ADB:Wolleb, Johann
*): Johann W. (Wollebius, Wolleben), protestantischer Theologe, † 1629. W. gehört zu den bedeutenderen reformirten Dogmatikern. Er wurde zu Basel im J. 1586 am 30. November (nicht wie Zedler und Jöcher berichten, von geringen Eltern, sondern) als der Sohn eines Rathsherrn geboren. Er erwarb sich in den Schulen und auf der Universität seiner Vaterstadt eine so ausgezeichnete Bildung, daß er nicht bloß Magister der Philosophie wurde, sondern im J. 1619 auch als Doctor der Theologie promovirte. Es geschah diese Promotion, nachdem er 1618 zum Oberpfarrer am Münster seiner Vaterstadt und bald darauf auch zum Professor des Alten Testaments an der Universität daselbst berufen worden war. (Vorher hatte er einige andere Predigerstellen verwaltet, 1607 die Stelle eines städtischen Diakonus, 1611 die Pfarrei [550] zu St. Elisabeth.) Das Doppelamt des Oberpfarrers und Professors behielt er bis an seinen Tod, der ihn in einer Pestepidemie am 24. November 1629 traf.
WollebVon seinen Söhnen waren der eine Johann Jacob, 1613–1667, Prediger und Musikprofessor, der andere, Theodor, Gräcist und Prediger, ebenfalls † 1667, beide auch an der Pest in Basel.
Schriften. Der Theologe Johann W. verfaßte außer verschiedenen Dissertationen ein durch meisterhafte Kürze und Klarheit hervorragendes „Compendium theologiae christianae“ (Basel 1626, Amsterd. 1638, Leiden 1658, englisch von Roß unter dem Titel: Wollebius’ Christian Divinity translated, cleared and enlarged); „Fasciculus concionum miscellaneorum“ (Basel 1640); „Christliche Leichenpredigten“ (nach seinem Tode gedruckt, Basel 1657). Eine ausgezeichnete und eingehende Würdigung der Bedeutung des Wolleb’schen Compendiums gab Ebrard, s. u.
- Vgl. Freher, Theatrum eruditor. – Hofmann, Lexicon univ. – Witte, Diar. biogr. T. I ad an. 1629. – Allg. Chronik X, 553. – Unschuld. Nachrichten 1713 S. 590 ff. – (Zedler,) Universallexikon Bd. 58 (1748), S. 1397. – Jöcher, Gelehrten-Lexicon IV (1751), Sp. 2062. – A. Ebrard in Herzog-Plitt-Hauck, Realencyklopädie, Bd. 17 (1886), S. 288–291.
[549] *) Zu S. 142.