ADB:Volland, Ambrosius
Staupitz, damals Augustinerprior daselbst, kennen lernte. Staupitz verschaffte ihm von Wittenberg aus eine juristische Professur an dieser Universität, die V. 1502 antrat. Allein schon vor Ablauf eines Jahres (1503) kehrte er als herzoglicher Rath in die Heimath, diesmal nach Stuttgart zurück. Anfangs nicht besonders hervortretend, vielleicht auch absichtlich sich zurückhaltend, scheint er erst ungefähr im J. 1515 in nähere Beziehung zu Herzog Ulrich getreten zu sein, der ihn nach der Flucht Sabinens als seinen Unterhändler an den Hof K. Maximilian’s sandte. Als bald nach dem Blaubeurer Vertrag (1516) Ulrich in Haß und Mißtrauen von seinen bisherigen Rathgebern sich abwandte und anfing einzelne derselben gefänglich einziehen zu lassen, entfloh deren Haupt, der Kanzler Lamparter, noch zur rechten Zeit. An seine Stelle trat V., der es verstand ebenso schmiegsam wie rücksichtslos energisch zu sein. Er brachte die Anklage gegen die Führer der Ehrbarkeit in juristische Formen und er hauptsächlich leitete das gerichtliche Verfahren gegen die Festgenommenen (vgl. den Art. Konrad Breuning A. D. B. III, 321). In dem zunächst noch nicht mit den Waffen weitergeführten Kampfe Ulrich’s mit seinen alten Gegnern stand ihm sein Kanzler unter anderem durch die Abfassung einer am 31. Januar 1519 im Drucke ausgegangenen, sehr geschickten Schrift bei. Auch dem Vertriebenen leistete der beredte Mund und die gewandte Feder Volland’s, der ihm in die Fremde gefolgt war, bei den Bemühungen um die Wiedergewinnung seines Landes zunächst treue Hülfe. Allein im Sommer 1522 ging, wie andere aus des Herzogs Umgebung, auch V. von ihm weg, ein Schritt, den ihm Ulrich niemals verzieh. Einige Zeit als Rath im Dienste des Erzbischofs von Salzburg, Matthäus Lang, beschäftigt, trat er seit 1533 dem jungen Prinzen Christoph als Berather zur Seite. Erst dieser rief ihn, als er selbst zur Regierung gekommen war, im J. 1551 in die Heimath zurück, wo er schon am 4. Juni 1551 starb. Einer hinterlassenen Wittwe und deren Kinder nahm sich der Herzog an, da V., wie die noch vorhandenen Theilungsacten ergeben, beinahe keine Mittel hinterließ, In seinem Nachlaß fanden sich u. a. Formen und Werkzeuge zum Gießen, eine Kunst, in der er es sogar bis zu einer brauchbaren Erfindung von Brandkugeln gebracht hat.
Volland: Ambrosius V., württembergischer Kanzler, war geboren um das Jahr 1472 in dem württ. Städtchen Markgröningen als Sproß einer sich zum Adel rechnenden Familie. Er studirte in Tübingen Theologie, dann Jurisprudenz und holte sich in Padua den juristischen Doctorhut. Kurze Zeit bekleidete der junge Gelehrte zuerst eine geistliche Stelle in seiner Vaterstadt. Dann trat er als Rechtslehrer in Tübingen auf, wo er- Heyd, Der wirtembergische Canzler Ambrosius Volland. Stuttgart 1828. – Stälin, Wirtemberg. Geschichte IV, 143, 181, 212 f., 223, 351, 494. – Ueber ein Bildniß Volland’s vgl. A. Wintterlin in Württemb. Vierteljahrsh. für Landesgeschichte, Jahrg. 1879, S. 117.