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ADB:Stephani, Joachim

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Artikel „Stephani, Joachim“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 93, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stephani,_Joachim&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:22 Uhr UTC)
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Stephani: Joachim St., Rechtsgelehrter, geboren im Mai 1544 zu Pyritz in Hinterpommern, wo sein gleichnamiger Großvater und sein Vater Hippolyt als geachtete Bürger lebten. Mathias St. war sein jüngerer Bruder; Lorenz St. sein Sohn. Den ersten Unterricht empfing St. in seiner Geburtsstadt; schon im 12. Lebensjahre kam er auf das Pädagogium zu Soldin, dem früheren Hauptorte der Neumark; dann besuchte er Wittenberg und andere Hochschulen, zuletzt Rostock, wo er am 30. März 1571 den Magistergrad erwarb. Im folgenden Jahre ernannte ihn Fürst Ernst Ludwig, Herzog von Stettin und Pommern, zum Professor philosophiae et mathesos in Greifswald – nicht in Rostock, wie Gundling unter irriger Berufung auf Jöcher in seiner Historia der Gelahrtheit berichtet. 1578 wurde er unter Rector Westphal Doctor, zugleich vierter Professor der Rechte, und rückte im Laufe der Jahre bis zur ersten Professur vor. Bald darauf verheirathete er sich mit der Senatorstochter Barbara Ribowen. Später wurde er auch Universitätssyndikus und herzoglicher Consistorialdirector. St. wurde dreimal, 1587, 1602 und 1610 zum Rector magnificus gewählt, und bekleidete je einmal das Amt eines Prokanzlers und Brabeuta (?). Außerdem hatten ihn die vier pommer’schen Fürsten: Herzog Ernst Ludwig, Bogislav XIV., Casimir und Philipp Julius zum Geheimen Rath ernannt. 1617 verlor er seine Gattin, mit der er in glücklichster Ehe gelebt, und die ihm sieben Kinder geschenkt hatte. Tiefgebeugt durch diesen Schicksalsschlag zog er sich von nun an vom öffentlichen Leben ganz zurück; begann auch allmählich zu kränkeln, und starb – allerdings hochbetagt – am 14. Januar 1623 in einem Alter von 78 Jahren und 8 Monaten.

Stephani’s Hauptwerk sind seine „Politicae demonstrationes“, welche drei Mal aufgelegt wurden: 1576 zu Rostock, 1599 zu Greifswald, 1615 zu Frankfurt. Ferner schrieb er außer einigen Disputationen und kleineren Abhandlungen: „De jurisdictione Judaeorum, Graecorum et Ecclesiasticorum“ (Greifswald 1599. 2. Aufl. Frankfurt 1604) und „Expositio novellarum constitionum Justiniani“ (Frankfurt 1608).

Von seinen Kindern überlebte ihn nur Lorenz St., geboren zu Greifswald 1588, welcher gleich seinem Vater die Rechte studirte und zu Greifswald den juristischen Doctorgrad erwarb. Hierauf wurde er außerordentlicher Professor der Jurisprudenz in Rostock, 1614 Justizrath in Güstrow, 1616 Beisitzer des dortigen Landgerichts, 1623 ordentlicher Professor der Rechte zu Rostock und Assessor consistorii, 1636 Kanzleidirector zu Güstrow, welches Amt er 15 Jahre bekleidete, endlich 1651 Vicepräses des fürstlichen Landgerichts zu Sternberg. Dort starb er am 11. November 1657 im 70. Lebensjahre. Seine Gattin Anna war eine Tochter des mecklenburg’schen Rathes Cothmann. Er hatte das Unglück, daß sein einziger Sohn, Joachim, als Student von einem Verwandten auf öffentlichem Markte erstochen wurde. Lorenz verfaßte vier Disputationen und eine „Exegesis jur. feudalis“ (Greifswald 1608).

(Joachim) de Balthasar, Programma ad J. Fi. de Palthen disput. inaugur. de favore depositi. Greifsw. 1749. 4°. – Witte. diar. biograph. – Jöcher. – (Lorenz) Zedler, Universal-Lexikon XXXIX, 1859.