ADB:Treiber, Johann Philipp
[557] T. daselbst. Dieser ließ ihm eine sorgfältige Erziehung zutheil werden, die so gut anschlug, daß der Jüngling auf der Universität Jena, wo er studirte, bereits 1695 nicht nur den poetischen Lorbeerkranz, sondern auch die Magisterwürde erhielt. Wegen seiner wissenschaftlichen Begabung und Strebsamkeit machte ihn die philosophische Facultät zum Adjunctus. Aber da er in Religions- und Glaubenssachen allzufrei sich auszusprechen liebte, so geschah es, daß er, darüber angeklagt, in Arrest genommen wurde und eine Zeit lang im „Akademischen Tabulat“ zu Jena zubringen mußte. Blasphemische Reden, z. B. daß die Bibel in se ihm eine Thorheit sei und dergleichen Aeußerungen, hatten ihn in Jena in Mißcredit gebracht. Doch gelang es ihm, wieder in Freiheit zu kommen, und noch im J. 1700 als juristischer Doctor daselbst zu promoviren. Angeblich um sich bei den Wangenheimischen adeligen Gerichten in der Praxis zu üben, begab sich T. darauf in das Dorf Hain im Gothaischen. Hier aber verfaßte er eine zwar nicht dem Titel, aber dem Inhalt nach antikirchliche Schrift, die sogenannten „Fünf Monate“ (der vollständige Titel lautet: „Kunst wider die in Glaubens-Lehren zu weit gehende Vernunft aus der Vernunft zu disputiren, fünf Monate“). Da die von seiten der Vernunft gegen die h. Schrift erhobenen Einwände hier aufs breiteste dargestellt, die Erwiderung darauf aber recht kurz gehalten war, so machte diese „Kunst, die Vernunft durch die Vernunft gefangen zu nehmen“, den Eindruck einer „falschberühmten“, zumal ihr Verfasser den Gedanken ausgesprochen hatte, daß der Beweis für die Göttlichkeit der Schrift eine petitio principii sei. T. kam dadurch in den Verdacht, daß er beabsichtige, gegen Religion und Bibel zu agitiren und dem Naturalismus und Atheismus zu hu1digen. Er wandte sich daher, als er das merkte, nach Langensalza. Als er aber im J. 1703 seinen Vetter, den Pastor in Hain, heimlich besuchen wollte, wurde er gefänglich eingezogen und unter starker Bewachung nach Gotha geführt. Sechs Monate wurde er hier gehalten, bis er endlich zu Anfang des Jahres 1704 eidlich versprach, in dieser Sache nichts weiter zu schreiben. Darauf hin entließ man ihn. Hierauf begab er sich zu seinem Vater nach Arnstadt; aber da ihn die dortigen Geistlichen in ihren Predigten auch nicht schonten, siedelte er nach Erfurt über und ließ sich dort durch einen Jesuiten, P. Pudentius, bewegen, zum Katholicismus überzutreten. So that er den nicht ungewöhnlichen Schritt vom philosophischen Skepticismus zum blinden Autoritätsglauben (1705 oder 1706). In Erfurt aber war ihm dadurch unter dem Schutz des Katholicismus der Weg zu hoher Thätigkeit geebnet. Er wurde daselbst nicht bloß in die Zahl der ordentlichen Advocaten aufgenommen, sondern las auch mit vielem Beifall juristische Collegia. 1712 erhielt er eine außerordentliche, 1715 eine ordentliche Professur der Rechte, nachdem er vorher schon 1711 als Stadtvogt in den Rath gezogen und darauf nicht nur zum Kämmerer, sondern auch zum Rathsmeister erwählt worden war. 1713 erhielt T. von dem Grafen v. Boineburg die Würde eines Comes Palatini („Pfalzgraf“), aber da er die ehedem an dieser Würde haftenden Privilegien der Ausstellung von Diplomen u. s. w. jetzt noch geltend machen und sogar die Creirung von Magistern an der Universität auf Grund derselben vollziehen wollte, gerieth er mit dieser gelehrten Körperschaft in manchen Verdruß. Nachdem er noch zum Sachsen-Weimarischen Rath ernannt war, starb er am 19. August 1727 und wurde in der Klosterkirche auf dem Petersberge begraben.
Treiber: Johann Philipp T., erst theologisch-philosophischer Schriftsteller, dann juristischer Professor, † 1727. T. wurde zu Arnstadt am 26. Febr. 1675 geboren. Sein Vater war der verdienstvolle Schulmann Johann FriedrichSchriften (außer der oben erwähnten „Kunst … fünf Monate“): „Processus disputandi per dichotomias delineatus“; „Eutaxia doctrinarum logicarum exemplis iuridicis illustrata“; „Conspectus dichotomicus metaphysicae iuridicae Hartungianae“; „Sonderbare Erfindung, eine Arie in einer einzigen Melodey aus allen Tönen und Accorden aus jederlei Tacten zu componiren“ [558] (Jena 1702); „Der accurate Organist im General-Baß“ (1704); „Conspectus dichotomicus iuris feudalis atque publici Romano-Germanici“; „Beweis, daß die alte Polizei-Regel, ‚Jedes Land ernähre seine Armen‘, ein betrüglicher Lehrsatz sei“ (1726, unter dem Pseudonym „Dionysius Trebellianus“ herausgegeben). Außerdem eine große Anzahl Dissertationen in lateinischer Sprache von 1698 an (ihrer dreißig sind dem Titel nach bei Zedler [s. unten] aufgeführt).
- Vgl. (Zedler), Universallexikon Bd. 45 (1745) S. 352 ff. – Gust. Frank, Der Freigeist Joh. Phil. Treiber, in Zeitschr. f. wiss. Theologie 1864, S. 409. – Derselbe, Gesch. der prot. Theol., 2. Theil (1865) S. 343.