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ADB:Witte, Otto

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Artikel „Witte, Otto Johann“ von Adolf Köcher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 599–600, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Witte,_Otto&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:38 Uhr UTC)
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Witte: Otto Johann W., hannoverscher Vicekanzler, † am 11. October 1677, gehört zu den fleißigen Arbeitern im Dienste der fürstlichen Absolutie. Seine Herkunft ist unbekannt. Wir wissen nur, daß er als Dr. iuris im Staatsdienste des Hauses Braunschweig-Lüneburg, dem auch sein Schwiegervater, Johann v. Drebber, Kanzler des letzten Harburger Herzogs, angehörte, von Stufe zu Stufe emporstieg. Er war 1651 Geh. Kammersecretär, bald auch Hofrath des Herzogs Christian Ludwig von Lüneburg-Celle und führte von 1657–1665 die Geschäfte des Herzogs in Frankfurt a. M. und Regensburg. Nach Frankfurt entsandt zu den Unterhandlungen, durch welche das Haus Braunschweig-Lüneburg dem Rheinbunde von 1658 beitrat, machte er als cellischer Vertreter im rheinischen Bundesrath alle Wandlungen dieses Bundes mit und siedelte mit demselben 1662 nach Regensburg über, um seinen Herrn auch auf dem im Januar 1663 eröffneten Reichstage zu vertreten. Bei dem Staatsstreich, durch den nach Christian Ludwig’s Tode im März 1665, dessen jüngerer Bruder Johann Friedrich dem älteren in der Besitzergreifung des cellischen Herzogthums zuvorkam, trat W. auf Seite des Ersteren und behauptete für ihn Sitz und Stimme im Reichsfürstenrath. Als Johann Friedrich die cellische Beute aufgeben mußte und den Thron von Hannover bestieg, nahm er auch W. aus dem cellischen [600] Staatsdienst mit sich herüber und berief ihn von Regensburg nach Hannover als Geh. Rath und Hofgerichtsassessor (1665). Nach dem Tode des Kanzlers Langenbeck (1669) wurde W. zum Vicekanzler ernannt und durch die Regimentsorduung von 1670 mit der Leitung des gesammten Justizwesens betraut. Aber auch in dieser Stellung zog ihn Johann Friedrich nach wie vor zu politischen Missionen jeder Art heran. Die Relationen und Diarien, in denen W. Rechenschaft von dieser Wirksamkeit gibt, zeichnen sich unter den schwerfälligen Acten des 17. Jahrhunderts durch Präcision der Darstellung und Unbefangenheit der Auffassung aus und bilden dadurch eine werthvolle Quelle für die welfische und allgemeine Geschichte jener Epoche.

Manecke, Kanzler der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg. – Köcher, Geschichte von Hannover und Braunschweig, Bd. I, II.