ADB:Tilmann, Adolf
Pfeil’s Leitung stehenden Forstlehranstalt zu Eberswalde und bestand hierauf (1850 und 1853) die beiden forstlichen Staatsprüfungen mit gutem Erfolge. Dann fand er zunächst Verwendung bei Forsteinrichtungsarbeiten im Thüringer Walde (Schleusingen) und in den Lehrforsten von Eberswalde (Biesenthal). 1858 erfolgte seine Ernennung zum Oberförster der Oberförsterei Scharfenbrück (Regierungsbezirk Potsdam); 1861 wurde er in gleicher Eigenschaft nach Münster (Westfalen) versetzt, 1865 zum Forstinspector in Arnsberg befördert und im November 1866 dem Civilcommissär (Freiherrn v. Patow) für die Verwaltung des Herzogthums Nassau als Forsttechniker beigegeben. Der hierbei bewiesenen Tüchtigkeit und Umsicht verdankte er 1867 seine Ernennung zum Oberforstmeister für den Regierungsbezirk Wiesbaden, in welcher Stellung er – in den letzten Jahren leider infolge eines Schlagflusses gelähmt – bis zu seiner am 1. April 1891 erfolgenden Versetzung in den Ruhestand wirkte. Dem ihm inzwischen gewordenen Anerbieten, als vortragender Rath in das preußische Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten einzutreten, gab er aus Liebe zu seinem Wirkungskreise, in den er sich ganz eingelebt hatte, keine Folge.
Tilmann: Adolf T., Forstmann; geboren am 1. October 1828 zu Arnsberg. † am 16. August 1891 zu Wiesbaden. Einer Beamtenfamilie angehörig (sein Vater war Justizrath), erlangte er seine Schulbildung auf dem Gymnasium zu Arnsberg, welches er 1847 mit dem Zeugniß der Reife verließ. Nach zu Himmelpforten absolvirter Forst- und Jagdlehre studirte er vom Herbste 1848 ab zwei Jahre lang auf der damals unterT. hat sich in allen Dienstesstufen, die er bekleidete, vornehmlich aber in seiner letzten einflußreichen Stellung als ein kenntnißreicher, äußerst pflichtgetreuer und charakterfester Beamter von unermüdlicher Arbeitskraft und außerordentlichem Tacte erwiesen. Gerade die beiden letztgenannten Eigenschaften befähigten ihn im hohen Grade zum Oberforstbeamten eines annectirten Waldgebietes, wo es galt, in den neu erworbenen Staats- und Gemeindewaldungen die preußische Forstorganisation einzuführen und doch die berechtigten Eigenthümlichkeiten, d. h. die zweckmäßigen der nassauischen Forstverwaltung, möglichst zu erhalten. Diese Aufgabe wurde unter seiner Leitung in einer höchst glücklichen Weise gelöst, insbesondere die Durchführung der forstlichen Grundeintheilung, Wegnetzlegung und Forsteinrichtung. Seine schriftstellerische Befähigung documentirte er durch Herausgabe einer seit 1876 alljährlich erschienenen Forststatistik des Regierungsbezirks Wiesbaden (die erste Veröffentlichung bezieht sich auf die drei Jahre 1872–1874), die in Fachkreisen allseitige Anerkennung gefunden und auch außerhalb Preußens als Muster für ähnliche Arbeiten gedient hat. Auch das forstliche Vereinswesen fand in ihm einen warmen Freund und treuen Förderer.
- Forstliche Blätter, N. F. 1891, S. 262 (Nekrolog von Saalborn). – Zeitschrift f. Forst- u. Jagdwesen, 25. Jahrg., 1893, S. 1.