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ADB:Thurmann, Caspar

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Artikel „Thurmann, Caspar“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 38 (1894), S. 220–221, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Thurmann,_Caspar&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 11:20 Uhr UTC)
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Thurmann: Caspar Th., Rechtsgelehrter, geboren zu Rostock Januar 1641, † zu Hamburg am 4. December 1705. Thurmann’s gleichnamiger Vater war Rathsherr in Rostock, seine Mutter Margaretha, eine Tochter des Kauf- und Handelsmanns Johann Zanders daselbst. Der Sohn genoß eine gründliche allgemeine und juristische Bildung, erlangte in Basel mit einer Disputation de fide das Licentiat und wurde 1660 gleichzeitig mit Samuel Stryk zu Frankfurt a. O. von Brunnemann in absentia zum Doctor beider Rechte [221] promovirt. Am nämlichen Tage feierte er in Rostock Hochzeit mit Anna Elisabeth, einer Tochter des Universitätsprofessors Friedrich Cothmann und Enkelin des mecklenburgischen Kanzlers Ernst Cothmann; verwittwet, war sie in erster Ehe mit dem Consistorialadvocaten Christoph v. Hillen verheirathet. Anna Elisabeth starb 1682; kurz darnach ernannte Herzog Julius Franz von Sachsen-Lauenburg Th. zum Regierungs- und Justizrath. Er verwaltete sein Amt mit regem Pflichteifer. Nach des Herzogs Tod legte er es freiwillig nieder und lebte als Privatgelehrter in seiner Vaterstadt mit juristischen Arbeiten beschäftigt. Im December 1698 siedelte er auf Anrathen des ihm befreundeten Stryck nach Halle über, von hier zog er nach kurzem Aufenthalte nach Lübeck, dann nach Hamburg, wo er, fortwährend litterarisch thätig, wie bemerkt, 1705 das Zeitliche segnete. – Th. verfaßte neben kleinen Tractaten einige sogenannte „Bibliothecae“Biblioth. Thurmanianae – (litterar-historische Arbeiten mit alphabetischer Stoffanordnung); wir besitzen von ihm „Bibliotheca Academica“ (Vorrede von S. Stryck), „Duellica“, „Canonica“, „Statistica“, welche insgesammt in 4° zu Halle erschienen; erstere drei 1700, die vierte 1701. Die beabsichtigte Herausgabe einer „Biblioth. juris univers.“ unterblieb; die Zeitgenossen waren über den Werth der zu erwartenden Arbeit getheilter Meinung.

Rostochium literatum 1700 p. 438 u. 39. – Zedler, Realencyklopädie XLIII, 1993.