ADB:Wernher, Michael Gottlieb
Baumeister, letztere vorzüglich bei Leyser, unter dessen Vorsitz er am 29. October 1739 mit der Inauguraldissertation: „De appellatione in causis criminalibus etc.“ (Vitebergae 1739) den Grad eines Doctors beider Rechte erwarb. Er hielt darauf juristische Vorträge und wurde 1746 zum außerordentlichen, 1752 als Assessoren-Substitut zum ordentlichen Beisitzer der Juristenfacultät ernannt, 1761 als 4. ordentlicher Professor der Rechte nach Erlangen berufen, welche Stelle er im April 1762 mit einer Rede „de singulari, eximiaque academiae Frider. Erlangensi felicitate“ antrat, und rückte 1767 in die dritte Lehrstelle ein. W. befaßte sich auf dem Katheder wie in seinen Schriften vielfach mit dem protestantischen Kirchenrechte. Er galt als tüchtiger Jurist, hatte aber einen unverträglichen, zanksüchtigen Charakter, der ihn bei seinen Collegen sehr mißliebig machte. Als ihm nun überdies in der „Schweinfurter Gollischen Sache“ Fälschung eines Facultätsurtheiles und dessen Versendung nach Schweinfurt vorgeworfen wurde, erhielt er auf Vorstellung der Universität vom Markgrafen Alexander „ohne weiteres“ seinen Abschied. Auf erhobene Beschwerde bei dem Reichshofrathe gegen den Markgrafen mußte zwar nach dem Ausspruche dieses Gerichtshofes W. unter voller Schadloshaltung „plenarie“ wieder in seine Professur eingesetzt werden. Allein bei dessen feierlicher Einführung verließen sämmtliche Professoren den Saal, und mieden jeden Umgang mit ihm, worauf ihn Markgraf Alexander alsbald seines Dienstes entließ (1772). W. lebte nun als Privatmann in Erlangen, wo er im August 1794 starb. Einen Beweis seines böwilligen Charakters gibt u. a. die Schrift „Kayser Carl V. Ehrenrettung und Vertheidigung etc.“ (Nürnb. 1782), worin er einige Gelehrte in höchst schmähsüchtiger Weise angriff. Als Erwiderung erschien im folgenden Jahre (Christian Karl am Ende) „Ehrenrettung einiger verdienstvoller [87] Gelehrten gegen die Verleumdungen Herrn Prof. Wernher’s zu Erlangen etc.“ (Nürnberg 1783). W. verfaßte etwa achtzehn Dissertationen und Abhandlungen theils civil-, theils kirchenrechtlichen Inhalts, sie sind aufgezählt bei Fikenscher, Vollst. akad. Gel.-Gesch. d. Univ. Erl. 1. Abth., S. 225–27, bei Weidlich, Jetztleb. Rechtsgel., bei Meusel und anderwärts.
Wernher: Michael Gottlieb W., Rechtsgelehrter, geboren zu Neunkirchen in Franken am 21. December 1716, † zu Erlangen am 13. August 1794. Mich. Gottl. W. kam mit seinem Vater, Johann Christoph W., der Prediger in Neunkirchen gewesen und 1723 Conrector in Oettingen wurde, dorthin, besuchte das Gymnasium daselbst und bezog 1734 die Universität Wittenberg. Er hörte philosophische und juristische Vorlesungen; erstere namentlich beiEin älterer Bruder unsres Gelehrten, Johann Georg W., geboren zu Neunkirchen am 3. April 1712, studirte einige Zeit mit seinem jüngeren Bruder Mich. Gottl. die Rechte zu Wittenberg, wurde sodann Docent in Göttingen, schrieb als solcher einige juristische Dissertationen und war zuletzt Bürgermeister in Einbeck und Landsyndikus des Fürstenthums Grubenhagen. Er starb als solcher am 26. Januar 1786.
- (Mich. Gottl. W.): Fikenscher a. a. O. und die dortselbst S. 223 aufgeführte Litteratur; Meusel XV, 32; Baader, Bair. Schriftst.-Lex. S. 319. – (Joh. Georg W.): Weidlich, Gesch. d. jetztleb. Rechtsgel., Th. 2, S. 617 ; Pütter, Gel.-Gesch. d. Univ. Göttingen, Thl. 1, S. 108, Th. 2, S. 66; Meusel XV, 30.