ADB:Wedekind, Anton Christian
Joh. Christ. Maier (s. A. D. B. XXI, 202), vielfach anregend auf ihn wirkte. Nachdem er seit 1782 in Helmstedt und in Göttingen Jura studirt hatte, ließ er sich in Hannover als Advocat nieder, trat aber bald in die Beamtenlaufbahn über und wurde 1790 Gerichtsschreiber in Neustadt unterm Honstein (bei Jlfeld). 1793 wurde ihm die Stellung zu theil, die ihm die für sein ganzes Leben entscheidende Richtung gab. Zur Uebernahme des Klosteramts zu St. Michaelis in Lüneburg berufen, hatte er Justiz und Administration zu vertreten, anfangs unter dem Titel eines Amtsschreibers, der gewöhnlichen Bezeichnung der bürgerlichen Inhaber der localen Verwaltungsstellen, dann als Amtmann, zuletzt als Oberamtmann. Als ihm der Landschaftsdirector und Abt zu St. Michaelis, F. E. v. Bülow (s. A. D. B. III, 524), dem er sein Amt zu danken hatte, die Ordnung des Klosterarchivs übertrug, [393] begann W., der auf der Universität keine schulmäßige Vorbildung für Geschichte genossen hatte, historische Hülfswissenschaften zu studiren. An wissenschaftlichem Interesse hatte es ihm nie gefehlt: schon während seiner Advocatenthätigkeit in Hannover hatte er ein Verzeichniß der Landkartensammlung des Herzogs von York bearbeitet. Die Frucht seines Selbstudiums waren genealogische, geographische, chronologische Einzeluntersuchungen und urkundliche Mittheilungen zur Geschichte Norddeutschlands und der Nachbarländer, die er im Hannoverschen Magazin, später im Vaterländischen Archiv, außerdem aber auch in selbständigen Publicationen niederlegte. Zu den letzteren gehören der 1799 veröffentlichte Probedruck eines Abschnitts aus dem Necrologium des Klosters St. Michaelis; die Eingänge der Messen (introitus missarum), ein Beitrag zur Chronologie (Braunschweig 1815); die Tabula Waldemari I. regis Daniae originem et cognationem Russicam illustrans (Brunsv. 1816), eine Zusammenfassung der Resultate einer der Kopenhagener Gesellschaft der Wissenschaften 1810 überreichten, aber ungekrönt gebliebenen Preisschrift, die später in die Noten II, 9 überging und Dahlmann’s (Gesch. v. Dänemark I, 222) Zustimmung fand. Aus dem Lüneburger Necrologium steuerte er zu der Ausgabe des Thietmar von Merseburg, die im Todesjahr ihres Editors, Joh. Augustin Wagner, 1807 erschien, Noten bei, und die Form, in der hier ein mittelalterlicher Geschichtsschreiber behandelt war, empfahl er noch in seiner Preisstiftung als Muster. Neben den dem Mittelalter zugewandten Studien beschäftigten ihn Arbeiten zur Erkenntniß der Gegenwart in ihrem weltgeschichtlichen Zusammenhange. Er steht dabei unter dem Einfluß der historischen Schule, die den Ausgang des Jahrhunderts beherrschte und durch die Namen Schlözer, Spittler, Johannes v. Müller und Heeren bezeichnet wird. Auch der besondere Werth, den er in seinen universalhistorischen Arbeiten auf die Daten der Culturgeschichte legt, weist auf diesen Zusammenhang hin. Den 1801 veröffentlichten Denkwürdigkeiten der neuesten Geschichte seit 1783 in chronologischer Uebersicht folgte 1812 ein chronologisches Handbuch der Welt- und Völkergeschichte, das 1818 in stark vermehrter Ausgabe erschien. Er hätte es gern später fortgeführt, aber der Verleger konnte bei der Kostbarkeit des Druckes mit den leichtern Arbeiten des Tages nicht concurriren. So ist nur eine bis 1845 reichende kurze Zusammenfassung unter dem Titel: „Welthistorische Erinnerungsblätter“ (Lüneb. 1845) noch veröffentlicht. Alle diese Arbeiten sind in Tabellenform gehalten und sollten, wie sie ihrem Verfasser bei seinem Selbstudium gedient hatten, auch andern Uebersicht und Zusammenhang erleichtern. Zuverlässigkeit zu erreichen galt ihm als höchster Preis, und man wird es ihm glauben, daß das Niederschreiben weniger Zeilen oft Studien ganzer Tage gekostet habe und das chronologische Handbuch die Frucht siebenjähriger Arbeit sei. Eine dritte Reihe seiner Schriften ist aus den großen von W. selbst erlebten Weltbegebenheiten erwachsen. Sie sind rein statistischer Art, wie der „Almanac des ambassades“ (1803), eine alphabetische Liste der Orte Europas mit Angabe der in ihnen residirenden Gesandten, Consuln und diplomatischen Agenten, eine mit den Mitteln eines Privatmanns ausgeführte sehr respectable Leistung, und das auf Anregung von Fr. Perthes zusammengestellte Jahrbuch für die hanseatischen Departements, insbesondere das der Elbmündungen (Hamburg 1812). Andere haben den Charakter von Flugschriften, wie die Ausgabe des Friedens von Lüneville in französischer und deutscher Sprache mit einzelnen Anmerkungen (1801 und 1803); oder die den Lüneburger Vorgängen aus dem Anfange des Befreiungskrieges gewidmete urkundliche Darstellung: Verhaft und Befreiung der hundert Einwohner Lüneburgs im Monat April 1813 (Lüneb. 1815); oder ein Gedicht zur Begrüßung des Oberstlieutenants v. Ramdohr beim Einzuge seines Bataillons in Lüneburg am 6. Februar 1816. Während [394] der Fremdherrschaft war W. auf seinem Posten verblieben und führte unter dem Landschaftsdirector v. Lenthe die Verwaltung fort. Die Einnahmen waren sehr zusammengeschmolzen, von den Schulanstalten des Klosters die Ritterakademie kaum noch besucht. Die französischen Inspectoren, Cuvier und der Staatsrath Noël, die Lüneburg im J. 1811 besuchten, schlugen deshalb die Zusammenlegung der Schulanstalten des Klosters und der Stadt zu einem Lyceum vor. Nach Beseitigung der Fremdherrschaft blieb die Stelle eines Abtes bis zum Jahre 1820 unbesetzt. Während dieser Vacanz lag die Verwaltung allein in den Händen des Klosteramtmanns, und W. benutzte die Zeit, um die Schuldenlast der Stiftung zu erleichtern, ihre Oekonomie zu verbessern und die Ausbeute der Saline, bei der das Kloster wesentlich interessirt war, zu heben. Nach 1820 entstand die Arbeit Wedekind’s, die ihn unter den Geschichtsforschern am meisten bekannt gemacht, die „Noten zu einigen Geschichtschreibern des deutschen Mittelalters“, an die jeder zuerst bei seinem Namen erinnert wird. Es ist das eine Sammlung zahlreicher kleiner Einzelforschungen, die von 1821 bis 1836 in zehn Heften erschienen, die zu drei Bänden zusammengefaßt wurden (Hamburg 1823, 35, 36). Die 94 Nummern, zum Theil Bearbeitungen schon früher publicirter Untersuchungen, enthalten Beiträge zur mittelalterlichen Geographie oder sind genealogischen, auch wol diplomatisch-chronologischen Inhalts: alle das Ziel verfolgend, zur Aufklärung der vaterländischen, besonders der norddeutschen Geschichte zu dienen. Beim aufmerksamen Lesen und Wiederlesen der Quellen hatte er manche Auflösung von Schwierigkeiten gefunden, die andern nützlich sein konnte, und begnügte sich mit ihrer Veröffentlichung. Die Geschichtschreibung überließ er andern; seine Aufgabe fand er in der gründlichen Erforschung des Einzelnen. Auch die Schrift: „Hermann Herzog von Sachsen“ (Lüneburg 1817) mit dem Nebentitel: „erste Vorarbeit zur Geschichte des Königreichs Hannover“ besteht nur aus sechs einzelnen Stücken urkundlicher Erläuterung zur Geschichte Hermann Billung’s. W. beklagt, daß so wenig für Kritik und Auslegung der Quellen der deutschen Geschichte im Vergleich mit der classischen Philologie geschehe und fragt: ist denn die Kenntniß der vaterländischen Geschichte und Verfassung nicht auch Philologie? Er begrüßte es als den Anbruch eines goldenen Zeitalters, als die Anfänge der Monumenta Germaniae historica hervortraten und beneidete die Zeitgenossen, die die Vollendung des großen Nationalwerks erleben würden. Die „Noten“ haben sich auch an der Quellenveröffentlichung betheiligt: das Heft 9 enthält das vollständige Necrologium des Michaelisstifts (1832), von dem W. einige dreißig Jahre früher nur einen Probedruck hatte vorlegen können; das Heft 4 (1823) das Chronicon Corbejense, das von Falcke (s. A. D. B. VI, 546) bei seinen Corveier Arbeiten vielfach benutzt, aber noch nicht im Ganzen veröffentlicht war. Aus einer der Mitte des 18. Jahrhunderts angehörigen, von Scheidt (s. A. D. B. XXX, 710) revidirten, Abschrift der königlichen Bibliothek zu Hannover edirte das angegebene Heft die Chronik, in der W. eine der behandelten Zeit (768–1187) gleichzeitige allmählich entstandene Quelle erblickte. Als Bedenken gegen die Echtheit der Quelle geltend gemacht wurden, zuerst von Stenzel in einer Receusion der Noten vom Jahre 1825, in vollem Umfange dann von Ranke und seinen Schülern (Ranke, S. W. 51, 481), stellte W. 1837 der k. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen 100 Thaler zur Verfügung, um durch Ausschreibung einer Preisfrage: kritische Prüfung der Echtheit und des Werths des Chronicon Corbejense und der Fragmenta Corbejensia den Streit zur Entscheidung zu bringen. Das Ergebniß war die Krönung der Preisschrift von G. Waitz und S. Hirsch, die in gründlicher Untersuchung die Unechtheit der angeblichen Quelle darlegte (s. A. D. B. XL., 605). W., der sich nicht entschließen konnte „einen anerkannt rechtschaffenen Mann“ wie [395] Falcke preiszugeben, auf den die Untersuchung die Fälschung zurückgeführt hatte, hielt noch an der Echtheit fest, und auf Grund einer neuen durch die historisch-theologische Gesellschaft in Leipzig gestellten, vielleicht durch W. veranlaßten, Preisaufgabe trat Klippel, Conrector in Verden, der bei der Göttinger Bewerbung unterlegen war, nochmals für das Chronicon Corbejense in die Schranken. Die deutsche Geschichtsforschung hat dadurch keine vortheilhaftere Ansicht von dem Werthe der Chronik gewonnen, und auch die Versuche, Falcke als den durch die Fälschungen anderer, etwa Paullini’s getäuschten hinzustellen, sind ohne sichern Erfolg geblieben. Dem von W. beklagten Mangel an Mitteln zur Förderung der geschichtlichen Studien hat er selbst abzuhelfen gesucht, dadurch daß er schon im J. 1816 ein Testament errichtete, worin er 8000 Thaler Gold zu einer Preisstiftung für deutsche Geschichte aussetzte und der königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen mit der Auflage überwies, nach seinem Tode den Zinsertrag von zehn zu zehn Jahren zu verwenden, um drei Preise zu je 1000 Thalern für die besten Bearbeitungen von Gegenständen der deutschen Geschichte zu ertheilen. Die Vorverhandlungen waren zwischen W. und J. G. Eichhorn in Göttingen vertraulich geführt worden. Die Stiftung, deren Urheber nach außen hin unbekannt blieb, erhielt 1826 die Bestätigung des Königs und trat nach dem Tode des Stifters in Wirksamkeit. Ihre unterm 24. November 1846 durch das königl. Universitätscuratorium bestätigten Statuten erfuhren neuerdings eine mit dem 14. März 1896 in Geltung tretende Umgestaltung, die sich besonders durch Einführung fünfjähriger Zeiträume für das Ausschreiben historischer Preise von der frühern Einrichtung unterscheidet. Der königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen gehörte W. seit 1818 als Correspondent, seit 1837 als Ehrenmitglied an. Bei seinem Dienstjubiläum zum 5. Juli 1840 verliehen ihm die philosophische Facultät zu Jena und die juristische zu Göttingen die Doctorwürde honoris causa; die letzte mit der Motivirung: civilium rerum peritiam cum historiae studiis intimo foedere copulanti, de his ipsis studiis omni promovendis meritissimo.
Wedekind: Anton Christian W., Geschichtsforscher, geboren am 14. Mai 1763 zu Visselhövede im Herzogthum Verden, † am 14. März 1845 in Lüneburg. W. war der Sohn eines besonders um die Moorcultur wohlverdienten Beamten, Heinrich Friedrich W., Contributionseinnehmers und Amtsvogts zu Visselhövede, von dem er das Gut Groß Häuslingen erbte, das er bald nach des Vaters Tode verkaufte. W., von dem Vater in Mathematik unterrichtet, besuchte seit 1778 erst die Schule des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg, dann die Domschule zu Verden, deren neuer Rector,- Conversationslexikon der neuesten Zeit und Litteratur IV (Lpzg. 1834), S. 899 (angeblich nach eigenen Mittheilungen Wedekind’s). – Neuer Nekrolog der Deutschen, Jg. 23 (1845), II, 1113. – Pütter-Oesterley, Gesch. der Univ. Göttingen IV (1838), S. 96. – v. Weyhe-Eimke, Die Aebte des Kl. St. Michaelis (Celle 1862), S. 401, 446. – Thimme, Zustände Hannovers unter französisch-westfäl. Herrschaft II (Hannov. 1895), S. 275 ff. – Ippel, Briefwechsel zwischen Grimm und Dahlmann I, 323, 350; II, 478. – Hamburg. Correspondent 1889 Nr. 32 und Nr. 38; 1845 Nr. 65. – Stammbaum der Fam. Wedekind (gedruckt) – Acten der Wedekindstiftung.