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An den Hohen und Niedern Adel des Königreichs Irrland

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Textdaten
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Autor: Jonathan Swift
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Titel: An den Hohen und Niedern Adel des Königreichs Irrland
Untertitel:
aus: Briefe des Tuchhändlers. In: Satyrische und ernsthafte Schriften, von Dr. Jonathan Swift. 1. Band, S. 333–373
Herausgeber:
Auflage:
Entstehungsdatum: 1724
Erscheinungsdatum: 1756
Verlag: [s.n]
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Erscheinungsort: Hamburg und Leipzig
Übersetzer: Johann Heinrich Waser
Originaltitel: To the Nobility and Gentry of the Kingdom of Ireland
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: MDZ München und Commons
Kurzbeschreibung:
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[333]
III.
Einige
Anmerkungen
über eine Schrift, betitelt;
Bericht, welchen die Herren von der Commission eines preiswürdigen Staatsraths, in England, Woods Halbpfenninge betreffend, abgestattet haben.


An den
Hohen und Niedern Adel des Königreichs
Irrland.

Nachdem ich allbereit zween Briefe an Leute von meinem Stande geschrieben, und nun eine dringende Ursache aufstößt, daß ich den dritten schreibe, so bedünkt mich, ich könne denselben an niemand besser richten, als an Eure Herrlichkeiten und Gestrengen.

Der Anlaß dazu ist dieser: Den 18ten des laufenden Monats ward mir eine Schrift zugeschikt, unter dem Titel: Bericht, welchen die Herren von der Commission [334] eines preiswürdigen Staatsrathes, Seiner Königlichen Majestät in England, abgestattet haben, Woods Halbpfenninge und Vierer betreffend: Wo diese Schrift sey gedrukt worden, wird nicht gemeldet; Ich vermuthe aber, daß es hier in Dublin geschehen, und ich habe mir sagen lassen, daß die Copie davon nicht in dem ordentlichen Zeitungsblate sondern in dem Londnischen Journal, oder einer andern dergleichen nicht privilegierten und nichts zubedeuten habenden Schrift zu uns herüber gekommen sey: Zeige auch das äusserliche Ansehen der Schrift für das Gegentheil was es will, so mag es doch wol nichts anders seyn, als ein Kunstgriff uns zuschreken, oder der Einfall eines Buchdrukers, der bei Anlasse einer Materie, welche dermal in diesem Königreiche alle unsere Gedanken einnimmt, gern etwas drüken und dadurch einen Pfenning gewinnen wolte. Inzwischen möchte Wood durch die Veranstaltung dieser Schrift der Welt gern zuverstehen geben, daß die Commission für seine Ehre und für seinen eigenen Privatnuzen mehr besorgt wäre, als für die Ehre so wol des Staatsraths und beider Parlamentshäuser allhier, als auch für die Ruhe und die Wolfahrt dieses ganzen Königreiches. Denn die Schrift läßt wirklich als eine Vertheidigung Woods, und enthält anbei verschiedene Anzüglichkeiten wieder beide Parlamentshäuser in Irrland.

In der That hat diese ganze Schrift die Art und Wendung eines fliegenden Blats. Es läßt nicht anderst, als ob ein Streit waltete zwischen Wilhelm Wood einerseits, und zwischen den Lord Richtern, dem Staatsrathe, und beiden Parlamentshäusern anderseits; wobei man zum Zweke hat, gedachten Wilhelm [335] Wood zurechtfertigen, und die Gegenpartei mit verwegenen und grundlosen Zulagen zuverleumden.

Gesezt aber, daß die Schrift wirklich das wäre, was sie auf dem Titelblat zuseyn vorgiebt, so hat Wood die Herren von der Commission auf eine recht grobe Weise getraktiert, da er ihr Befindniß auf eine so unanständige Weise, ohne ihre Erlaubniß, und ehe dasselbe, (wie doch von ihnen selbst erkennet war,) herüber geschikt, und der Regierung und dem Staatsrathe von Irrland mitgetheilet worden, öffentlich bekannt gemachet hat. Indessen kann ich (mit aller gebührenden Hochachtung) nicht begreifen, daß ein blosses Befindniß einer Commission von dem Staatsrathe in England bisher für entwederes Königreich die Kraft eines Gesezes habe. So lang aber eine Sache nicht zum Gesez gemachet worden, so lang hat ein jeder Unterthan die Freiheit, Einwendungen dargegen zumachen.

Es mag Euern Herrlichkeiten und Gestrengen wol fremd vorkommen, daß ein ungestudierter Budenhälter so raisonnieren darf. Erlauben sie mir aber zusagen, daß ich mich (wiewol ohne Hülfe der Bücher) beflissen habe, das kleine Theil des Verstandes, welches mir GOtt geschenket hat, anzubauen, und daß, wenn mir etwas klar ins Gesicht fällt, ich die Augen eben nicht abwenden kann. So wenn mir zum Exempel ein Rechtsgelehrter sagen solte, daß etwas ein Gesez wäre, daraus viele grobe handgreifliche Absurditäten folgten, so wolte und könnte ich ihm nimmermehr glauben. Wenn Herr Edward Coke ausdrüklich behauptete (welches er aber nicht thut, sondern gerade das Gegentheil) ein beschränkter Fürst hätte, vermöge seiner [336] herrschaftlichen Gewalt das Recht seine Unterthanen zuverbinden, eine halbe Unze Blei, worauf sein Bildniß gepräget wäre, für zwanzig Schillinge an Gold zunehmen, so würde ich schwören, entweder daß er betrogen, oder selbst ein Betrüger wäre; weil durch dergleichen Recht dem Landesherrn eine völlige Gewalt über der Unterthanen Leben und Güter eingeräumet würde, und doch ist dieses wirklich dasjenige, was Wood in einem seiner Blätter behauptet, und was mißträuische[WS 1] Leute vielleicht auch in Kraft einiger Stellen dieses sogenannten Berichts besorgen werden.

Diese Schrift meldet, es seyn solche Personen examiniert worden, welche Willen und Verlangen getragen, daß man sie über diese Sache verhören möchte. Ich habe Nachricht, daß es in allem viere gewesen. Coleby, B–,[WS 2] Herr Finley, der Wechsler, und noch einer, dessen Namme ich nicht weiß, der erste von diesen ist vor Gerichte gestanden, weil er verklagt ward, daß er die Schazkammer in Irrland bestohlen; und obschon er wegen Mangel gesezmässiger Beweisthümer lediggesprochen worden, so hat doch jederman vom Gerichte geglaubt, daß er schuldig wäre.

Weil ich mich aber so weit eingelassen, daß ich einzelner Personen gedenke, so dürfte man vielleicht nicht ohne Vergnügen die Person dieses Woods, der die Ehre hat, daß ein ganzes Königreich nun bei nahe zwei Jahre lang seiner Gnade geleben müssen, selbst kennen lernen. Ich finde, daß ihm in dem Patent der Titel Esquire[WS 3] beigeleget wird. Obgleich er sonst nur unter dem Nammen eines Eisenkrämers bekannt war. Und so nahm ich auch die Freiheit, ihn in meinem vorigen [337] Briefe zunennen. Dem sey aber wie ihm wolle. Er ist ein Esquire, und dieses zwar nicht bloß vermöge seines Patents, sondern auch weil er in der Grafschaft Sropshire königlicher Gefälleinzeuher gewesen, wo er das Land ausgesogen und hernach vorgegeben, er wäre bestolen worden, um welcher infamen That willen er fortgejagt, und seiner Bedienung entsezt worden ist.

Ich habe noch eine andre Historie von diesem Esquire Wood gehört, welche mir eine wakere Dame aus dem Munde eines gewissen Hamiltons erzehlet hat. Herr Isaac Neuton ließ nämlich vor sechs Jahren diesen Hamilton kommen, die Münze ihrer Viere, welche sich damals um das Patent, Halbpfenninge für Irrland zuschlagen bewarben, auf die Probe zusezen. Ihre Nammen waren Wood, Costor, Elliston und Parker. Parker machte den besten, und Wood den schlimmsten Antrag; denn auf ein Gewichtpfund, war seine Münze um drei Halbpfenninge geringhältiger als des erstern. Woraus klar ist, in was Absicht er sich um das Patent bemühet, aber nicht eben so klar, warum er es erlanget hat.

In diesem mehrgedachten sogenannten Bericht etc. wird angeführet, daß der Lord Statthalter (allhier) auf wiederholten Befehl von einem Staats-Sekretär, „daß man diejenigen Schriften und Zeugen von denen man glaubte, sie wären im Stande die Einwürfe zubehaupten, welche (von beiden Parlamentshäusern) wider das Patent gemachet worden, hinüberschiken soll,“ vorgestellet habe, welche grosse Schwierigkeiten er vor sich fände, diesem Befehl nachzukommen. Daß von den vornehmsten Parlamentsgliedern beider Häuser, [338] die in des Königs Dienste oder Rath wären, sich niemand herauslassen wolte, anzurathen, wie man bei dieser Sache Schriften oder jemand persönlich hinüberschiken könnte, etc. und dieses wird oft wiederholet, und als ein Betragen vorgestellet, welches ganz ausserordentlich lasse; Item, daß in einer Sache, worüber in Irrland ein so grosses Geschrey entstanden, sich niemand wolte gebrauchen lassen, zum Behuf der allgemeinen Gesinnung beider Parlamentshäuser des Königreichs Irrland, herüberzukommen, und vornehmlich, daß die gröste Schwierigkeit von einer allgemeinen Furcht herrühre, man möchte übel bestehen, wenn die Sache vor Seiner Majestät, oder durch einen rechtsförmigen Proceß untersucht werden solte, nachdem beide Parlamentshäuser sich erkläret hätten, wie vollkommen sie, auf eingenommenes Zeugniß und sorgfältigst angestellte Versuche, von der Erfüllung der Bedingnisse, und gänzlicher Rechtschaffenheit der Sache überzeuget, und deßwegen bester Massen zufrieden wären.

Wie werde ich armer unwissender Budenhälter, und der Rechte ganz unerfahrner Mann im Stande seyn, einen so wichtigen Einwurf zubeantworten? Doch ich will versuchen, was die gerade Vernunft, ohne alle Kunststreiche oder Wolredenheit, zuthun vermögend ist.

Nach meiner geringen Meinung hat die Commission über die Sache schon vorgeurtheilet, da sie die einmüthige Gesinnung beider Parlamentshäuser in Irrland ein allgemeines Geschrey heißt: Die eingeschikten Vorstellungen der Lords und der Gemeinen von Irrland gegen ein [339] äusserst verderbliches Projekt, eines schlechten, einzelnen Unternehmers nennt man da ein Geschrey. Wie empfindlich würde man es wol in England aufnehmen, wenn sich eine Rathscommission daselbst gegen das Parlament eines solchen Ausdrukes bediente, und wie viele Klagen würden darüber geführt werden? Doch gesezt auch, daß diese Benennung richtig wäre, so habe ich noch von keinem klugen Minister jemal gehört, der das allgemeine Geschrey einer ganzen Nation verachtet hätte, und wenn man dieses Geschrey dadurch stillen kann, daß man dem betrügerischen Gesüche eines einzeln Mannes den Riegel stößt, so bedünkt mich, daß dieser Kauf eben nicht allzutheuer sey.

Aber auf den Einwurf selbst zuantworten, so ist erstlich klar, daß wenn diese Münze, in Irrland mit denselben Einschränkungen wäre geschlagen worden, welche schon vorhin in andern Patenten ausgedrükt stehen, und daß wenn man dergleichen Patent Personen, (Irrländern oder auch Engländern) ertheilt hätte, welche im Stande gewesen wären, genungsame Caution zugeben, alsdenn wenige oder gar keine Inconvenienzen hätten entstehen können, denen man nicht gleich hätte abhelfen mögen. Zum Exempel was Knoxes Patent[WS 4] betrift, dessen in dem Bericht Meldung geschieht, so ließ sich die königliche Schazkammer genungsam versichern, daß der Innhaber desselben verpflichtet seyn soll, seine Halbpfenninge auf allfälliges Begehren wieder zurükzunehmen, und Gold oder Silber dafür zugeben. Und Moor (an den, wie ich glaube, dieses Patent war übergetragen worden,) war im Jahr 1694. genöthiget, noch vor Ende desselben aufzuhören weiter fortzumünzen, weil ein Trupp Leute nach dem [340] andern kam, und ihm seine Münze wieder zurük brachte. Im Jahr 1698. fieng er wiedrum an, mußte es aber um derselben Ursache willen, zum zweiten male aufgeben. Dieses nun macht den Fall ganz verschieden. Denn da steht in Woods Patent nichts von dergleichen Bedingniß, welche hundertmal besser war, als alle andere Einschränkungen immer.

Man seze den Fall, daß die beiden Parlamentshäuser in England, samt dem Staatsrath daselbst, Se. Majestät ersuchen solten, ein Patent zuwiderrufen, davon sie die allerverderblichsten Folgen für das ganze Königreich befürchteten, oder noch mehr zusagen, man seze, daß die ganze Nation beinahe bis auf einen Mann die schreklichste Furcht (wie Wood sie nennet) gegen ein solches Patent äusserte; würden Se. Majestät wol nur eine halbe Stunde anstehen, was Sie zuthun hätten? Würde sich ein Minister, wer er auch wäre, wol unterstehen dem König zurathen, das Patent nicht zuwiederrufen, oder würde die Sache wol zum Processe wachsen, und für den Staatsrath oder nach Westmünsterhall gewiesen, und beide Parlamentshäuser dabei Kläger, und Wilhelm Wood vertheidigende Partei werden? Ist aber wol der geringste Unterschied zwischen beiden Fällen?

Sind die Irrländer nicht eben so freigeborne Leute als die Engländer? Wodurch haben sie ihre Freiheit verwirkt? Stellt nicht ihr Parlament die Nation so gut vor, als das Parlament in England die dortige? Und hat ihr Staatsrath nicht eben so viel, oder noch mehr Antheil an der Verwaltung des gemeinen Wesens? [341] Sind sie nicht Unterthanen desselben Königs? Scheint ihnen nicht dieselbe Sonne? Und haben sie nicht denselben GOtt zu ihrem Beschüzer? Bin ich frei in England, und werde binnen sechs Stunden, wenn ich über den Kanal fahre, zum Sklaven? Kein Wunder mithin, daß auch die beherzteste sich scheuhen, sich in eine Sache zumischen, welche durch die einmüthige Stimme der ganzen Nation schon ausgemacht ist, oder daß sie sie sich nicht unterstehen, die Representanten des Königreiches vorzustellen, und sich mit allem Rechte fürchten, sie möchten bei der nächsten Sizung deswegen angesehen werden, wie sie es verdienen würden. Es würde sehr ausserordentlich lassen, wenn ein unteres Gericht in England eine Sache, die vor dem hohen Parlamentsgericht schwebt, während einer Prorogation an sich reissen, und sie gegen die Gesinnung der beiden Häuser decidieren würde.

Inzwischen obschon sich niemand erkühnet hat, hinüberzugehen, und die Wahrheit der Einwendungen, welche das hohe Gericht des hiesigen Parlaments gegen dieses Patent gemachet hat, mit seinem Zeugniß zubestätigen, so bleiben diese Einwendungen, ungeachtet dessen, was Wood und seine Räthe darauf antworten, dennoch in ihren Kräften.

Der Bericht sagt, daß bei einer Probe, welche man von der Feinheit, von dem Gewicht, und Wehrt dieses Kupfers genommen, sich gezeiget habe, daß dasselbe in Ansehung jedes dieser Artikel noch besser sey, als man gefodert hat. Dieses ist ganz wol möglich bei denen Stüken, an welchen die Probe ist gemachet worden. Allein Wood müßte wol [342] sehr ungeschikt gewesen seyn, wenn er sich nicht vorgesehen hätte, eine genungsame Anzahl solcher Halbpfenninge zuschlagen, welche die Probe aushielten, und dieses konnte er in die Wege richten, obschon man sie aus verschiedenen Päken herausnahm, nachdem nunmehr am Tage liegt, daß er die Gunst vollkommen auf seiner Seite gehabt.

Allein was bedarf es viel disputierens, da wir von Woods Betrügerey in diesem Stüke, einen so vollkommenen Beweis vor uns haben? Ich habe eine grosse Menge solcher Halbpfenningen gesehen, welche ein geschikter Mann abgewogen hatte, die von viererlei verschiedener Gattung, und drei derselben um ein sehr beträchtliches leichter waren, als sie seyn solten. Und eben izt habe ich eine genaue Ausrechnung des Unterschieds im Gewichte vor mir liegen, welcher sich zwischen diesen vier Sorten befindet, woraus sich zeigt, daß die vierte oder leichteste Gattung, von der ersten um so viel unterschieden ist, daß dieser Münzmeister auf dreihundert und sechzig Tonnen[WS 5] seiner Kupfermünze, nur allein vermöge dieses Unterschieds, vier und zwanzigtausend, vierhundert, und vier und neunzig Pfunde gewinnt; und im Ganzen verleurt das gemeine Wesen die Summe von zwei und achzigtausend, einhundert und acht und sechzig Pfunde, und sechszehn Schillinge, wenn man gleich sezt, daß das Metall in der Feinheit, Woods Contrakt und der darüber angestellten Probe richtig entsprechen, denn auch dieser Punkt ist von geschikten Personen untersucht worden, und bei verschiedenen Proben, welche sie mit gar vielen von solchen Halbpfenningen vorgenommen, haben sie gefunden, daß sie zum wenigsten um einen vierten Theil zugeringhältig sind, [343] (die weit schlechtere Nachschläge welche Wood und seine Mitschuldige von seiner eigenen Münze bereits gemacht und ausgestreut haben, nicht mitgerechnet.) Nun werfen dreihundert und sechzig Tonnen dieser Halbpfenninge, von dem Gewicht der vierten oder leichtesten Sorte, die Summe von Einhundert, zwei und zwanzigtausend, vierhundert, acht und achzig Pfunde, und sechszehn Schillinge aus. Und wenn man einen vierten Theil des innern Wehrts, wegen des liederlichen Zusazes, der sich bei dem Metalle befindet, davon abzieht, so müssen wir diesen vierten Theil noch zu dem gemeinen Verlust hinzufügen; es beträgt aber derselbe auf dreihundert und sechzig Tonnen, zehntausend und achzig Pfunde, welche zusammen mit der vorigen Summe der zwei und achzigtausend, einhundert und acht und sechzig Pfunde, zwei und neunzigtausend, zweihundert, und acht und vierzig Pfunde Verlust für das gemeine Wesen ausmachen, ohne die verfälschte Nachschläge welche Wood nachhin zumachen für gut befinden mag. Ich weiß auch nicht ob er die Schlaken von seinem Kupfer, mit zu den dreihundert und sechzig Tonnen rechnet oder nicht, welches inzwischen einen beträchtlichen Unterschied in der Rechnung machen würde.

Eure Herrlichkeiten und Gestrengen, belieben hier zubemerken, daß Woods Patent ihm auf jedes Pfund Kupfer à 1. Schilling 6 Pfenninge geschäzt, einen Profit von 12. Pfenningen zusteht, da hingegen für die Münzung eines Gewichtpfundes der Englischen Halbpfenninge mehr nicht als fünf Pfenninge zugestanden werden, und dieser Unterschied beträgt bei nahe 25. per Cent, welches gedoppelt so viel ist, als der höchste Geltwucher einbringen mag, noch über alle andere Erpressungen [344] und Verhinterungen der Handelschaft aus, womit dieses unglükselige Königreich sonst gedrükt ist. Dieser einzige Umstand macht bei Vermünzung dreihundert und sechzig Tonnen Kupfer, zwischen Engländischen und Irrländischen Halbpfenningen, einen Unterschied von sieben und zwanzigtausend, siebenhundert und zwanzig Pfunde, wenn Woods Halbpfenninge wirklich alle von der schwersten Gattung wären.

Ingleichem muß man bemerken, daß Wood, wenn er aus jedem Gewichtpfunde nur einen einzigen Pfenning mehr schlägt, als das Patent ihm erlaubt, bei Vermünzung dreihundert und sechzig Tonnen Kupfer, Eintausend, sechshundert und achzig Pfunde mehr gewinnt, als ihm das Patent zugesteht, wovon er schon etwas hergeben kann, die Oberaufseher über diesen Punkt zufrieden zustellen.

Was das angeht, daß diese Halbpfenninge sehr viel besser seyn, als das gleiche Gepräg, das unter Sr. Majestät Vorfahren für Irrland geschlagen worden, so könnte man wol käumerlich auf eine Weise raisonnieren, die mehr Einwendungen litte, als auf eben diese, gesezt auch, daß dieses Vorgeben wirklich wahr wäre, wie es hingegen ganz falsch ist, obschon ohne die geringste Schuld der Commission, sondern lediglich durch Woods Betrügerei und Verblendung, als der gewiß die allerschlechteste Muster, welche er davon finden können, vorgelegt hat; dergleichen z. Ex. als einige Privatpersonen, welche Erlaubniß bekamen, in geringer Anzahl geschlagen haben, als Butchers Halbpfenninge, Blackdogs, und dergleichen, oder vielleicht kleine St. Patriks, die izt einen Vierer gelten, oder aufs höchste [345] einige von den allerschlechtesten Nachschlägen der neusten Halbpfenninge, denn ich habe einige so im Jahr 1680. vermöge eines dem Lord Darthmout ertheilten, und Knoxen, hernach wieder erneuerten Patents geschlagen worden, welche einen neunten Theil schwerer, und dabei von weit besserm Metalle sind, als Woods seine, und der grössere St. Patriks Halbpfenning übertrift am Gewicht noch beide. Allein wozu dieses alles bei dem gegenwärtigen Streite? Wenn die Könige von England in verschiedenen Nothfällen voriger Zeiten, durch Kriege, Rebellionen und Aufstände etwan genöthigt worden sind, ihre Armeen allhier mit verfälschtem oder geringhältigem Gelt zubezahlen, so sey GOtt vor, daß die Noth verwirrter Zeitläuften, zum Muster auch für solche Zeiten dienen soll, da Friede, Ruhe, und Ordnung ist.

Bei dem obgemeldeten Patent, welches unter der Regierung Karls des Zweiten, dem Lord Dartmouth verwilliget, und Knoxen hernach erneuert worden, war die der Schazkammer gegebene Versicherung, welche den Innhaber des Patents in die Verbindung sezte, seine Münze, so oft man es begehrte, wieder zurükzunehmen, ein zureichendes Hülfsmittel, gegen alle Beschwernisse, und das Kupfer ward zudem, in unserm Lande gemünzet, also daß wir keine Gefahr hatten, dasselbe mit Verlust und Auswechslung alles unsers Golds und Silbers an jemand anders, an uns zuhandeln. Noch lag uns die Beschwerde nicht auf dem Halse, in England überzugehen, diesem oder jenem Mißbrauche bei der Sache zusteüern.

[346] Es ist hier nicht die Frage, ob die Könige von England ihr Recht küpferne Münze für Irrland und für England zuschlagen, ausgeübet haben? Wiewol es (mit dem Verfasser des Berichts zureden) ein wenig ausserordentlich lassen würde, wenn ein König für gut befände, sich seines Vorrechts also zubedienen, daß er in Irrland Münze für England schlagen ließ, ohne sich im geringsten an seine dortige Minister zuwenden, und von ihnen zuvernehmen, ob die Verwilligung eines solchen Patents vernünftig wäre, und ob das Volk es begehrte oder nicht; auch ohne sich im geringsten an die Vorstellungen zukehren, welche sein Parlament dagegen machen würde. Da sey GOtt vor, daß ein so geringer Mann als ich bin, sich mit Untersuchung der königl. Vorrechte abgeben solte. Inzwischen habe ich doch von sehr verständigen Personen gehört, daß dieselben durch die Wolfart und Glükseligkeit seiner Unterthanen eingeschränkt werden. Ich möchte gern wissen, ob man nicht glaubte und zugäbe, daß Irrlandes Wolfart durch dieses Patent wäre bezweket worden? Inzwischen wird Irrland über die Sache gar nicht zu Rathe gezogen, und so bald es davon berichtet ist, erkläret es sich dagegen; die beide Parlamentshäuser, samt dem Staatsrath, stellen Sr. Majestät, das von einem solchen Patent befürchtete Uebel vor, der Staatsrath in England entreißt dem hiesigen Parlament die Untersuchung, das Beste des Königreichs wird beiseite gesezt, und nun ists eine beschlossene Sache, daß Herr Wood Gewalt haben soll, eine ganze Nation zu Grunde zurichten, um seinen Privatnuzen zubefödern.

[347] Ich kann nimmer glauben, daß dergleichen Patente jemal eigentlich in der Absicht seyn gegeben worden, daß eine Privatperson dadurch, ihren Nuzen zum Schaden des gemeinen Wesens schaffen möge. So groß der Vortheil immer seyn mag, der dem Innhaber des Patents zuwuchs, so ward er doch gewiß aufs höchste bloß als ein Nebenzwek betrachtet; und weil stets jemand dabei gewinnen müßte, so wehlte man die Person dazu, entweder nach Gunst, oder nach etwas anderm, oder in Betrachtung ihrer Verdienste und Tugend. Dieser Gedanke geht mir so oft und so stark durch den Kopf, daß ich mich nicht enthalten kann, ihn öfter zuwiederholen. Versichert haben Se. Majestät, da sie die Einwilligung zur Ausfertigung dieses Patens gegeben, dafür gehalten, daß Sie ihren getreuen Unterthanen im Königreiche Irrland eine Gnade erweisen, und haben den Herrn Wood dabei nicht anderst als ein Instrument angesehen. Allein die Irrländische Nation glaubt, daß dieses (sonder Zweifel zu ihrem Besten gemeinte) Patent, die allerunerträglichste Beschwerde sey, und daher kann Wood sein Gesüche nimmer erhalten, ohne ein offenbares Geständniß, daß sein besondrer Vortheil nicht allein dem Nuzen, sondern so gar auch der Sicherheit und der Erhaltung eines ganzen grossen Königreiches vorgezogen werde; und zwar eines solchen Königreiches, das sich in Ansehung seiner Treue vielleicht vor allen andern in der ganzen Welt hervorgethan, massen es sich von seiner Pflicht nicht dringen ließ, weder dadurch, daß dem Oberhause mit einmal die Jurisdiction benommen worden, noch durch die Härtigkeit der Schiffahrtsakte,[WS 6] welche man neulich verschärfet hat, noch durch alle andere Menschenmögliche Verhinterungen der Handelschaft, noch [348] durch hundert andere dergleichen Dinge mehr, womit ich diese Schrift anfüllen könnte. Auch haben wir unserseits niemal den geringsten Versuch unternommen, zu Gunsten des Pretendenten[WS 7] einen Aufstand zuerregen, daher wir an alle die Gerechtigkeit, welche ein freies Volk fodern kann, zum wenigsten einen eben so billigen Anspruch haben, als unsere Brüder in England, und mit Grunde alle die Gnaden erwarten dürfen, welche ein gütiger Landesherr seinen getreusten Unterthanen erweisen mag: Noch hat auch dieses Königreich auf keine Weise verdient, daß es einem einzeln, räuberischen, schlechten und schändlichen Projektmacher aufgeopfert werde.

Unter andern Punkten, welche in diesem Patente angeführt werden, zuzeigen, wie vortheilhaft dasselbe für Irrland sey, befindet sich einer, der von ganz besondrer Natur ist; Es soll nämlich (heißt es da) der Innhaber des Patents verpflichtet seyn, jährlich der Krone achthundert, und dem Oberaufseher zweihundert Pfunde zubezahlen, als lang das Patent in Kräften bleibt. Ich habe in der That gehört, daß der Königl. Staatsrath allemal, wenn es um die Ertheilung eines Patents zuthun ist, wol überlege, ob solches der Krone nüzlich sey oder nicht; allein ich habe ebenfalls gehört, daß man zu gleicher Zeit in Betrachtung ziehe, ob jemand anders, Privatpersonen, oder ganzen Gesellschaften, Schaden oder Unrecht dadurch geschehen möchte. Inzwischen obschon die Advocaten und Anwälde, des Königs Bediente, und daher verbunden sind, den Nuzen der Kron zuberathen, so stehe ich doch um etwas an, ob achthundert Pfunde jährlicher Einkünfte für die Kron, ein Equivalent gegen die Zugrundrichtung eines [349] ganzen Königreiches sey. Es wäre weit nüzlicher für uns, daß wir bei allen unsern übrigen Auslagen, die in Vergleichung in diesem Königreiche grösser sind, als sie jemal in England, selbst während des Krieges, gewesen, noch jährlich achthundert Pfunde in die Königl. Schazkammer bezahlten, als daß wir eine solche Vermehrung der Einkünfte mit unserm gänzlichen Untergange kaufen.

Allein es ist hier klar, daß Wood vierzehntausend Pfunde bloß als eine kleine Nebensache für die Erlangung des Patents bezahlen muß. Was seine andere öffentliche Ausgaben deswegen mögen gewesen seyn, weiß ich nicht, und was für heimliche er noch gehabt haben mag, darüber sind die Vermuthungen verschieden. Er muß aber gewiß ein Mann von ausnehmenden Verdiensten seyn; Hat er vielleicht etwan ein andres Königreich auf seine Kosten vom Untergange errettet, daß er sich ein Recht erworben, durch die Zugrundrichtung des unsern sich wieder bezahlt zumachen? Hat er die Longitudo,[WS 8] oder die Universalarzney erfunden? Nein, aber den Stein der Weisen hat er auf eine ganz neue Manier entdekt; er verfälscht Kupfer, und ist entschlossen uns dasselbe für Gold aufzudringen.

Da die beiden Häuser Sr. Majestät vorgestellt, daß Woods Patent wäre erschlichen worden, so konnten gewiß die Herren von der Commission nicht auf die Gedanken gerathen, als ob das Parlament damit hätte sagen wollen, dasselbe wäre nicht nach den gewohnten Formalitäten ausgefertigt worden, oder es hätte nicht jedes Amt durchlaufen, wo Taxen und Geschenke müssen abgeführt werden. Sie wissen sehr wol, daß Leute die [350] Aemter bekleiden, keine Feinde von Privilegien sind, und daß man die Beamte der Kron nicht vorbeigehen kann. Allein der leztgewesene Lord Statthalter von Irrland[1], versicherte, daß er nichts davon gewußt, (und wer will zweifeln, daß er die Wahrheit gesagt, besonders da er einer vornehmen Person von der ich es her habe, geschworen, Irrland solte nimmer mit diesen Halbpfenningen beschweret werden.) Es war dem gesamten Volk von Irrland das, daß doch allein darunter leiden müßte, ein Geheimniß, und eben so wußten auch diejenige, welche den Zustand des Königreiches am besten kennen, und am geschiktesten gewesen wären bei einer solchen Sache Rath zuertheilen, nicht das geringste davon.

In dem Bericht wird zugestanden, daß das Patent ohne Vorwissen des Lord Regenten und der übrigen Beamten des Königreichs Irrland sey ausgefertigt worden, dabei aber giebt man sich grosse Mühe, zuzeigen, daß vorgehnde Patente auf dieselbe Weise wären ertheilt worden, und daß sie gesezmässig sind. Ich will mich über die Gesezmässigkeit der Patente in keinen Streit einlassen, sondern gern voraussezen, daß Se. Majestät das Recht haben, jedem ihrer Unterthanen zuerlauben, runde Stüke von Kupfer zustempeln. Diesen Punkt also beiseite gesezt, will ich nur fragen, ob es nicht in der Vernunft und Gerechtigkeit gegründet gewesen wäre? Daß das Königreich bei Zeiten von einer Sache, davon seine ganze Wolfart abhängt, berichtet, und das Geschäft nicht bloß von den Beamten der Krone, und demjenigen der das Patent haben solte, behandelt würde, als die allein dabei zugewinnen hatten.

[351] Das Parlament, welches in Sachen von dieser Art der tüchtigste und getreuste Rathgeber ist, stellte vor, daß die Verwilligung dieses Patents die Handelschaft zu Grund richten, und die Sicherheit der eigenthümlichen Güter des Volks in Gefahr sezen würde. Hierauf antwortet man bloß, daß der König berechtigt sey, eine solche Verwilligung zuertheilen.

Man sagt, daß in Knoxes Patente desselben Halbpfenninge zur Currentmünze in dem Königreiche gemacht und erkläret worden seyn, da hingegen Wood in seinem Patente mehr nicht zugestanden wird, als daß er die seinen bei denen anbringen möge, welche sie gern annehmen. Die Verfasser des Berichts behaupten, wie mich dünkt, nicht, daß der König durch seine Patente gesezmässig, alles für gangbare Münze erklären könne, was ihm beliebt. Ich erkühne mich zusagen, daß sie dieses auch nimmer werden behaupten wollen; und wenn Knoxes Patent Vollmächte enthält, die wider die Geseze laufen, wie kann man es zu einem Muster bei Sr. Majestät gerechten und gnädigen Regierung anführen? Indessen obgleich diese Clausel in Woods Patent nicht steht, so befinden sich vielleicht andere darinn, an deren Uebereinstimmung mit den Gesezen man gleichmässig zweifeln kann, und zwar absönderlich in Ansehung derjenigen, da Wilhelm Wood die Vollmacht ertheilet wird, mit Gewalt in die Häuser einzubrechen, um nachzusuchen, ob seine Münze etwan nachgeschlagen werde. Dieses mag vielleicht wol angesehn werden, als etwas, das den Gesezen zuwider, und für die Freiheit der Unterthanen gefährlich ist. Es ist aber dieser Punkt nach Knoxes Patent eingerichtet, und dient zu einem merkwirdigen [352] Exempel, wie man sich vorgehender Beispiele etwan zum Vortheile bedienen kann.

Inzwischen, obschon man vor der Verwilligung des Patents nicht nöthig gefunden, einen einzigen Menschen aus diesem Königreiche zu Rath zuziehen, oder die geringste Nachfrage zuhalten, ob wir an Kupfermünze Mangel litten, so hat es zulezt, nachdem es izt völlig vorbei, und das Patent längst ertheilet ist, nachdem Wood auch wirklich siebenzehntausend Pfunde geschlagen, und alles Werkzeug in Bereitschaft hat, noch sechsmal so viel zuschlagen, den Herren von der Commission beliebt, die Sache einer Untersuchung zuunterwerfen; und da bekömmt Wood Erlaubniß seine Zeugen darzustellen, die, wie ich schon bemerket habe, vier an der Zahl, und wovon drey, Coleby, B–, und Herr Finley, der Wechsler, sind. Diese nun sollen darthun, daß Irrland an Kupfermünze grossen Mangel habe. Der erste hat sich beinahe zwanzig Jahre lang ausser dem Königreich aufgehalten, von der Zeit an nämlich, da er angeklagt ward, daß er die Königl. Schazkammer bestolen, also daß die Kenntniß welche er von dieser Sache haben kann, und seine Glaubwürdigkeit auf gleichem Fusse stehen.

Herr Finley, ein andrer von diesen Zeugen, war so redlich, daß er gestand, er wüßte nicht, ob Irrland an Kupfermünz Mangel hätte oder nicht. Seine ganze Absicht aber bei der Sache war diese, daß er ein gewisses Quantum dieser Halbpfenninge, mit einem starken Abschlage von Wood erhandeln, und sie denn so gut er könnte wieder verkaufen wolte; wobei er hofte etwan zwei, bis dreitausend Pfunde für sich selbst zugewinnen.

[353] Gesezt aber, daß in dem ganzen Königreiche nicht ein einziger küpferner Halbpfenning mehr übrig wäre (wie denn Woods Absicht dahin zugehen scheint, dafern wir nicht thun, was er haben will, welches sich klar daraus zeigt, daß seine Emissarien alle unsere alte Halbpfenninge aufkaufen müssen, und auf jeden Schilling einen Pfenning Aufgelt geben,) so würde doch dieses kein wirkliches Uebel für uns seyn, obschon es eine etwelche Unbequemlichkeit nach sich zöge. Wir haben vielerlei Sorten kleiner Silbermünze, von denen man in England nichts weiß. Z. Ex. die Französischen Dreipfenninger, halbe Vierpfenninger, und Vierer von Achtpfenningstüken, die Schottländischen Fünf- und Zehnpfenninger, nebst ihren Zwanzigpfenningstüken, und Drei- und Vierpfenninger, womit wir im Stande sind, beinahe alle Gold- und Silberstüke bis auf einen Halbpfenning auszuwechseln. Und wenn wir auch genöthigt würden, uns einander Stüke von Karten mit unserm Petschaft zugeben, und damit unser weniges Gold und Silber stets unter uns behalten könnten, so wäre das, wie mich dünkt, noch immer sehr viel besser, als wenn uns nichts, denn nur Woods verfälschtes Kupfer übrig bleibt, welches er zuvergüten weder durch sein Patent verpflichtet, noch auch bisher reich genung dazu ist.

Der Bericht sagt uns weiter, man müsse zugeben, daß Patente, die unter dem Siegel von Großbrittanien ausgefertigt werden, Kupfermünze für Irrland zuschlagen, gesezmässig und verpflichtend seyn; daß Se. Majestät, indem Sie dergleichen ertheilen, Dero Königl. Vorrechte nach habender Gewalt und Recht ausüben, und daß solche Patente den Freiheiten [354] und Rechten Dero Irrländischen Unterthanen auf keine Weise nachtheilig oder vorgreiflich seyn. Hier möchten wir erstlich gern wissen, ob Sr. Majestät Vorrechte nicht eben so wol würden beibehalten worden seyn, wenn dieses Patent in Irrland ertheilet, und die Bedingnisse des Vertrages denjenigen zur Besichtigung wäre mitgetheilt worden, welche einzig dabei interessiert sind, gleich solches bei Anlasse der vorgehenden wenigen Patenten geschehen, welche von der Zeit der schlechten Münze an, unter der Regierung der Königin Elisabeth, während einer Rebellion, sind ertheilt worden, Kupfermünze für Irrland zuschlagen; da wir hingegen izt, bei der höchsten Betriegerei die nur immer kann ausgeübet werden, unsere Beschwerden vorzubringen, in England hinüber reisen müssen, wo es seit einiger Zeit Mode geworden, zugedenken und zusagen, daß man uns nicht hart genung halten könne. Ferner sagt der Bericht, daß solche Patente verpflichtend seyn. Ich habe lange nachgedacht, und kann nicht finden, was hier durch das Wort verpflichtend gemeint seyn müsse. Dies Patent verbindet weder Wood seine Münze auszugeben, noch uns dieselbe anzunehmen, und thäte es auch dieses leztere, so wäre es in so ferne ungültig, weil sein Patent keinen Unterthan zu etwas verpflichten kann, das den Gesezen zuwider ist; es wäre denn, man wolte sagen, daß ein widergesezliches Patent, das in dem einen Königreiche ertheilet wird, wol das andere, aber nicht sich selbst, verbinden könne.

Endlich thut man hinzu, es seyn dergleichen Patente den Freiheiten und Rechten Sr. Majestät Unterthanen in Irrland, auf keine Weise nachtheilig [355] oder vorgreiflich. Wenn dieser Saz, so wie er hier liegt, ohne einige ausdrükliche oder darunter verstandene Einschränkung, wahr ist, so muß folgen, daß ein König von England, Kupfermünz für Irrland schlagen darf wenn er will, und daß er seine Irrländische Unterthanen verpflichten kann, ein Stük Kupfer, das nicht einen Vierer wehrt ist, für eine halbe Krone anzunehmen, wie der lezte König Jacob gethan, und daß er dabei nicht einmal nöthig hat, die gewohnte Entschuldigung grosser Herren anzuführen, daß die Noth und der Umstand der Zeiten sie dazu nöthige. Wenn dieses, denen Freiheiten und Rechten der Irrländischen Unterthanen aus keine Weise nachtheilig, oder vorgreiflich ist, so hätte man wol ausgedrükt melden mögen, was für Freiheiten und Gerechtigkeiten wir denn hätten, und ob wir dergleichen wol überall hätten? Denn da man an statt, überhaupt Sr. Majestät Unterthanen zunennen, noch absönderlich das Wort Irrland hinzufügt, so scheint es beinahe, man wolle damit zuverstehen geben, daß wir mit unsern Mitunterthanen in England nicht auf gleichem Fusse stehen. Allein obschon man es in der Uebung, wirklich mit uns so mag gehalten haben, so will ich doch nicht hoffen, daß man es jemal geradezu werde behaupten wollen. Denn ich verstehe die so geheissene Poiningsakte[WS 9] nicht so, daß wir unsrer Freiheit seyn beraubt worden, sondern nur, daß dadurch die Art Geseze zumachen in diesem Königreiche sey verändert worden, (eine Gewalt die inzwischen durch sehr krumme Wege erhalten ward) angesehen den beiden Parlamentshäusern übrig gelassen wird, zu den vorgeschlagenen Gesezen Nein zusagen. Alle Streitigkeiten aber über das Recht der Gesezgebung bei Seite gesezt, so glaube ich nicht, daß bisher jemand sich unterstanden [356] habe, zubehaupten, daß die Irrländische Nation nicht dasselbe Recht zu allen den Vortheilen habe, so die gemeinen Geseze gewähren, welches Sr. Majestät übrige Unterthanen haben, daher, welche Freiheiten und Gerechtigkeiten die Engländer nach den gemeinen Gesezen immer haben mögen, dieselben haben wir Irrländer auch, so daß nach meiner geringen Einsicht das Wort Irrland, welches in diesem Saze steht, wenn es aufs gelindeste erkläret wird, ein Schreibfehler zuheissen ist.

Weiter wird in dem Bericht behauptet, daß man gar viele Exempel habe, da Sachen von der grösten Wichtigkeit für das Königreich Irrland, und welche das Interesse desselben betroffen, als Vollmächte, Befehle, Verordnungen etc. unter Seiner Majestät und Dero Vorfahren königl. Ansehen und Unterschrift seyn ausgefertigt worden, ohne einige vorgehende Weisung oder Nachricht, an Dero Beamte in Irrland, welche auch stets ihre gehörige Kraft gehabt, und pünktlich seyn befolget worden. Das mag wol so seyn, und es thut mir herzlich leyd, weil es eine beständige Quelle des Mißvergnügens abgeben mag. Inzwischen findet sich doch unter allen diesen Exempeln kein einziges von einem Patente, Münze für Irrland zuschlagen.

Nichts hat mir den Kopf so sehr eingenommen, als diese Lehre von Exempeln.[WS 10] Wenn es um einen Gewinnst zuthun ist, und ihr findet in alten Registren, daß derselbe schon vormals von der Sache ist bezogen worden, so wird es wol niemal an Juristen fehlen, welche durch Anführung dieser Exempeln behaupten werden, die Sache sey gesezmäßig, ohne jemal die besondere [357] Bewegungsgründe und Umstände in Betrachtung zuziehen, um derenwillen sie anfänglich entstanden, als da sind die Noth, oder verwirrte schlimme Zeiten, Bestechung der Minister, willkührliche Verfügung des damals regierenden Fürsten etc. Und ich habe mir von berühmten Rechtsverständigen sagen lassen, daß keine That, deren die menschliche Natur fähig ist, so schlimm sey, welche nicht durch diesen Locus communis könne gerechtfertigt werden. Auf was Weise aber die ersten Exempel entstanden, Sachen von der grösten Wichtigkeit, und welche das Interesse von Irrland betrafen, ohne vorgehende Weisung und Bericht an die königl. Beamte allhier, zuverfügen, darüber mag man so gleich urtheilen.

Ehe dieses Königreich in dem lezten Jahr der Regierung der Königin Elisabeth, da Tyron sich endlich unterworfen, völlig erobert war, war ein Zeitlauf von vierhundert Jahren verflossen, der eine beständig abwechselnde Schaubühne von Krieg und Friede zwischen den Engländischen Einsässen, und den gebornen Irrländern war, und derjenige Theil der Insel, welcher den Engländern gehorchte, stand in vielen Stüken unter der unmittelbaren Regierung des Königs. Silber und Kupfer ward hier bei Uns oft gepräget, und einmal nur, bei dringender Noth hat man uns verfälschtes oder schlechtes Metall aus England herübergesandt. Die Zeit der Regierung König Jacobs des Ersten, ward zugebracht, das Königreich nach Tyrons Empörung auf einen festen Fuß zusezen; und die Nation blühete ungemein, bis auf die Zeit des Blutbades 1641.[WS 11] Bei denselben schweren Umständen prägte der hohe und niedere Adel sein Silbergeschirr hier in Dublin.

[358] So viel ich habe entdeken können, hat die Kupfermünz in Irrland, von dreihundert Jahren her, in kleinen Pfenningen und Halbpfenningen bestanden, welche zuschlagen Particularpersonen Erlaubniß hatten. Diese Münze aber, war nur in gewissen Städten und Gegenden gangbar, je nachdem der Credit dessen der sie schlug groß oder klein war, und zugleich war er verpflichtet sie wieder zurükzunehmen. Ich habe verschiedene Sorten derselben gesehen, und niemal etwas von einem Patente gehört, Kupfermünz für Irrland zuschlagen, bis auf die Zeit der Regierung König Karls des Zweiten, der im Jahr 1680. Georg Leg und dem Lord Dartmouth dergleichen ertheilt, welches leztere hernach von König Jacob dem Zweiten im ersten Jahre seiner Regierung, Johann Knox ist erneuert worden. Diese beide Patente wurden vor dem Parlament[WS 12] in Irrland gutgeheissen, und in beiden die Innhaber verpflichtet, ihre Münze, von jedem der für zwanzig Schillinge derselben zurükbrächte, wieder anzunehmen, und Gold oder Silber dafür zugeben. Beide Patente, sowol Lord Dartmouths, als Knoxes, wurden an den General-Sachwalter allhier, zur Beurtheilung gewiesen, und darüber nach Befindniß ein Bericht abgestattet, und beide, wie ich bereits gemeldet, wurden in diesem Königreiche gutgeheissen; Knox bekam das seine, nur für die noch übrige Zeit des Termins, der dem Lord Dartmouth zugestanden ward; dieser verfloß im Jahr 1701. und auf die Bitte Roger Moores, daß man ihm das Patent erneuern möchte, ward die Sache wieder hieher gewiesen, und nachdem der Sachwalter berichtet, daß es weder für den König, noch für die Nation nüzlich seyn würde, wenn es wieder erneuert würde, so ward diese Erneuerung von dem König Wilhelm verworfen. Es [359] würde daher sehr ausserordentlich lassen, daß ein Patent küpferne Halbpfenninge zuschlagen, welches den Nuzen des Königreichs bezweket, und öffentlich dafür ausgegeben wird, bestätigt werden solte, ohne jemal das Königreich, zu dessen Vortheil man sagt, daß es angesehen sey, darüber zu Rath zuziehen, und dieses bloß auf das ämsige Bestreben eines unbekanten schlechten Handwerkers, und zwar ein solches Patent, dawider das ganze Königreich einmüthig schreyt, so bald es von dessen Ertheilung berichtet ist, als wieder etwas höchstschädliches und verderbliches. Die Representanten der Nation im Parlament, und der Staatsrath machen dem König Vorstellungen, und doch soll dem Innhaber des Patents, einem Kerl, wie ich ihn beschrieben habe, sein Patent vorzüglich bestätigt werden, und alle Vorstellungen und Einwendungen eines ganzen Königreichs sollen seinem Privatnuze weichen. St. Paulus sagt, es ist mir alles erlaubt, aber es nüzt nicht alles,[WS 13] man hat uns geantwortet, es sey erlaubt, ein solches Patent zugeben, aber nüzt es auch etwas? Wir lesen daß der Hohepriester gesprochen, es wäre gut, daß ein Mensch für das Volk umkäme,[WS 14] und das war eine sehr gottlose Rede, aber daß ein ganzes Volk für einen einzigen Menschen umkommen soll, das ist wol vorhin noch nie gehört worden.

Inzwischen da man den Exempeln von andern Patenten Kupfermünze für Irrland zuschlagen, ein so grosses Gewicht beilegt, so will ich diese Materie in ein so klares Licht sezen, als mir möglich ist. Jeder der den Bericht (der Herren von der Commission) lieset, wird wol gedenken, daß man zum wenigsten ein Duzend Exempel von Patenten aufzuweisen habe, die in England [360] ausgefertigt worden wären, Kupfermünz für Irrland zuschlagen, und daß dieselbe zugleich in England wäre gepräget worden, da ich hingegen versichert bin, daß kein einziges Exempel von einem in England ertheilten Patente, Kupfermünze für Irrland zuschlagen von mehr als hundert Jahren her, vorgewiesen werden kann, und daß wenn je dergleichen vorhanden wären, dieselben in verwirrten Zeitläuften müßten ertheilt worden seyn. Die Patente, von denen ich jemal etwas hören können, sind einzig, die schon gemeldete, des Lord Dartmouths und Knoxes, das erstere im Jahr 1680. und das leztere 1685. Läßt uns nun diese Patente, mit dem, welches Wood ist ertheilt worden, vergleichen.

Erstlich ist Knoxes Patent, so ihm unter denselben Bedingnissen zugestanden ward, welche man dem Lord Dartmouth vorgeschrieben hatte, in Irrland ertheilet worden, nachdem die Regierung und der General-Sachwalter den Bericht abgestattet, daß es dem Königreiche nüzlich seyn würde.

Das Patent wurde demnach ertheilet, auf Einrathen des Königl. Staatsraths allhier, der Innhaber ward verpflichtet, seine Münz von allen denen, welche glaubten, daß sie damit beschweret würden, zurükzunehmen, und Gold und Silber dafür zugeben, und endlich mußte er der Krone jährlich mehr nicht als 16. Pfunde, 13. Schillinge und 4. Pfenninge bezahlen. Ferner, was die Vollziehung des Patents betrift, so finde ich erstlich, daß diese Halbpfenninge gekerbt waren, welches wie es sehr dienlich ist, die Nachschläge zuverhintern, (und deswegen von Wood sorgfältig vermieden [361] worden) also kam es noch zu den übrigen Kosten der Münzung hinzu. Und was das Gewicht und den innern Wehrt des Metalles betrift, so habe ich verschiedene dieser Halbpfenninge bei der Hande, von denen viele um einen neunten Theil wichtiger sind, als Woods seine, Feuer und Hammer viel besser aushalten, und welches keine Kleinigkeit ist, auch ein viel schöner und tiefer Gepräg haben. Ich gestehe zwar, daß etwelche von dem leztern Münzschlage, zufolge einer Betrügerei welche den Innhabern solcher Patente natürlich ist, noch leichter sind, als einige von Woods Halbpfenningen. Allein diese wurden nicht gleich unmittelbar nach der Ertheilung des Patents, und ehe die Münze noch gangbar war, geschlagen. Denn in Ansehung dieses Umstandes muß Wood in künftigen Zeiten zu einem Exempel dienen.

Läßt uns hingegen izt dieses neue, Wilhelm Wood zugestandene Patent examinieren. Dasselbe ward ertheilt auf seine, und etlicher weniger Mitverbündeter Angebungen. Es ward ertheilt in England, ohne die geringste Weisung hieher. Es ward ertheilt ohne Vorwissen des wesenden Lord Statthalters, der damals in England war, Wood wird bevollmächtigt, hundert und achzigtausend Pfunde zuschlagen[WS 15], und allen Beamten in diesem Königreich, sie haben Civil- oder Militarbedienungen, wird in dem Bericht befohlen, ihm Hülf und Schuz zuleisten. Knox hatte Erlaubniß, nur so viel in unser Land einzuführen, als wir gern annehmen würden, und war verpflichtet, seine Münz, wenn wir es begehrten, wieder zurükzunehmen, und dafür mußte er Sicherheit geben: Woods Halbpfenninge sind nicht gekerbt, und können daher desto leichter [362] von ihm selbst sowol, als von andern nachgeschlagen werden, Wood bezahlt vierzehn Jahre lang, jedes Jahr Eintausend Pfunde, Knox bezahlte ein und zwanzig Jahre lang, jedes Jahr mehr nicht als 16. Pfunde, 13. Schill. und 4. Pfenninge.

Ich habe zwischen diesen zwei Patenten eine Vergleichung angestellet, weil mir der Bericht darinn vorgegangen, wobei aber die Commission durch die falsche Vorstellungen Wilhelm Woods gröblich ist betrogen worden, eben wie solches auch dadurch geschehen, daß man vorgegeben, es wären binnen den 21. Jahren, da Lord Dartmouth und Knox ihre Patente hatten, siebenhundert Tonnen Kupfer gemünzet worden. Ein solches Quantum Kupfer, (das Pfund à 2. Schill. 3. Pf. gerechnet) würde sich ungefehr auf hundert und neunzigtausend Pfunde belaufen, eine Summe die beinahe so viel beträgt, als um dieselbe Zeit baares Gelt in dem ganzen Königreich war; und doch wußte man niemal, daß Irrland binnen diesem Zeitlauf zuviel Kupfermünz gehabt hätte, und in verschiedenen dieser Jahren ward dergleichen überall nicht geschlagen. Ja man hat mich versichert, daß aus den Zollbüchern erhelle, daß alles Kupfer, so von A. 1683. bis 1692. (welches acht Jahre von den ein und zwanzig, mit Abzug noch eines, wegen damaligen verwirrten Zeiten, begreift,) in dieses Königreich eingeführt worden, sich nicht über 47. Tonnen belaufen, wobei leicht zuerachten, daß dies so geringe Quantum nicht bloß vermünzet worden sey; Ich halte mithin dafür, daß wol nimmer eine so unglükliche und ihrem Zweke so gerad entgegenstehende Vergleichung sey gemacht worden.

[363] Der Psalmist rechnet es unter die Wirkungen des göttlichen Zorns, wenn er sein Volk für nichts verkauft, und kein Gelt nimmt für dasselbe.[WS 16] Wir läugnen es nicht, daß wir GOtt durch unser lasterhaftes Leben schwerlich beleidigt haben; Aber unsern König haben wir nicht, weder mit Worten noch mit Werken beleidigt, und obschon er GOttes Statthalter auf Erde ist, so trauen wir, er werde uns doch für keine andere als solche Fehler strafen, die wir wider seine rechtmässige Gewalt, wider seine geheiligte Person (GOtt erhalte dieselbe in Gnaden) und wider die Landesgeseze begehen.

Der Bericht ist recht verschwendrisch, um darzuthun, daß Irrland an Kupfermünze grossen Mangel leide. Wer die Zeugen gewesen, die solches beweisen sollen, ist allbereit gezeigt worden. Aber wer, ums Himmels willen soll Richter seyn? Sind denn der Nation ihre eigene Bedürftnisse nicht am besten bekannt? Beide Parlamentshäuser, der Staatsrath und das ganze Volk sagen gerade das Gegentheil, und unsere Bedürftnisse mögen seyn, was sie wollen, so wünschen wir nicht, daß Wood ihnen abhelfe. Wir kennen dieselben nur gar zuwol; Es sind ihrer viele, und schwere, aber sie sind von einer ganz andern Art: Inzwischen gebe sich England nur zufrieden; wie die Sachen gehen, so wird es in kurzer Zeit all unser Gold und Silber haben, sein verfälschtes Kupfer mag es inzwischen immer behalten, denn wir sind vest entschlossen, es nicht für unsere Manufakturen zunehmen, welche Wodd dagegen einzutauschen, sich gnädigst anerboten hat. Unser Mangel ist wol den hundertsten Theil nicht so schlimm, als die Art und Weise wie er demselben abhelfen will. Er [364] hat seine Kunst, bereits in Neu-England versuchet, und ich hoffe, daß er hier in Irrland zum wenigsten auf gleichen Fuß werde empfangen werden. Was dieses gewesen sey, das mögen die öffentlichen Zeitungsbläter sagen. Inzwischen will ich den unnatürlichen Fall sezen, daß jemand sey, der bereits eine ungeheure Pension aus demjenigen Königreich beziehe,[WS 17] welches die Bewilligung dieses Patents begünstiget, so behaupte ich, daß die, so sich zu dieser Ausgabe verstanden, entweder ihren eigenen Nuzen sehr schlecht berathen haben, oder daß Wood noch mehr Quark unter sein Kupfer mischen und das Gewicht seiner Münze immer verringern muß.

Auf Woods Klage, daß die hiesigen Beamte der königl. Gefälle, bereits allen ihren Nachgesezten Befehle ertheilet, keinen einzigen Halbpfenning von seinem Schlage zunehmen, sagt der Bericht, daß man dieses nicht anderst, als ein ganz ausserordentliches, und der, in dem Patent bewilligten Gewalt, schnur straks zuwiderlaufendes Betragen ansehen könne. Die Herren von der Commission sagen, sie können Sr. Majestät nicht rathen, Dero Beamten allhier Befehle zuzusenden, daß sie kein Gelt von gedachter Münze, weder annehmen noch ausgeben, gleich beide Häuser an Se. Majestät begehrt hätten, sondern daß sie ins Gegentheil fänden, es wäre beides der Billigkeit und der Vernunft gemäß, daß der König den Commissarien der Gefälle etc. unverzüglich Ordre zusendete, damit sie alle die Befehle, welche sie möchten ertheilt haben, die Annehmung gedachter Münze zuhintern oder zustopfen, wiederrufen. Und man sagt [365] uns, daß diesem Zufolge, eine solche Ordre wirklich angelangt sey. Nun das war ein politischer Streich von Wood, denn die Berichte, die er abgestattet, waren alle falsch und grundlos, welches er gar wol wußte, und auch dieses, daß die Commissarien der Gefälle uns alle, (einen einzigen ausgenommen) aus England herübergeschikt werden, und daß sie ihre Bedienungen viel zulieb haben, als daß sie einen solchen Schritt solten gewaget haben. Inzwischen hatte er Verstandes genung einzusehen, daß eine solche Widerrufungs-Ordre von Seiten der Kron eine öffentliche Erklärung für ihn seyn würde; daß sie die Regierung allhier in Verlegenheit sezen, Lerm verursachen, und bei dem armen Irrländischen Volk vielleicht einen Schreken[WS 18] erweken würde. Und er hat immer einen wichtigen Punkt dadurch gewonnen, daß obschon keine Widerrufungsbefehle nöthig seyn werden, doch an die Commissarien der Gefälle, und an alle königl. Beamte in Irrland ein neuer Befehl geschikt werden soll, und vielleicht schon hier ist; daß Woods Halbpfenningen der Lauf gelassen, und daß sie als eine Currentmünze sollen dörfen angenommen werden, von allen denen, welche sie gern annehmen wollen, ohne einige Hinterung, Beunruhigung, und Verwegerung der königl. Beamten wer die auch seyn möchten. Dieser Befehl enthält keine Ausnahm, und schließt mithin alle, so wol bürgerliche als Kriegsbediente ein, von dem Lord Großkanzler an, bis auf den Friederichter, und von dem General, bis auf den Fändrich, so daß Woods Projekt aus Mangel solcher, die dasselbe befödern sollen, nicht wol fehlschlagen kann. [366] Mich für mein Theil verdreußt es bey so bewandten Sachen gar nicht, daß ich mich ausser der Zahl befinde, und darum werde ich auch mit aller Unterthänigkeit fortfahren, meine Mitunterthanen aufzumuntern und zuwarnen, daß sie diese Münze, welche das Königreich durch weit hurtigere und stärkere Schritte, als bisher gethan worden, an den Bettelstab bringen würde, weder annehmen noch ausgeben.

Doch was bedarf es weiter zuargumentieren? Die Sache hat ihre Richtigkeit gewonnen. Der König läßt den Gesezen gemäß, das Feld zwischen Wood und dem Königreich Irrland offen: Wood hat die Freiheit, seine Münze anzubieten; und wir haben Geseze, Freiheit und Nothwendigkeit für uns, sie zuverwerfen. Ein schelmischer Roßhändler mag eine alte abgemergelte Schindmähre auf dem Markte herumreiten, aber niemand ist verpflichtet, sie zukaufen. Ich hoffe die Wörter, wer sie gern und willig annimmt, werden hier in ihrem natürlichen Sinne genommen und gebraucht, so wie Protestanten sie insgemein verstehen. Denn wenn ein troziger Hauptmann für meine Bude kömmt, sechs Ellen Scharlach zukaufen, und es folgt ihm einer mit einem schweren Sak, voll Woodischer Halbpfenninge nach; wir haben den Markt geschlossen, und mein Scharlach liegt wirklich abgeschnitten auf dem Contor, alsdenn sagt er mir im commandierenden Tone, hier ist die Bezahlung an Woods Münze, und heißt mich, dafern ich dieselbe nicht annehmen[WS 19] will, einen übelgesinnten Jacobiterhund, (obschon ich ein eben so getreuer Unterthan bin als er selbst, und zwar noch ohne Besoldung) er nimmt darauf mein Tuch mit Gewalt weg, läßt die Bezahlung an diesem verruchten Kupfer zurük, [367] und heißt mich zusehen, was ich thun wolle, so werde ich wol schwerlich zu bereden seyn, daß man mir in einem solchen Falle meinen freyen Willen gelassen. Bey dergleichen Anlässen werde ich mithin zuerst dem vorgedachten Träger sagen, daß er sich mit seinem Pake fortmache, und denn will ich die Bezahlung an Gold und Silber zuerst in meiner Gewalt wissen, ehe ich mein Tuch vormesse, oder abschneide: Aber wenn ein gemeiner Soldat erst seinen Krug austrinkt, und denn mit Woods Münze bezahlen will, so mag die Landwirthin wol in die Klemme kommen. Denn wenn sie sich bey seinem Hauptmann oder Fändrich beklagt, so stehen sie beyde in Bedienungen, und sind in dem allgemeinen Befehle, den Lauf dieser Halbpfenninge als Currentmünze zu befödern, mitbegriffen; und wenn sie sich bey einem Friederichter meldet, so hat auch dieser eine Bedienung, und der Befehl ist ebenfalls an ihn gerichtet. Ich gebe ihr also den Rath, meiner Manier (welche ich wirklich angefangen habe ins Werk zusezen) zufolgen, und sich für ihr Gut bezahlen zulassen, ehe sie es von Hande giebt. Indessen wünschte ich um gewisser Ursachen willen, daß die Kriegsleute hiebei mit Nammen wären ausgedungen worden, zumal da ich sagen gehört, daß ihre Disciplin wol am besten, inner ihren eigenen Gränzen eingeschränkt bleibe.

Se. Majestät belieben am Ende ihrer Antwort auf die Vorstellungen des Oberhauses gegen Woods Münze, zusagen, daß Sie alles thun wollen, was in Dero Gewalt steht, das Volk zufrieden zustellen. Es solte also beinahe scheinen, daß es nicht in Dero Gewalt stühnde, das Patent zuwiderrufen: Doch dem sey, wie ihm wolle, da die Geseze uns nicht verbinden, Woods Münze anzunehmen, und das Patent diesem Zufolge [368] uns die freie Wahl darüber läßt, so bleibt nichts übrig uns vor einem gänzlichen Verderben zubewahren, als daß das ganze Königreich vest entschlossen bleibe, diese fatale Münze nimmer weder anzunehmen noch auszugeben. Geschieht dieses, so läßt denn die Beamte, an welche der Befehl ergangen, (nur wolte ich die Kriegsleute gern ausnehmen) immer kommen, uns durch ihre Vermahnungen, durch ihre Gründe, und Wolredenheit glauben zumachen, daß unser Vortheil darinn bestehe, daß wir uns zu Grunde richten lassen, läßt Wood, und seine Bande mit geladenen Wagen von ihrer Münze, im Lande herumfahren und sehen, wer sie ihm abnehmen will; Er hat nicht zufürchten, bestolen zuwerden, denn kein Strassenräuber wird sie würdigen nur anzurühren.

Das allein kann ich nicht sagen, wie die Commissarien der Gefälle sich hiebei betragen werden. Denn ich habe mir sagen lassen, daß sie durch eine Parlamentsakte verbunden sind, an die Bezahlung der Königl. Einkünfte nichts anders, als Gold und Silber zunehmen; und es dünkt mich, sie können mit keiner Billigkeit Woods Münze andern anbeuten, wenn sie dieselben nicht auch selbst werden nehmen wollen.

Die Summe von allem, ist dieses: Die Commission räth dem König, an alle hiesige Beamte schleunige Ordre zuschiken, daß Woods Münze ohne alle Hinterung, Einrede, Beunruhigung etc. der Lauf gelassen, und gestattet werde, daß dieselben passiern, und angenommen werden, von allen denen, welche sie gern annehmen wollen. Es ist wahrscheinlich, daß die, so sie zuerst werden annehmen wollen, diejenigen seyn werden, welche sie annehmen müssen, sie [369] mögen gleich wollen oder nicht, zum wenigsten wenn sie ihre Bedienungen nicht verlieren wollen. Aber der Landwirth, der niemand etwas nachzufragen hat, die Kaufleute, die Krämer, und das gemeine Volk überhaupt, werden sie, wie ich hoffe, und beinahe das feste Vertrauen hege, nimmermehr annehmen. Was muß die Folge seyn? Dieses, die Eigenthümer werden trachten, sie so gut an den Mann zubringen, als möglich seyn wird. Mann wird einen Woodischen Halbpfenning um den sechsten Theil eines Pfennings anbeuten, (und auch so wird Wood noch genung gewinnen) und die welche sie annehmen müssen, werden an ihrer Besoldung, oder an Bezahlung, zween, Drittheile verlieren.

Bei diesem Anlasse kömmt mir zu Sinne, was ich vor vielen Jahren in England erzehlen gehört: Bei einem Vierteljahrs-Gerichte in Leicester hatten die Richter weislich erkennet, daß der Preis des Biers um einen Halbpfenning (das Quärtgen) herunter gesezt seyn soll. Einer derselben, kam erst nachdem die Sache beschlossen war, und hörte was geschehen wäre. Ihr Herren (sprach er) ihr habt eine Verordnung gemacht[WS 20], daß ein Quart Bier bei uns mehr nicht als drei Halbpfenninge[WS 21] gelten soll; Ich bitte, macht nun noch eine andere, und befehlet, wer es dafür trinken soll, denn bei G– das thue Ich nicht.

Eure Herrlichkeiten und Gestrengen erlauben mir, daß ich sie in Ansehung eines Punkts insbesonder warnen dürfe. Wood hat gnädigst verheissen, uns gegenwärtig mit nicht mehr, als vierzigtausend Pfunde von seiner Münze zubeladen, bis die Bedürftniß des Königreichs [370] das übrige auch noch erheischen werde. Ich ersuche mithin dieselben, doch nimmer zuzugeben, daß Wood über dero Bedürftniß Richter sey. So lange ein einziges Gold- oder Silberstük in dem Königreiche übrig bleibt, so lange wird er von Bedürftniß sprechen. Er wird verstolener Weise sein iziges Quantum verdoppeln, so bald er kann. Er wird uns mit seinen eigenen Nachschlägen überschwemmen. Frankreich und Holland werden das gleiche thun, und unsere einheimische Falschmünzer werden dabei nicht feiern. Zur Bestätigung dessen, habe ich wirklich einen solchen Nachschlag von Woods Halbpfenningen in der Tasche, der aber so schlecht aussieht, daß ich bei meiner Ehre nicht glaube, daß er von ihm her sey.

Izo muß ich Eure Herrlichkeiten und Gestrengen bitten, daß sie für diese weitläuftige und unordentliche Schrift gütige Nachsicht haben wollen. Ich finde selbst, daß ich vieles darinn oft wiederholet habe. Dieses kömmt von meiner Eilfertigkeit her, und daß ich gern etwan einen neuen Gedanken, der mir beifiel nicht zurüklassen wolte. Indessen darf ich doch (wie ich glaube) kek sagen, daß ich jeden Artikel in dem Bericht völlig beantwortet habe, denn obschon derselbe nicht ungeschikt, und vollkommen in der Sprache eines Advocaten geschrieben ist, der zum Behuf seines Clienten die scheinbarsten Locos communes ausfündig machen kann, so hat es doch keine grosse Geschiklichkeit erfodert, die viele Fehler, so darinn enthalten sind, aufzudeken, welche aber keinesweges der preiswürdigen Commission, sondern allein, den äusserst falschen, unverschämten und betriegerischen Vorstellungen Woods und seiner Mitschuldigen zur Laste zulegen sind: Eins bitte ich sie, wol [371] in Andenken zubehalten, obschon ich es mehr als einmal beigebracht habe, nämlich daß bei alle dem Gewichte, welches man vorgehenden Exempeln beilegt, doch in dem ganzen Bericht kein einziges angeführt wird, von einem Patente, welches ertheilt worden wäre, für Irrland Kupfer in England zuprägen. Und daß nicht mehr als zwei Patente beigebracht werden, (denn es waren in der That nicht mehrere) welche beide in Irrland auf Weisung an den hiesigen königl. Staatsrath sind verwilliget worden; beide unter weit geringern Vortheilen für die Innhaber derselben, und beide unter Caution, die Münze auf jeden Wink wieder zurükzunehmen, und Gold und Silber dafür zugeben. Dieses zeuget von Woods äusserster[WS 22] Falschheit und Unverschämtheit, durch welche er die preiswürdige Commission als Instrumente gebrauchen will, ein Königreich, um seines gesezlosen und übermässigen Eigennuzes willen, ins Verderben zustürzen, welches ein ganz anderes Traktament verdienet hat.

Ich möchte wünschen, daß eine geschiktere Feder sich hätte üben wollen, das Werk, so ich unternommen, nach Würdigkeit auszuführen. Inzwischen wenn ein Haus von Räubern angegriffen wird, so geschieht es nicht selten, daß auch der schwächste von her Familie hinläuft[WS 23] und die Thüre zumacht. Alle Hülfe die ich hatte, bestand in einigen Unterrichten, welche mir eine vornehme Person an die Hand gab: Ich besorge aber, daß ich das wenige, so ich davon gebraucht, verdorben habe, da ich mich bemühet daraus, und aus meinen eignen Gedanken ein Werk zumachen, das übrige vermöchte ich nicht zuregieren. Es gieng mir dabei, wie dem David, der in Sauls Rüstung nicht einhergehn [372] konnte, und daher wolte ich auch diesen unbeschnittenen Philister,[WS 24] (ich meine Wood,) lieber mit einer Schleuder und einem Stein angreifen, und zu Woods Ehre sowol als zu meiner eigenen, mag ich auch sagen, daß er in vielen Stüken, welche sich auf gegenwärtigen Fall sehr gut schiken, dem Goliath gleichet. Denn Goliath hatte einen ehrinen Helm auf seinem Haupt, und hatte ein schuppicht Panzer an, und das Gewicht seines Panzers war fünftausend Sikel Erz, und er hatte ehrine Schinnen an seinen Beinen, und einen ehrinen Schilt auf seinen Schultern. Kurz er war wie Wood mit Erzt über und über dekt, und trozte der Ordnung des lebendigen GOttes. So waren auch Goliaths Bedingnisse des Streits, dieselben welche Wood macht. Schlägt er uns, so sollen wir seine Knechte seyn. Solte es aber geschehen, daß ich ihn schlüge, so entsage ich dem andern Theile der Bedingnisse, Wood soll nimmer mein Knecht seyn, denn ich glaube nicht, daß ihm ein ehrlicher Mann in seinem Laden trauen dürfe.

Ich ende mit der demüthigen Bitte, welche ich in meinem zweiten Briefe gethan, daß nämlich Eure Herrlichkeiten und Gestrengen belieben möchten, eine Schrift aufsezen zulassen,[2] darinne Sie Dero Entschluß, Woods Halbpfenninge oder Vierer, nimmer weder[WS 25] anzunehmen noch auszugeben, auf das nachdrüklichste zuverstehen gäben, und ihren Pächtern ernstlich verböten dieselben einzunehmen. Daß auch gedachte [373] Erklärung von so viel Personen, welche Ländereien in diesem Königreiche besizen, unterschrieben, und an vorgemeldete Dero Pächter versendet würde, als möglich ist.

Und wenn wider verhoffen die Furcht vor Woods Halbpfenningen noch bis auf das nächste Vierteljahrs-Gericht fortdauern solte, so wird der Adel von einer jeden Grafschaft, alsdenn die beste Gelegenheit haben, sich einmüthig und mit Eifer gegen dieselben zuerklären.

den 5. Augstm. 1724.       Ich bin mit tiefster Hochachtung
Eurer Herrlichkeiten und Gestrengen
gehorsamster und verpflichtester Diener,
M. B.

  1. Der Herzog von Grafton.
  2. Diesem Verlangen zufolge, ward bald hernach eine solche Erklärung von den angesehensten Personen des Königreichs unterzeichnet, und aller Orten ausgestreuet, welches von grossem Nuzen war.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: mißtraüische
  2. Sir John Browne. Siehe: Letter from Sir John Browne to Doctor Swift, 4. April 1728 in: The works of Dr. Jonathan Swift, 15. Band, London 1765 Google
  3. Eine direkte Übersetzung gibt es im deutschen Sprachgebrauch nicht, das Esquire nach einem Namen entspricht in der Regel dem deutschen "Hochwohlgeborenen".
  4. George Legge, 1st Baron Dartmouth (1648–1691) erhielt im Mai 1680 für 21 Jahre einen Freibrief zum Prägen von kupfernen Half-Pence. Von 1685–1689 übernahm Sir John Knox (1685–1686 Lord Mayor of Dublin) diesen Freibrief, der dann für Roger Moore erneuert wurde.
  5. Der Freibrief erlaubte Wood bis zu 360 Tonnen Halfpence und Farthings für Irland zu prägen.
  6. siehe Navigationsakten
  7. James Francis Edward Stuart (1688–1766); siehe auch Jakobiten
  8. Geographische Länge, siehe Längenproblem
  9. siehe Poynings’ Law
  10. siehe Präzedenzfall
  11. siehe Irische Rebellion (1641)
  12. Vorlage: Parlamen
  13. 1. Korinther 10, 23: Ich habe zwar alles Macht; aber es frommt nicht alles. Ich habe es alles Macht; aber es bessert nicht alles. Im englischen Original: All Things are lawful, but all Things are not expedient. (King James Bible)
  14. Johannes 18, 14: Es war aber Kaiphas, der den Juden riet, es wäre gut, daß ein Mensch würde umgebracht für das Volk.
  15. Vorlage: zuschagen
  16. Psalm 44, 13: Du verkaufst dein Volk umsonst und nimmst nichts dafür.
  17. Ehrengard Melusine von der Schulenburg (1667-1743) Mätresse Georg I.
  18. Vorlage: Schreben
  19. Vorlage: annnehmen
  20. Vorlage: gegemacht
  21. Vorlage: Halpfenninge
  22. Vorlage: aüsserster
  23. Vorlage: hinlaüft
  24. Beschreibung Goliaths aus 1. Samuel 17, 4 ff
  25. Vorlage:we- weder