ADB:Ullheimer, Joseph
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Albini’s. Nach der Auflösung dieses Gerichts wurde er Director der obersten Justizstelle in Bamberg, mit deren Aufhebung infolge der Errichtung des Oberappellationsgerichts zu München wurde er im J. 1808 zur Disposition gestellt und privatisirte zu Bamberg. Er verfaßte eine Reihe von Schriften, welche dem Reichsstaatsrechte, den Gegenständen des Reichsgerichts, dem Lehnrechte und Kirchenrechte, für letzteres namentlich den deutschen Concordaten und der Staatskirchengewalt gewidmet sind und durchweg für die Praxis ihrer Zeit gediegene Erörterungen sind. Sie werden in den genannten litterarischen Werken angegeben.
Ullheimer: Josef U., Jurist, zu Bamberg geboren i. J. 1747 und † am 17. März 1810. Nachdem er in der Vaterstadt im J. 1763 den akademischen Grad in der Philosophie erlangt hatte, studirte er daselbst und in Göttingen die Rechte, wurde in Bamberg 1772 lic. juris und auch Professor, am 24. Februar 1776 Dr. jur. utr., hierauf fürstbischöflicher Regierungsrath, Beisitzer des Hofgerichts und Inhaber anderer Aemter, 1789 auf Präsentation des fränkischen Kreises Assessor des Reichskammergerichts als Nachfolger- Vgl. Meusel VIII, 161. – Gradmann S. 526. – Weidlich, Biogr. Nachr. II, 421. – Pütter, Liter. II, 65. – Jäck, Pantheon S. 1122. – Baader II, 262.