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ADB:Albini, Franz Joseph Freiherr von

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Artikel „Albini, Franz Joseph Freiherr von“ von Otto Mejer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 220–221, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Albini,_Franz_Joseph_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:42 Uhr UTC)
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Albini: Franz Joseph, Freih. v. A., Staatsmann. Erst sein Großvater Franz Anton A. war geadelt, sein Vater Kasper Anton v. A. wurde als kurböhmischer Kammergerichtsassessor 1788 Freiherr. – Geb. 1748 zu St. Goar, wo sein Vater damals hessischer Beamter war, wurde er zu Pont-à-Mousson, Dillingen und Würzburg (hier promovirte er; Dissertation deutsch: Franz Jos. v. Albini des h. R. R. Ritter, beider Rechte Doctor, Akadem. Abhandlung von dem die Handwerksinnungen nicht anbelangenden Entscheidungjahre 1648, o. O. 1772, vertheidigt bei einer damaligen praktischen Frage die katholische Meinung), dann in der Reichshofrathspraxis zu Wien gebildet, und trat 1770 als Hof- und Regierungsrath in fürstbischoflich würzburgische Dienste. Indeß schon 1775 kam er, als Präsentatus des fränkischen Kreises, in das Reichskammergericht, und nachdem er hier, neben seinem Vater, zwölf Jahre lang nicht ohne Auszeichnung gedient hatte, 1787 durch Ernennung des Kurfürsten Karl Friedrich v. Erthal, Erzbischofs von Mainz, als geheimer Reichsreferendar nach Wien. – Hier gewann er schnell das Vertrauen Kaiser Josephs II., wurde von ihm zu mehreren Missionen gebraucht (bei Gelegenheit einer solchen erlangte er 1789 die Aufnahme in die fränkische Reichsritterschaft), und zeigte sich immer entschiedener als Vertreter der dem Fürstenbunde, zu welchem Mainz damals gehörte, und Preußen feindlichen, zu Oesterreich haltenden Politik, welche auch zu Mainz daran arbeitete, den Kurfürsten von seiner, seit er dem Fürstenbunde beigetreten war, beobachteten Haltung wieder zurückzubringen. Als dies im Verlaufe der Lütticher Sache gelang, wurde A., der schon in der Nähe war, kurfürstlicher Hofkanzler und Minister (1790), vereinigte seit 1792, in welchem Jahre er als Directorialwahlbotschafter die letzte deutsche Kaiserwahl leitete, sämmtliche Mainzer Ministerien in seiner Person, und legitimirte sich als tüchtiger Verwaltungsbeamter. Nach der Kaiserwahl war er in dem zu Mainz versammelten Fürstenrathe, mit welchem der französische Krieg anfing, theilte dann mit seinem Herrn, den er auf der Flucht begleitete, die Wechselfälle der nächsten Jahre, und hatte sich, wiederum als Directorialgesandter, eben auf dem Rastatter Congresse eingerichtet, [221] als er erleben mußte (Ende 1797), daß Mainz definitiv verloren ging. In seinem auf dem Congresse mit unermüdlichem Pathos geführten Disputirkampfe gegen die französischen Ansprüche und ihre deutschen Parteigänger hatte er keinen Erfolg. Glücklicher versuchte er sich, als nach dem bekannten Ende der Verhandlungen der Krieg von neuem ausbrach, mit den Waffen. Am 1. Sept. 1799 zog er als mainzischer Generalfeldzeugmeister mit den Truppen und dem von ihm organisirten Landsturm an den Rhein, erlangte verschiedene Male gegen Augereau Vortheile, und kehrte erst am Ende des Jahres, als der zu Steyer zwischen Erzherzog Karl und Moreau abgeschlossene Waffenstillstand den Feindseligkeiten ein Ende gemacht hatte, zu seinen Ministergeschäften nach Aschaffenburg zurück. Hier empfahl er sich, als Kurfürst Karl Friedrich starb (Jul. 1802), durch ungesäumtes Besitzergreifen für den Coadjutor Dalberg diesem neuen Herrn, ging alsbald als dessen Directorialgesandter am Reichstage und Statthalter nach Regensburg, blieb letzteres, nachdem er auch den Reichstag begraben hatte, bis 1810, mannigfach auch in anderen Geschäften, z. B. 1806 zur Inbesitznahme von Frankfurt, verwendet. Bei Gelegenheit der Truppendurchzüge von 1805 und 1809 gewann er sich den Dank der Regensburger. Nachdem alsdann (1810) das Fürstenthum an Baiern abgetreten war, siedelte A. nach Hanau über, und versah von da aus das Präsidium des großherzoglich frankfurtischen Staatsrathes und die Ministerien der Justiz, des Innern und eine Zeit lang auch das der Polizei; einer der wenigen Deutschen in der aus Franzosen- und Judenthum aufgerichteten, für einen Staat von zehn Millionen genugsamen, von dem Fluche des Landes beladenen Beamtenpyramide, an deren Spitze Graf Benzel-Sternau stand (Pertz, Leben Stein’s, III. 469). Sie hielt noch nach der Schlacht von Hanau. Durch persönliche Einwirkung auf Kaiser Franz erreichte A. die Errichtung eines Generalverwaltungsrathes für das Großherzogthum unter seinem Vorsitze. Als aber der österreichische Gouverneur durch Stein ersetzt ward, hörte das auf, und Albini’s Ministergehalt von 20000 Gulden wurde auf ein Zehntheil verringert. Er zog sich zurück, schien indeß noch einmal hervortreten zu sollen, als der deutsche Bund errichtet war; denn Kaiser Franz ernannte diesen letzten Regensburger Präsidialgesandten zum ersten Frankfurter. Den Sommer und Herbst 1815 bewegte sich A. demzufolge in eifriger vorbereitender Thätigkeit zu Frankfurt, als er erkrankte, und bevor die Bundesversammlung eröffnet war, auf seinen Gütern bei Hanau (8. Jan. 1816) starb: eine der charakteristisch-charakterlosen Gestalten unter den Staatsmännern von damals. – (Zeitgenossen III. 2. S. 5 ff. Nicol. Vogt, Rheinische Geschichten und Sagen IV. 213 ff.)