ADB:Wartislav Swantiboriz
Wartislav I., dem Aelteren, als auch mit dessen Neffen Wartislav von Schlawe, Ratibor’s Sohn, häufig verwechselt, und infolge dessen auch sein Vater Swantibor als der Stammvater des ganzen pommerschen Fürstengeschlechts angesehen, während Swantiboriz in Wirklichkeit mit ziemlicher Sicherheit als jüngerer Bruder der beiden ersten regierenden Herzoge, Wartislav’s I., d. Aelt. und Ratibor’s von Schlawe bezeichnet werden kann. Da entsprechend der damaligen Sitte, neben dem regierenden Hause, welches durch Wartislav I. d. Aelt. vertreten war, mehrere Seitenlinien bestanden, denen kleinere Landestheile zugewiesen wurden, empfingen die Ratiboriden das Fürstenthum Schlawe in Hinterpommern, Swantibor’s Nachkommen dagegen scheinen auf dem Schloß zu Gützkow residirt und das Land zu beiden Seiten der Peene, die Herrschaften Meseritz und Lositz, erhalten zu haben, von denen die letztere später in den Besitz von Dethlev von Gadebusch (s. A. D. B. VIII, 298) gelangte; wenigstens sind wir zu dieser Annahme berechtigt, da W. Swantiboriz Enkel, welcher nach dem Großvater denselben Namen W. führt, im J. 1219 ff. als Herr von Gützkow bezeichnet wird und diesen Besitz nach seinem Tode (1233) auf den zweiten Gatten seiner Gemahlin Dobruslawa (Bogislav’s II. von Pommern Tochter) Jaczo von Soltwedel, den Ahnherrn der Grafen von Gützkow (s. d. A.) vererbte. Nach Saxo Gr. war W. anfangs Präfect von Stettin, und berief als solcher, in Gemeinschaft mit seinem Vetter Bogislav I., um dem unter seinem Oheim Wartislav I. († 1136) durch Bischof Otto von Bamberg in Pommern eingeführten Christenthum größeren Einfluß zu gewähren, (1172–73) die Cistercienser des dänischen Klosters Esrom zur Gründung eines neuen Convents in Colbatz bei Stettin, und verlieh demselben, wie die älteste Klosterurkunde bekundet, mit Hülfe des Bischofs Berno von Schwerin und der beiden ersten Aebte Reinhold und Eberhard, einen reichen Grundbesitz. Als dann Herzog Bogislav I. (1187) verstarb, waltete W. für dessen minderjährige [210] Söhne Bogislav II. und Kasimir II. als Vormund und Regent (Vicedominus terrae) von Pommern bis zum Kriege von 1189, in welchem ihn König Canut VI. von Dänemark aus dieser Stellung verdrängte und letztere dem Fürsten Jaromar I. von Rügen (s. d. A.) übertrug. Während jener Regentschaft bekundete er seine Pietät für das Bisthum Bamberg auch noch dadurch, daß er das Patronat der (1187) in Stettin begründeten Jakobikirche auf das Michaeliskloster in Bamberg übertragen ließ. Der von ihm bewiesene religiöse Sinn ward auch nach seinem Tode (1196) von seinen Söhnen bewahrt, von denen Konrad II., seit 1194 als Domherr, und von 1208–19 als Präpositus des Camminer Stifts thätig, von 1219–33 die Würde des Bischofs von Cammin bekleidete, während Casimir, sowie dessen Sohn Swantibor II., und Enkel Casimir III., als Castellane in Colberg walteten, und letzterer auf einer Wallfahrt nach Jerusalem starb. Auch der dritte Sohn Bartholomäus scheint nach dem heiligen Lande gepilgert und dort (1219–35) gefangen gewesen zu sein; des letzteren Sohn Wartislav, nach dem Großvater benannt, war wie dieser (1212 † 1233) Castellan von Stettin und Herr von Gützkow, und vererbte, wie schon oben erwähnt ist, dieses Land auf das nach Gützkow benannte Grafengeschlecht.
Wartislav, der Jüngere, Swantiboriz, war ein Sohn des Swantibor, und wurde wegen des gleichen Namens von den älteren pommerschen Geschichtsschreibern, sowol mit- Quandt, Balt. Stud. XI, 2, S. 138. – Klempin, Pom. Urkbuch Nr. 60–65, 108–130, 190, 202. – Stammtafeln des Pom. Rüg. Fürstenhauses, 1876, T. I–II. – Wehrmann, Gesch. d. Jakk. in Stettin, Balt. Stud. XXXVII, 296.