ADB:Smout, Adrian Jorisz
[499] damals ein kleines Städtchen, als Verbannungsort anwiesen. Dennoch wagte er es manchmal, den ihm angewiesenen Wohnsitz heimlich zu verlassen und zu Amsterdam zu predigen. 1617 griff er den remonstrantischen Prediger Nicolaus Grevinchoven auf unerhört derbe Weise in einer Streitschrift an. In dem Maaße aber, in dem sich jetzt die kirchlichen Verhältnisse änderten, gewann auch er die Gunst der Regierungspartei und erhielt nicht nur das Bürgerrecht zu Amsterdam, sondern auch eine Predigerstelle daselbst. Nicht zufrieden mit der Verdammung und Verbannung des Remonstrantismus, trat er jetzt auch als Kämpfer für einen hervorragenden Einfluß der Kirche in Staatsangelegenheiten auf. Rückhaltslos, ja unverschämt griff er manchmal in leidenschaftlichen und pöbelhaften Worten von der Kanzel herab die mildere Gesinnung an, welche sich bald wieder bei mehreren Magistratsgliedern zu Amsterdam, den Remonstranten gegenüber, zeigte, und tadelte offen und frech die Unterstützung, welche die Staaten 1626 dem französischen Könige Ludwig XIII. wider die Protestanten zu la Rochelle aus Staatsinteresse leisteten. Dieses Poltern und Aufwiegeln blieb anfangs vom Magistrat unangefochten, bis endlich S. 1629 anfing, auch den Prinzen Friedrich Heinrich anzugreifen und den Magistrat aufforderte, nicht ohne Berathung mit den reformirten Predigern seine Beschlüsse zu fassen. Zur Verantwortung gerufen, wurde er aufgefordert, seine Predigt auszuliefern; erst behauptete er, dies ohne Bewilligung des Kirchenrathes ablehnen zu müssen, dann gestand er es zu und leugnete schließlich wieder, von solchem seinem Zugeständniß etwas zu wissen. Diese Unverschämtheit hatte gleichwol nur eine ernsthafte Ermahnung zur Folge, welche er natürlich völlig in den Wind schlug. Mit größerer Erbitterung als je erging er sich im November 1629 in einer Predigt über Matth. 7, 5 wider den Magistrat in Schimpfreden, verweigerte die Einlieferung seiner Predigt, obwohl der Kirchenrath die Sache in die Hand genommen hatte, und fuhr fort ohne jede Mäßigung den Magistrat anzugreifen. Daher wurde ihm denn endlich am 7. Januar 1630 der weitere Aufenthalt in Amsterdam untersagt und noch in derselben Nacht fand seine Ausweisung statt. Daß seine weiteren Lebensumstände völlig unbekannt sind, zeigt genügend, wie sehr seine Rolle ausgespielt war, und daß seiner eigenen Partei mit einem Streiter seines Schlages nicht weiter gedient war. Er starb 1646 zu Rotterdam. Der vorzügliche Dichter Joost van den Vondel hat ihn in mehreren Dichtungen, besonders in seinen „Roskam en Rommelpot“ mit satirischem Spott gegeißelt, blieb dabei aber nicht ganz innerhalb der Grenzen der Wahrheit und Billigkeit.
Smout: Adrian Jorisz S. hat wol selbst unter den heftigen reformirten Predigern zu Zeiten der remonstrantischen Streitigkeiten seines Gleichen nicht. Er vereinigte alle übeln Eigenschaften eines leidenschaftlichen Parteigängers; sein eigensinniges, unduldsames und ruheloses Verfahren wurde selbst von seinen Glaubensverwandten nicht unbedingt gebilligt, wie sehr auch das rohe Gesindel ihm, beistimmend und zujauchzend, folgte. Seine Herkunft und erste Erziehung sind völlig unbekannt geblieben. Am wahrscheinlichsten ist Rotterdam seine Heimath und Leiden die Universität, wo er seine Theologie studirte. Dort nämlich lehrte er seit 1601 die Logik. 1604 trat er als Prediger im Dorfe Rhoon und Pendrecht auf, nicht weit von Rotterdam entfernt, ließ aber diese Stelle schon nach zwei Jahren fahren. Im selben Jahre war Cornelius Geselius, bisher Prediger zu Stryen, dem Ruf an die Gemeinde zu Rotterdam gefolgt und hatte seinen Kampf wider die Remonstranten, welche dort den meisten Einfluß hatten, angefangen. Diesem Geselius, mit welchem S. befreundet und ganz einverstanden war, schloß er sich jetzt an. Beide traten mit großer Leidenschaftlichkeit wider die verhaßte remonstrantische Partei auf und erregten dadurch so sehr den Unwillen des Magistrats, daß Geselius 1611 aus der Stadt verbannt wurde. S. hatte schon 1609 die Predigerstelle im nachbarlichen Delftshaven erhalten und setzte von dort aus seinen Streit, auch nach dem 1613 erfolgten Tode des Geselius, fort. Um diese Zeit verfaßte er eine kleine Schrift: „Schriftuerlyk ja, of de leerpunten die huyder ten dage in geschil gestrokken worden, het fundament der saligheidt raeken of niet.“ Diese durchaus in verbittertem Tone abgefaßte Streitschrift hatte er den Staaten von Holland gewidmet, erregte aber damit bei diesen solches Mißfallen, daß sie ihn zur Verantwortung entboten und ihm dann Gravesande,- Glasius, Godgel. Nederl. – Kok, Vad. Woordb. – van der Aa, Biogr. Woordenb. und die dort genannten Quellen.