ADB:Weinmann, Johann
Johann Gerhard bestimmen ließ und 1620 Magister der Philosophie wurde. Darauf hielt er sich einige Zeit in seiner Vaterstadt auf, wandte sich aber dann nach Altdorf und begann, nachdem er noch einige philosophische Vorlesungen gehört, selbst solche zu halten. Im J. 1624 wurde er Inspector Alumnorum; da er sich in diesem Amte durch Eifer hervorthat, empfahl er sich derart, daß er nicht bloß zum Kirchenamt, sondern auch zur Professur angenommen wurde: 1628 wurde er Diakonus bei der dortigen Kirche und Professor der Theologie an der Universität daselbst und [511] nach König’s Tode 1654 Pastor und in der theologischen Facultät erster Professor. Dr. theol. zwar er von Gießen geworden. Im synkretistischen Streite, in welchem die Helmstedtischen Theologen von den Wittenbergischen hart bekämpft wurden, stand W. entschieden auf der Seite der strengen Lutheraner, vertrat deren Sache aber so streitsüchtig, daß seine Obrigkeit, der Rath der freien Reichsstadt Nürnberg, ihm und allen andern Theologen seines Gebietes das Schreiben in dieser Sache verbot. W. hatte nur ein Auge; er war vier Mal verheirathet und starb in der Nacht zwischen dem 29. und 30. August 1672 im 73. Jahre seines Alters und im 44. seines Amtes.
Weinmann: Johann W., lutherischer Theologe, † 1672. W. stammte aus Schweinfurt in Franken, wo er am 15. September 1599 als Sohn eines dortigen Buchhändlers geboren wurde. Nachdem er in der Schule seiner Heimathsstadt die nöthige Vorbildung empfangen hatte, wandte er sich 1616 nach Gießen und studirte hier Philosophie und Philologie. Doch zwang ihn Krankheit schon nach anderthalb Jahren, nach Hause zurückzukehren. Nach Wiedererlangung seiner Gesundheit nahm er in Jena 1618 seine Studien wieder auf, wo er sich wesentlich durch den TheologenSchriften. Das Verzeichniß sämmtlicher Schriften, Predigten und Disputationen Weinmann’s befindet sich bei Zeltner (s. u.) S. 260 ff. Hier folgen die bedeutendsten: „Collegium Galatinum s. exercitationes biblicae XVI in epist. Pauli ad Galatas“ (Altdorf 1672); „Institutiones theologicae, quibus articuli religionis christianae praecipui, ordine analytico, ex verbo Dei, succincte proponuntur, perspicue explicantur“ (Altorf 1644, 1651, 1672); „Collegium aphoristicum“ (Altorf 1650). Außerdem: „Trisagion, d. i. drei schöne lehr- und trostreiche Kirchengesänge vom Kindelein so löblich u. s. w. Jesu Christo unserm Heylande und dem Heiligen Geiste in unterschiedenen Predigten erkläret“ (Nürnberg 1652); „Heptalogus Christi oder die 7 letzten Worte Christi am Creutze gesprochen, erklärt“ (Nürnberg 1647); verschiedene Leichenpredigten; Disputationes a) De praedestinatione, b) philanthropia Dei in saecula benedicti ex Gal. IV. 4, 5; c) de peccato in Spiritum S.; d) de fide infantum baptizatorum vera et actuali; e) de propositione „bona opera sunt necessaria ad salutem“; f) de mysterio ss. Trinitatis; g) de ecclesia; h) contra Empaectas promissionis adventus Christi ultimi; i) de agno Dei tollente peccatum mundi, ex 1. Joh. 1, 29.
Sein Bildniß befindet sich bei Zeltner (s. u.) S. 246.
- Vgl. G. G. Zeltner, Vitae theologorum Altorphinorum. Norimb. et Altorphii 1722 (4°), p. 246-267. — Witte, Memoria theologorum, Dec. XIV, p. 1760. – (Zedler,) Universallexikon, Bd. 54 (1747), Sp. 859 ff.