ADB:Zoesius, Heinrich
Erzherzog Albrecht zum Professor der Institutionen ernannt, erwarb im J. 1610 zugleich mit A. Vallensis den juristischen Doctorgrad, 1619 die ordentliche Professur des Civilrechts als Nachfolger von Peter Gudelin. Er war ein hervorragender Lehrer, bereitete sich auf die Vorlesungen dergestalt vor, daß ihm nachgerühmt wird, er habe keine unverändert zwei Mal gehalten, sie öfters gänzlich umgearbeitet. Wir besitzen von ihm Commentare zum Lehnrechte, zu den Institutionen, Pandekten, Codex und zu den Decretalen Gregor’s IX., welche sämmtlich verschiedene Auflagen erlebt haben und für die niederländische Praxis werthvoll sind. Sein Pandekten- und Decretalen-Commentar war in Oesterreich eine Zeit officielles Lehrbuch. Uebrigens ist keins seiner Werke von ihm selbst veröffentlicht, sondern alle sind veröffentlichte Collegienhefte.
Zoesius: Heinrich Z. (Zoes), geboren zu Amsterdam aus einer Patricierfamilie, † als Rector der Universität zu Löwen am 26. Februar 1627. Seine Studien machte er am Gymnasium Falconense zu Löwen, wo er 1597 als Vorstand (fiscus ac decanus) der juristischen Baccalauren erscheint, machte als Begleiter des Christoph van Elten, Herrn von Couverburg, eine Reise durch Spanien, wurde in Löwen 1603 lic. iuris, 1606 Professor der griechischen Sprache, anderthalb Jahre nachher vom- Val. Andreas, Bibl. be1g. p. 374 (auch vor dem Pandekten-Commentar). – Swertii Athenae belg. – Miraeus, De scriptor. s. XVII, c. 222. – Foppens, Bibl. I, 468. – Van der Aa XII, 17 fg.