Zum Inhalt springen

ADB:Stessen, Hilger von der

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Stessen, Hilger von der“ von Hermann Keussen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 126–127, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stessen,_Hilger_von_der&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:04 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Stessan, Matthäus
Band 36 (1893), S. 126–127 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Hilger Quattermart von der Stesse in der Wikipedia
Hilger Quattermart von der Stesse in Wikidata
GND-Nummer 138539006
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|36|126|127|Stessen, Hilger von der|Hermann Keussen|ADB:Stessen, Hilger von der}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=138539006}}    

Stessen: Hilger von der St., aus dem alten Kölner Patriciergeschlecht der Quattermart, wahrscheinlich kurz nach 1340 geboren, hingerichtet am 26. Januar 1398. Er war unzweifelhaft der bedeutendste und ehrgeizigste unter den Vertretern der städtischen Aristokratie, welche durch Uebermuth und Mißwirthschaft ihren eigenen Sturz und die Herrschaft der Demokratie herbeiführten. Im J. 1360 vermählte er sich mit Richmod vom Kusin aus einer hervorragenden Schöffenfamilie. Bereits in den 70er Jahren war Hilger mit wichtigen Functionen betraut. Damals war er Geschworener Kölns im Landfriedensbunde zwischen Rhein und Maas. Oft ward er im Auftrage der Stadt zu entscheidenden Verhandlungen entsandt. Im J. 1377 ging er mit dem Propste Dionysius von S. Aposteln an den päpstlichen Hof und erreichte dort Aufhebung von Excommunication und Interdict, welche wegen städtischer Uebergriffe in das geistliche Gebiet verhängt worden waren. Zu Anfang der 90er Jahre erhob sich unter dem städtischen Patriciat der unheilvolle Streit zwischen den „Greifen“ und der Schöffenpartei der „Freunde“, der die Stadt in unaufhörliche Verlegenheiten stürzte. An der Spitze der Greifen stand Hilger, der mit seinem Oheim Heinrich vom Stave ungemessene Pläne voller Ehrgeiz verfolgte. Im J. 1391 wurden nach langen Kämpfen im Rathe die ersten harten Beschlüsse gegen die Schöffen gefaßt, durch welche deren Vorrechte beseitigt werden sollten. Im folgenden Jahre übernahm H. eine städtische Gesandtschaft nach Prag an König Wenzel’s Hof. Ohne Vorwissen des Rathes suchte er hier seine egoistischen Absichten auf Alleinherrschaft durchzusetzen. Er ließ sich vom Könige zum Freigrafen der Köln gegenüberliegenden Rheininsel Osterwert ernennen und die Verwandlung des Klosters Deutz in eine Festung und Zollstätte bestätigen. Aber in Köln ahnte man nichts Gutes von Hilger’s Abwesenheit. Von seinen Freunden gewarnt, kehrte er heimlich dorthin zurück und suchte seine Machtstellung aufs neue zu befestigen. Dann ging er wieder nach Prag. Während er noch dort weilte, veranlaßten seine Kölner Freunde einen Handstreich gegen Deutz, das zerstört und befestigt wurde; ihre Spitze kehrte diese Gewaltthat gegen den Erzbischof, der von Seiten der Greifen feindseliger Absichten gegen die Stadt verdächtigt worden war. Aber schon war die Macht von Hilger’s Partei im Sinken begriffen. Auf Drängen des Erzbischofs wurde Heinrich vom Stave im Juli 1394 auf Lebenszeit der Stadt verwiesen, weil er die Zerstörung von Deutz durch unwahre Vorspiegelungen von des Erzbischofs Feindschaft verschuldet hatte. H. selbst ward gezwungen, sein Privileg der Freigrafschaft vom König widerrufen zu lassen. In geheimen Versammlungen sannen die Greifen auf Rache. Durch Ueberrumpelung und Eidbruch wurde zu Weihnachten 1395 die Rückkehr Stave’s in die Stadt dem Rathe abgezwungen. Nur wenige Tage konnte er sich aber der Freiheit freuen. Mitte Januar 1396 wurde er, als das Blatt sich wieder gewandt hatte, hingerichtet. Sein Neffe H. entfloh und begab sich nach Siegen zum Grafen Johann von Nassau. Der König verhängte auf Ansuchen der Schöffenpartei die Reichsacht über ihn. Trotzdem fand er unter den Fürsten viele Gönner, die sich, allerdings vergeblich, für ihn bei der Stadt verwandten. Dort war unterdessen wieder ein unblutiger Umsturz der Verhältnisse erfolgt. Seit Mitte Juni war die Demokratie ans Ruder gelangt und hatte mit den „Freunden“ aufgeräumt. Alle hervorragenden Häupter der beiden Adelsfactionen weilten jetzt in der Verbannung. H. ging zum Herzog von Geldern, dann zum Grafen von Blankenheim, immerfort bemüht, den Eintritt in die Stadt zu erlangen. Sein Ziel erreichte er nicht. Als er sich trotzdem ohne Geleite hineinwagte, wurde er verhaftet und nach abgelegtem [127] Geständniß hingerichtet. Mit seinem Tode war der gefährlichste Gegner der neuen demokratischen Verfassung beseitigt, die vier Jahrhunderte hindurch ohne wesentliche Veränderung bestand.

Kas. Hayn, Ritter Hilger Quattermart von der Stessen [Münsterische Beiträge XII]. Paderborn 1888. – Eine neue Auffassung von Hilger’s Politik entwickelt W. Stein in einem unter der Presse befindlichen Aufsatze i. d. Westdeutsch. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst, Jahrg. 1893.