ADB:Waldenfels, Georg von
Friedrich I. in die Mark kam und die durch die Vermählung eines Martin v. W. mit Margaretha, der Tochter Friedrich I., der Wittwe Ludwig des Höckerigen von Baiern den Hohenzollern besonders nahe stand. Georg v. W. war wohl der Sohn des Caspar v. W., der mit Friedrich I. in die Mark kam, und in dessen Umgebung nicht selten erwähnt wird. Georg erscheint seit 1440 in den Urkunden. Er war während der ganzen Regierungszeit Friedrich II. als sein Kammermeister ständig in seiner Nähe. Als der Hofmeister Friedrich’s, Paul von Kunersdorf die Landvogtei der 1455 zurückerworbenen Neumark übernahm, scheint W. ihn zeitweilig in diesem Amte – das nachher übrigens wol nicht mehr besetzt wurde – vertreten zu haben. Doch blieb er auch Kammermeister; ebenso, als er 1460 die Landvogtei der Lausitz übernahm, die er zwei Jahre lang während des Böhmenkrieges verwaltete. Als Friedrich im Gubener Frieden 1462 die Ansprüche auf die Lausitz fallen ließ, endete diese Stellung. W. hatte in ihr eine sehr rege kriegerische und diplomatische Thätigkeit entfaltet.
Waldenfels: Georg von W. (oder Wallenfels), brandenburgischer Staatsmann, stammte aus der bekannten alten fränkischen Familie W., die mit KurfürstW. war Ritter und Mitglied des Schwanenordens. Friedrich verwandte ihn zu den zahlreichsten, verschiedenartigsten Geschäften, schenkte ihm volles Vertrauen und belohnte ihn reichlich. Der Vorwurf, den Albrecht Achilles] seinem [690] Bruder machte, er gebe seinen Amtleuten mehr, als er selber einnehme, wird in Waldenfels’ Falle in der That bestätigt. Friedrich schenkte ihm nicht nur die alte kurfürstliche Residenz zu Berlin als freies Burglehn, das Amt Plaue als erbliches Lehn, erlaubte ihm, eine Brücke über die Havel anzulegen, und gab ihm hierzu weitgehende Zollgerechtigkeiten, er verlieh ihm auch das Amt Saarmund, das er pfandweise erworben hatte, gab ihm das Amt Potsdam und bestätigte bereitwilligst die zahlreichen weiteren Erwerbungen Waldenfels’. W. wurde durch solche Begnadungen einer der reichsten Grundbesitzer der Mark. Sein Reichthum zeigt sich in der stattlichen Wittthumsverschreibung für seine Gattin Elisabeth, in der Uebernahme verschiedener Darlehn und Bürgschaften für seinen Landesherrn und in zahlreichen Landkäufen. Einiges von seinen Erwerbungen, wie z. B. die Residenz in Berlin, hat er allerdings wieder veräußert. Sein Streben nach Erweiterung seines Besitzes verwickelte ihn in Streitigkeiten mit dem Kloster Lehnin und der Altstadt Brandenburg, die sich Jahre lang hinzogen. Um den Plan Friedrich’s II., dem Throne zu entsagen, hat W. frühzeitig gewußt. Bereits 1469 läßt er sich den erblichen Besitz von Plane auch von Markgraf Albrecht bestätigen. Er hat dann die Verhandlungen über die Abdankung 1470 zum Abschlusse geführt. Auch Kurfürst Albrecht hat ihm volles Vertrauen geschenkt, ihn in seine geheimsten Entschließungen eingeweiht und ihn zur Kenntnißnahme secreter, nur für Markgraf Johann bestimmter Schriftstücke ermächtigt. Johann bediente sich seiner auch gern, wenn er etwas bei seinem Vater durchsetzen wollte. Ein Amt hat aber W. unter Albrecht nicht mehr bekleidet; er kränkelte schwer und wurde namentlich in den Jahren 1473 und 1478/1479 von argem Siechthum gequält. Doch hat er trotzdem an zahlreichen Verhandlungstagen mit Sachsen, Ungarn, dem Erzstifte Magdeburg, den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg u. A. theilgenommen, auch 1479 die Ehe der Tochter des verstorbenen Böhmenkönigs Georg Podiebrad, Ludmilla, mit Herzog Friedrich von Liegnitz in Albrecht’s Auftrage vermittelt und auf dem Landtage eine große Rolle vornehmlich im Sinne der Vertretung der kurfürstlichen Zoll- und Steuerforderungen, gespielt.
Zu dem fränkischen Hauptzweige seiner Familie unterhielt er rege Beziehungen; er griff als Schiedsrichter in ihre Streitigkeiten ein, unternahm mehrmals Reisen nach Franken und nahm auch an der Fehde der v. W. gegen die Stadt Nürnberg (1444) insofern Theil, als er nürnbergische Kaufleute bei Frankfurt a. O. niederwarf. Zum letzten Male wird er 1490 als lebend erwähnt; er ist 1491 oder 1492 gestorben. Von seinen drei Söhnen, Georg, Fritz und Caspar hat sich keiner besonders hervorgethan. Der große Reichthum und die Ausdehnung des Grundbesitzes gab der Familie auch nach Waldenfels’ Tode eine sehr einflußreiche Stellung, die sie der Landesherrschaft leicht unbequem machte. Gelegentliche Beweise von Unbotmäßigkeit und Uebermuth nahm Joachim I. zum Anlaß, um gegen sie einzuschreiten. Sie wurde in seinen Kampf gegen den Landadel mit verwickelt und büßte schwerer als die meisten anderen. Joachim kaufte ihnen 1531 ihre Hauptbesitzung Plaue ab und jagte den Martin v. W., der ihm gegenüber zur Selbsthülfe gegriffen, an der Minckwitz’schen Fehde und an der Einäscherung von Fürstenwalde theilgenommen hatte, aus dem Lande. Seitdem verschwindet die Familie aus der Mark, woselbst sie etwa ein Jahrhundert lang eine hervorragende Stellung eingenommen und der sie mehrere bemerkenswerthe Männer (außer den genannten noch Fritz v. W., der 1479 in der Schlacht bei Crossen, bei dem Siege Markgraf Johann’s über Herzog Hans von Sagan fiel und das einzige namhafte Opfer auf märkischer Seite an diesem Tage gewesen war; ein Martin v. W., der 1435 an der Pilgerfahrt der Markgrafen Johann und Albrecht theilnahm [691] und ein anderer, dessen Vorname unbekannt ist, der 1432 kurze Zeit Propst zu Bernau gewesen zu sein scheint) gegeben hatte. Der märkische Zweig der Familie W. theilte somit das Schicksal der Vitzthum und Brandensteine in Thüringen, der Poggwisch in Holstein und verschiedener lausitzischer Familien, die durch die Gunst ihrer Fürsten große Grundherren geworden, damit nicht zufrieden, pochend auf ihren Reichthum, nach unabhängigerer, fast dynastischer Stellung strebten, von der entwickelten Fürstengewalt aber überwältigt und in eine bescheidenere Stellung zurückgestoßen wurden.
- Riedel, Codex Diplom. Brandenburgensis, passim. – Politische Correspondenz des Kurfürsten Albrecht Achilles, I (Publ. aus den Kgl. Preuß. Staatsarchiven, 59. Band. Auch der folgende Band wird viel Material über W. bringen). – Graf Stillfried, Schwanenorden.