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ADB:Steck, Johann Christoph Wilhelm von

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Artikel „Steck, Johann Christoph Wilhelm von“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 541–542, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Steck,_Johann_Christoph_Wilhelm_von&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:50 Uhr UTC)
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Steck: Johann Christoph Wilhelm v. St., preußischer Geheimer Legationsrath, politischer und kanonistischer Schriftsteller, geboren am 4. Januar 1730 zu Diedelsheim (im Württembergischen), wo sein Vater, Magister Johann Christoph St., Prediger war, † zu Berlin am 8. October 1797.

St. begann seine humanistischen Studien 1743 am Gymnasium zu Hall in Schwaben (im sogenannten contubernium), und bezog bereits um Ostern 1747 mit seinem älteren Bruder, Heinrich Friedrich Maximilian, die Universität Tübingen, wo er am 5. Mai, nach dem Vorbilde mehrerer tüchtiger Ahnen, als Hörer der Rechte inscribirt wurde. 1749 trat er als Hofmeister der beiden Söhne des württembergischen Ministers Freiherrn v. Frankenberg in dessen Haus. 1751 wurde er in Tübingen Oberhofgerichtsadvocat und Licentiat der Rechte, im nächsten Jahre Hofmeister bei dem jungen Ernst Anton Heinrich v. Seckendorf, welche Stelle er 2 Jahre bekleidete. Am 26. April 1753 erwarb St. mit der Inauguralschrift „de Jure devolutionis maxime in capitulis immediatis“ den Grad eines Doctors beider Rechte, worauf er mit seinem Schutzbefohlenen nach Leipzig übersiedelte, wo er bis 1755 Vorlesungen über Staats- und Kirchenrecht mit vielem Beifalle hielt. Unter mehreren Berufungen wählend, ging unser Gelehrter um Michaelis 1755 als ordentlicher Professor des Staats-, Kirchen- und Lehenrechts nach Halle, aber schon im Mai 1758 finden wir ihn als vierten ordentlichen Rechtslehrer mit denselben Nominalfächern in Frankfurt a. O., zu welchen ihm nach Westermann’s Ableben auch der Lehrstuhl der Beredsamkeit übertragen wurde. Infolge dessen hielt St. mehrere feierliche Reden, unter anderen am 24. Januar 1759 auf König Friedrich, und am 17. Februar desselben Jahres zum Gedächtniß des Kurfürsten Friedrich Wilhelm. 1763 wurde er zum Kammergerichtsrath in Berlin, 1765 zum Justitiar und Consulenten der kgl. Bank ernannt. 1767 legte er diese Stellen nieder und übernahm die eines [542] Geheimen Tribunalrathes; 1768 visitirte er die Universität Halle, 1770 jene zu Frankfurt a. O. 1773 zum Geheimen Kriegsrath im auswärtigen Amte ernannt, hatte er das Referat in Sachen des Reichs- und öffentlichen Rechts; 1776 wurde er in den erblichen Adelstand erhoben, 1787 Geheimer Legationsrath und starb zu Berlin am 8. October 1797.

St. war zwei Mal verheirathet; das erste Mal 1756 mit Friederika Eberhardine, einer Tochter des württembergischen Regierungsrathes Ludwig Christoph Vischer, welche jedoch schon am 21. Mai 1757 mit Tod abging. Die zweite Ehe schloß er zu Halle am 15. December 1757, indem er die älteste Tochter des Kriegsrathes und Postmeisters Soden in Halle, Leopoldine Charlotte, zum Traualtar führte. In weiten Kreisen hochgeschätzt, unterhielt St. mit vielen Gelehrten einen lebhaften Briefwechsel; außerdem war er Mitglied der lateinischen Gesellschaft in Jena, der Gesellschaft der freien Künste in Leipzig, auch der Akademie der freien Künste in Berlin, und entwickelte als publicistischer und kanonistischer Schriftsteller eine sehr rege Thätigkeit. Von ersteren Werken, die er theilweise auch französisch schrieb, wollen wir außer einigen Dissertationen und Deductionen, bei Holzschuher, nur erwähnen: „Abhandlungen aus dem Teutschen Staats- und Lehenrecht zur Erläuterung einiger, neuer Reichsangelegenheiten.“ (anonym, Halle 1757. gr. 8°.) (11 Abhandl., die großentheils früher in den Hallischen gelehrten Anzeigen erschienen waren.) – „Von dem Geschlechtsadel und der Erneuerung des Adels.“ Leipzig 1778. – „Ausführungen einiger gemeinnütziger Materien.“ Halle 1784. – „Essai sur divers sujets de jurisprudence et de politique“. Halle 1778 etc. etc. Ein genaues Verzeichniß der neun kanonistischen Schriften findet sich bei v. Schulte, Geschichte der Quellen und Litteratur des kanon. Rechts. 3. Bd. 2. u. 3. Theil. S. 150/51. Ein Verzeichniß sämmtl. Werke geben: Weidlich, Meusel, Hirsching; das vollständigste Verzeichniß enthält das neueste, gelehrte Berlin. Theil 2. S. 193. Sein Bildniß befindet sich im 3. Bande der neuen, allgem. deutschen Bibliothek und vor dem 63. Bde. der Encyklopädie von Krünitz.