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ADB:Streiff, Johann Heinrich

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Artikel „Streiff, Johann Heinrich“ von Hermann Wartmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 563–564, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Streiff,_Johann_Heinrich&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:17 Uhr UTC)
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Streiff: Johann Heinrich St., geboren am 1. Januar 1709, † am 26.(?) October 1780. Einem angesehenen und begüterten Geschlechte entsprossen, ist St. im Todtenregister von Glarus als „ennetbirgischer Ehrengesandter, Landmajor und Landvogt der Grafschaft Thurgau und Ehrenmitglied des evangelischen Rathes“ eingetragen. Was ihm aber ein bleibendes Andenken in weiteren Kreisen sichert, sind nicht die Ehrenstellen, welche seine glarnerischen Mitbürger ihm übertragen haben, sondern daß er 1740 zu Mollis die erste „Indienne- und Schnupftücherfabrik“ im Thale der Linth eingerichtet hat und damit der Gründer der weltbekannten glarnerischen Druckerei und der Anfänger des glarnerischen Fabrikwesens im neueren Sinn, d. h. der in geschlossenen Fabriken concentrirten Großindustrie dieses Kantons geworden ist. St. hat nach der Anleitung eines Genfers Fazy (oder Fatio?) Baumwolltücher in vorzüglicher Indigofarbe gefärbt und bedruckt. Nach seinem Tode ging die von ihm gegründete Fabrik an einen Tochtermann Heinrich Blumer über, und ein anderer Tochtermann, Richter Johannes Tschudi, erbaute um das Jahr 1783 eine zweite. Sind auch diese beiden Fabriken gegen Ende des vorigen Jahrhunderts wieder eingegangen, so war mit ihnen doch der heute noch blühenden glarnerischen Druckindustrie die Bahn geöffnet; und wie von der ersten Streiff’schen Druckerei auch eine durch längere Zeit im Thurgau blühende Färberei und Druckerei ihren Ausgang genommen hat, ist oben – s. A. D. B. IX, 645 f. – unter Artikel „Greuter“ zu lesen.

[564] Heer u. Blumer, Der Kanton Glarus (Bd. VII des hist.-geogr.-statist. Gemäldes der Schweiz). – G. Heer im Heft XV des Glarner Jahrbuchs.