vertheilten Almosens an Geld und Korn in den verschiedenen Vierteln der Stadt im Jahr 1790. II. Verzeichniß der geschämigen Armen, deren Namen wegen ihres Schicksals zu verschweigen Pflicht ist, und des unter solche vertheilten Almosens. III. Verzeichniß der Personen, welche einen Vorschuß zur Unterstützung ohne Abzinsen, und in Portionszahlungen erhielten. IV. Verz. der armen Personen und Kinder, welche Kleidung und sonstige Effecten, um sie zum Schulgehen oder zum Dienste anhalten zu können, unentgeltlich erhielten. V. Verz. der armen Kinder, für welche das Lehr- und Aufdinggeld bestritten wurde. VI. Verz. der armen Kinder, die zu ihrer Auferziehung und Ausbildung in rechtschaffene Häuser abgegeben worden. VII. Verzeichniß der armen Personen, welche in das Bürgerspital sind aufgenommen worden (deren sind in allem 9 gewesen.) VIII. Verz. der armen Personen, die aus dem Viertel ausgezogen sind. Sie sind mit ihrem Almosen in dem Viertel bemerkt, in welchem sie Anfangs des Jahrs mit einem ständigen Beytrag conscribirt gewesen. IX. Verzeichniß der Personen, welche aus andern Conscriptions-Bezirken in dieß Viertel eingezogen sind. X. Summarisches Verzeichniß der armen Personen, welche zum Dienen angehalten wurden. (In allem 59) XI. Summarisches Verzeichniß der armen Kinder vom 9 bis 14ten Jahre, welche zum Wollenspinnen angehalten wurden. XII. Summarisches Verzeichniß derjenigen,| die unter das Militär abgegeben wurden. (In den sämtlichen Bezirken 5.) Hauptsumme der in jedem Bezirk dem Armen gereichten Unterstützung. Anmerkung über die vermehrte oder verminderte Anzahl der Armen in jedem Bezirk, in Vergleichung mit dem J. 1789. (Im Ganzen hat sich die Zahl um 35 Personen vermindert.)]
fl. fränk. Kr.
Summa des in allen sieben Districten gereichten Almosens 17129: 56
Hiezu kommen noch
1) für kranke Armen, die die Naturalkost unentbehrlich genossen, weil sie in das Krankenspital nicht geeigenschaftet waren. 297: 40
2) für Arzneyen und chirurgische Behandlung für eben solche kranke Armen, 834: 34
3) für Holz und Reisig, welches Armen gereichet wurde, die kein Holzzeichen hatten 43: 6
4) Armen Durchreisenden, deren an der Zahl 305 waren, wurden gereichet. 71: 19
Totalsumme aller Ausgaben 18376: 35


Anmerkungen.
I) Zu allen diesen so großen Auslagen trug die wöchentliche Sammlung, die sich seit einigen Jahren ohngefähr nur auf vier tausend Gulden| Rhein. jährlich belauft, das wenigste bey; alles übrige wurde durch die Beyträge der fürstlichen Chatulle, die bisher bey den Pfarreyen in voraus hinterlegt waren, zum meisten Theile aber aus den milden Stiftungen bestritten, welche, wie die Oberarmencommißion, auf ausdrücklich Hochfürstlichen Befehl schon einigemale dem Publicum zu erkennen gegeben und zu Gemüth geführet hat, und es dermalen zu wiederholen gnädigst angewiesen ist, diese Last, ohne erschöpfet zu werden, in die Länge nicht mehr tragen können, wenn die wöchentlichen Beyträge durch die Sammlung nicht ergiebiger werden sollten.

II. Die Beyträge werden nach den Umständen verschiedener Armen im Sommer, wo sie ehender etwas verdienen können, vermindert, im Winter hingegen vermehret. Man hat indessen sowol hierinnen, als auch wegen der Fälle, wo wegen veränderter Umstände das Allmosen währenden Jahres gemindert oder gemehret worden ist, den Ansatz im Durchschnitte gemacht, um nicht unnöthiger Weise zu weitläuftig zu werden.

III. Wegen der Stadtarmen, die in das neue Krankenspital gekommen sind, und deren Anzahl sich auf 80 belief, wovon 67 genesen, 3 als unheilbar entlassen worden, 9 aber verstorben sind, muß man bemerken,

a) daß die Arzney und überhaupt alle ihre Verpflegungskosten unter obigen Ausgaben gar nicht begriffen seyen;
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b) daß nicht alle, welche in gedachtes Spital gekommen sind, vor oder nachher ein beständiges Allmosen bezogen haben; weil manche nur in Krankheitsfällen unter die wahren Armen gerechnet werden können,
c) daß das Allmosen bey jenen, welche zwar solches bezogen hatten, in so lange sie nicht genesen und wiederum aus dem Krankenspitale entlassen waren, aufgehöret habe, dem ohngeachtet aber in dem Verzeichnisse aus der Ursache nicht abgezogen worden sey, weil es zu umständlich ausgefallen seyn würde, und es bey einer Summe von achtzehen tausend und mehrern hundert Gulden zur gegenwärtigen eigentlichen Absicht, die nicht in einer förmlichen und genauesten Rechnungsablage bestehet, unbedeutend ist, ob ein, zwey oder drey hundert Gulden mehr oder weniger in Ansatz gekommen seyen. Genug, daß man diesen nicht geschehenen Abzug dem Publikum nicht verhält.

IV. Stehet einem jeden, der gegen die Art des gegenwärtigen Verzeichnisses etwas zu erinnern hat, oder auch glaubt, daß dieser oder jener genannte Arme die Unterstützung wohl entbehren könne, und daher sie nicht verdienet habe, ganz frey, es, ohne seinen Namen beyzusetzen, bey Sr. Hochfürstlichen Gnaden unmittelbar, oder bey der Oberarmencommission, oder auch bey derjenigen Untercommission, unter welche der Arme conscribirt ist, schriftlich vorzustellen und anzuzeigen.

| Von allem dem nun, was die Verzeichnisse enthalten, und dabey vor und nach angemerkt worden ist, hat man dem Publikum, so viel möglich, umständliche Nachricht, Auskunft und gleichsam Rechenschaft geben wollen, um das Vertrauen desselben zu den bisher getroffenen Armenanstalten mehr zu begründen; wozu neben andern Ursachen auch diese, wie man denkt, nicht wenig beytragen sollte, daß die Frage: ob jemand zu der Classe der Armen gehöre; und in welcher Maaße die Unterstützung zu leisten seye, nicht nur überhaupt genau geprüft, sondern auch zweymal, nämlich vorerst von einer Untercommission und alsdann von der Obercommission in Überlegung gezogen wurde. Bamberg im Jänner 1791.
Oberarmeninstitutscommission.