ADB:Vlatten, Johann von
Erasmus von Rotterdam in nähere Beziehung und zählte bald zu dessen größten Verehrern und vertrautesten Freunden. Bereits im J. 1523 widmete Erasmus ihm, der 1517 Scholaster des Marienstifts zu Aachen geworden war, seine Ausgabe der Quaestiones Tusculanae des Cicero und gab außerdem [88] durch Schriften und Briefe von seiner Achtung und Zuneigung für V. vielfach Zeugniß. Von Matthias Rinck in dessen 1536 erschienener Schrift über den englischen Bischof John Fisher als ‚commune omnium quotquot literas amplectuntur decus‘ gepriesen, hatte V. am Hofe des Herzogs Johann III. von Cleve-Jülich-Berg rasch nicht nur Ansehen und Einfluß gewonnen und der Richtung des Erasmus wesentlich zum Siege verholfen, sondern es auch verstanden, und zwar zumeist durch fürstliche Verleihungen, zu dem ersten Beneficium weitere einträgliche Pfründen und Gefälle hinzuzugewinnen: so erhielt er 1525 die Propstei des Aachener Marienstifts, 1532 diejenige zu Xanten, vor und nach auch die gleichen Würden bei den Collegiatstiften zu Cranenburg im Herzogthum Cleve und zu Kerpen. Und wie sehr er bestrebt war, sein kirchliches Einkommen festzuhalten und wo möglich zu mehren, lehren seine Verhandlungen mit Andreas Masius vom Jahre 1555 in einem Streite mit dem Aachener Capitel wegen der Einkünfte der Propstei und der dieser incorporirten Custodie des Marienstifts. Schon von Herzog Johann III. zum Jülichschen Rath ernannt, wurde er von dessen Sohn und Nachfolger Wilhelm III. nach dem Tode des bergischen Kanzlers Gogreve († 17. Februar 1554) zum Kanzler der beiden Herzogthümer Jülich und Berg befördert; der genaue Zeitpunkt dieser wie anderer Ernennungen Vlatten’s ist nicht überliefert, jedoch eine Specialverfügung des Herzogs aus demselben Jahre 1554 (d. d. 29. August) noch vorhanden, laut welcher dem Rath und Kanzler Johann v. V. 8 Wagen Heu jährlich aus den Domanialgefällen des bergischen Amts Angermund überwiesen werden. In seinen amtlichen Stellungen entfaltete V. eine hervorragende Thätigkeit, die sich einerseits durch seine Theilnahme an den kirchlichen Bestrebungen des Düsseldorfer Hofes, den Kirchenordnungen von 1532 und 1533, der Kirchenvisitation namentlich im Herzogthum Jülich von 1533 und den Regensburger Religionsverhandlungen von 1541, andrerseits aber und ganz besonders vermöge seiner politischen Stellung als Reichstagsgesandter in der Zeit von 1535 bis 1548 kundgab. Zu Nürnberg, wo V. Anfang 1543 mit Dr. Johann Faltermeyer und Dr. Godart Gropper erschienen war, leitete er die Unterhandlungen in dem bis zum offenen Kriege gediehenen geldrischen Erbfolgestreite zwischen seinem Herrn und dem Kaiser Karl V. und es gelang ihm mit Hülfe der Reichsfürsten auch, am 28. April des letztgenannten Jahres einen Waffenstillstand mit dem kaiserlichen Minister Granvella abzuschließen. Indessen seine Bemühungen scheiterten, da Herzog Wilhelm von Jülich nach dem für ihn siegreichen Treffen bei Sittard (24. März 1543) den Rathschlägen König Franz I. von Frankreich folgend die Genehmigung des Vertrages verweigerte. Es bedurfte erst der raschen Wendung des Kriegsglücks und der Unterwerfung des Herzogs vor dem kaiserlichen Sieger im Lager bei Venlo (7. September 1543), um der Voraussicht und Klugheit Vlatten’s ihr Recht zu geben. Beim Kaiser gut angeschrieben, der ihn bereits 1529 zum Administrator des Klosters Füssenich bestellt hatte, diente V. auch nach 1543 auf Reichstagen und im innern Landesdienste dem Herzoge mit ungemindertem Eifer. In kirchlicher Hinsicht theilte er durchaus die Abneigung seines Meisters Erasmus wider Luther und dessen Reformation; ein Vertreter vornehmer Aufklärung, stand er äußerlich auf dem rechten Flügel so zu sagen der Humanisten am Düsseldorfer Hofe und nahm, wie in seinem Verhalten gegenüber dem bekannten Prediger Hermann Hamelmann (1555–1558) hervortritt, gern Veranlassung, seinen Gegensatz zu den Lutherischen zu beweisen. Das Nähere hierüber, namentlich über die durch V. bewirkte zweimalige Absetzung Hamelmann’s und den schließlich durch Vlatten’s Universitätsfreund Pfarrer Piderit zu Lemgo vermittelten Ausgleich findet sich in Hamelmann’s gesammelten Schriften. V. starb zu Düsseldorf am 11. Juni 1562. Von seinen Brüdern ist der älteste, Reiner [89] Erbschenk v. V., Amtmann zu Düren und seit 1558 Jülichscher Rath und Landdrost, im J. 1571, ein jüngerer (Konrad’s v. V. fünftes Kind), Scholaster zu Xanten und Aachen, am 15. September 1573 gestorben.
Vlatten: Johann v. V. entstammte einer Linie des alten Jülichschen Adelsgeschlechts Derer vamme Rode – der jetzigen Fürsten und Grafen von Merode –, die sich seit den dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts nach dem alten Dorfe Vlatten unweit Zülpich (jetzt zum Kreise Schleiden des rheinpreußischen Regierungsbezirks Aachen gehörig) benannte und deren Stammhalter mit einem ansehnlichen Güterbesitze das Erbschenkenamt des Herzogthums Jülich verbanden. Als zweiter Sohn Konrad’s v. V. und der Anna v. Aldenbrück genannt Velbrück um 1500 geboren, widmete Johann sich früh der Gelehrtenlaufbahn, ward am 17. Juli 1516 bei der Artistenfacultät der Universität Köln immatriculirt, betrieb sodann zu Paris, Basel und Freiburg im Breisgau theologische, philosophische und juristische Studien und ward zuletzt zum Doctor beider Rechte promovirt. Nach Bildung und Gesinnung durchaus Humanist, trat er früh mit- H. Pantaleon, Prosopographiae part. III p. 255. – W. Teschenmacher, Elogia viror. illustr. Cliviae etc. (Handschriftl. im Staatsarchive zu Düsseldorf, f. 57 sqq.) – A. Wolters, Konrad v. Heresbach (Elberf. 1867), an versch. Stellen, bes. S. 144–148; Zeitschr. des Berg. Gesch.-Vereins Bd. VI, S. 298. – M. Lossen, Briefe des Andreas Masius. – E. Richardson, Gesch. der Familie Merode, I, S. 42 f. und einzelne Daten im Düsseld. Staatsarchive.