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ADB:Suderland, Friedrich

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Artikel „Suderland“ von Adolf Hofmeister in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 119–121, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Suderland,_Friedrich&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:57 Uhr UTC)
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Suderland. Eine der Grafschaft Mark entstammende, im 14. Jahrhundert mehrfach unter den Geschlechtern der wendischen Städte genannte Familie. Rötger S. war 1326–1342 Rathsherr zu Greifswald, Friedrich S. 1362 bis 1366 Mitglied des Rathes der Stadt Rostock, Arnold S. wird 1365–1382 als Rathsherr und Evert S. vor 1429 als Glied der Zirkelgesellschaft zu Lübeck genannt.

Friedrich S. befehligte im ersten Kriegszuge der Hansa gegen Waldemar IV. Atterdag von Dänemark, den der Lübecker Bürgermeister Johann Wittenborg anführte, eine Rostocker Kogge und gerieth an dem Unglückstage von Helsingborg, 8. Juli (?) 1362, mit Schiff und Mannschaft in dänische Gefangenschaft, ebenso sein College Johann Kale, der ein zweites Rostocker Schiff führte. Beim Abschluß des Waffenstillstands von Wordingborg am 10. Nov. 1362 waren beide noch Gefangene, während ein sonst nicht weiter bekannter [120] Heinrich Suderland, der sich wol auf Friedrich’s Schiff befunden hatte, aus der Gefangenschaft entkommen war. Am 1. Januar 1363 ist S. frei und vertritt die Stadt Rostock als Rathssendebote auf der Versammlung in Stralsund, auf der Johann Wittenborg für schuldig erklärt wurde. Trotzdem die meisten Städte von allzu großer Strenge abriethen, wurde Wittenborg im Sommer desselben Jahres enthauptet. Am 28. Sept. 1362 hatten Magnus und Hakon, die Könige von Schweden und Norwegen, den mit ihnen verbündeten Hansestädten die Insel Oeland mit dem festen Schlosse Borgholm verpfändet und es wurde beschlossen, die Bewachung den betheiligten Städten der Reihe nach anzuvertrauen. Es war das kein angenehmer Auftrag, da zu der großen Verantwortung auch noch die sich sehr bald herausstellende Thatsache hinzutrat, daß die Einkünfte der Insel die Kosten der Verwaltung nicht deckten und der bewilligte Zuschuß viel zu gering war. So kam es denn auch, daß jeder nur ungern daran ging und so bald wie möglich wieder davonzukommen suchte. Wismar, Lübeck und Stralsund hatten unter allerhand Schwierigkeiten ihres Amtes gewaltet; 1365 kam Rostock an die Reihe und entsandte Friedrich S., dessen Amtsjahr am 24. Juni 1366 ablief. Für das nun folgende Jahr sollten Greifswald und Stettin gemeinschaftlich den Schutz Borgholms übernehmen, doch hatten sie noch keinerlei ernstliche Vorbereitungen dazu getroffen und sahen sich, nachdem das Gesuch Stettins, ihnen diese Verpflichtung gänzlich zu erlassen, abgeschlagen worden war, genöthigt, wenigstens Aufschub bis Michaelis zu erbitten. Nothgedrungen mußten die Städte gewähren, was sie nicht ändern konnten und ersuchten S., die Verwaltung bis zu dem genannten Termin fortzuführen, unterließen aber nicht, die säumigen Städte darauf hinzuweisen, daß sie allein und nicht Rostock für etwa in der Zwischenzeit entstehenden Schaden verantwortlich seien. Wie begründet die sich hierin aussprechende Besorgniß war, stellte sich schon in den allernächsten Wochen heraus, indem ungefähr um dieselbe Zeit Herzog Erich von Lauenburg, der Verbündete König Waldemar’s, die Uebergabe von Borgholm forderte und im Weigerungsfalle mit Gewalt drohte. S., der sich zu erfolgreichem Widerstand wol nicht stark genug fühlte, befand sich in einer sehr übelen Lage, aus der er sich am besten herauszuhelfen glaubte, wenn er Schloß und Insel ihrem früheren Herrn, König Hakon, wieder übergab und diesem die Vertheidigung überließ. Das Bedenkliche seines Schrittes war ihm nicht verborgen, er that daher, als Hakon, wie zu erwarten, sofort zuzugreifen bereit war, alles mögliche, um sich den Rücken zu decken und ließ sich dessen Versprechen, sofort vier seiner Ritter an die Städte zu senden, um alle Streitpunkte gütlich zu begleichen und wegen Borgholms ein neues Abkommen zu treffen, durch Brief und Siegel beglaubigen. Er hatte freilich nicht mit des Königs schon öfter bewiesener Treulosigkeit gerechnet; wie Wittenborg vier Jahre vorher zwölf Wochen lang vor Helsingborg vergeblich auf die versprochene Hülfe Hakon’s und seines Vaters Magnus wartete und darüber Flotte, Ehre und Leben verlor, so wartete auch S. vergeblich auf die Einlösung der königlichen Verheißungen. Als er sich im December 1366 vor der Hanseversammlung zu Rostock wegen seiner Handlungsweise zu vertheidigen hatte, wurde das urkundlich gegebene Versprechen Hakon’s gar nicht weiter in Betracht gezogen, auch der ursprünglich Greifswald und Stettin auferlegten Verantwortlichkeit geschah mit keinem Worte Erwähnung (man könnte daraus vielleicht schließen, daß die Uebergabe Borgholms noch vor Ablauf der Besetzungspflicht Rostocks stattgefunden hatte), sondern die Stadt Rostock allein wurde für den Verlust der zwar strategisch wichtigen, finanziell aber recht ungünstigen Position und weiter daraus etwa erwachsende Schädigungen haftbar gemacht. S. büßte sein Verschulden mit dem Tode. Am 16. December 1366 war er vor den versammelten [121] Rathssendeboten erschienen, am 12. März 1367 ist die Hinrichtung bereits vollzogen. König Hakon erfreute sich des so wiedererworbenen Besitzthums nicht lange; vielleicht schon 1366, spätestens 1367, ging es an König Albrecht verloren.

Hanserecesse, 1. Abth., Bd. 1–3. – Mecklenburgisches Urkundenbuch, Bd. 15, Nr. 9092, 9103, 9400. – Hansische Geschichtsblätter 1 (1871), S. 114–122. – Schäfer, Die Hansestädte und König Waldemar von Dänemark, Jena 1879. S. 310–326, 412, 592–597.